Lunatic183 Mai 16, 2010 Hallo zusammen, meine Freundin möchte ihre DWS Top Rente Dynamik kündigen. Zahlt nun seit ca. 3 Jahren ein. Hat von der DWS den Dauerzulagenantrag gestellt. Steuerlich hat Sie die Beiträge nie geltend gemacht. Ich habe da jetzt mal ein paar Fragen: 1. Wie läuft das mit der Kündigung? Gibts ein spezielles Formular oder einfach eine Freie Kündigung aufsetzten und unterschreiben und an die DWS senden? 2. Wie läuft das dann? Was passiert? Man muss ja dann die Zulagen zurückzahlen, oder? Mach das die DWS automatisch aus den einbezahlten Beiträgen oder muss man das dann selber überweisen oder wie läuft das? 3. Muss man sonst noch was wissen oder beachten? (Beitragsfrei stellen will sie nicht...) Danke schonmal! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Mai 16, 2010 Hallo Lunatic183, habe deinen Thread in das richtige Unterforum verschoben. Vielleicht wäre es gut, wenn Du etwas mehr über deine Freundin sagen kannst. Erweitere daher bitte mal deinen Eingangspost nach der Altersvorsorge / Richtlinie zur Themeneröffnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
speedy_speed Mai 16, 2010 · bearbeitet Mai 16, 2010 von speedy_speed @ Lunatic183 Um dir eine vernünftige Antwort geben zu können vorab noch ein paar Fragen. Warum soll der Riestervertrag gekündigt werden? Warum hat deine Freundin die steuerlichen Vorteile nie geltend gemacht? Warum will sie nicht beitragsfrei stellen? Ist es geplant einen anderen Riester-Vertrag abzuschließen? Wenn ja, wo? edit: Gerald1502 war schneller... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Archimedes Mai 16, 2010 Kündig ist die schlechteste Alternative. Den Vertrag Beitragsfrei zu stellen ist wesentlich sinnvoller. Dann muss die staatlichn Förderung nicht zurück gezahlt werden. Wenn ein Vertrag nur wenige Jahre gelaufen ist, wird er zum Rentenalter in einer Summe ausgezahlt, das gilt glaub ich bis so ca 3000. Außerdem stellt sich die Frage warum du kündigen möchtest, die TopRente ist recht kostengünstig. Rein rechnerisch wird es nicht möglich sein, daß du nach Rückerstattung von Förderung und Abzug der Kosten mit dem tatsächlich zurück erhaltenen Geld nach 30 Jahren mehr heraus bekommst, wenn du es wo anders anlegst, als wenn du es in der TopRente lässt. Mein Tip: Ruf bei DWS an und sag du möchtest über die Konditionen sprechen. Sie werden dann ihren standard Satz erzählen, daß sie da nix machen können und dich dann eine Ebene höher verbinden. Dann sagst du, daß die jährlichen Depotgebühren in Zukunft erlassen werden sollen. Argumentation ist, daß bei dem kleinen Depot die Gebühren noch viel ausmachen und es ja von AVL Angebote mit hoher Rückerstattung gibt. Eine Woche später rufst du wieder an und läßt dir die neuen Konditionen ohne Depotgebühr zuschicken. Wenn du die in Händen hälst, schreibst du einen Brief, daß du den Vertrag bis auf weiteres Beitragsfrei stellen möchtest. Der Erlass der Gebühren wird dir auf lange Sicht ca. 1000 Euro bringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Finnrir Februar 25, 2016 Ich weiß, der Thread ist schon älter, aber mein Thema passt glaube ich am ehesten dazu, daher hole ich ihn nochmal hoch. Ich habe vor kurzem eins auf den Deckel bekommen von einem Freund, der auch Steuerberater ist. Er meinte, ich hätte bei meinem Nettogehalt von 1300 keinen DWS Top Rente Dynamik über AVL machen sollen, sondern eher in eine betriebliche Rente einzahlen sollen. Jetzt ist meine Frage, ob es da bei dem Top Rente Dynamik bei Stundung weiter Kosten anfallen, oder ob ich das ganz kündigen soll? Ich habe den Vertrag erst im Mai 2015 abgeschlossen und eine Einmalzahlung von ca. 1200 Euro gemacht +80 Euro monatliche Einzahlung. Da ich bald eine Steuererklärung auch machen möchte und ich eben nicht weiß, ob ich das jetzt kündigen soll, stellt sich auch die Frage, inwieweit ich da jetzt in der Steuererklärung die Toprente dann als steuermindernd geltend machen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shiller Februar 25, 2016 Das sollte doch dir alles dein Freund/Steuerberater/Rentenexperte sagen können? Oo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Februar 25, 2016 Ich kann mich Shiller anschließen, wir machen doch jetzt hier keine Steuerberatung . Frag dein Freund, zumal der auch noch Steuerberater ist... Kündigen ist bei Riester immer schlecht, beitragsfrei stellen oder auf einen anderen Riester-Vertrag meist die bessere Wahl - schon weil dann die Zulagen erhalten bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Februar 26, 2016 Zudem hat die betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung wieder andere Haken und Ösen. Da gibt es keine einfache Entscheidung, die dann absolut richtig ist und für immer unter wechselnden Umständen richtig bleibt. Selbst Wissen aneignen hilft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan Februar 27, 2016 · bearbeitet Februar 27, 2016 von edan Ich habe gekündigt, da der dazugehörige Fonds trotz einer mehrjährigen Hausse kaum eine positive Rendite erwirtschaften konnte. Was nützen mir die Riesteranteile, wenn die Rendite bei +/- 0% liegt? Mein Kapital war gebunden und ich hätte in der Zeit weitaus sinnvolleres damit anstellen können. Von der DWS gab es hierzu ein Kündigungsformular. Ich habe es nicht bereut, im Gegenteil. Ich habe am 14.09.2013 geschrieben: Falls es jemanden interessiert: meine Auflösung der DWS Toprente ist äußerst schnell und unkompliziert innerhalb einer Woche verlaufen. Meine Befürchtung vor einen komplexen Rückabwicklung mit dem Finanzamt war völlig unbegründet. Die Rückzahlung der Zulagen und Steuerermäßigen an die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) wird bereits von der DWS vorgenommen, als Bearbeitungsgebühr für die Abwicklung fällt eine Depotentgeltpauschale i.H.v. 15,40 EUR an. Ich bin nun froh, nach längerer Beitragsfreiheit diesen Schritt getätigt zu haben und wurde nach Vertragsauflösung noch einmal darin bestätigt. Meine Einzahlungen habe ich hauptsächlich während und die ersten Jahre nach der letzten Baisse getätigt und habe dennoch nur einen sehr geringen Verkaufserlös erzielen können. Erfahrung Kündigung DWS Toprente Da von meinem Arbeitgeber gezwungen bin, meine Vermögenswirksame Leistungen in einem Riesterprodukt mit spezieller Zertifizierung einzuzahlen, habe ich mich danach für einen Banksparplan entschieden. Die Einzahlungen leistet der Arbeitgeber und ich bekomme zusätzlich die Riesterzulagen. Die Verzinsung liegt zwar nur im Tagesgeldbereich, jedoch entstehen keine extra Kosten und Provisionen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Februar 27, 2016 · bearbeitet Februar 27, 2016 von tyr Du hättest die Riesterförderung auch behalten und den Vertragswert auf deinen neuen Riestervertrag übertragen können. Riestern im Rahmen der betriebliche Altersvorsorge hat allgemein das Problem, sowohl in der Einzahlungs- als auch in der Auszahlungsphase mit Sozialabgaben belegt zu sein: http://www.finanztip.de/riester/im-betrieb/ Wofür man das als gesetzlich Krankenversicherter haben möchte erschließt sich mir nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan Februar 27, 2016 · bearbeitet Februar 27, 2016 von edan Ich habe keine andere Möglichkeit durch die Vorgaben des Arbeitgebers. Entweder die Vermögenswirksamen Leistungen werden auf ein gesondert zertifiziertes Riesterprodukt geleistet oder gar nicht. Übertragen des Vertragswert wäre auch eine Möglichkeit gewesen. Ich möchte jedoch selbst über das Kapital bestimmen, ohne die Riesterbindung der VWL hätte ich gar kein Riesterprodukt mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Februar 27, 2016 · bearbeitet Februar 27, 2016 von tyr Übertragen des Vertragswert wäre auch eine Möglichkeit gewesen. Ich möchte jedoch selbst über das Kapital bestimmen, ohne die Riesterbindung der VWL hätte ich gar kein Riesterprodukt mehr. Bei der Auswahl des Riestervertrags kannst du ja bestimmen, welchen du haben möchtest und was mit dem bestehenden Riesterkapital passieren soll. Ich verstehe nicht, warum man die in der Vergangenheit erhaltene Riesterförderung unwiderbringlich vernichtet, wenn auch die Möglichkeit besteht, die Förderung zu behalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Februar 27, 2016 · bearbeitet Februar 27, 2016 von moonraker Du hättest die Riesterförderung auch behalten und den Vertragswert auf deinen neuen Riestervertrag übertragen können. Riestern im Rahmen der betriebliche Altersvorsorge hat allgemein das Problem, sowohl in der Einzahlungs- als auch in der Auszahlungsphase mit Sozialabgaben belegt zu sein: http://www.finanztip...ter/im-betrieb/ Wofür man das als gesetzlich Krankenversicherter haben möchte erschließt sich mir nicht. Im Falle von AVWL stimmt das so aber nicht, die VL-Beiträge werden schon in der Einzahlphase versteuert - hier gibt es keine Doppelbesteuerung oder Sozialabgaben in der Auszahlungsphase. http://www.fonds-sparkauf.de/DWS/Riester%20Premium/faqsavwl.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan Februar 27, 2016 @tyr: möglich, das es ein Fehler war. Ich werde damit leben müssen. Der Thread Opener kann es ja anders handhaben und den Vertragswert samt Förderung übertragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Februar 27, 2016 · bearbeitet Februar 27, 2016 von tyr Im Falle von AVWL stimmt das so aber nicht, die VL-Beiträge werden schon in der Einzahlphase versteuert - hier gibt es keine Doppelbesteuerung oder Sozialabgaben in der Auszahlungsphase. http://www.fonds-sparkauf.de/DWS/Riester%20Premium/faqsavwl.pdf ... Zahlungen aus Riesterverträgen oder Betriebsrenten in der Auszahlungsphase werden meines Wissens nach immer besteuert ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Februar 27, 2016 Im Falle von AVWL stimmt das so aber nicht, die VL-Beiträge werden schon in der Einzahlphase versteuert - hier gibt es keine Doppelbesteuerung oder Sozialabgaben in der Auszahlungsphase. http://www.fonds-spa...um/faqsavwl.pdf ... Zahlungen aus Riesterverträgen oder Betriebsrenten in der Auszahlungsphase werden meines Wissens nach immer besteuert ... Ja, falsch ausgedrückt: Natürlich wird Riester besteuert - dafür bekommt man aber die Förderung in der Ansparphase (Zulagen bzw. Steuererstattung), auch bei AVWL - ist also eine Steuerstundung. (Bei normalem Riester sprichts Du sicher auch nicht von Doppelbesteuerung, oder?) AVWL in Riester verhält sich in diesem Falle aber genau so wie selbst eingezahltes Geld aus dem Netto. VL oder AVWL versteuert man immer sofort (egal in welche Anlageform es geht), bleibt aber trotzdem geschenktes Geld. Sehe daher überhaupt keinen Nachteil die AVWL (auch) in Riester fließen zu lassen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag