alain1005 Mai 15, 2010 Hallo, bin grad an meiner Steuer für 2009.... hier nun die Situation: Hab letztes Jahr diverse Male Aktien gekauft und zum Teil verkauft - dabei sind die üblichen Transaktionskosten angefallen.... laut Steuerbescheinigung der Bank wurde anscheinend für die Aktien, die ich 2009 gekauft und wieder verkauft habe, die Transaktionskosten für Verkauf sowie KAUF miteinbezogen. Die Transaktionskosten für den Kauf der Aktien, die ich 2009 lediglich gekauft allerdings nicht. Werden diese Transaktionskosten erst beim zukünftigen Verkauf berücksichtigt oder kann ich die als Korrekturwert schon für 2009 eintragen und mit dem Aktiengewinn von 2009 verrechnen...... mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 15, 2010 erst bei Veräußerung werden die Transaktionskosten steuerlich berücksichtigt. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alain1005 Mai 17, 2010 schade. hatte darauf spekuliert, dass das wie bei verlusten aus aktiengeschäften gehandhabt wird (sozusagen als quasi 'vorabverlust') und ich das mit aktiengewinnen aus 2009 verrechnen kann..... dann kann man nur drauf hoffen, dass die depotführende bank in 20 jahren beim verkauf als ganzes oder in teilen noch weiss, welche kosten damals angefallen sind. wenn nicht muss man die vergilbten kaufbelege vorlegen.... welch ein gesprattel, vor allem wenn man die aktien in mehreren tranchen gekauft hat und das evtl. zum teil noch vor 2009. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Mai 17, 2010 dann kann man nur drauf hoffen, dass die depotführende bank in 20 jahren beim verkauf als ganzes oder in teilen noch weiss, welche kosten damals angefallen sind. wenn nicht muss man die vergilbten kaufbelege vorlegen.... welch ein gesprattel, vor allem wenn man die aktien in mehreren tranchen gekauft hat und das evtl. zum teil noch vor 2009. Keine Sorge, die Banken wissen das. Die haben auch klare Regeln bei Teilkäufen und -verkäufen. Diese solltest du eigentlich auch kennen, damit es so läuft, wie du es willst. Bin mir bei dir nicht sicher, ob du nach 20 Jahren deine jetzigen Aktien noch im Depot hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 17, 2010 Hallo alain1005, hatte darauf spekuliert, dass das wie bei verlusten aus aktiengeschäften gehandhabt wird (sozusagen als quasi 'vorabverlust') und ich das mit aktiengewinnen aus 2009 verrechnen kann..... Sorry, aber das ist auch bei Aktiengeschäften nicht so, Unrealisiertes hat mit der Steuer nichts zu tun (von thesaurierenden Fonds vielleicht mal abgesehen). Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, was du meinst. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alain1005 Mai 18, 2010 Keine Sorge, die Banken wissen das. also ehrlich gesagt, bin ich mir da nicht so sicher. ich hatte nämlich schon mal den konkreten fall, dass in meinem depot bei aktien (gekauft vor 2002) aufgrund von internem system-/providerwechsel der bank die kaufdaten/-preise verschwunden waren. das war damals noch nicht wirklich wichtig - s'gab ja lediglich die spekulationsfrist zu beachten... also ich seh's ja jetzt schon - die banken führen steuer, soli + kirchensteuer ab - so dass eigentlich das kapitel kap bei der steuererklärung überflüssig sein sollte... aber weitgefehlt (denn sogar laut bankbescheinigung, hat eine bank zuviel abgeltungssteuer, soli + kirchensteuer abgeführt - sowas ist einfach ärgerlich... praktikable lösungen sehen anders aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag