skyfox Mai 14, 2010 · bearbeitet Mai 14, 2010 von skyfox Wenn man die Seite besucht (Forwardkurven) kommt ja immer die Frage nur Österreich und Deutschland. Wieso? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord Mai 14, 2010 Kannst du bitte deine Aussagen präzisieren? Ich kann sehr wohl auf die US GS Seite zugreifen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skyfox Mai 14, 2010 Kannst du bitte deine Aussagen präzisieren? Ich kann sehr wohl auf die US GS Seite zugreifen... oh natürlich also wenn man den link klickt http://www.goldman-sachs.de/forwardsoverview/overview/default/nav_id,245/menu_id,34/ muss man bestätigen dass man kein US Bürger ist bevor man die seite betreten kann, bei mir halt. Nur wieso? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Mai 14, 2010 Das kommt daher, da man an US Bürger nicht einfach die Wertpapierprospekte schicken (oder diese die Prospekte öffnen dürfen) kann. Die SEC nimmt das sehr genau, man müsste also für die USA ein extra Prospekt erstellen, sonst bekommt man rechtliche Probleme. Hat etwas mit dem Securities Act von 1933 zu tun. Dadurch sichern sich die Anbieter sozusagen ab. Siehst du inzwischen auch auf vielen IR Seiten etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skyfox Mai 14, 2010 Das kommt daher, da man an US Bürger nicht einfach die Wertpapierprospekte schicken (oder diese die Prospekte öffnen dürfen) kann. Die SEC nimmt das sehr genau, man müsste also für die USA ein extra Prospekt erstellen, sonst bekommt man rechtliche Probleme. Hat etwas mit dem Securities Act von 1933 zu tun. Dadurch sichern sich die Anbieter sozusagen ab. Siehst du inzwischen auch auf vielen IR Seiten etc. Danke das erklärt alles. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Mai 14, 2010 Das kommt daher, da man an US Bürger nicht einfach die Wertpapierprospekte schicken (oder diese die Prospekte öffnen dürfen) kann. Die SEC nimmt das sehr genau, man müsste also für die USA ein extra Prospekt erstellen, sonst bekommt man rechtliche Probleme. Hat etwas mit dem Securities Act von 1933 zu tun. Dadurch sichern sich die Anbieter sozusagen ab. Siehst du inzwischen auch auf vielen IR Seiten etc. Fast richtig. Wenn GS seine Produkte nicht in Deutschland verkaufen darf, liegt das aber nicht an der SEC oder einer anderen US-Behörde; vielmehr sind die Produkte in D nicht zum Vertrieb zugelassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Mai 14, 2010 Das kommt daher, da man an US Bürger nicht einfach die Wertpapierprospekte schicken (oder diese die Prospekte öffnen dürfen) kann. Die SEC nimmt das sehr genau, man müsste also für die USA ein extra Prospekt erstellen, sonst bekommt man rechtliche Probleme. Hat etwas mit dem Securities Act von 1933 zu tun. Dadurch sichern sich die Anbieter sozusagen ab. Siehst du inzwischen auch auf vielen IR Seiten etc. Fast richtig. Wenn GS seine Produkte nicht in Deutschland verkaufen darf, liegt das aber nicht an der SEC oder einer anderen US-Behörde; vielmehr sind die Produkte in D nicht zum Vertrieb zugelassen. Richtig. Ich glaube aber seine Frage ging in die andere Richtung, also warum man sich ausdrücklich als nicht-US Bürger verifizieren muss wenn man auf die deutsche Seite zugreift. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gromit Mai 14, 2010 Kann das jemand noch spezifizieren? Warum sollen US-Amerikanern bei Anlageentscheidungen bewusst bestimmte Informationen vorenthalten werden, die alle andern nutzen dürfen? Um welche Informationen geht es bei dem Gesetz genau? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Mai 14, 2010 · bearbeitet Mai 14, 2010 von klausk Es geht, zumindest in dem US-Gesetz nicht um "Nicht-wissen-dürfen", sondern um ein "Nicht-werben-dürfen": The 1933 Act has two basic objectives: * to require that investors receive significant (or “material”) information concerning securities being offered for public sale; and * to prohibit deceit, misrepresentations, and other fraud in the sale of securities to the public. Als US-Person kann ich mein Geld für (fast) jeden Quatsch ausgeben: ein saudisches Rennkamel, eine Datscha in Kamtschatka oder eine Goldmine in Ostfriesland. (Die Ausnahmen sind ebenso exotisch: Investitionen in Nordkorea, Kuba, etc sind verboten.) Ich kann jede beliebige deutsche Aktie kaufen, selbst wenn sie dort nicht mal im Freiverkehr gehandelt wird. Verboten ist, für so etwas in den USA zu werben. Die deutsche Website von Goldman Sachs wird offensichtlich (zumindest von GS selbst) als Werbung für den Verkauf von Produkten angesehen, die in den USA nicht zum Vertrieb zugelassen sind. (In Deutschland oder Österreich wohnhafte US-Personen können so viele GS-Produkte kaufen, wie sie wollen.) Dasselbe gilt auch umgekehrt. Deutsche Individual-Anleger können keine Vanguard-Fonds kaufen (soweit ich weiss ); deutsche institutionelle Anleger schon. Quelle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Mai 14, 2010 Kann das jemand noch spezifizieren? Warum sollen US-Amerikanern bei Anlageentscheidungen bewusst bestimmte Informationen vorenthalten werden, die alle andern nutzen dürfen? Um welche Informationen geht es bei dem Gesetz genau? Weil in den USA andere Gesetzte herrschen. Angenommen du bringst hier in Deutschland ein Unternehmen an die Börse, dann musst du sicherstellen, dass kein US Bürger von diesem Angebot erfährt, da du in den USA nur nach den dort herrschenden Gesetzten Aktien anbieten darfst. Die sogenannte Rule 144A bietet hier eine gewisse Ausnahmeregelung. Kannst ja mal genauer einlesen unter: http://en.wikipedia.org/wiki/Securities_Act_of_1933 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Mai 15, 2010 @klaus: Einmal saudisches Rennkamel bitte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Mai 15, 2010 @klaus: Einmal saudisches Rennkamel bitte. Gern. Mein Freund Al-Waleed bin Talal hat mir seine zweitbeste Stute versprochen. Voraussetzung: Du musst das Kamel selber fangen. -- Jetzt enttäusch mich nicht!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Mai 15, 2010 Gern. Mein Freund Al-Waleed bin Talal hat mir seine zweitbeste Stute versprochen. Voraussetzung: Du musst das Kamel selber fangen. -- Jetzt enttäusch mich nicht!! Ich geb' mein bestes, versprochen. Stutenfangen macht doch Spaß. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gromit Mai 15, 2010 Danke Stairway für den Link. Aber so ganz klar ist mir die Sach immer noch nicht. Dass Werbung und Vertrieb in anderen Ländern andere Vorschriften einhalten müssen, ist schon klar. Aber wenn ich mir beispielsweise die Investor-Relations-Seite der MunichRe aufrufe und dort auf Bondholders gehe, kommt die gleiche Warnung. Ich bin mir aber sicher, dass US-Amerikaner auch Anleiehen der MunichRe kaufen dürfen. Wenn sie sich also an das Verbot halten (was ja extrem leicht umgehbar ist) dann treffen sie ihre Kaufentscheidungen mit weniger Informationen als der Rest der Welt. http://www.munichre.com/en/ir/bonds/munich_re_group_bonds/default.aspx Auf der Seite sind in neutraler Darstellungen einige Fakten zu der Anleihesituation der Gesellschaft aufgelistet. Mir fällt kein nachvollziehbarer Grund ein, warum bestimmte Personen sich dies nicht anschauen dürfen sollten. Für mich sieht das eher so aus, als ob da ein veraltetes Gesetz heute eigentlich keine logische Rechtfertigung mehr hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 15, 2010 · bearbeitet Mai 15, 2010 von Sven82 es geht nicht darum ob der Anleger mehr Informationen hat oder nicht. Es geht alleine nur darum ob die Gesellschaft in den USA für ihre Produkte Werbung machen darf oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Mai 15, 2010 Dasselbe gilt auch umgekehrt. Deutsche Individual-Anleger können keine Vanguard-Fonds kaufen (soweit ich weiss ); deutsche institutionelle Anleger schon. Quelle. Das geht schon, ab USD/EUR100.000 bist du auch als Privatanleger dabei: U.S. 500 Stock Index Fund Share class: Investor [...] Ich bin mir aber sicher, dass US-Amerikaner auch Anleiehen der MunichRe kaufen dürfen. Wenn sie sich also an das Verbot halten (was ja extrem leicht umgehbar ist) dann treffen sie ihre Kaufentscheidungen mit weniger Informationen als der Rest der Welt. Sie werden diese Entscheidung mit den Informationen treffen, die sie nach den Gesetzen der USA zur Verfuegung gestellt bekommen muessen. In wie weit die Informationen, die fuer andere Staatsangehoerigkeiten angeboten werden, hilfreich sind ist fraglich, somit sind "weniger Informationen" nicht unbedingt ein Nachteil. Ein deutscher Anleger, der ein US Produkt ueber dt. Boersen in ein dt. Depot legen will wird sich kaum fuer den VKP eines US Produktes interessieren, wenn es einen dt. VKP dafuer gibt. http://www.munichre.com/en/ir/bonds/munich_re_group_bonds/default.aspx Auf der Seite sind in neutraler Darstellungen einige Fakten zu der Anleihesituation der Gesellschaft aufgelistet. Mir fällt kein nachvollziehbarer Grund ein, warum bestimmte Personen sich dies nicht anschauen dürfen sollten. Für mich sieht das eher so aus, als ob da ein veraltetes Gesetz heute eigentlich keine logische Rechtfertigung mehr hat. Der Grund steht in den ersten Saetzen des ersten Paragraphen im Legal Disclaimer/Rechtlicher Hinweis. Ob das Gesetz veraltet ist und deiner Meinung nach keine logische Rechtfertigung hat und daher fuer dich nicht nachvollziehbar ist tut da nichts zur Sache. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Mai 15, 2010 Vielleicht sollte man den Schrädtitel ändern. Vorschlag: Warum kann ein US-Bürger - trotz Hinweis - die deutsche Goldman Sachs Homepage besuchen? Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skyfox Mai 16, 2010 Vielleicht sollte man den Schrädtitel ändern. Vorschlag: Warum kann ein US-Bürger - trotz Hinweis - die deutsche Goldman Sachs Homepage besuchen? Gruß -man Bist du dir sicher dass es so einfach geht? Sobald das Signal, deine IP von einem US Server kommt glaub ich kommst du gar nicht mehr zur Länderabfrage. Sicher könnte man das leicht umgehen indem man sich in ein Servernetzwerk einloggt wobei der letzte Server in D oder Ö sein muss, aber wer macht dass schon? Oder wie viele wissen überhaupt wie dass funktioniert, geht ja schon in den bereich Verschleierung, Hacken hinein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Mai 16, 2010 · bearbeitet Mai 16, 2010 von klausk Sobald das Signal, deine IP von einem US Server kommt glaub ich kommst du gar nicht mehr zur Länderabfrage. Es ist so, wie Racoon schreibt. Wenn ich auf www.goldman-sachs.de gehe (mit einer US-IP), dann muss ich schon auf der homepage bestätigen, dass ich meinen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich habe. Ausserdem steht da diese Warnung: Wichtige Hinweise Die auf diesen Internet-Seiten genannten Wertpapiere werden insbesondere in den Vereinigten Staaten oder an bzw. zu Gunsten von US-Personen nicht angeboten oder verkauft. US-Personen in diesem Sinne sind solche, wie sie in Regulation S des United States Securities Act of 1933 definiert sind und umfassen insbesondere Gebietsansässige der Vereinigten Staaten sowie amerikanische Kapital- und Personengesellschaften. Goldman Sachs International Zweigniederlassung Frankfurt Natürlich könnte man das ignorieren bzw. einfach lügen. Aber das ist so ähnlich wie die Frage bei der Einreise, ob du jemals Kommunist warst. Stellt sich deine Antwort später als falsch heraus, hat man dich dran, ohne weitere Beweise sammeln zu müssen. Al Capone kam ja auch nicht wegen nur umständlich beweisbarer Mördereien dran sondern wegen offensichtlicher Steuerhinterziehung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Mai 16, 2010 · bearbeitet Mai 16, 2010 von klausk Warum kann ein US-Bürger - trotz Hinweis - die deutsche Goldman Sachs Homepage besuchen? Weil meine IP-Adresse nichts darüber aussagt, ob ich eine US-Person bin, sondern nur dass ich die Seite aus den USA heraus aufrufe. :- Ich könnte auch Deutscher auf Reisen sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Mai 16, 2010 Weil meine IP-Adresse nichts darüber aussagt, ob ich eine US-Person bin, sondern nur dass ich die Seite aus den USA heraus aufrufe. :- Ich könnte auch Deutscher auf Reisen sein. Das ist exakt der Hintergrund meines Hinweises. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Mai 16, 2010 Natürlich könnte man das ignorieren bzw. einfach lügen. Aber das ist so ähnlich wie die Frage bei der Einreise, ob du jemals Kommunist warst. Stellt sich deine Antwort später als falsch heraus, hat man dich dran, ohne weitere Beweise sammeln zu müssen. Al Capone kam ja auch nicht wegen nur umständlich beweisbarer Mördereien dran sondern wegen offensichtlicher Steuerhinterziehung. Ich glaube es hat weniger mit illegalen Taetigkeiten des Anlegers als mit Eigenschutz der Anbieter zu tun, die sich nicht mit den USA anlegen moechten. Soll heissen ohne diese Warnung koennte ein US Buerger "unwissend" auf eine solche Seite zugreifen und nachher den Emittenten verklagen, dass er aufgrund dieser unrechtmaessig zur Verfuegung gestellten Informationen Verluste erlitten hat. Uebrigens darf man als Steuerauslaender, d.h. ohne Wohnsitz in Deutschland, auch nicht auf die meisten Seiten dt. Anbieter zugreifen, auch wenn man Deutscher ist, seine Depots in Deutschland hat ueber die man u.a. an dt. Boersen kauft und dort auch Steuern abfuehrt, soweit sie anfallen. So heisst es bei Goldman Sachs z.B: Berechtigte NutzerDiese Internet-Seiten dürfen nur von Personen genutzt werden, die ihren Wohnsitz in dem von Ihnen gewählten Land haben ("Nutzer" oder "Sie"). Der Nutzer verpflichtet sich, diese Internet-Seiten nicht mehr zu nutzen, wenn er seinen Wohnsitz in Zukunft nicht mehr in diesem Land haben sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag