Palindrom Mai 13, 2010 Hallo, gerade habe ich mich selbständig gemacht (Freiberufler). Da alles im Moment schon Papierkrieg genug ist, will ich erstmal in der GKV bleiben und, wenn sich in ein paar Monaten die Wogen geglättet haben, mich mal in aller Ruhe mit der Frage nach einer PKV auseinandersetzen. Jetzt habe ich aber Sorge, mich jetzt lange zu binden. Über die Kündigungsfrist habe ich noch nix gefunden, nur bei den Wahltarifen stand etwas diesbezüglich. Also, wer kennt sich aus? Wie lange binde ich mich? Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Mai 13, 2010 Höchstens 2 Jahre, du kannst früher raus, wenn die Beiträge seit deiner freiwilligen Mitgliedschaft erhöht wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Legolas2605 Mai 13, 2010 · bearbeitet Mai 13, 2010 von Legolas2605 M.E. kannst du aus der GKV immer wechseln, wenn - du bereits 18 Monate bei der Krankenkasse versichert bist oder - die Krankenkasse die Beiträge erhöht oder - es zu Zusatzbeiträgen kommt Eine Bindungsfrist von 3 Jahren gilt, wenn du dich für einen Wahltarif entscheidest. Ich weiß allerdings nicht, wie das genau aussieht, wenn du von der GKV in die PKV wechseln möchtest. Habe gerade das hier gefunden: Die 18-monatige Bindungsfrist gilt für alle ab dem 01.01.2002 ausgeübten Wahlrechte. Allerdings muss diese Bindungsfrist nicht eingehalten werden: bei erstmaliger Kündigung im Jahr 2002 bei Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft, wenn im Anschluss eine Versicherung in einer privaten Krankenversicherung erfolgen soll wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 13, 2010 aua aua aua, was hier wieder geschrieben wird. Zunächst prüfen wir erstmal seinen Status, bevor wir ein Urteil abgeben können: Du bist ab sofort Freiberufler, warst zuvor auch schon in der GKV ? Warst du vorher Angestellter ? Falls das bisher zutrifft, erfolgt mit Aufnahme deiner freiberuflichen Tätigkeit ein sog. Statuswechsel. Du hast die Wahl wie du dich versichern möchtest. Anders als behauptet kannst du bei einem Statuswechsel auch vor den 18 Monaten Mindestmindungszeit, die man normalerweise an eine Kasse hat, die Kasse wechseln. Man beachte hierbei mal die Paragraphen 5, 6, 8 9 sowie 175 SGB V Wahltarife ist eine andere Baustelle, die bei einem laufenden Wahltarif Besonderheiten hervorrufen. So wie du das bisher schilderst, trifft das aber nicht auf dich zu. Als freiwillig Versicherter ist es dir später auch möglich die Kasse zu wechseln. Das kann auch erst in 2 Jahren oder später sein. Ich hoffe mal, man hat dich bisher über Bemessungsgrenzen, Schätzverfahren bis zum Einkommensteuerbescheid und so weiter aufgeklärt. Das wird ganz gerne vergessen und gibt dadurch häufig später Reibereien, die echt nicht sein müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Palindrom Mai 13, 2010 Danke schonmal für die Postings! Zu meinem Status habe ich zu wenig geschrieben. Sorry! Ich war schon immer bei der Barmer. Bis September 2009 war ich in einem Ausbildungsverhältnis, danach arbeitslos und bin jetzt Existenzgründer. Die enormen Beiträge bei der GKV sind im Moment auch mein Problem, weil ich auch noch andere Einkünfte habe. Einen Fragebogen in den man seine Einkünfte eintragen muss habe ich auch schon erhalten. Deswegen meine Frage, ob ich also erstmal in den sauren GKV-Apfel beiße und mich in drei Monaten mal in Ruhe mit dem Thema PKV beschäftige. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 13, 2010 sieht, ohne komplette Fallanalyse gemacht zu haben, so aus, dass das kein Problem mit den Zeiten ist. Du wirst in der ersten Zeit erstmal aufgrund deiner Angaben in diesem Bogen geschätzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Palindrom Mai 13, 2010 sieht, ohne komplette Fallanalyse gemacht zu haben, so aus, dass das kein Problem mit den Zeiten ist. Du wirst in der ersten Zeit erstmal aufgrund deiner Angaben in diesem Bogen geschätzt. Das klingt gut! Also habe ich dann einen Monat Kündigungsfrist? Das wäre prima! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 13, 2010 nein ! Kündigungen erfolgen, sofern es sich nicht um eine Kündigung aufgrund Statuswechsel handelt, mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Palindrom Mai 13, 2010 nein ! Kündigungen erfolgen, sofern es sich nicht um eine Kündigung aufgrund Statuswechsel handelt, mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende Ahh, o.k. Dann zwei Monate. Damit kann ich gut leben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag