ab-mobil Mai 10, 2010 hallo zusammen, ich beabsichtige mir in naher zukunft ein selbstgenutztes häuschen (eigenheim) zu kaufen. zur finanzierung dieses häuschens möchte ich all mein bisher in einen 'normalen' riestervertrag eingezahltes geld mit einfließen lassen (umwandlung in sog. wohnriester). über die jahre habe ich 8575 euro eingezahlt, von denen trotz staatlicher zulagen dank horrender verwaltungs- und vertriebskosten momentan nur noch gut 7000 euro übrig sind. soweit, so gut. danach möchte ich den vertrag bis ans ende meines labens beitragsfrei stellen. jetzt meine frage: fallen bei beitragsfreihet, also bei fehlender weiterer einzahlung, weiterhin verwaltungskosten an? wenn ja: wie werden diese beglichen, wenn ich keine beiträge mehr einzahle? für den einen oder anderen tipp wäre dankbar: ab-mobil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 10, 2010 Verwaltungsgebühren können Dir auch vom bereits eingezahlten Kapital abgezogen werden. Am Ende muss nur mindestens der eingezahlte Betrag wieder herauskommen, was schon bei geringer Verzinsung aber einfach für den Anbieter ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag