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Sladdi

Welches Bildungssystem brauchen wir?

Welches Schulsystem?  

70 Stimmen

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Maikel

Eine inklusive Schule kann, wie ich schon versucht habe darzulegen, nur mit einer solchen Art der Bewertung funktionieren.

Kurze Begründung: Schüler, die nicht nach den gleichen Kriterien bewertet werden können, können auch nicht mit den gleichen Symbolen bewertet werden.

Beispiel: Einerseits ein leistungsstarker Schüler, der weit über die Anforderungen hinaus Leistungen im Stande zu erbringen ist und andererseits ein geistig Behinderter.

Beide bringen durch differenzierte Aufgaben eine Leistung, die ihrem Besten entspricht und sind naturgemäß stolz drauf.

Beide MUSST Du belohnen. Nach dem Maßstab, nach dem der Leistungsstarke gemessen wird, wäre es für den geistig Behinderten aber eine 5 oder sogar 6.

Diese Art der Bewertung erscheint zwar aus der Schulsituation heraus "gerecht", führt aber im späteren Leben (Bewerbung) zu Problemen.

 

Weil Andere nicht wissen können, ob z.B. die 4, die ein Behinderter bekommen hat, ehrlicherweise aussagt, daß er die Mindestanforderungen in dem Bereich erfüllt, oder ob es nur eine wohlwollende, relative Note ist.

 

Mit einer "echten" 4 kann der Behinderte nachweisen, daß er trotz seiner Behinderung objektiv, nach den normalen Maßstäben, die für einen Betrieb notwendigerweise gelten, gewisse Mindestanforderungen erfüllt.

Z.B. in einem Bereich, der für die Tätigkeit nur eine Nebenbedeutung hat.

 

Das ist meine eigene Erkenntnis und Erfahrung als Körper-Behinderter.

 

Gruß, Michael

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LagarMat
· bearbeitet von LagarMat

Eine inklusive Schule kann, wie ich schon versucht habe darzulegen, nur mit einer solchen Art der Bewertung funktionieren.

Kurze Begründung: Schüler, die nicht nach den gleichen Kriterien bewertet werden können, können auch nicht mit den gleichen Symbolen bewertet werden.

Beispiel: Einerseits ein leistungsstarker Schüler, der weit über die Anforderungen hinaus Leistungen im Stande zu erbringen ist und andererseits ein geistig Behinderter.

Beide bringen durch differenzierte Aufgaben eine Leistung, die ihrem Besten entspricht und sind naturgemäß stolz drauf.

Beide MUSST Du belohnen. Nach dem Maßstab, nach dem der Leistungsstarke gemessen wird, wäre es für den geistig Behinderten aber eine 5 oder sogar 6.

Diese Art der Bewertung erscheint zwar aus der Schulsituation heraus "gerecht", führt aber im späteren Leben (Bewerbung) zu Problemen.

 

Weil Andere nicht wissen können, ob z.B. die 4, die ein Behinderter bekommen hat, ehrlicherweise aussagt, daß er die Mindestanforderungen in dem Bereich erfüllt, oder ob es nur eine wohlwollende, relative Note ist.

 

Ich sehe hier keinen Widerspruc zu meinen Ausführungen.

Das von Dir Genannte ist ein guter Grund, warum es in dem System, was ich favorisiere, keine alleinstehenden Noten gibt, sondern einzeln aufgelistete Kriterien (Beitrag 121 am Beispiel Deutsch Klasse 4) mit einer gesondertern Bewertung.

Es weist aus, was das Kind kann und ist transparent.

Dass das Kind geistig Behindert ist, ist selbstverständlich auch kein Geheimnis.

 

Eine sehr gute Leistung ist nicht nur in Relation, sondern auch absolut als solche ersichtlich.

 

Aber vergiss nicht, dass wir bisher nur über die Grundschule reden.

Dieses Bewertungsystem erstmal nur in der Grundschule flächendeckend einzuführen, wäre schonmal ein großer Fortschritt.

Davon sowas auch bei älteren Schülern anzuwenden sind wir noch sehr sehr weit weg. (Selbst in Schweden gibt es aber der 8.Klasse Noten.)

Ich denke, da wird es in Deutschland absehbarer Zeit auch keine ernsthaften Bestrebungen geben.

Und das wird solang anhalten, wie man in der Wirtschaft glaubt, dass die Bewertungen, wie wir sie heut haben, aussagekräftig, transparent und vergleichbar sind, was in allen drei Fällen nicht zutrifft und noch nie zutraf.

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ImperatoM

 

 

Ich weiß nicht genug über diese beiden Modelle, um das beurteilen zu können. Aber mein Post sollte eigentlich deutlich machen, dass ich unabhängig von diesen Modellen möglichst früh einsetzende Selbstbestimmtheit nicht unbedingt für ein erstrebenswertes Ziel halte. Insofern sollte man sich meiner Meinung nach anderen Kriterien widmen.

Wie kommst Du denn auf diesen Einwand?

An welcher Stelle, in welchem Punkt, den wir diskutiert haben, geht die Selbstbestimmtheit in Deinen Augen zu weit?

 

Checker-finance hat in den vorgeschlagen, das "Kind in den Mittelpunkt zu stellen und ihm eine möglichst selbstbestimmte, erfahrungsbasierte Entwicklung zu bieten."

Damit verwendet er den pädagogidschen Modebegriff "selbstbestimmt". Ich finde es wichtig, die Ausbreitung dieses Begriffes zu begrenzen, bevor er eine normative Wirkung als Kriterium für gute Bildung erhält - denn er verdient sie meiner Meinung nach nicht.

 

Mit einer "echten" 4 kann der Behinderte nachweisen, daß er trotz seiner Behinderung objektiv, nach den normalen Maßstäben, die für einen Betrieb notwendigerweise gelten, gewisse Mindestanforderungen erfüllt.

Z.B. in einem Bereich, der für die Tätigkeit nur eine Nebenbedeutung hat.

 

Das ist meine eigene Erkenntnis und Erfahrung als Körper-Behinderter.

 

Das würde ich unterstützen. Eventuell ergänzt um den Hinweis auf dem Zeugnis, dass die Note sich nach dem normalen Maßstab gebildet hat, damit niemand auf die Idee kommt, dass die besagte "vier" bereits geschönt sei.

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LagarMat
· bearbeitet von LagarMat

Mit einer "echten" 4 kann der Behinderte nachweisen, daß er trotz seiner Behinderung objektiv, nach den normalen Maßstäben, die für einen Betrieb notwendigerweise gelten, gewisse Mindestanforderungen erfüllt.

Z.B. in einem Bereich, der für die Tätigkeit nur eine Nebenbedeutung hat.

 

Das würde ich unterstützen. Eventuell ergänzt um den Hinweis auf dem Zeugnis, dass die Note sich nach dem normalen Maßstab gebildet hat, damit niemand auf die Idee kommt, dass die besagte "vier" bereits geschönt sei.

Das ist auch vermerkt. Keine Sorge.

Hieran erkennt man auch wie grotesk das eigentlich ist.

Gleiches Bewertungsinstrument aber unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe.

In Klasse 5 und 6 haben die Schüler auch an "meiner" Grundschule Noten, nichtmehr das andere Bewertungssystem.

Plötzlich haben sie die Zahlen (für jedes Fach eine) aufm Zeugnis und es ist dort kaum noch ein Unterschied zwischen den Schülern feststellbar.

So als gäbe es sie nichtmehr.

Soviel dann zur Vergleichbarkeit.

 

Und nu fragt dochmal einen Laien oder fachfremden Lehrer, wie eine sich eine 2 eines normalen Schüler von der 2 eines geistig behinderten Unterscheiden und was beide Noten aussagen, beispielsweise im Fach Sachkunde.

Was kann der Schüler und was nicht?

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berliner
· bearbeitet von berliner

Na dann viel Spaß. Davon gibt's hier im Forum auch einige. Das Hausfrauenmodell ist im Westen tief verwurzelt.

 

Voruteilsbeladen bis über beide Ohren. Dann nenn doch mal ein Beispiele, wenn Du meinst. Bring mal einen Beleg dafür, dass das Hausfrauenmodell im Westen angeblich so tief verwurzelt sei,

 

Von wegen "vorurteilsbeladen." Frauen durften im Westen erst ab 1977 ohne Zustimmung ihres Ehemanns eine Arbeit aufnehmen.

 

Frauenarbeit

 

"1958 bis 1977 lautete § 1356 BGB Absatz 1: „[1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. [2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“[3] Basierend darauf brauchten Ehefrauen die Zustimmung ihres Ehemannes, wenn sie eine Erwerbsarbeit aufnehmen wollten. Diese legten sie ihrem Arbeitgeber bei der Einstellung schriftlich vor."

 

Da kann man mit Fug und Recht behaupten, daß das Hausfrauenmodell tief verwurzelt ist.

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