zocker Mai 5, 2010 · bearbeitet Mai 5, 2010 von zocker Heute wird gemeldet: Offene Immobilienfonds: BMF verschärft Vorschläge Das Bundesfinanzministerium (BMF) will laut eines Berichts des Handelsblatts die Anbieter offener Immobilienfonds noch stärker kontrollieren und den Anlegerschutz ausbauen. Neben der einer Mindestanlagedauer von zwei Jahren und Kündigungsfristen von sechs bis 24 Monaten für alle Anleger wird die Möglichkeit erwägt, "auf die von Sachverständigen ermittelten Werte der Fondsgebäude generell einen Abschlag von zehn Prozent vorzunehmen", heißt es in dem Artikel. Gebäude, die vor Mitte 2010 erworben wurden, könnte der Abschlag auf fünf Jahre verteilt werden. Für die Experten des BVI eine katastrophale Entwicklung, denn sollte diese Regelung in Kraft treten, ist damit zu rechnen, dass viele Anleger die Fonds im Vorfeld bereits fluchtartig verlassen werden (www.property-magazine.de/fonds-bmf-verschaerft-vorschlaege-zum-anlegerschutz-26506.html) (http://www.cash-online.de/immobilien/2010/offene-immobilienfonds-schaeuble-will-anteilswerte-beschneiden/26176) 1. das so zu veröffentlichen bedeutet, daß die Anleger sicherheitshalber fluchtartig aus den Fonds rausgehen 2. das so zu machen bedeutet die kaltlächelnde Enteignung 3. wir leben nicht mehr in einem Rechtsstaat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
akku5 Mai 5, 2010 Das wird doch im Forum schon seit Montag heftigst diskutiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Mai 5, 2010 ... und zwar im Immobilienfonds-Thread. Der reicht doch nun wirklich. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Mai 5, 2010 ... und zwar im Immobilienfonds-Thread. Der reicht doch nun wirklich. Gruß Padua Daher mach ich hier mal zu, weitere Diskussion im obigen Thread. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag