Lampalya Mai 4, 2010 Hallo, ich habe folgende Frage: Wenn jemand bzw. derjenige der die Steuererklärung ausfüllen muss, im Jahr 2009 für 3 Monate in Österreich gearbeitet hat und dort normal bei einem Arbeitgeber angestellt gewesen bin und ansonsten in Deutschland tätig war (kein Grenzgänger) Muss er dann den Verdienst für Österreich in der deutschen Steuererklärung in der Anlage N in der Zeile 20 oder 21 eintragen? So richtig werd ich aus der Erklärung nicht schlau. Vielen Dank schon mal für die Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag