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Lunatic183

Frage zu Steuererklärung

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Lunatic183

Hallo zusammen,

 

weiß jetzt nicht ob das hier rein passt, aber hätte grundsätzlich mal folgende Frage:

 

Müssen Kapitalerträge (also der Jahresbescheid der Bank) auch dann bei der Steuererklärung angegeben werden und der Jahresbescheid mit eingereicht werden, wenn der Betrag unter dem Sparerfreibetrag von den 801 (glaub ich waren es) liegt?

Mir ist das nicht ganz klar? Ich hoffe das ich so eine Frage hier im Forum stellen kann, da ich mir nicht sicher bin ob es genau hier rein passt.

 

Vielen Dank schonmal.

 

Mfg

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harryguenter

Nein, normalerweise nicht.

Die "Jahresbescheinigungen" mussten sowieso nie eingereicht werden, sie wurden aber oft nachverlangt wenn es Kap.-Erträge zu versteuern gab.

Die "Jahressteuerbescheinigungen" der Banken mußten beigelegt werden, wenn man Steuern zurückerhalten wollte.

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Legolas2605
· bearbeitet von Legolas2605

Nein, kannst du weglassen. Es sei denn, du möchtest dir im Rahmen der Steuererklärung gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen.

 

Eine Änderung gibt es ab 2009. Wenn du im Mantelbogen z.B. Krankheitskosten oder anderer außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchtest, musst du auf Seite 3 ab Zeile 72 Angaben zu deinen Kapitalerträgen machen.

 

LG

 

Legolas

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Lunatic183

Danke für die Antworten. Dann bin ich jetzt etwas schlauer. Habt mir weitergeholfen.

 

Mfg

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