Lunatic183 April 25, 2010 Hallo zusammen, weiß jetzt nicht ob das hier rein passt, aber hätte grundsätzlich mal folgende Frage: Müssen Kapitalerträge (also der Jahresbescheid der Bank) auch dann bei der Steuererklärung angegeben werden und der Jahresbescheid mit eingereicht werden, wenn der Betrag unter dem Sparerfreibetrag von den 801 (glaub ich waren es) liegt? Mir ist das nicht ganz klar? Ich hoffe das ich so eine Frage hier im Forum stellen kann, da ich mir nicht sicher bin ob es genau hier rein passt. Vielen Dank schonmal. Mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter April 25, 2010 Nein, normalerweise nicht. Die "Jahresbescheinigungen" mussten sowieso nie eingereicht werden, sie wurden aber oft nachverlangt wenn es Kap.-Erträge zu versteuern gab. Die "Jahressteuerbescheinigungen" der Banken mußten beigelegt werden, wenn man Steuern zurückerhalten wollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Legolas2605 April 25, 2010 · bearbeitet April 25, 2010 von Legolas2605 Nein, kannst du weglassen. Es sei denn, du möchtest dir im Rahmen der Steuererklärung gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen. Eine Änderung gibt es ab 2009. Wenn du im Mantelbogen z.B. Krankheitskosten oder anderer außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchtest, musst du auf Seite 3 ab Zeile 72 Angaben zu deinen Kapitalerträgen machen. LG Legolas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lunatic183 April 25, 2010 Danke für die Antworten. Dann bin ich jetzt etwas schlauer. Habt mir weitergeholfen. Mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag