Zum Inhalt springen
cero

Aktienfondsbesteuerung vs. Direktanlage

Empfohlene Beiträge

cero

Hi,ich beschäftige mich mi Aktienfonds und Direktanlage aus steuerlicher Sicht. Im Bereich von Werbungskosten hat der Fondsanleger klar Vorteile, da Werbungskosten auf Fondsebene aufgeschlüsselt und berücksichtigt werden. Der Direktanleger hat im Gegensatz dazu nur den Pauschbetrag von 801 Euro. Auch bei der Verlustverrechnung hat der Fondsanleger einen Vorteil. Er kann Verluste aus Aktienfonds mit sämtlichen anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen. Beim Direktanleger besteht diese Möglichkeit nicht. Er Kann Verluste aus Aktien nur mit entsprechenden Gewinnen ausgleichen und muss auch einen gesonderten Verlusttopf bilden.Eigentlich soll der Direktanleger mit dem Fondsanleger gleichgestellt sein (Transparenzprinzip), doch wird es aus der Sicht von Werbungskosten und Verlusten durchbrochen.Nun meine Frage:Was würdet ihr an der steuerlichen Behandlung verändern? Wie könnte man diese Ungleichbehandlung vermeiden? Jegliche Reformvorschläge sind herzlichst willkommen...Danke..Cero

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo cero,

 

es gibt grundsätzlich keine Werbungskosten mehr (aktuell zumindest, imho ist diese Regelung aber Verfassungswidrig). Die von dir angesprochenen 801 Euro ist der Sparer-Pauschbetrag, und der steht jedem zur Verfügung, egal ob Direkt- oder Fondsanlage.

 

Im Punkto Verlustverrechnung gebe ich dir recht, hier ist der Fondsanleger im Vorteil.

 

Praktisch vergleichst du aber Äpfel mit Birnen, denn ein Aktionär hat auch noch weitere Vorteile, z.B. keine Gebühr für die Verwaltung oder das aktive Stimmrecht.

 

Eigentlich soll der Direktanleger mit dem Fondsanleger gleichgestellt sein (Transparenzprinzip)
Wer sagt das? Es gibt vielfach unterschiedliche Besteuerungen für einen ähnlichen (oder sogar gleichen) Sachverhalt. Der Gesetzgeber gestaltet halt auch über das Steuerrecht.

Nimm doch beispielsweise die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versus Immobilienaktien. Nur im zweiten Beispiel kommt der Sparer-Pauschbetrag zum tragen.

 

Das Transparenzprinzip gehört übrigens in eine andere Ecke, google mal danach.

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
xolgo

Praktisch vergleichst du aber Äpfel mit Birnen, denn ein Aktionär hat auch noch weitere Vorteile, z.B. keine Gebühr für die Verwaltung oder das aktive Stimmrecht.

 

Naja, man vergleicht wohl eher Äpfel mit einem Apfelkorb. Ich denke der Vergleich von Aktien und Aktienfonds ist durchaus zulässig. Dass dabei Unterschiede zu Tage treten, heißt ja nicht, dass der Vergleich gleich unzulässig ist.

 

 

Das Transparenzprinzip gehört übrigens in eine andere Ecke, google mal danach.

 

Ich denke, der Begriff ist nicht ganz eindeutig. Es gibt das Transparenzprinzip durchaus auch in Bezug auf die Besteuerung von Fonds - auch wenn es kein juristischer Begriff ist.

Beispiel: http://www.franklintempleton.de/de/index.jsp?url=/fondswissen/fondsbesteuerung#1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...