mk316 April 23, 2010 Braucht der Emittent eine Genehmigung durch die AktienGes. zum Anbieten eines Calls für deren Aktie? Oder trägt das Risiko auf die Aktie nur die Emittentenbank? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo April 23, 2010 Braucht der Emittent eine Genehmigung durch die AktienGes. zum Anbieten eines Calls für deren Aktie? Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, sehe ich keinen Grund, warum man grundsätzlich eine Genehmigung der Aktiengesellschaft für ein Optionsgeschäft bräuchte. Bei vinkulierten Namensaktien wird es natürlich schwierig die Aktie auszuliefern, wenn die AG dem widerspricht. Oder trägt das Risiko auf die Aktie nur die Emittentenbank? Was meinst Du mit "Risiko auf die Aktie"? Die mit dem Optionsgeschäft verbundenen Rechten, Pflichten und Risiken tragen die beteiligten Parteien des Optionsgeschäfts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
langzeitsparer April 23, 2010 · bearbeitet April 23, 2010 von langzeitsparer Braucht der Emittent eine Genehmigung durch die AktienGes. zum Anbieten eines Calls für deren Aktie? Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, sehe ich keinen Grund, warum man grundsätzlich eine Genehmigung der Aktiengesellschaft für ein Optionsgeschäft bräuchte. Bei vinkulierten Namensaktien wird es natürlich schwierig die Aktie auszuliefern, wenn die AG dem widerspricht. Ich kenne nur OptionsSCHEINE, bei denen die Kursdifferenz in bar beglichen wird. Die Bank muss demnach nie die Aktien liefern. So gesehen sind Optionsscheine nur eine Art von Zertifikat, bei der die Bank einen vorgegebenen (vom Aktienkurs abhängigen) Wert zurückzahlen muss. Edit: Bei richtigen OPTIONEN sieht die Sachen natürlich anders aus... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag