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o0Pascal0o

Hallo,

 

in meiner Lohnsteuerabrechnung gibt es eine Position, die es im Steuerprogramm nicht gibt:

 

Steuerpfl. ZVK-Umlage in 3. enthält: x.xx

Rückzahl. Entgeltumwandlung in 3. enthält: 0,00

 

Wo muß ich diese Daten in der Steuererklärung erfassen?

 

Vielen Dank

 

Pascal

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täubchen
· bearbeitet von täubchen

Hallo,

 

in meiner Lohnsteuerabrechnung gibt es eine Position, die es im Steuerprogramm nicht gibt:

 

Steuerpfl. ZVK-Umlage in 3. enthält: x.xx€

Rückzahl. Entgeltumwandlung in 3. enthält: 0,00€

 

Wo muß ich diese Daten in der Steuererklärung erfassen?

 

Vielen Dank

 

Pascal

 

Ich habe die Umlage auch. Habe aber leider meine Abrechnung nicht bei der Hand. Aber das Steuerprogramm (meines jedenfalls: WISO Sparbuch) fragt doch alle Zeilen der Abrechnung ab. Einfach in die richtige Zeilennummer übertragen.

(Ich kann heute abend mal schauen, welche Zeile konkret das ist. Vielleicht weiß es jemand anders vorher.)

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jogo08
· bearbeitet von jogo08

Versuchs mal hier: KLICK

 

Erster Eintrag!

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täubchen

Was da aber nicht steht:

 

Wichtig: Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Zukunftssicherung ist an dieser Stelle nur zu erfassen, wenn die erste Beitragszahlung zur Versorgungskasse bereits vor dem 01.01.2005 geleistet wurde. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn das Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst vor dem 01.01.2005 begründet worden ist. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die ab 2005 gegründet worden sind, sind die Leistungen zu den Versorgungskassen steuerlich nicht zu berücksichtigen und daher grundsätzlich auch nicht in der Steuererklärung anzugeben.

 

Quelle: WISO Sparbuch

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o0Pascal0o

Ist das nun gut oder schlecht - vor 2005!?

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domkapitular

Ist das nun gut oder schlecht - vor 2005!?

Wahrscheinlich weder ... noch.

Nach 2005 sind die Beiträge steuerlich überhaupt nicht abzugsfähig, vor 2005 nur unter Umständen im Rahmen einer ziemlich komplizierten Höchstebtragsrechnung der Sonderausgaben und Vorsorgepauschale.

Gib doch mal in Zeile 73 bzw. 74 die Zahlen ein und schaue, ob sich deine Steuererstattung / - nachzahlung ändert - wahrscheinlich eher nicht.

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calandor

Ich hab das einmal mit meinen VBL Beiträgen gemacht. Antwort -> Können wir gerne berücksichtigen, aber es ergibt sich keine Änderunge, da diese Aufwendungen bereits mit dem Höchstbetrag von 1500 durch andere Aufwendungen (SV-Abzug) erfüllt sind...

 

ce la vie

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täubchen
· bearbeitet von täubchen

Ich hab das einmal mit meinen VBL Beiträgen gemacht. Antwort -> Können wir gerne berücksichtigen, aber es ergibt sich keine Änderunge, da diese Aufwendungen bereits mit dem Höchstbetrag von 1500 durch andere Aufwendungen (SV-Abzug) erfüllt sind...

 

ce la vie

 

So ist es. Ich denke zusammenfassend kann man sagen:

Nach 2005: nicht eintragen, wird sowieso nicht berücksichtigt.

Vor 2005: eintragen. Ändert in den meisten Fällen auch nichts wegen der Höchstgrenze, aber schadet auch nicht. ;)

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o0Pascal0o

Ich denke zusammenfassend kann man sagen:

Nach 2005: nicht eintragen, wird sowieso nicht berücksichtigt.

Vor 2005: eintragen. Ändert in den meisten Fällen auch nichts wegen der Höchstgrenze, aber schadet auch nicht. ;)

Aber im Steuerprogramm finde ich folgende Aussage:

"Wählen Sie »Sparvertrag/Vermögensbeteiligung«, wenn Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf einen Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen überwiesen hat.

Über einen solchen Vertrag können betriebliche Beteiligungen, außerbetriebliche Beteiligungen und Anlagen in Investmentfonds oder deutschen Beteiligungsfonds erworben werden, z.B.

 

Aktien

 

Wandel- u. Gewinnschuldverschreibungen

 

Fondsanteile

 

Genußscheine

 

Genossenschaftsanteile

 

stille Beteiligungen.

Ab dem Jahr 1999 wird auch der Erwerb von Anteilscheinen an gemischten Wertpapieren und Grundstücks-Sondervermögen sowie an Investmentfondsanteil-Sondervermögen (Dachfonds) gefördert.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Wert der Aktien und stillen Beteiligungen, die der Fonds enthält, mindestens 60% des Wertes des Fondsvermögens beträgt. "

Quelle: SteuerSparErklärung

 

Fallen da nicht diese ZVK (Betriebsrente ist das meine ich) & auch meine Vermögenswirksamen Leistungen hinein? Die VL werden bei der VolksBank in so einen Fonds angelegt automatisch. Danach muß ich das 7 Jahre oder so ruhen lassen. Wobei ich das ja jedes Jahr mache - oder ich muß es halt 7 Jahre lang machen.

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täubchen

Die ZVK ist meines Wissens nach keine vermögenswirksame Leistung. Ich selbst habe keine VL und kann dazu nichts sagen. Dein VoBa-Fonds hat ja nichts mit der ZVK zu tun. Die ZVK ist eine Versorgungskasse.

 

Die ZVK gehört wie geschrieben in die Zeilen 73 und 74. Wo die VL hingehören, weiß bestimmt jemand anders.

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o0Pascal0o

O.k. ich habe mal Testweise 300 angegeben als VL. Wenn ich "ohne Sperrfirst" oder ein Ender der Sperrfrist in 2009 angebe, dann bekäme ich steuern zurück.

 

Also theoretisch könnte sich die Angabe lohnen.. aber woher bekomme ich die genauen Zahlen und das Ende der Sperrfrist?

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calandor

Wenn ich "ohne Sperrfirst" oder ein Ender der Sperrfrist in 2009 angebe, dann bekäme ich steuern zurück.

Also theoretisch könnte sich die Angabe lohnen..

Schön! Aber ist der Sinn in der Steuererklärung nicht die Tatsachen so anzugeben wie sie waren? Natürlich kann man die auch so angeben, dass man (vermeintlich) am meisten rausbekommt - allein mir fehlt der Glaube... ;)
aber woher bekomme ich die genauen Zahlen und das Ende der Sperrfrist?

Dass zumindest sollte aus deinem Vertrag über die VWL hervorgehen können - oder aus den Steuerbescheiden der Vorjahre (festgesetzte AN-Sparzulage x - gesperrt bis y)?

In aller Regel zahlt man doch 6 Jahre ein, lässt dann noch ein Jahr liegen und kann dann frei drüber verfügen...?

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