Re4liZe_alt April 22, 2010 Hi Leute, mich interessieren die Konsequenzen, die eine Kündigung einer Versicherung nach sich zieht. Hierbei interessiert mich lediglich die Seite des Maklers. Was genau passiert, wenn ich eine bei ihm abgeschlossene Versicherung kündige? Es stimmt doch, dass der Makler, die Provision anteilig an die Versicherung zurückzahlen muss oder? Wie genau läuft das ab und hat der Makler dann das Recht mir diesen Differenzbetrag in Rechnung zu stellen? Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline April 23, 2010 so pauschal kann man das leider nicht sagen. du müsstest uns schon etwas mehr mit angaben füttern. zudem ist ja nicht bekannt, was mit dem makler abgemacht wurde in bezug auf courtage-zahlungen. in der regel braucht du aber keine courtage nachzahlen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Re4liZe_alt April 23, 2010 Momentan habe ich eine BU bei der Nürnberger allerdings mit einem Investmentanteil. Diesen Investmentanteil will ich rauskicken, da es in meinen Augen kein Sinn macht... War da mal wieder zu blauäugig beim Abschluss..... Naja habs jetzt fast abgehakt und bin danach auch soweit durch mit meiner "Versicherungsrenovierung" Die Bedingungen der Nürnberger gefallen mir soweit ganz gut, ein Tarifwechsel ist allerdings nicht möglich. Mein Makler hat sich ein paar Schotten geleistet auf die ich gar nicht näher eingehen möchte. Ich beabsichtige den Makler zu wechseln, möchte aber im Endeffekt keine Rechnung vom ersten Makler kriegen. Ich glaube die Provision fließt dem Makler in 5 Jahren zu oder habt ihr da andere bzw. genauere Infos? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline April 26, 2010 in der regel bekommt der makler die courtage sofort, haftet jedoch in den ersten 5 jahren. das bedeutet: wird der vertrag nach 2,5 jahren gekündigt, so muss er die hälfte der courtage zurückzahlen. wird der vertrag nach 4 jahren gekündigt muss der makler noch 20% zurückzahlen. früher gab es die nürnberger glaube ich nur mit investmen-anteil oder als kombi mit risiko-lebensversicherung. die bieten erst seit kurzem eine sogenannte "selbständige BU". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini April 27, 2010 Seit wann musst du dem Makler was zahlen, wenn du deinen Vertrag kündigst? Das wäre mir neu, das darf der Makler nämlich aus eigener Tasche zurückzahlen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline April 27, 2010 kommt sehr wohl auf die verträge an, die du mit dem makler abgeschlossen hast. diese prismalife teile zum beispiel (KAV) da zahlt man auch nach kündigung noch die provisionen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini April 27, 2010 Ah ja ok stimmt. Aber sowas ist doch extrem selten, normalerweise hat der Kunde doch nix damit zu tun, welche Stornohaftung der Makler mit der jeweiligen Versicherung hat, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline April 27, 2010 in der regel hat der kunde damit gar nichts zu tun. richtig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag