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Gründungsidee

Eigenkapital einwerben

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Gründungsidee

Hallo an alle Forenteilnehmer,

 

ich habe eine Frage undzwar geht es um eine GmbH & Co. KG. Indirekt ist die Ausgestaltung mit einem geschlossenen Fonds vergleichbar, allerdings soll am Ende der "Laufzeit" nicht die Liquidation erfolgen. Dies spielt bei meiner eigentlichen Fragestellung auch überhaupt keine Rolle. Vielmehr geht es mir um den Vertrieb von KG Anteilen bzw. dem Einwerben von Eigenkapital. Mir ist bewusst, dass die Prospektierungspflicht an Mindestgrenzen beim öffentlichen Vertrieb gibt die wir mit unserem Kapitalbedarf auch unterschreiten werden. Nichtsdestotrotz halte ich eine Prospektprüfung durch die Bafin für sinnvoll auch aus Gründen der Qualität und des Vertrauens. Gibt es, neben der Prospektierung, noch weitere rechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen?

 

Vielen Dankim Voraus,

 

MfG

 

P.S. Ich weiß, mein Thema passt nicht wirklich in dieses Thema, ich hoffe dennoch auf Hilfe

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lenzelott

Hallo an alle Forenteilnehmer,

 

ich habe eine Frage undzwar geht es um eine GmbH & Co. KG. Indirekt ist die Ausgestaltung mit einem geschlossenen Fonds vergleichbar, allerdings soll am Ende der "Laufzeit" nicht die Liquidation erfolgen. Dies spielt bei meiner eigentlichen Fragestellung auch überhaupt keine Rolle. Vielmehr geht es mir um den Vertrieb von KG Anteilen bzw. dem Einwerben von Eigenkapital. Mir ist bewusst, dass die Prospektierungspflicht an Mindestgrenzen beim öffentlichen Vertrieb gibt die wir mit unserem Kapitalbedarf auch unterschreiten werden. Nichtsdestotrotz halte ich eine Prospektprüfung durch die Bafin für sinnvoll auch aus Gründen der Qualität und des Vertrauens. Gibt es, neben der Prospektierung, noch weitere rechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen?

 

Vielen Dankim Voraus,

 

MfG

 

P.S. Ich weiß, mein Thema passt nicht wirklich in dieses Thema, ich hoffe dennoch auf Hilfe

 

Bafin fragen.

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klausk
· bearbeitet von klausk

Nichtsdestotrotz halte ich eine Prospektprüfung durch die Bafin für sinnvoll auch aus Gründen der Qualität und des Vertrauens.

Das ist nicht Aufgabe der BaFin. Sie vergibt keine Gütesiegel. Im Gegenteil, es ist (jedenfalls in meinem Gesetzesbereich) verboten, auch nur den Eindruck zu erwecken, als hätte eine Aufsichtsbehörde eine Meinung abgegeben.

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