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mäx

Steuererklärung Zweitwohnung

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mäx

Hallo Leute,

 

da sich hier ja bestimmt auch viele Steuerexperten tummeln - ich hab ein Problem bei meiner Steuererklärung für 2009.

 

Und zwar arbeite ich seit dem 01. Januar 2009 bei einem neuen Arbeitgeber, der 250 km von meinem ersten Wohnsitz

entfernt ist. Die Kosten der Wohnung beim Unternehmensstandort übernimmt monatlich mein Arbeitgeber (250 Euro).

Die wöchentliche An- (Montag) und Abreise (Freitag) zu meiner Heimat mit dem Auto zahle ich.

 

Meine Frage:

1) Muss ich die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Wohnung angeben?

2) Kann ich meine wöchentliche An- und Abreise (insgesamt 500 km) absetzen?

3) Muss ich sonst was beachten?

 

Mit meinem Arbeitgeber habe ich soweit nichts vereinbart.

 

Beste Grüße

mäx

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Jose Mourinho
· bearbeitet von Jose Mourinho
ins Steuern&Recht Forum verschoben

1.Weißt dein AG die Kosten für die Wohnung als geldwerten Vorteil auf der Gehaltsabrechnung aus? Sollte dies so sein, beziehst du die Kosten für die Wohnung lohnsteuerfrei vom Arbeitgeber und hast keinen Anspruch auf Lohnsteuerrückerstattung.

2. Das Finanzamt wird dich sowieso ausführlich ausquetschen, ob der Zweitwohnsitz wirklich ein Zweitwohnsitz ist, zahlst du für die Wohung am Hauptwohnsitz Miete oder schläft du nur bei deinen Eltern, wie groß ist die Wohnung etc. Entscheidend für das Finanzamt ist das der Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz ist, hier schadet z.B. eine Mitgliedschaft in Vereinen nichts, um hier ggü. dem FA einen Nachweis des Lebensmittelpunktes zu erbringen.

 

3. Die Fahrtkosten kannst du, da du offensichtlich einen eigenen PKW nutzt, ebenso wie die Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte geltend machen.

 

4. Weiterhin kannst du für die ersten 3 Monate deiner neuen Arbeit Verpflegungsmehraufwand angeben, dies gilt aber nur für die Tage an denen du an der Arbeitsstätte bist und hier auch die Zeiten beachten

 

24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,

12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,

6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden

 

 

 

Ratschlag/Tipp: Laß das jemand machen der sich damit auskennt, meine Ratschläge basieren auf eigenen Erfahrungen und glaub mir, das kann zum Spießrutenlauf werden.

 

 

 

Viel Erfolg weiterhin bei deiner Steuererklärung!

 

 

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