tretol April 15, 2010 Hallo, Ich habe noch nicht so recht verstanden, wie die Abgeltungssteuer funktioniert? So wie ich es verstanden habe wird sie bei jedem Verkauf automatisch ans Finanzamt abgeführt. wird die Abgeltungssteuer ausgehend vom Kurswert oder vom Gewinn berechnet? Und wird daduch mein Freistellungsauftrag in der selben Höhe der Steuer ausgeschöpft? Ich habe vor ein paar Wochen ein Zertifikat Verkauft (Kurswert 1055). In meiner Abrechnung steht:Kurswert EUR 1.055,02 Provision EUR 6,95- Kapitalertragsteuer EUR 17,08- Solidaritätszuschlag EUR 0,93- Freistellungsauftrag (eingereicht: EUR 140,00): vorher 140,00 aktuell: 0,00 Heißt das, dass ich duch den einen Verkauf die ganzen 140 ausgeschöpft habe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaffeetasse April 15, 2010 jo, so siehts aus. dürfest ergo an dem ding vor steuern gute 200 verdient haben, 140 sind freigestellt (du hast aber sogar maximal 801 im jahr frei!) und von den übrigen 68,xx gehn 25% an vater staat plus soli. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tretol April 15, 2010 ach so ist das. dann darf ich im Jahr 801 Gewinn machen, ohne dass ich dafür Steuern zahlen muss. Was für Auswirkungen hat das eigentlich auf das Bafög? Dem Bafög-Amt wird vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt welchen Betrag ich vom Freistellungsauftrag ausgeschöpft habe. Wurden mehr als 100 Euro Zinsen erzielt, wird das BAföG-Amt genauer prüfen (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Datenabgleich/) Denken die nicht, dass wenn ich 140 ausgeschöpft habe und ich 2 % Zinsen bekomme, ich 7000 Gesamtvermögen habe? Das wäre ja viel zu viel und die Grenze, über der man Bafög abgezogen bekommt, liegt bei 5200. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaffeetasse April 15, 2010 oh ja allerdings den fall hatte ich selber schonmal. die ham dann jahre später recht bissig nachgehakt, dass ich auch ja nicht zu unrecht bafög bekommen hatte. hab dann die entsprechenden konto- und depotauszüge eingereicht und dann ham sie sich letztlich entschuldigt für die gemachte mühe usw blah blah^^ jut, was lernen wir daraus? ehrlich wehrt am längsten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Clumsy April 20, 2010 @maddin: Kannst du mir erklären wie du auf den Gewinn von ca. 200 vor Steuern kommst? Der Rechenweg interessiert mich, ich weiß nämlich nicht, wie man das errechnet ohne den Einstiegskurswert zu wissen o.ä..... Wird die Steuer nur vom Gewinn und da von dem über dem Freibetrag abgezogen? Und wenn ja, wonach wird der Gewinn errechnet? nach dem Einstiegswert? LG Clumsy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein April 20, 2010 · bearbeitet April 20, 2010 von Anleger Klein Der Abgeltungssteuersatz ist bekannt und du gibst ihn in deinem Einstiegsposting in Euro an (Kapitalertragssteuer plus Soli). Dein Gewinn sind also die steuerbefreiten (weil vom Freistellungsauftrag geschöpften) 140€ plus die Summe die du versteuert hast. Nachdem bekannt ist wieviel Prozent Abgeltungssteuer fällig sind und du das in Euro angegeben hast reicht sogar ein einfacher Dreisatz um aus dem Steuerbetrag den Vorsteuerbetrag zu errechnen. Der und die 140€ sind dein Gewinn, zieht man den vom Verkaufspreis ab hat man deinen Einstandskurs. Die Steuer wird wie du bereits geschrieben hast für den Teil über dem Freibetrag abgezogen, wenn du diesen Freibetrag ausgeschöpft hast wird komplett versteuert. Du kannst die eventuell zu viel bezahlte Steuer über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen. Wie man den Gewinn errechnet meinst du hoffentlich nicht ernst, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tretol April 20, 2010 danke für die Antworten. @Anleger Klein mich dünkt, du verwechselt da wen mit mir @clumsy du weißt, dass ich die 140 Freistellungsauftrag ausgeschöpft habe. Also habe ich schonmal 140 Gewinn. Versteuert wird der restliche Gewinn, der die 140 übersteigt. Die Steuern sind ca. 18. Der Steuersatz beträgt etwa 25%. 18*4 = 72 Die 72 Euro Gewinn werden also versteuert. Dazu kommen die 140 steuerfreier Gewinn. Macht 212 Gesamtgewinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Clumsy April 20, 2010 Danke für die Antworten :-) Mir wurde das nach meinem Posting dann auch bewußt, wie ich den Gewinn ausrechne im oben genannten Beispiel. Wie ich für mich meinen persönlichen Gewinn bei Aktienverkäufen errechne ist mir schon klar. Nur wie der Betrag errechnet wird, auf den die Kapitalsteuer fällig ist hat sich mir nicht erschlossen. Und ich habe jetzt raus gelesen, dass hier alles über dem Einstandswert quasi als Gewinn versteuert bzw. verrechnet wird. Es hätte ja auch sein können, dass die komplette Verkaufssumme versteuert wird.... Der Staat verdient ja wo er nur kann.... LG Clumsy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo April 20, 2010 Und ich habe jetzt raus gelesen, dass hier alles über dem Einstandswert quasi als Gewinn versteuert bzw. verrechnet wird. ...weil sie eine Ertragssteuer ist. Es hätte ja auch sein können, dass die komplette Verkaufssumme versteuert wird.... Das wäre dann eine Umsatzsteuer und mit 25% eine ziemlich hohe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag