Maikel April 15, 2010 Hallo, ich bin vor einem halben Jahr umgezogen, und habe natürlich u.a. meinen Banken meine neue Adresse mitgeteilt. Nun habe ich von der Telekom die Einladung zur Haupversammlung an meine alte Adresse bekommen. Muß ich tatsächlich bei all meinen Namensaktien die neue Adresse einzelnd mitteilen? Oder hat nur in diesem Fall die DeuBa bzw. die Telekom etwas verpennt? Gruß, Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood April 21, 2010 Hallo, ich bin vor einem halben Jahr umgezogen, und habe natürlich u.a. meinen Banken meine neue Adresse mitgeteilt. Nun habe ich von der Telekom die Einladung zur Haupversammlung an meine alte Adresse bekommen. Muß ich tatsächlich bei all meinen Namensaktien die neue Adresse einzelnd mitteilen? Oder hat nur in diesem Fall die DeuBa bzw. die Telekom etwas verpennt? Gruß, Michael Du müsstest ja dann eine Aktionärsnummer haben. Ich würd da einfach anrufen und denen dass schnell mitteilen oder es per E-Mail regeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel April 22, 2010 Du müsstest ja dann eine Aktionärsnummer haben. Ich würd da einfach anrufen und denen dass schnell mitteilen oder es per E-Mail regeln. Was soll daran einfach sein und schnell gehen? Für mindestens 10 Aktien? Einfach wäre es für die Banken, das per EDV mitzuerledigen. Und für alle Seiten am schnellsten. Gibt das denn hier niemanden, der Namensaktien hat und "damit" schon mal umgezogen ist? Der mir sagen könnte, was in dem Fall "normal" ist. Gruß, Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel April 22, 2010 · bearbeitet April 22, 2010 von BondWurzel Du müsstest ja dann eine Aktionärsnummer haben. Ich würd da einfach anrufen und denen dass schnell mitteilen oder es per E-Mail regeln. Was soll daran einfach sein und schnell gehen? Für mindestens 10 Aktien? Einfach wäre es für die Banken, das per EDV mitzuerledigen. Und für alle Seiten am schnellsten. Gibt das denn hier niemanden, der Namensaktien hat und "damit" schon mal umgezogen ist? Der mir sagen könnte, was in dem Fall "normal" ist. Gruß, Michael Wer hat denn noch Namensaktien? Bei Namensaktien gilt nur derjenige als Aktionär, der als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Abs. 2 AktG). Nur der im Aktienregister eingetragene und somit registrierte Aktionär gilt deshalb gegenüber der Gesellschaft als (stimm- und dividendenberechtigter) Aktieninhaber. Durch Börsengeschäfte beteiligte Kreditinstitute sind verpflichtet, die zum Aktienregister erforderlichen Angaben der Aktiengesellschaft zu übermitteln (§ 67 Abs. 4 AktG). http://de.wikipedia.org/wiki/Namensaktie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stephan09 April 22, 2010 Allianz, DB, Daimler, Lufthansa, Euroshop und und und; viele. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel April 22, 2010 Allianz, DB, Daimler, Lufthansa, Euroshop und und und; viele. Jo...bei den Grossen will man halt wissen, wer die Pakete hält und mit wem man es zu tun hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein April 22, 2010 In der Kombination Volksbank / EON hat die Adressumstellung beim Umzug funktioniert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TerracottaPie April 22, 2010 In der Kombination Cortal Consors/T-Kom hat es bei mir auch funktioniert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag