miffi April 14, 2010 Hallo zusammen, ich habe bisher zwei Depots: Bei ebase mit zwei Fonds und aus älteren Zeiten bei der Volksbank eins mit einem Fonds. Hier nun meine Frage: Kann ich den Fonds bei der Voba zu ebase "umsiedeln", so dass ich das Depot dort auflösen kann und alles bei ebase gelistet ist? Somit würde ich doch einmal Depotgebühren sparen, oder nicht? Kenn mich leider damit nicht so aus. Was müsste ich hierfür tun? Hätte dies irgendwelche Nachteile? Danke für Eure Hilfe. MfG MK Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho April 14, 2010 Hi, Depotübertrag Wichtig: Steuerliche Auswirkungen überlegen, sprich Altbestände vor Abgeltunssteuer, Thesaurierer etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldmachine April 14, 2010 Hi, Depotübertrag Wichtig: Steuerliche Auswirkungen überlegen, sprich Altbestände vor Abgeltunssteuer, Thesaurierer etc. Das ist kein Argument. Wenn man auch Altbestände überträgt, so sind diese Abgeltungssteuerfrei. JEDOCH übermitteln (obwohl sie es müßten) nicht immer zu 100% korrekt ob die jeweiligen Positionen abgeltungssteuerfrei sind oder nicht und das erkennt man leider oft erst beim Verkauf, also aufpassen! B) Natürlich muß man das FIFO-Prinzip berücksichtigen, aber bei einer kompletten Auflösung ist das eh schnuppe. Natürlich muß man das FIFO-Prinzip berücksichtigen, aber bei einer kompletten Auflösung ist das eh schnuppe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 April 14, 2010 Vorausetzung ist aber auch, dass der Fonds bei der ebase verwahrbar ist, vorher prüfen! Kannst du ihn bei ebase kaufen, ist er auch dort verwahrbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
miffi April 14, 2010 Danke erstmal für die Antworten - hat mir sehr weitergeholfen. Ja, der Fonds ist verwahrbar. Was muss ich denn jetzt genau beachten - alle Anteile wurden vor 2009 erworben??? Woher weiß ebase dann, dass die Abgeltungssteuer hier nicht anzuwenden ist. Ich möchte die Anteile ja nicht verkaufen - nur umziehen, damit ich ein Depot auflösen kann und mir die Gebühren spare. Hab bei ebase jetzt auch direkt das Online-Formular gefunden und eine Frage versteh ich nicht: "Übertragung des Verlustverrechnungstopfs/Quellensteuertopfs: ja oder nein!" Was muss ich da ankreuzen? Nachdem der Depotumzug vollzogen ist: Muss ich dann noch bei der Voba das Depot kündigen? Gruß MK Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gnitter April 15, 2010 · bearbeitet April 15, 2010 von gnitter Willkommen im Forum, miffi! Was muss ich denn jetzt genau beachten - alle Anteile wurden vor 2009 erworben??? Dann wäre alles problemlos! Woher weiß ebase dann, dass die Abgeltungssteuer hier nicht anzuwenden ist. Diese Info wird der neuen Bank mit übertragen! Ich möchte die Anteile ja nicht verkaufen - nur umziehen, damit ich ein Depot auflösen kann und mir die Gebühren spare. Das ist sinnvoll! Hab bei ebase jetzt auch direkt das Online-Formular gefunden und eine Frage versteh ich nicht: "Übertragung des Verlustverrechnungstopfs/Quellensteuertopfs: ja oder nein!" Was muss ich da ankreuzen? Ja! Ansonsten würden sie mit der Depotlöschung verfallen, eventuelle Restbeträge liessen sich nur über die Steuererklärung ausgleichen. Wenn du sowieso in 2009 nicht gehandelt hast, sind diese Töpfe eh leer. Nachdem der Depotumzug vollzogen ist: Muss ich dann noch bei der Voba das Depot kündigen? Im Formular für die Übertragung sollte es ein Ankreuzfeld geben, womit du die Quellbank beauftragst, sie möge das Depot nach Übertragung der Papiere löschen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag