Wertleo April 8, 2010 Hallo Wenn man sich die Artikel hier und anderswo im Netz durchließt wird schnell klar das man beim Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung besser keine gesundheitlichen und arbeitsrelevanten Aspekte verheimlicht. Auch gefährliche Hobbies sollte man doch immer mit angeben. Wie sieht es aber nun bei der Unfallversicherung aus. In wie weit muss ich die Versicherung aufklären ohne das es beim Schadensfall zu Problemen kommt? Meine Erfahrung hat mir gezeigt das Versicherungsvertreter solche Informationen mit sehr spitzen Ohren aufnehmen. Allerdings nicht immer explicit nachfragen. Also was ist die beste Strategie?!? Beispiele: z.B.: Ob Gefahrengruppe A oder B macht ja bei den Tarifen einen großen unterschied. Was ist nun aber wenn ich zwar von der Berufbezeichnung in Gruppe A passen würde aber dennoch ab und zu Tätigkeiten im Bereich B nachgehe? Wir dann im Schadensfall nichts bezahlt oder kann ich "einfach" behaupten das wäre eine einmalige Sache gewesen? z.B. 2: Gefährliche Hobbies sollten auch extra angegeben werden. Aber auch hier kann ich doch im Schadensfall auf eine gelegentliche Ausübung hinweisen. Dann ist vieles mitversichert. Bin gespannt auf die Diskussion. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth April 8, 2010 Wie sieht es aber nun bei der Unfallversicherung aus. In wie weit muss ich die Versicherung aufklären ohne das es beim Schadensfall zu Problemen kommt? Meine Erfahrung hat mir gezeigt das Versicherungsvertreter solche Informationen mit sehr spitzen Ohren aufnehmen. Allerdings nicht immer explicit nachfragen. Also was ist die beste Strategie?!? schau zusammen mit dem Vertreter in den Antrag und beantworte die Fragen wahrheitsgemäß. Was relevant ist und was nicht, beurteilt die Risikoabteilung nicht du und auch nicht der Vertreter! z.B. 2: Gefährliche Hobbies sollten auch extra angegeben werden. Aber auch hier kann ich doch im Schadensfall auf eine gelegentliche Ausübung hinweisen. Dann ist vieles mitversichert. auch hier wäre ich sehr vorsichtig. In den Fragen ist genau geregelt, was für den Versicherer relevant ist und was nicht. Wird ein gefährliches Hobby regelmäßig ausgeübt, schlimmer noch im Verein oder bei Meisterschaften dann muss es mit in den Antrag. Dann lieber ein paar Euro mehr bezahlt und im Leistungsfall ist auch das Risiko mitversichert. Ist man sich nicht sicher, ob das Risiko wichtig ist, einfach in den Antrag schreiben. Der Versicherer wird entsprechend reagieren! cya David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Re4liZe_alt April 8, 2010 Ich würde auch lieber die sichere Schiene fahren, sehe es so wie Global Gib lieber alles an, bevor ein böses Erwachen naht, wenn es eine einmalige Tätigkeit in Gruppe B war dann würd ich es nicht angeben, aber wenn du beabsichtigst die Tätigkeit weiterhin auszuüben und zwar regelmäßig, dann gib es an. Lieber ein paar Euro mehr zahlen, als komplett umsonst gezahlt zu haben, wenn die Versicherung die Leistung verwehrt ;-) Ist jedenfalls meine Philosophie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline April 8, 2010 es kann auch sein, dass im antrag nicht nach hobbys gefragt wird, aber in den bedingungen die hobbys explizit ausgeschlossen sind (z.b. motorsport, alles was mit fliegen zu tun hat etc). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Re4liZe_alt April 8, 2010 Ja dann hat sich die Sache mit den "Tätigkeiten im Bereich B" erledigt, denn dann fliegt man sowieso aus der Kategorie. Habe solch ein Konstrukt bis jetzt gar nicht gesehen, aber gewieft, wenn man bedenkt, wie viele Versicherungsnehmer sich die Klauseln nicht alle durchlesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag