Zum Inhalt springen
fireball

Netto Leerverkauf §30 Absatz1 WpHG

Empfohlene Beiträge

fireball

Netto-Leerverkaufspositionen, die 0,2% der ausgegebenen Aktien eines der folgenden Unternehmen der Finanzbranche erreichen, überschreiten oder unterschreiten, sind bis zum Ablauf des nächsten Handelstages i.S.v. § 30 Abs. 1 WpHG durch ihren Inhaber per Fax der Bundesanstalt mittels des auf deren Internetseite zur Verfügung gestellten Formulars, auf zwei Nachkommastellen gerundet, mitzuteilen:

 

- AAREAL BANK AG

- ALLIANZ SE

- GENERALI DEUTSCHLAND HOLDING AG

- COMMERZBANK AG

- DEUTSCHE BANK AG

- DEUTSCHE BÖRSE AG

- DEUTSCHE POSTBANK AG

- HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG AG

- MLP AG

- MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG

 

Eine Netto-Leerverkaufsposition in diesem Sinne liegt dann vor, wenn eine Saldierung aller durch ihren jeweiligen Inhaber gehaltenen Finanzinstrumente ergibt, dass sein ökonomisches Gesamtinteresse an den ausgegebenen Aktien des Unternehmens einer Leerverkaufsposition in Aktien entspricht. Inhaber der Netto-Leerverkaufsposition ist die natürliche oder juristische Person beziehungsweise das Sondervermögen, welche die saldierten Finanzinstrumente hält. Die Mitteilung für ein Sondervermögen erfolgt durch die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft.

 

 

Netto-Leerverkaufspositionen in den o.g. Werten, die eine Höhe von 0,5% erreichen, überschreiten oder unterschreiten, sind durch den Inhaber anonymisiert zu veröffentlichen. Hierzu hat der Inhaber innerhalb eines Handelstages i.S.v. § 30 Abs. 1 WpHG die entsprechende Netto-Leerverkaufsposition, auf zwei Nachkommastellen gerundet, der Bundesanstalt zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt zugleich mit der Mitteilung nach Nr. 1 unter Nutzung des auf der Internetseite der Bundesanstalt zur Verfügung gestellten Formulars. Die Übermittlung für ein Sondervermögen erfolgt durch die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft.

 

Die Bundesanstalt stellt die nach Satz 2 übermittelten Netto-Leerverkaufspositionen innerhalb eines weiteren Handelstages i.S.v. § 30 Abs. 1 WpHG auf ihrer Internetseite anonymisiert zur Verfügung. Die Bundesanstalt dient insoweit nur als Veröffentlichungsmedium.

Sobald die Höhe einer Netto-Leerverkaufsposition die Schwellen nach Nr. 1 oder Nr. 2 um weitere 0,1% überschreitet (z.B. 0,3%, 0,4%, 0,5%, 0,6% usw.) oder sich hieraus ergebende Schwellenwerte erreicht oder unterschreitet, hat der Inhaber eine weitere Mitteilung nach Nr. 1 abzugeben, falls er eine Schwelle von 0,2% oder höher erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Sofern er eine Schwelle von 0,5% oder mehr erreicht, überschreitet oder unterschreitet, hat er zudem eine weitere Veröffentlichung nach Nr. 2 vorzunehmen.

 

 

Die Mitteilungs- und Veröffentlichungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt an, dem der Inhaber Kenntnis davon hat oder nach den Umständen haben musste, dass die Höhe seiner Netto-Leerverkaufsposition die Schwellen nach Nr. 1 bis 3 erreicht, überschritten oder unterschritten hat. Bei Inkrafttreten der Allgemeinverfügung hat der Inhaber einer Netto-Leerverkaufsposition von 0,2 % oder mehr eine Mitteilung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Sinne von Nr. 1 vorzunehmen (Bestandsmeldung) sowie bei Innehaben einer Netto-Leerverkaufsposition von 0,5 % oder mehr eine Veröffentlichung im Sinne von Nr. 2 vorzunehmen.

 

 

Ausgenommen von den Pflichten nach Nr. 1 bis 4 sind Geschäfte von Personen, die sich vertraglich verpflichtet haben, dauerhaft Finanzinstrumente im Wege des Eigenhandels zu selbst gestellten Preisen zu kaufen oder zu verkaufen, soweit das jeweilige Geschäft zur Erfüllung dieser vertraglichen Pflichten erforderlich ist (Market Maker).

 

 

Diese Verfügung tritt am 25.03.2010 um 0:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 31.01.2011, 24:00 Uhr.

 

 

Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs gemäß § 36 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz.

 

 

Die Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Quelle Bafin

 

Also Vorsicht, das kann ganz schnell gehen da drüber zu kommen, und die Folgen scheinen nicht gerade Kindergeburtstagsniveau zu erreichen :(

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man

Also Vorsicht, das kann ganz schnell gehen da drüber zu kommen,

 

 

Der war gut, fireball.

 

Gruß

-man

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
langzeitsparer

Oh, verdammt - dann muss ich meine 1 Mio Stück leerverkauften Allianz-Aktien schnell mal melden :w00t::blink::D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kezboard

Mal kurz zum Anlass genommen: Meldepflicht nach § 21 WpHG, d.h. wenn ich z.B. 3% der Stimmrechte einer AG erwerbe - bekomme ich dann von irgendeiner Stelle Bescheid oder obliegt es mir, diese Grenze zu prüfen?

So unwahrscheinlich sich das erst mal anhören muss, aber bei einer AG mit relativ wenig Marktkapitalisierung könnte diese Schwelle doch relativ schnell - auch unbewusst - erreicht werden ...

 

Interessant wird es ja auch, wenn ich diese Schwelle durch Fremdeinwirkung erreiche (Kapitalherabsetzung, Aktienrückkauf, Stockdividende statt Bardividende (bei Wahlrecht - andere Aktionäre wählen dann die Bardividende) .... mehr fällt mir grad nicht ein).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man
· bearbeitet von �-man

Kezi, Du wirst bei keinem der o.g. Werte (Aareal bis MüRück) in die Verlegenheit kommen.

 

Gruß

€-man

 

Hier der Gesetzestext: Text

Wobei Du auch bei den anderen Emittenten (Herkunft BRD) wohl eher nicht besorgt sein musst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
xolgo
· bearbeitet von xolgo

Mal kurz zum Anlass genommen: Meldepflicht nach § 21 WpHG, d.h. wenn ich z.B. 3% der Stimmrechte einer AG erwerbe - bekomme ich dann von irgendeiner Stelle Bescheid oder obliegt es mir, diese Grenze zu prüfen?

 

Offtopic: Das obliegt Dir. Wer sonst sollte es prüfen können, wieviele Stimmrechte Du besitzt? Du kannst die Aktien über verschiedene Depots verteilt haben oder bei Dir im Keller liegen haben oder die Stimmrechte über juristische Personen wahrnehmen können etc. pp.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
klausk

So unwahrscheinlich sich das erst mal anhören muss, aber bei einer AG mit relativ wenig Marktkapitalisierung könnte diese Schwelle doch relativ schnell - auch unbewusst - erreicht werden ...

Wer "unbewusst" mehr als 3% Anteile einer AG erwirbt, wurde ja wohl mit dem Klammerbeutel gepudert. Ein weiterer Grund, sich nicht mit Pennystocks zu befassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stairway

Offtopic: Das obliegt Dir. Wer sonst sollte es prüfen können, wieviele Stimmrechte Du besitzt? Du kannst die Aktien über verschiedene Depots verteilt haben oder bei Dir im Keller liegen haben oder die Stimmrechte über juristische Personen wahrnehmen können etc. pp.

 

Weisst du an wen die Meldung zu erfolgen hat ? - Direkt an die Gesellschaft ? BaFin ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Weisst du an wen die Meldung zu erfolgen hat ? - Direkt an die Gesellschaft ? BaFin ?

Steht im Eröffnungsbeitrag: An die Bundesanstalt. Auf zwei Nachkomastellen genau.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stairway

Weisst du an wen die Meldung zu erfolgen hat ? - Direkt an die Gesellschaft ? BaFin ?

Steht im Eröffnungsbeitrag: An die Bundesanstalt. Auf zwei Nachkomastellen genau.

 

Argh, da habe ich mich nicht präzise ausgedrückt. Ich meinte es für den Fall, dass man 3% oder mehr an einer Gesellschaft hält.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fireball

Stairway, unverzüglich (innerhalb 4 Handelstagen) sowohl gegenüber der BaFin als auch der Gesellschaft selbst.

 

Im übrigen zählen hier nicht nur Aktien selbst sondern auch Optionen etc.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
XYZ99
Die Bundesanstalt stellt die nach Satz 2 übermittelten Netto-Leerverkaufspositionen innerhalb eines weiteren Handelstages i.S.v. § 30 Abs. 1 WpHG auf ihrer Internetseite anonymisiert zur Verfügung. Die Bundesanstalt dient insoweit nur als Veröffentlichungsmedium.

unter 2)

 

Auf http://www.bafin.de finde ich keine Seite, die dieser Veröffentlichung der "Netto-Leerverkaufspositionen" dient..... (trotz "Veröffentlichungssuche")

 

Da schau ich dann immer nach, wann es (wieder) soweit ist, dass der gesammelte Finanzmüll schamlos geshortet wird :w00t:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...