Kinsk März 30, 2010 Guten Tag zusammen, ich lese seit geraumer Zeit das Forum mit Interesse und habe nun eine Frage an die Steuerexperten, die ich trotz Suchfunktion noch nicht ausreichend beantwortet gesehen habe;) Ich bin im Moment noch Student und habe ausschließlich Kapitaleinkünfte als Einkommen. Ich lag die letzten Jahre immer deutlich unter dem Grundfreibetrag und konnte mir somit alle gezahlten Steuern auf Kapitaleinkünfte vom Finanzamt wiederholen. Meine Frage lautet nun: Ich habe vor dem Stichtag 01.01.2009 mehrere Aktien gekauft, die eine gute Wertentwicklung hatten. Falls ich diese jetzt verkaufe, wäre mein Gewinn größer als der Grundfreibetrag von momentan 8004 Euro. Da ich die Aktien aber vor dem Stichtag gekauft habe und länger als ein Jahr halte, würden die Gewinne auf das Einkommen angerechnet werden? Die Gewinne selber sind ja wegen der Haltefrist und dem Kaufdatum steuerfrei, aber zählen diese Gewinne auch zum Einkommen dazu? Oder bedeutet "steuerfrei", dass das Einkommen hiervon nicht berührt wird? Des Weiteren bin ich mir unsicher, ob Aktiengewinne von Aktien, die nach dem 01.01.2009 gekauft wurden, auch zum Einkommen dazu gezählt werden. Es werden ja pauschal 25% des Gewinns abgeführt, aber zählt dann dieser Gewinn auch automatisch zum Einkommen dazu? Oder ist mit der Abführung der 25% alles abgegolten und das Einkommen wird davon nicht berührt? Als Beispiel: jemand ein Einkommen von 7000 Euro aus sonstigen Einkünften und macht zusätzlich 3000 Euro aus Aktiengewinnen. Davon führt er 25%, also 750 Euro, ab. Ist dann das Gesamteinkommen 7000 Euro oder 10000 Euro? Vielen Dank im Voraus, falls sich hierzu jemand auskennt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldmachine März 30, 2010 Soweit ich das weiß und ich habe vieles beim Finanzamt nachgefragt lautet die Antwort wie folgt: Kursgewinne von Aktien die vor 2009 gekauft wurden und mindestens 1 Jahr gehalten wurden sind steuerfrei und sind rein steuerrechtlich kein Einkommen das man angeben muß. Gewinne von denen schon Abgeltungssteuer abgezogen wurde müssen soweit ich das bisher verstanden habe auch nicht angegeben werden, da schon abgegolten, jedoch könnte es sinnvoll sein diese über KAP noch anzugeben, also mit dem Vermerk das man schon gezahlt hat aber das man weniger als 25% zahlen muß, also wenn man die Bedingungen dafür erfüllt. Frage: Warum haste keine NV-Bescheinigung beantragt, das wäre nämlich extrem eleganter, alleine schon wegen der Zinseszins-Ersparnis. B) Ich hoffe ich konnte helfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular März 30, 2010 Kauf der Aktie vor 2009 und Haltedauer > 1 Jahr : Steuerfrei, zählt nicht zum Einkommen und muss nicht angegeben werden. Kauf der Aktie vor 2009 und Haltedauer < 1 Jahr : Steuerpflichtig , aber Halbeinkünfteverfahren (Anlage SO) Kauf der Aktie nach 2008 : Abgeltungssteuer, damit ist (wie der Name schon sagt) alles abgegolten. Gewinn erhöht nicht die Progression. Muss nicht angegeben werden (außer z.B. wegen Kirchensteuer) Aber : Wenn dein Spitzensteuersatz < 25% ist, sollte doch eine Anlage KAP abgegeben werden, da du mit 25% zu hoch besteuert wurdest (Günstigerprüfung) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kinsk März 30, 2010 Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten Aber : Wenn dein Spitzensteuersatz < 25% ist, sollte doch eine Anlage KAP abgegeben werden, da du mit 25% zu hoch besteuert wurdest (Günstigerprüfung) Das wurde auch so gemacht und ich habe alle zu viel gezahlten Steuern erstattet bekommen. Eine NV-Bescheinigung, wie von Geldmachine vorgeschlagen, wäre allerdings tatsächlich viel sinnvoller gewesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian März 30, 2010 · bearbeitet März 30, 2010 von 35sebastian Zur ersten Frage: Die Gewinne aus Veräußerung von Anlagen, erworben vor dem 1.1.2009, sind (und waren) immer steuerfrei , egal wann man sie verkauft, und werden auch nicht zu den Einkünften addiert. Erträge aus diesen Investments unterliegen der Abgeltungssteuer. Zu 2. Investments nach dem Stichtag unterliegen bei Verkauf, die Haltedauer spielt keine Rolle, der Abgeltung, es sei denn, man hat in dem Jahr schon höhere Verluste gemacht. Die Bank richtet für das Jahr einen Topf für angefallene Gewinne und Verluste ein. Ende des Jahres erstellt die Bank darüber und auch über die Kapitaleinkünfte , Dividenden etc. , eine Steuerbescheinigung. Wurden Gewinne erzielt, ist es in deinem Fall ratsam, diese dem FA in der Steuererklärung anzugeben. Diese erhöhen zwar die Einkünfte. Bei deinem Einkommen wirst du wohl von der einbehaltenden Steuer Geld zurückbekommen. Auch anfallende Kapitalerträge, die mit 25% belastet sind, würde ich angeben. Nähere kostenlose Auskünfte erhältst du von deiner Bank und - das wissen und trauen sich wenige- vom FA. Auch eine gute Steuersoftware ist eine gute Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldmachine März 30, 2010 Achja, das habe ich ganz vergessen. Wer Wertpapiere vor 2009 gekauft hat und inzwischen einen Depotübertrag gemacht hat, der kann bei einzelnen Posten Pech haben und die ziehen Abgeltungssteuer ab, obwohl keine ansteht. ^^ Dieser Fehler liegt sehr wahrscheinlich bei der übertragenden Bank, da die bei der Übertragung sicher ein Bit vergessen haben, also für vor oder nach 2009. ^^ Also schön aufpassen, sonst zahlt man, obwohl man nicht muß. ^^ Ich hatte zum Glück noch den NV-Bescheid aktiv und es wurde nichts abgezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian März 30, 2010 Apropos Depot: Es ist sinnvoll, mehrere Depots zu führen, am besten bei einer Bank, wenn man Werte vor 2009 im Depot hat. Nachkäufe erfolgen dann ins zweite Depot, um Irritationen zu vermeiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kinsk März 30, 2010 · bearbeitet März 30, 2010 von Kinsk Ich hätte noch eine weitere, sehr spezielle Frage: ich beziehe im Moment noch Kindergeld, da ich unter 25 und momentan noch in der Ausbildung bin und wie gesagt unter 8004 Euro im Jahr verdiene. Hat vielleicht jemand schon die Erfahrung gemacht, ob einkommenssteuerrechtlich nicht relevante Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Berechnung des Kindergeldes zu berücksichtigen sind? In § 32 Abs. 4, S. 4 EStG ist geregelt, dass steuerfreie Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen zu den Bezügen zählen, die auf das Kindergeld anzurechnen sind. Das vestehe ich so, dass eben Einkommen, dass einkommenssteuerrechtlich nicht gezählt wird, beim Kindergeld angerechnet wird (wie zum Beispiel Gewinne aus Aktien, die nicht der Spekulationsfrist unterliegen, s.o.). Ich habe sowohl bei meinem zuständigen Finanzamt als auch bei der Familienkasse angerufen, da hat mir aber niemand weiterhelfen können. Auch ein bekannter Steuerberater wusste auf Anhieb keinen Rat, sondern verwies mich auf die Familienkasse... Deswegen frag ich hier im Forum nochmal nach, vielleicht kennt sich ja jemand aus damit Das Thema wurde allerdings schon einmal hier im Forum diskutiert, ohne allzu großen Erfolg... Klick Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldmachine März 30, 2010 · bearbeitet März 30, 2010 von Geldmachine Also: Solange Du unter der Einkommensgrenze von 8.004 Euro (ab 2010, davor waren es 7.680 Euro) bleibst (Kindergeld ist Einkommen), dann ist alles ok. B) Da nun steuerfreie Gewinne kein Einkommen sind kannst Du sie sicherlich ignorieren, aber falls meine Auskunft falsch ist übernehme ich keinerlei Haftung, also dein Risiko. Sorry, das mußte ich schreiben, da ich sonst vielleicht haftbar gemacht werden könnte. B) Aber eines solltest Du dir immer vor Augen halten. Gewinn ist nicht immer Einkommen, aber fast immer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 30, 2010 sondern verwies mich auf die Familienkasse... Deswegen frag ich hier im Forum nochmal nach, vielleicht kennt sich ja jemand aus damit anstelle auf die Familienkasse hätte er auch auf den Metzger um die Ecke verweisen können. Der hat von der Thematik genausoviel Ahnung wie die Familienkasse selbst. Das Thema wurde allerdings schon einmal hier im Forum diskutiert, ohne allzu großen Erfolg in meinen Augen wurde darin alles gesagt, siehe Beitrag 14 und 21 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kinsk März 30, 2010 · bearbeitet März 30, 2010 von Kinsk Da nun steuerfreie Gewinne kein Einkommen sind kannst Du sie sicherlich ignorieren, aber falls meine Auskunft falsch ist übernehme ich keinerlei Haftung, also dein Risiko. Das versteht sich eh von selbst, dass man auf eigenes Risiko handeln sollte B) Meine Fragen sind ja bis jetzt auch rein hypothetischer Natur und die Sache mit dem Kindergeld hat sich zwecks Altersgründen eh in Kürze erledigt... ich fand bloß interessant, wie unterschiedlich die Bemessungsgrundlagen sein können. @ Sven82: ich denke auch, dass es so berechnet wird, wie in dem Link in Beitrag 14 beschrieben. Sorry, dem hab ich vorhin wohl nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt Trotzdem vielen Dank an alle für die Hilfe!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag