drnoname März 29, 2010 · bearbeitet März 29, 2010 von drnoname Hallo, hatte einen Konflikt mit meiner Depotbank, habe vor dem Bankenverband zu 100% Recht bekommen, dafür hat die Bank mir dann das Depot fristgerecht gekündigt. Da ich keinen Depotübertragungsauftrag erteilt habe, hat die Bank meine Fonds verkauft. Dafür hat sie ihre regulären Gebühren berechnet. Darf sie das? Hätte ich die Fonds übertragen lassen, hätte sie mir ja in keinem Fall Gebühren berechnen dürfen. Danke für eure Antworten schonmal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord März 29, 2010 Mal eine blöde Frage: Warum hast du das Depot nicht einfach übertragen? Ich bin jetzt kein Jurist, aber in den AGBs steht bestimmt drinnen, dass sie bei einer fristgerechten Kündigung alle Anteile verkaufen und dir das Geld gutschreiben. Welche Gebühen sind da angefallen? Rückgabeaufschlag oder Börsenspesen? Denn wenn sie es über die Börse verkaufen und nicht der KAG zurückgeben, so würde mich das schon wundern ob das rechtens ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball März 29, 2010 Im übrigen viel Spaß bei der Eröffnung eines neuen Depots. Wie mein Vorredner schon sagte, in den AGB findest du was du suchst, da du ja nicht mitgeteilt hast um welche Bank es sich handelt können wir dir leider nicht weiterhelfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
drnoname März 29, 2010 Es war nur noch ein kleiner Bestand mehrerer verschiedener Fonds, so dass sich ein Übertrag nicht gelohnt hätte. Die Bank hat die Fonds über die KAG zurückgegeben und dafür eigene Gebühren berechnet. Es geht nicht um viel Geld, aber so wie die Bank sich aufgeführt hat, möchte ich denen keinen Cent schenken.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx März 29, 2010 Ich bin jetzt kein Jurist, aber in den AGBs steht bestimmt drinnen, dass sie bei einer fristgerechten Kündigung alle Anteile verkaufen und dir das Geld gutschreiben. Hmm, also ich finde das trotzdem merkwürdig das sie dann einfach alle Fonds verkaufen. Und das sogar ohne Auftrag des Kunden. Man darf nicht vergessen das es sich hier strenggenommen um Mitanteile an Gesellschaften, gehalten über Fonds handelt. Im Grunde ist er also sogar Eigentümer. Darf die Bank echt über das Eigentum (Fonds sind ja auch Sondereigentum) verfügen wie sie lustig ist? Wenn sie ihre Depotgebühren u.ä. verlangt und deshalb zwangsweise nach Fristsetzung Fondsanteile verkauft, okay. Darf die Eigentümerstellung über AGBs einfach so "ausgehebelt" werden??? Sag doch einfach mal welche Bank es ist!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice März 29, 2010 Andere interessante Frage: Verlangt die Bank immer eine Gebühr für die Rückgabe von Fondsanteilen an die KAG (wie z.B. die FFB 2)? Oder ist die Transaktion sonst kostenlos (wie z.B. bei ebase und allen mir bekannten Direktbanken) und nur dir als "Nicht-Mehr-Kunden" wurden Gebühren in Rechnung gestellt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent März 29, 2010 · bearbeitet März 29, 2010 von Chemstudent Hmm, also ich finde das trotzdem merkwürdig das sie dann einfach alle Fonds verkaufen. Und das sogar ohne Auftrag des Kunden. Man darf nicht vergessen das es sich hier strenggenommen um Mitanteile an Gesellschaften, gehalten über Fonds handelt. Im Grunde ist er also sogar Eigentümer. Darf die Bank echt über das Eigentum (Fonds sind ja auch Sondereigentum) verfügen wie sie lustig ist? Wenn sie ihre Depotgebühren u.ä. verlangt und deshalb zwangsweise nach Fristsetzung Fondsanteile verkauft, okay. Darf die Eigentümerstellung über AGBs einfach so "ausgehebelt" werden??? Sag doch einfach mal welche Bank es ist!!! Ich glaube nicht, dass die Bank einfach die Anteile verkauft hat. Sie wird ihm sicher eine Frist gesetzt haben. Hat sie die Anteile hingegen verkauft OHNE ihm überhaupt die Möglichkeit zum eigenem Handeln zu geben, dann wäre das nach meinem Empfinden sehr unseriös. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
drnoname März 29, 2010 · bearbeitet März 29, 2010 von drnoname Die Bank hat mir eine Frist gesetzt, ich habe auch an sich gar nichts dagegen, dass die Anteile verkauft wurden, wäre das Depot nicht gekündigt worden, hätte ich sie aber liegen gelassen. Die Bank hat ihre regulären Gebühren berechnet. Ich hatte halt nur in Erinnerung, dass durch die Herausgabe keine Kosten entstehen dürfen. Meine Frage ist, ob sich das explizit nur auf einen Depotübertrag bezieht oder auch auf einen Verkauf durch die Bank. (Die Bank möchte ich nicht unbedingt nennen, in den AGB steht nichts Relevantes zum Thema) PS: Warum erscheinen denn meine Absätze hier nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldmachine März 29, 2010 · bearbeitet März 29, 2010 von Geldmachine Bei der Übertragung darf eine Bank keine Gebühren verlangen, aber beim Verkauf von Wertpapieren schon. Da die Bank dir auch eine angemessene Frist gesetz hat ist auch der Verkauf und die dadurch entstandenen gebühren legitim. Warum hat sich überhaupt ein Depotübertrag nicht gelohnt? Teilweise sind Depots kostenlos, das hätte ich genutzt, so hätte ich immerhin noch zukünftig die Ausschüttungen und Dividenen bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo März 29, 2010 Es war nur noch ein kleiner Bestand mehrerer verschiedener Fonds, so dass sich ein Übertrag nicht gelohnt hätte. Ähm, was hätte denn Deinem Wunsch nach passieren sollen? Einen Übertrag hast Du nicht beantragt und auch nicht gewünscht. Einen Verkauf wolltest Du auch nicht. So viele Möglichkeiten gibt es da nicht mehr, wenn das Depot gekündigt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldmachine März 29, 2010 Es war nur noch ein kleiner Bestand mehrerer verschiedener Fonds, so dass sich ein Übertrag nicht gelohnt hätte. Ähm, was hätte denn Deinem Wunsch nach passieren sollen? Einen Übertrag hast Du nicht beantragt und auch nicht gewünscht. Einen Verkauf wolltest Du auch nicht. So viele Möglichkeiten gibt es da nicht mehr, wenn das Depot gekündigt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl März 30, 2010 Es war nur noch ein kleiner Bestand mehrerer verschiedener Fonds, so dass sich ein Übertrag nicht gelohnt hätte. Ähm, was hätte denn Deinem Wunsch nach passieren sollen? Einen Übertrag hast Du nicht beantragt und auch nicht gewünscht. Einen Verkauf wolltest Du auch nicht. So viele Möglichkeiten gibt es da nicht mehr, wenn das Depot gekündigt ist. Er wollte, dass die Bank die Anteile verkauft, aber die Gebühren aus unerfindlichen Gründen selber zahlt. Ich bin jetzt kein Jurist, aber in den AGBs steht bestimmt drinnen, dass sie bei einer fristgerechten Kündigung alle Anteile verkaufen und dir das Geld gutschreiben. Hmm, also ich finde das trotzdem merkwürdig das sie dann einfach alle Fonds verkaufen. Und das sogar ohne Auftrag des Kunden. Man darf nicht vergessen das es sich hier strenggenommen um Mitanteile an Gesellschaften, gehalten über Fonds handelt. Im Grunde ist er also sogar Eigentümer. Darf die Bank echt über das Eigentum (Fonds sind ja auch Sondereigentum) verfügen wie sie lustig ist? Wenn sie ihre Depotgebühren u.ä. verlangt und deshalb zwangsweise nach Fristsetzung Fondsanteile verkauft, okay. Darf die Eigentümerstellung über AGBs einfach so "ausgehebelt" werden??? Wenn man ein Bankschließfach mietet, das die Bank einem ordnungsgemäß kündigt, und sich stur weigert, den Inhalt entgegenzunehmen, darf die Bank den Inhalt bestimmt auch entsorgen, wenn nicht sogar versteigern. Und vielleicht auch die Entsorgungskosten in Rechnung stellen. Hier sind eindeutig viel zu viele Emotionen im Spiel... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts März 30, 2010 Hier sind ist eindeutig viel zu viele viel Emotionen Dämlichkeit im Spiel... Fixed it 4U Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent März 30, 2010 Hier sind ist eindeutig viel zu viele viel Emotionen Dämlichkeit im Spiel... Fixed it 4U Hast du auch gerade diesen lauten Gong gehört? Bitte drauf hören. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag