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The-Driver

Kündigungsfrist Hausratversicherung

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GlobalGrowth

"Das Zustandekommen eines Versicherungsvertrags erfolgt wie beim Zustandekommen eines Kaufvertrags. Es werden zwei übereinstimmende Willenserklärungen (WE) benötigt. Diese Willenserklärungen können mündlich, schriftlich und durch schlüssiges Handeln abgegeben werden. Im Versicherungsrecht werden sie Antrag (erste WE) und Annahme (zweite WE) genannt.

 

Im Rahmen des Zustandekommens eines Versicherungsvertrages gibt es zwei Modelle nach denen die Willenserklärungen abgegeben werden können:

 

Antragsmodell:

 

Beim Antragsmodell erfolgt zunächst die Beratung durch den Vermittler des Versicherungsunternehmens. Darauf folgt das Angebot von selbigem mit allen benötigten Informationen nach § 7 VVG. Dazu zählen Vertragsbestimmungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Belehrung zum Wiederrufsrecht sowie Produktinformationen in schriftlicher Form. Die darauf folgende Unterschrift des Kunden im Antrag stellt die erste WE dar. Mit Erhalt der Police bzw. des Versicherungsscheins gibt das Versicherungsunternehmen seine noch fehlende zweite WE ab.

 

Invitatiomodell, auch Anfragemodell genannt:

 

Wie beim eingangs erklärten Antragsmodell wird der Kunde zunächst beraten. Der Unterschied liegt darin, dass der Kunde nach der Beratung eine Angebotsanfrage unterschreibt, mit der er das Versicherungsunternehmen einläd, ihm ein Angebot zu machen. Daraufhin erfolgt vom Versicherer die Zusendung der Police mit allen relevanten Informationen nach § 7 VVG. Diese Zusendung stellt die erste WE des Versicherungsunternehmens dar. Die zweite wird dann vom Kunden abgegeben, entweder durch eine ausdrückliche Einwilligungserklärung oder schlüssiges Handeln, bspw. die Zahlung der ersten Prämie."

 

 

Klick

 

Ist jetzt keine 1A Quelle, aber das einzige was ich auf die Schnelle finden konnte.

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Palindrom
· bearbeitet von Palindrom
Im März 2009 hat die Gesellschaft ohne irgendein zutun (kein Vertreterbesuch, keine Aktivität des VN) ein neues Dokument versandt

So wie das Armheben in einer Auktion könnte hier die Zahlung der neuen Beiträge die konkludente Annahmeerklärung sein.

 

könnte....ich möchte es nicht glauben...da das dem Versicherer Tür und Tor öffnet, wenn es so leicht wäre. Und ne Allianz hat das so nicht nötig.

 

Ganz davon abgesehen, bedarf jede Änderung (zumindest eine derart gravierende )mittlerweile ein Protokoll. Ich denke, hier wäre es am einfachsten anzusetzen.

 

Keks, kannst du die Sache mal abschließend mit einem deiner Kollegen, der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat, klären?

Hab mich mit sowas nie beschäftigt oder beschäftigen müssen und würde es (falls es sich 100%ig bestätigt) als Thema bei der IHK dann gern für eine intensive Debatte zur Sprache bringen.

 

Gruß

David

 

 

Wie gesagt, ob es im VVG da Besonderheiten gibt, kann ich im Moment nicht sagen, aber wenn es in dem Schreiben so stand und sie dann bezahlt haben, sehe ich da weniger Probleme.

 

Ob es ein Betrug ist, ist wissenschaftlich wenig geklärt, denn wenn man das Schreiben richtig liest steht es ja drin. Tut man halt nicht unbedingt... Der Problemkreis beim Betrug nennt sich dann, Täuschung trotz Erklärung der Wahrheit.

 

Vom ADAC bekam ich auch letztens auch wieder ein Angebot für eine Soundsoversicherung. Überweisungsträger lag bei. Bezahlen und gut ist. Thema Beratungsprotokoll: Siehe meinen ersten Satz. Kann ich also nicht sagen, ob das ein Problem ist. Sehe ich aber eigentlich kein Problem drin.

 

Die Kölner Masche gab es auch hinsichtlich der Eintragung in dubiose Sterberegister. Besonders eklig, weil nach einem Todesfall meist eh Chaos herrscht und auch die Erbfrage häufig noch ungeklärt ist.

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GlobalGrowth

Ich bin deshalb so "verdutzt" weil ich bei meinen Klienten selbst eine Verbesserung der Versicherungsbedingungen nur per Unterschrift und Beratungsprotokoll umsetzen darf/kann.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Vom ADAC bekam ich auch letztens auch wieder ein Angebot für eine Soundsoversicherung. Überweisungsträger lag bei. Bezahlen und gut ist.

 

Da hast du natürlich auch wieder recht, wobei hier der Kunde aktiv werden muss und das Geld nicht einfach vom Konto abgebucht wird. Ich denke, dass du damit auch nur eine Annahme signalisierst (1 WE), denn es muss dann noch vom Versicherer der eigentliche Vertrag (2WE) mit Bedingungswerk und Verbraucherinformationen zugestellt werden.

 

 

Boah, ich bin raus...hoffe unser Keks klärt die Sache ^_^

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el galleta
· bearbeitet von el galleta

Wäre ich die Gesellschaft, würde ich hinsichtlich des Protokolls und der Beratungspflicht auf die unveränderten Versicherungsinhalte verweisen. Es wurden ja offenbar nur Laufzeit und Beiträge angepasst. Ganz unbeleckt sind die ja bei der Allianz auch nicht. Ich werd mal recherchieren (lassen)...

 

Genug für heute, gute Nacht.

 

saludos,

el galleta

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GlobalGrowth

Prima, so gefällt mir das...wenn sich Kompetenzen ergänzen :thumbsup:

 

Falls du ne Frage zur UV hast, weißte wen du ansprechen kannst :w00t: :w00t: :w00t: :w00t:

(Insiderjoke)

 

Gutes Nächtle

David

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BondWurzel

Wie wäre es denn hiermit... :thumbsup:

 

Nach einem Schadenfall können Sie innert 14 Tagen, nachdem sie von der Auszahlung Kenntnis erhalten, kündigen. Die Deckung erlischt aber mit dem Eintreffen des Kündigungsschreibens beim Versicherer. Desgleichen kann der Versicherer die Police nach Erledigung eines Schadenfalls bei erfolgter Auszahlung künden.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

das wäre auch noch eine Möglichkeit, die in Bedracht zu ziehen ist... ^_^

(bleibt nur zu hoffen, dass es eine erweiterte Haushaltsversicherung ist. Bestehen die

Verträge einzeln würde ich keinen Hausratschaden provozieren wollen :lol: )

 

Aber in dieser Sache hier sind wir nur noch bedingt beim TS...El Galetta klärt für uns was grundsätzliches, wofür ich sehr dankbar bin. Warten wir mal ab, wie es ausgeht.

 

Nacht

David

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

Der Thread-Opener soll bei der Allianz nachfragen. Ich behaupte da wurde doch was vereinbart/unterschrieben.

Bestimmt mit dem Argument 3-Jahresvertrag ist günstiger als 1-Jahresvertrag.

 

Mit dem neuen VVG ist das sonst niemals vereinbar. Siehe §1-§12 VVG. Bei einer wesentlichen Veränderung der

Vertragsbedingungen kommt man niemals mit konkludentem handeln durch. Das VVG ist ja das Lex Spezialis und

geht damit dem BGB-Schuldrecht vor. Und das ganze VVG ist ja gerade in der Gestaltung darauf ausgelegt, dass sowas wie oben angegeben nicht passieren soll.

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The-Driver

Danke für die rege Anteilnahme.

 

Der Thread-Opener soll bei der Allianz nachfragen. Ich behaupte da wurde doch was vereinbart/unterschrieben.

Bestimmt mit dem Argument 3-Jahresvertrag ist günstiger als 1-Jahresvertrag.

 

Meine Herrschaften sind zwar schon älter, aber nicht senil. Es wurde nichts unterschrieben, es gab auch kein Telefonat oder sonstwas.

 

Übrigens gibt es m.W. keine Rabatte mehr bei 3 Jahres-Sach-Verträgen. Einzig die Provision für den Vertreter ist gegenüber 1 Jahr höher.

 

Es wurde hier eine vorhandene Police geändert. Habe nochmal nachgesehen, Ausfertigungsgrund: Änderung der Privaten Sachversicherung. Neue Bedingungen (VHB 2008) und dabei klammheimlich die Laufzeit neu mit 3 Jahren versehen.

 

Die vormals erwöhnte Beitragserhöhung kam durch eine Summenanpasung zur Hauptfälligkeit. Ist hier also nicht relevant.

 

Die Frage, die demnach im Raum bleibt, kann rechtmäßig bei einer Bedingungsänderung automatisch eine für den Kunden nachteilige Laufzeit (hier Verlängerung um 3 Jahre) untergeschoben werden?

 

Wäre toll, wenn das jemand konkret klären kann. :)

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Es wurde hier eine vorhandene Police geändert. Habe nochmal nachgesehen, Ausfertigungsgrund: Änderung der Privaten Sachversicherung. Neue Bedingungen (VHB 2008) und dabei klammheimlich die Laufzeit neu mit 3 Jahren versehen.

 

Die vormals erwöhnte Beitragserhöhung kam durch eine Summenanpasung zur Hauptfälligkeit. Ist hier also nicht relevant.

 

Die Frage, die demnach im Raum bleibt, kann rechtmäßig bei einer Bedingungsänderung automatisch eine für den Kunden nachteilige Laufzeit (hier Verlängerung um 3 Jahre) untergeschoben werden?

Ähm, es gab also doch eine bewusste Änderung? "Summenanpassung" und "Bedingungsänderung" waren beabsichtigt?

 

Dann sehe ich leuchtend vor mir, wie die drei Jahre "untergeschoben" wurden.

 

saludos,

el galleta

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The-Driver
· bearbeitet von The-Driver
Es wurde hier eine vorhandene Police geändert. Habe nochmal nachgesehen, Ausfertigungsgrund: Änderung der Privaten Sachversicherung. Neue Bedingungen (VHB 2008) und dabei klammheimlich die Laufzeit neu mit 3 Jahren versehen.

 

Die vormals erwöhnte Beitragserhöhung kam durch eine Summenanpasung zur Hauptfälligkeit. Ist hier also nicht relevant.

 

Die Frage, die demnach im Raum bleibt, kann rechtmäßig bei einer Bedingungsänderung automatisch eine für den Kunden nachteilige Laufzeit (hier Verlängerung um 3 Jahre) untergeschoben werden?

Ähm, es gab also doch eine bewusste Änderung? "Summenanpassung" und "Bedingungsänderung" waren beabsichtigt?

 

Dann sehe ich leuchtend vor mir, wie die drei Jahre "untergeschoben" wurden.

 

saludos,

el galleta

 

 

Die Summenanpassung ist bei Hausrat dynamisch, Erhöhungen kommen also automatisch, die geänderten VHB wurden ohne zutun des Kunden übersandt. Habe ich doch jetzt mehrfach geschrieben, dass der VN rein gar nichts veranlasst hat!

 

Bitte nicht ständig auslegen/unterstellen, VN hätte doch irgendeine Änderung gewollt.

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John Silver

...

Die Summenanpassung ist bei Hausrat dynamisch, Erhöhungen kommen also automatisch, die geänderten VHB wurden ohne zutun des Kunden übersandt. Habe ich doch jetzt mehrfach geschrieben, dass der VN rein gar nichts veranlasst hat!

 

Bitte nicht ständig auslegen/unterstellen, VN hätte doch irgendeine Änderung gewollt.

Das mit der Summenanpassung stimmt.

 

Und hast Du angerufen? Was hat die Allianz gesagt?

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The-Driver

[

Das mit der Summenanpassung stimmt.

 

Und hast Du angerufen? Was hat die Allianz gesagt?

 

 

Anruf bei der Arroganz:

Es läge eine Willenserklärung des Kunden vor. Wo ist die Unterschrift? -> braucht man nicht, Telefonverkauf ginge auch. Man solle sich an die Agentur wenden...

 

Anruf bei der Agentur:

Hat den Vertrag umgestellt, der Vertrag wäre ja schon so alt und damit der Kunde immer die besten Bedingungen hätte!

 

Leider wurde der VN telefonisch nicht erreicht, daher wurde ein Brief "vorgeschickt". Da sich der VN daraufhin nicht rührte (ablehnte) wurde der Vertrag geändert.

 

Und die neue Laufzeit wäre ja nicht tragisch, da der Kunde bei einer Prämienerhöhung auch jährlich kündigen könne...

 

Machenschaften sind das...unglaublich. Möchte nicht wissen, wie viele ältere Leute so über den Tisch gezogen werden.

 

 

Das Ganz wird jetzt zurückgedreht auf den Stand vorher und dann zum Dezember gekündigt!

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Auf die Aussagen einer Agentur würde ich mich nicht verlassen(kann ja auch ne Ansammlung von Deppen sein)...vielmehr hat dir die Zentrale gesagt, dass auch Televerkauf geht --> wenn sie die Rückabwicklung nicht akzeptieren, sollen sie dir mittels Tonband nachweisen, dass deine Herrschaften einer Änderung zugestimmt haben!

 

Die sind ja echt frech!

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el galleta

Bin heute zu nix gekommen, bleibe aber dran...

 

@TO

Sorry, wollte nix unterstellen.

 

saludos,

el galleta

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John Silver

...

Bitte nicht ständig auslegen/unterstellen, VN hätte doch irgendeine Änderung gewollt.

@The-Driver

Hier habe ich mich geirrt.

 

...

Anruf bei der Arroganz:

Es läge eine Willenserklärung des Kunden vor. Wo ist die Unterschrift? -> braucht man nicht, Telefonverkauf ginge auch. Man solle sich an die Agentur wenden...

Anruf bei der Agentur:

Hat den Vertrag umgestellt, der Vertrag wäre ja schon so alt und damit der Kunde immer die besten Bedingungen hätte!

Leider wurde der VN telefonisch nicht erreicht, daher wurde ein Brief "vorgeschickt". Da sich der VN daraufhin nicht rührte (ablehnte) wurde der Vertrag geändert.

Und die neue Laufzeit wäre ja nicht tragisch, da der Kunde bei einer Prämienerhöhung auch jährlich kündigen könne...

...

Frechheit was hier die Allianz gemacht hat. Wollen wir mal hoffen das das der Einzelfall eines, nennen wir es mal gutmütig, "voreiligen" Vertreters war. So geht das garnicht! Das macht, wie oben gesagt, die ganze Neufassung des VVG einfach nur absurd!

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The-Driver
· bearbeitet von The-Driver

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...

Anruf bei der Arroganz:

Es läge eine Willenserklärung des Kunden vor. Wo ist die Unterschrift? -> braucht man nicht, Telefonverkauf ginge auch. Man solle sich an die Agentur wenden...

Anruf bei der Agentur:

Hat den Vertrag umgestellt, der Vertrag wäre ja schon so alt und damit der Kunde immer die besten Bedingungen hätte!

Leider wurde der VN telefonisch nicht erreicht, daher wurde ein Brief "vorgeschickt". Da sich der VN daraufhin nicht rührte (ablehnte) wurde der Vertrag geändert.

Und die neue Laufzeit wäre ja nicht tragisch, da der Kunde bei einer Prämienerhöhung auch jährlich kündigen könne...

...

Frechheit was hier die Allianz gemacht hat. Wollen wir mal hoffen das das der Einzelfall eines, nennen wir es mal gutmütig, "voreiligen" Vertreters war. So geht das garnicht! Das macht, wie oben gesagt, die ganze Neufassung des VVG einfach nur absurd!

 

das glaube ich hingegen nicht. Das ist eine größere Agentur. Die werden ganz gezielt die älteren Verträge umgestellt haben, vlt. bewusst bei älteren Leuten, die merken es normalerweise ja nicht.

 

Früher hat die Arroganz alten Leuten zu runden Geburtstagen eine Karte geschickt, heute drücken die denen neue Vertragsbedingungen auf...

 

Mal sehen, wenn das nicht reibungslos rückabgewickelt wird, gibts an geeigneter Stelle eine Beschwerde oder Presseinformation.

 

 

Kleine Anekdote noch:

Auf meine Frage, was denn an den VHB 2008 zu den VHB 1992 alles "besser" sei, wusste man spontan gar keine Antwort....aber Hauptsache neu 3 Jahre Laufzeit reingewürgt.

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