alex2003a März 23, 2010 · bearbeitet März 23, 2010 von alex2003a Ich habe hier in Forum keine Antwort gefunden,deshalb schreibe hier: Ich habe Aktien in 2008 gekauft und im 2009 verkauft (noch im Spekulationsfrist), d.h. sind s.g. Verluste entstanden. Der Ziel ist jetzt dass diese Altverluste nicht verfallen. Deswegen musste ich von Bank (in meinem Fall DAB) eine Verlustbescheinigung erhalten, wo diese bescheinigt werden, um später in Steuerveranlangung geltend machen zu können. Laut DAB: "Eine Auflistung der spekulationssteuerrelevanten Geschäfte in Form einer Jahresbescheinigung für die Anlage SO ist vom Gesetzgeber für das Jahr 2009 nicht mehr vorgeschrieben" Wie kann man Altverluste für Finanzamt nachweisen werden? Reicht für die Finanzamt Kauf- und Verkauf Beleg? (Woher soll dann Finanzamt wissen, dass zwischen zwei Belegen (Kauf und Verkauf), mit denen ich einen Verlust nachweisen will, keine andere Ein- und Verkäufe der gleichen Aktien stattgefunden haben und die zeitliche Zusammnhang sich nicht ganz anders gestalltet, als von zwei Belegen sichtbar sein kann und damit eventuell keine Verluste entstanden sind). Wie kann ich die Verluste selber korrekt in Steuererklärung eintragen? Z. Bsp. Kauf für 5.000 EUR Gebühren 50 EUR Verk. für 4.000 EUR Gebühren 40 EUR -------------------------------------------------------- Verlust 1.000 EUR + 90 EUR = 1.090 EUR Die 1.090 EUR werde ich in Anlage SO als Verlust eintragen. Ist die Berechnung korrekt? Kennt da jemand Antwort darauf? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular März 23, 2010 Ich denke, du hast (fast) recht. "Fast" deshalb, weil du auch nach altem Recht nicht verpflichtet warst, die Jahresbescheinigung dem FA abzuliefern, das ist (war) eigentlich nur eine Ausfüllhilfe. Außerdem musst du den Verlust halbieren, bei Aktien (Kauf 2008) gilt noch Halbeinkünfteverfahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag