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AachenMünchener / DVAG - Die Wunschpolice

Empfohlene Beiträge

Anleger Klein

Mit wurde empfohlen die Wunschpolice /den Währungsbildungsfonds zu googeln.

Dieser würde in den top 3 der Rankings überall auftauchen. Leider habe ich keine seriösen Quellen gefunden, gibt es da irgendwas ?

 

Fonds kannst du z.B. auf www.onvista.de vergleichen, einfach die WKN/ISIN der jeweiligen Papiere hernehmen und vergleichen.

 

Zusätzlich würde mich mal die Verzinsung der letzten Jahre interessieren

 

Findest du auf derselben Website...dran denken, wenn etwas verkauft werden soll wird alles super dargestellt, vergleiche und nimm lange Zeiträume, wenn er die letzten 3 Jahre gut war wird dir nur dieses Fenster präsentiert, auch wenn er die 3 Jahre davor konstant schlechter als der Markt war.

 

oder warum die DVAG bzw. der Berater mir solch einen Zinssatz vorstellt.

 

Kein Autoverkäufer bezeichnet die Mühlen auf seinem Hof als schlecht - wenn er dir sagt, bei der DVAG steht als mögliche Rendite 6-8% drin, kann das ja sein und das ist auch das was man Aktien etc. auf lange Zeit hin im Durchschnitt zutraut. Aber ist es auch das was du tatsächlich bekommst? Da müsste man dann bei der Aachen-Münchener anrufen und das klären, vielleicht verzinsen die derzeit auch nur 4,2%. Der "Berater" wird dir natürlich nur die Optimalwerte erzählen da er (und seine ganzen Kollegen die ihn geworben haben) nur verdient wenn er dir etwas verkauft. Die Sinnhaftigkeit für dich kommt dabei möglicherweise unter die Räder. Ich persönlich hatte auch Kontakt mit einem sog. Berater und auch etwas dort abgeschlossen, das aber mittlerweile wieder gekündigt da ich mit der Beratungsleistung etc. sowas von unzufrieden war - der wollte nur verkaufen, Betreuung oder Kundenbindung garnichts und von mehr als den drei Produkten die er standardmäßig andrehen wollte hatte er keine Ahnung (und bei denen war's schon so, dass er ständig telefonieren und nachfragen musste). Ist aber nur meine persönliche Erfahrung, leider ist eine einschlägige Berufsausbildung etc. bei denen nicht notwendig und so kann jeder Metzgergeselle Vermögensberater werden. Einfach hier weiterlesen.

Wie's mit der Besteuerung aussieht weiß ich nicht - sollte es so sein, musst du deine Rendite bei der Nürnberger mit der Nachsteuerrendite der AM vergleichen, d.h. ca. drei Viertel von deren Bruttorendite. Da ist der Altvertrag eindeutig im Vorteil.

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GRRRLS
· bearbeitet von GRRRLS

So, habe gerade mal ein paar zahlen in Excel getippt.

 

Gut vergleichen kann man beide Alternativen nicht, außer dass ich bei der AM insg. in Summe 15.000 Euro mehr bezahle.

Wobei natürlich bei der DVAG ein 8% Zins veranschlagt wird.

Bei der Nürnberger Versicherung wird mir ein Garantiewert zugesichert, der sich aus meinen bisherigen Beitragsleistung (plus tatsächlicher Zins) und Beiträge ohne Dynamikzins des jeweiligen Jahres (plus garantierter Zins) ergibt.

 

 

Ist klar, dass sich Differenzen in Höhe von 50.000 Euro bei der späteren Rentenauszahlung ergeben, wenn ich bei der AM den Dynamikzinssatz von 6% mit einberechnet habe und bei mir (Nürnberger) nicht. (Da liegt auch eine Differenz der Beitragszahlungen insg. von 40.000 Euro vor)

 

Zusätzlich, wie in dem anderen Beitrag gelesen, habe ich unten kleingedruckt gelesen "Wir mit Ihnen vereinbart, verringert sich die versicherte BU zum 01.12.2015 um grundsätzlich die Hälfte des Betrags..." Also ein Plus monatlich um 25 Euro ?

 

Zudem steuerpflichtigen Anteil steht auf der letzten Seite, dass 48.87% der letzen Teilauszahlung, über 100.000 Euro, steuerpflichtig wären. Was würde das für mic heißen? Wie wird dieser Anteil versteuert ?

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GRRRLS

So, der DVAGler war heute wieder da.

 

Ohne jetzt hier für schlechte Stimmung zu sorgen, nein ich habe nichts abgeschlossen werde ich auch nicht zukünftig.

Mich interessiert nur weiter die Vorgehensweise der DVAG.

 

Mir wurde heute präzise der DWS Vermögensbildungsfond I vorgestellt, der die letzten 20 Jahre im Schnitt eine 11,5 % Verzinsung hatte.

Sehe nun

http://fonds.onvista.de/performance.html

als "performance" ein minus von 12,5% auf die letzten 10 Jahre verteilt.

Kann mir jemand etwas genaueres über diesen Fond erklären, wie der verlauf die letzten Jahre über war ?

 

Zusätzlich wollte ich noch gezielte Fragen stellen.

 

Agiert die AM in der Wunschpolice nur mit einem Fond? oder eine Art Portfolio?

Wird der DWS Vermögensbildungsfonds I benutzt ? Mir wurde von einer Option erzählt, diesen Fond zweimalig in der Laufzeit wechseln zu können.

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Nov
· bearbeitet von Nov

Guten Abend zusammen.

 

 

 

Wie in den Clips auf Youtube, aus Gesprächen mit Arbeitskollegen und eben hier im Forum habe ich noch nichts gutes über die DVAG und deren Vorgehensweise gehört und gelesen.

 

Und ja, auch ich gehöre dazu. Ich war so blind und habe vor 4 Jahren eine Wunschpolice über einen Berater bei der DVAG abgeschlossen, bis letzten Monat auch schön brav die Beiträge eingezahlt.

 

Habe vor kurzem meine Wunschpolice beitragsfrei stellen lassen. Bei der Gelegenheit habe ich gleich meinen Berater der DVAG gefragt was mir denn von meinem eingezahlten Geld übrig bleiben würde wenn ich den Vertrag jetzt kündige.

 

Seine Antwort war nur : "Nicht viel, die Fondswerte sind derzeit im Keller" .

 

Kann mir gut vorstellen das dies nur eine Masche ist um mich im Vertrag zu halten.

 

 

Hier nun zu den Details:

 

Zu meiner Person: 25 Jahre alt und verfüge über ein Bruttojahreseinkommen von 35000Euro

 

Wunschpolice fondsgebundene Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

 

Wunschpolice: 100% FlexPension

 

Tarif der Hauptversicherung: FRB

Beginn der Versicherung: 01.11.2006

Ablauf der Aufschubzeit: 01.09.2070

Ablauf der Beitragszahlungen: 31.08.2050

Mindestrente je 10000 Euro

-bei frühestem Rentenbeginn am 01.11.2050 - 35,26Euro

-bei spätestem Rentenbeginn am 01.09.2070 - 63,73Euro

zu zahlender Monatsbeitrag: 40,00 Euro ( im Jahre 2008 allerdings wegen ZiviDienst 9 Monate beitragsfrei)

Dynamik: 6 %

Mindestlaufzeit der Rente: längstmöglich

Beitragssumme: 8838,51 Euro

 

 

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

 

Tarif: IR

Ende Beitragszahlungsdauer: 31.10.2045

Ende Versicherungsdauer der Beitragsbefreiung: 31.10.2045

Ende Versicherungsdauer der BU-Rente: 31.10.2045

BU Rente monatlich: 300 Euro

-mit Ablauf der BUZV muss die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden, auch wenn weiterhin Berufsunfähigkeit besteht.:thumbsup:

 

 

Wäre über ein paar Meinungen und eventuelle Tipps zur weiteren Vorgehensweise dankbar.

 

 

Gruß Nov

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Gerald1502

Hallo Nov und willkommen im Forum.

 

Bitte ergänze Deinen Anfangsbeitrag gemäß den Richtlinien zur Themeneröffnung.

 

Kurze Anmerkung: Da Du den Vertrag beitragsfrei gestellt hast, wirst Du aktuell keinen BU Schutz haben. Du hast ja einen Beitragsteil für die Hauptversicherung, in dem Fall wäre es die fondsgebundene Rentenversicherung und einen Beitragsteil für die BUZ.

 

Ich weiß aber nicht, ob Du die komplette Police beitragsfrei gestellt hast oder nur den Teil der Hauptversicherung.

 

Für die Modellrechnungen kann man aber nur den Beitrag der Hauptversicherung anrechnen. Es wird aber der komplette Beitrag angegeben. Daher stimmen die Modellrechnungen nicht. Einfach mal in den Bedingungen nachlesen....

 

Viele Grüße

Gerald

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Knarf

Seine Antwort war nur : "Nicht viel, "

 

Das wird mit Sicherheit stimmen.

 

"die Fondswerte sind derzeit im Keller" .

 

Nur die Begründung ist sicher nicht ganz richtig. Wohl eher, weil ein Großteil deiner Beiträge als Provision in die Tasche des Verkäufers gewandert ist, anstatt in Fondsanteile. ;)

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Granini

Mit der Kündigung länger warten macht keinen Sinn, da durch die noch anstehenden Abschlusskosten auch die nächsten Jahre nur ein weiterer hoher Verlust zu erwarten ist, selbst wenn die Kurse noch schön steigen sollten.

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jm2c

Hier gibt's doch eigentlich schon einen "voll fetten" Wunschpolice-Thread, ich finde den gerade nicht, vielleicht geht mal ein Mod auf Suche... :w00t:

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Gerald1502

Hier gibt's doch eigentlich schon einen "voll fetten" Wunschpolice-Thread, ich finde den gerade nicht, vielleicht geht mal ein Mod auf Suche... :w00t:

Keine Sorge crazytv, wenn der Anfangbeitrag ordnungsgemäß mit weiteren Infos bearbeitet wird, werde ich den Threadnamen umändern.

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jm2c

Hi Nov, ich bin gerade "sprachlos". 100% FlexPension, Aufschub bis 2070 - den Schock muss ich erst mal verdauen, vielleicht schreibe ich später noch paar Worte zu.

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Nov

Für mich zählt jetzt im Prinzip nur noch schnellstmöglich aus dem Vertrag raus zu kommen.

Wenn es sein muss auch mit zwei blauen Augen.

Leider kenne ich mich mit dieser Fondsgeschichte nicht sonderlich gut aus.

Traurig, ich weiss, habe ja schließlich einige Jahre mein hart verdientes Geld in sowas investiert.

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jm2c

Na ja, wenn du eh da raus willst, Nov - kann ich mir den Roman sparen :lol:. Als Erstes solltest du die AM fragen, wie viel Geld überhaupt als Rückkaufswert aktuell zur Verfügung steht. Hast du eine Zahl, musst du eigentlich nur noch entscheiden, ob du als Rückkaufswert die Fondsanteile (kannst du ab 500 Euro RW auf ein Bankdepot übertragen) oder das Geld haben willst.

 

Und dich natürlich VOR Kündigung um eine neue Risiko-BU kümmern, wenn du wert drauflegst.

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Nov

Der nette Mann am Telefon meinte das der aktuelle Rückkaufswert meiner Versicherung bei 858,00 liegt. Besser als nichts würd ich mal sagen.... .

 

Jetzt stellt sich nur die Frage ob mir die Aachen Münchener im Falle einer Kündigung mit weiteren Beitragszahlungen kommt

(Zeit bis zur Kündigung + Kündigungsfrist) ?

-hab die Wunschpolice Ende Dezember 2010 beitragsfrei stellen lassen, bin aber laut meinem DVAG Berater noch weiterhin versichert.

 

Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht ?

 

Gruß Nov

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jm2c

Wenn die Wunschpolice beitragsfrei gestellt wurde, sind bis zur Kündigung meines Wissens keine Beiträge mehr zu zahlen. Zahltest du deine Beiträge monatlich, kannst du eigentlich mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn du dir nicht sicher bist, schreibst du halt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" in die Kündigung, Nov.

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Nov

Hab das mal so in die Kündigung geschrieben.

Danke für den Tipp Crazytv.

 

Gruß Nov

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FLOK

Hallo zusammen,

 

ich gehöre auch zu den "Opfern" der DVAG und habe nun beschlossen mich von meiner Wunschpolice zu "befreien".

Habe lange gesucht, aber leider nirgendwo einen Leitfaden gefunden, wie so eine Kündigung auszusehen hat, bzw. worauf man achten sollte.

 

Ein einfaches: "Hiermit kündige ich meine Wunschpolice Nr. XXXX..." ist ein bisschen "mager" finde ich.

 

Hat jemand eine Vorlage?

 

Muß man einen Kündigungstermin nennen?

Sollte man die Beitragszahlungen mit der Kündigung aussetzen lassen?

Sollte man die Einzugsermächtigung sofort entziehen?

Verschickt man die Kündigung per Einschreiben?

 

Wie verhält man sich nach der Kündigung, wenn

- Briefe kommen?

- das Telefon klingelt, der Berater dran ist?

- weiterhin Geld eingezogen wird?

 

Fragen über Fragen ;-)

Wie wärs mit einem "Sticky" ?

 

Danke für eure Hilfe im vorraus.

Florian

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swingkid

Hallo FLOK,

 

-Kündigungstermin bei monatlicher zahlweise kann dann der 1. des folgenden Monats sein, in dem Fall also der 01.03..

 

Ein einfaches: "Hiermit kündige ich meine Wunschpolice Nr. XXXX..." ist ein bisschen "mager" finde ich.

 

Reicht völlig aus. Allerdings solltest Du auch einen Zeitpunkt, zu dem Du die Kündigung aussprichst, angeben. Und auch schreiben, dass Du die Einzugsermächtigung vom Beitragszahlungskonto mit sofortiger Wirkung widerrufst.

 

Sollte man die Beitragszahlungen mit der Kündigung aussetzen lassen?

Sollte man die Einzugsermächtigung sofort entziehen?

Verschickt man die Kündigung per Einschreiben?

 

-Ja/Ja/Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, ebenfalls ja.

 

Wie verhält man sich nach der Kündigung, wenn

- Briefe kommen?

- das Telefon klingelt, der Berater dran ist?

- weiterhin Geld eingezogen wird?

 

-Es werden mit Sicherheit Briefe kommen, um Dich zum Weitermachen zu "bewegen". Ist ja auch legitim, wenn Du allerdings auf der Kündigung beharrst, muss auch eine DVAG das akzeptieren.

 

-Kommt darauf an, wie Du persönlich gestrickt bist: Das kann von einem höflichen "Nein danke" bis hin zu einem nicht ganz so höflichen "LMAA" und anschliessendem Auflegen reichen. Du bist Kunde, Du darfst kündigen, der Berater hat da nixchts zu melden. Cool bleiben und auf die Kündigung beharren.

 

-Wenn Du die Einzugsermächtigung widerrufst, dürfen keine Beiträge mehr abgezogen werden. In dem Fall einfach von der Bank rückbuchen lassen. Brauchst Du für die Bank nicht einmal eine Begründung für.

 

 

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Gerald1502

Danke Swingkid,

 

eins muss ich aber noch zusätzlich erwähnen. Wir wissen nicht, ob er eine BUZ mit integriert hat.

Die Wunschpolice ist eigentlich eine fondsgebundene Rentenversicherung die mit einer BUZ gokoppelt werden kann.

 

Es könnte also sein, dass er dann keinen BU Schutz mehr hat.

 

Bevor wir aber weitere Tipps geben, würde ich abwarten, bis FLOK seinen Beitrag mit den von Fleisch eingefügten Richtlinie ergänzt hat.

Falls einiges an Infos hinzukommt, kann man den Thementitel anpassen.

 

Viele Grüße

Gerald

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swingkid

Gerald,

 

wie immer sehr guter Hinweis, war ich ein bisschen vorschnell hinsichtlich BUZ... Warten wir es ab..

 

Grüße,Alex

 

 

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Nord

1. Möglichkeit

Fax schicken und Sendebricht mit 1. Seite aufbewahren. Hat eine verhältnismäßig hohe Beweiskraft und ist kostengünstig.

 

2. Möglichkeit

Einschreiben Rückschein. Sieht unglaublich wichtig aus, ist aber sehr teuer und beweist nur, dass du was abgeschickt hast, aber nicht was.

 

3. Möglichkeit

Zur DVAG fahren und Brief unter Zeugen einwerfen. Kommt darauf an, wie glaubwürdig die Zeugen sind. Eher nicht praxistauglich.

 

4. Möglichkeit

Zustellung durch Gerichtsvollzieher. Die absolute Brechstangen-Methode, 100% beweisfest, EUR 9,85 je A4-Seite.

 

Wenn die Abschlusskosten schon abbezahlt sind:

 

5. Möglichkeit

Einfach einen Brief schicken. Dann lassen die bei der DVAG sowieso die Korken knallen, weil sie wieder keine Leistung bringen müssen, obwohl sie schon kassiert haben.

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FLOK

Moin moin,

 

danke für eure Antworten.

Habe die Vertragsunterlagen im Moment nicht zur Hand, da ich von meiner Arbeitsstelle aus schreibe.

Werde die benötigten Infos aber raussuchen.

So aus dem Bauch heraus bin ich der Meinung keine BU zu haben.

Lediglich einen Passus, der besagt, das im Falle einer Berufsunfähigkeit meine Beiträge weitergezahlt werden.

 

@Fleisch

Den Beitrag kenne ich, aber wie eine Kündigung auszusehen hat, steht meiner Meinung nach nicht da.....aber nichts für ungut.

 

Gruß

Florian

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swingkid
1. Möglichkeit

Fax schicken und Sendebricht mit 1. Seite aufbewahren. Hat eine verhältnismäßig hohe Beweiskraft und ist kostengünstig.

 

Gute Idee!

 

So aus dem Bauch heraus bin ich der Meinung keine BU zu haben.

Lediglich einen Passus, der besagt, das im Falle einer Berufsunfähigkeit meine Beiträge weitergezahlt werden.

 

Sollte dem so sein, steht einer Kündigung meines Erachtens nichts im Wege. Aber schau lieber noch einmal genau nach, da hat Gerald schon recht!!

 

Alex

 

 

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FLOK

Guten Abend mal wieder.....

 

Hab mir den Versicherungsschein einmal rausgesucht und bitte euch um Prüfung:

 

"Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung



und Kapitalwahlrecht, mit Kapitalleistung bei Tod vor Ablauf der Aufschubzeit

und garantierter Mindestlaufzit der Rente

 

mit

 

abgekürzter Beitragszahlungsdauer

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

planmäßiger Erhöhung nach dem Dynamikplan"

 

Dieser Versicherung liegt das Garantiefondskonzept DWS FlexPension zugrunde.

 

 













Beginn der Versicherung:
01.03.2005


Ablauf der Beitragszahlung:
31.10.2039


Vereinbarter Beinn der Rentenzahlung:
01.11.2059


 


Tariflicher Monatsbeitrag: 52,02


abzüglich Überschussbeteiligung: 1,38


zu zahlender Monatsbeitrag:
50,64


 


Beitragssumme der Hauptversicherung:
19.726,86


 


Dynamiknachtrag zum 01.03.2011


 


Beitragssumme der Hauptversicherung:
27.054,46


zu zahlender Monatsbeitrag:
71,81


 




Reicht das an Informationen ?


 

Danke & Gruß

Florian



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swingkid

Hallo Florian,

 

Reicht das an Informationen ?
nicht wirklich, fürchte ich. Es ist also ein Einschluss im Fall einer Berufsunfähigkeit vorhanden. So weit, so gut... Sollte in den Unterlagen nichts stehen über eine vereinbarte Rentenzahlung im Falle einer BU, so handelt es sich um eine reine Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung bei selbiger (BU, meine ich). In diesem Fall wäre gegen eine Kündigung, soweit gewünscht, nichts einzuwenden, meine ich. Schau aber lieber noch einmal nach, ob nicht doch eine Rentenzahlung für den BU-Fall vorgesehen ist. Bei den Beiträgen dürfte diese aber sowieso viel zu gering ausfallen. 

 

Alex

 

 

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