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andy

Hallo zusammen,

 

Stairway schrieb in dem klasse Bilanzanalyse-Thread:

 

Dies ist auch in etwa der Grenzwert und gerade noch okay, wobei wir hier ganz klar sagen müssen, dass hier jeweils der spezielle Einzelfall angschaut werden muss und es keine Seltenheit ist, wenn auch eine Goodwill/EK Quote von 30 % noch okay ist. Der Goodwill wird jedes Jahr einem sogenannten Impairmenttest unterzogen, dabei wird der Goodwill in sogenannte CGU`s zerlegt, also in die kleinsten Cashflow generierenden Einheiten. Dann wird (meistens) mittels der Discounted Cashflow Methode der Barwert dieser Einheiten ermittelt. Sollte dieser sich verändert haben, so muss der entsprechende Betrag abgeschrieben werden. Auf gut Deutsch: Wenn unser Goodwill werthaltig ist, dann müssen wir auch nichts abschreiben, sollte sich der Goodwill aber als nicht werthaltig heraustellen (= wir haben zuviel bezahlt) so muss dies abgeschrieben werden. Die jeweiligen Berechnungen werden meist von Wirtschaftsprüfern übernommen.

 

Das interessiert mich nun genauer.

Ich werde darüber nämlich wohl eine Seminararbeit schreiben.

Genauer geht es um die Bilanzierungspraxis im Jahre 2009 bei ausgewählten DAX Unternehmen im Zuge der Finanzkrise.

 

Deswegen die Frage:

Ich stehe noch ganz am Anfang meiner Recherche. Wer kennt sich denn damit aus, kennt gute Quellen, Literatur und hat Interesse an einem Austausch über dieses Thema?

 

Grüße

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BondWurzel

Hallo zusammen,

 

Stairway schrieb in dem klasse Bilanzanalyse-Thread:

 

Dies ist auch in etwa der Grenzwert und gerade noch okay, wobei wir hier ganz klar sagen müssen, dass hier jeweils der spezielle Einzelfall angschaut werden muss und es keine Seltenheit ist, wenn auch eine Goodwill/EK Quote von 30 % noch okay ist. Der Goodwill wird jedes Jahr einem sogenannten Impairmenttest unterzogen, dabei wird der Goodwill in sogenannte CGU`s zerlegt, also in die kleinsten Cashflow generierenden Einheiten. Dann wird (meistens) mittels der Discounted Cashflow Methode der Barwert dieser Einheiten ermittelt. Sollte dieser sich verändert haben, so muss der entsprechende Betrag abgeschrieben werden. Auf gut Deutsch: Wenn unser Goodwill werthaltig ist, dann müssen wir auch nichts abschreiben, sollte sich der Goodwill aber als nicht werthaltig heraustellen (= wir haben zuviel bezahlt) so muss dies abgeschrieben werden. Die jeweiligen Berechnungen werden meist von Wirtschaftsprüfern übernommen.

 

Das interessiert mich nun genauer.

Ich werde darüber nämlich wohl eine Seminararbeit schreiben.

Genauer geht es um die Bilanzierungspraxis im Jahre 2009 bei ausgewählten DAX Unternehmen im Zuge der Finanzkrise.

 

Deswegen die Frage:

Ich stehe noch ganz am Anfang meiner Recherche. Wer kennt sich denn damit aus, kennt gute Quellen, Literatur und hat Interesse an einem Austausch über dieses Thema?

 

Grüße

 

Stairway hat ja alles genau beschrieben, gar fröhlich wird es z.B. bei Fusionen oder Insolvenzen, wenn sich herausstellt, dass so mancher Good Will plötzlich nichts mehr Wert ist.

 

 

http://hw71.wordpress.com/2009/07/09/deutschland-firmenbilanzen-bergen-immense-risiken/

 

 

 

Impairment Test

 

Der bei einem Unternehmenserwerb entstehende Goodwill ist nach den gängigen Rechnungslegungssystemen, HGB, IFRS und US-GAAP mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit zu überprüfen

 

Vereinfacht gesprochen, erfordert der Impairment Test eine Unternehmensbewertung mit anschließender Aufteilung des Unternehmenswerts auf die verschiedenen Geschäftsbereiche des Unternehmens. Soweit der Unternehmenswert den Buchwert der Reporting Unit unterschreitet, müssen zunächst der Goodwill, dann ggf. weitere Assets außerplanmäßig abgeschrieben werden. Dies bringt oftmals einen entsprechenden Kommunikationsbedarf mit Investoren mit sich.

 

Je nach Struktur des bilanzierenden Unternehmens kann die Durchführung des Impairment Tests aufwändig und komplex sein. Unbestritten ist, dass dem Impairment Test weitreichende Ermessensspielräume anhaften.

 

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

...

Deswegen die Frage:

Ich stehe noch ganz am Anfang meiner Recherche. Wer kennt sich denn damit aus, kennt gute Quellen, Literatur und hat Interesse an einem Austausch über dieses Thema?

 

Grüße

Ich bin der Meinung das Stairway mit seiner Aussage nicht ganz richtig liegt. Wir können uns gerne aber AB dem 30.03. ausführlich darüber mal austauschen (bzw. vor dem 30.03. leider nur eingeschränkt).

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andy

...

Deswegen die Frage:

Ich stehe noch ganz am Anfang meiner Recherche. Wer kennt sich denn damit aus, kennt gute Quellen, Literatur und hat Interesse an einem Austausch über dieses Thema?

 

Grüße

Ich bin der Meinung das Stairway mit seiner Aussage nicht ganz richtig liegt. Wir können uns gerne aber AB dem 30.03. ausführlich darüber mal austauschen (bzw. vor dem 30.03. leider nur eingeschränkt).

Gerne, gerne!

Ich bin selbst erst am Anfang der Recherche, brauche noch jede Menge Quellen, Literatur. Außerdem sind noch nicht alle Geschäftsberichte da.

Per PN?

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BondWurzel
Per PN?

 

Dann macht den Thread auch wieder zu. :angry::P

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Stairway

Von PWC gibt es auch entsprechende kostenlose Brochuren zum Thema.

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andy
Per PN?

 

Dann macht den Thread auch wieder zu. :angry::P

:-

Gerne können wir das auch öffentlich machen.

Aber ein "Austausch" anfangs geht besser per PN. Da erst mal einige Fragen beantwortet werden müssen. Ich weiß auch nicht wie stark sich JS mit dem Thema auskennt.

 

Von PWC gibt es auch entsprechende kostenlose Brochuren zum Thema.

Jep, da habe ich mir auch schon was schicken lassen.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Ich weiß auch nicht wie stark sich JS mit dem Thema auskennt.

 

o.k. verstehe..sorry... :lol: Vorsicht , John hatte ja meinen Fahrerservice in Anspruch genommen und ist seitdem unberechenbar....PN paßt, er ist meistens sowieso under cover unterwegs... :-...ich glaube er arbeitet internäschionell mit Carlos & Fireball zusammen, können auch nur Gerüchte sein.... B)..ich bemerkte dubiose Blickkontakte... :-

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

Hallo Stairway und Andy,

 

taugen die Broschüren was? Oder sind die so wie KOR (Zeitschrift)?

Habe auf die schnelle nur nach Impairment geguckt, gibt es noch mehr

zum Thema IAS?

Und was kosten die Broschüren, bin da nicht ganz sicher ob ich das übersehe

oder ob die gratis sind?

 

Gruss

JS

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klausk
· bearbeitet von klausk

Von PWC gibt es auch entsprechende kostenlose Brochuren zum Thema.

Kostenlose Broschüren sind in der Regel gratis. :)

 

PS: Ich vergass zu erwähnen -- dies ist keine Antwort auf Stairway sondern auf JohnSilver's Frage.

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klausk
· bearbeitet von klausk

...

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

Von PWC gibt es auch entsprechende kostenlose Brochuren zum Thema.

Kostenlose Broschüren sind in der Regel gratis. :)

 

PS: Ich vergass zu erwähnen -- dies ist keine Antwort auf Stairway sondern auf JohnSilver's Frage.

.

 

Du kannst Dir ja auch die Broschüren bestellen. Ich freue mich dann schon auf die weitere Diskussion

bezüglich IAS/IFRS mit Dir.

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andy

Besteht hier noch Interesse, Diskussionsbedarf?

 

Die Seminararbeit ist mittlerweile erledigt. Falls hier also noch Fragen bestehen, wüsste ich wahrscheinlich jetzt mehr über die Thematik als vorher. :-

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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Mit dem BilMoG haben sich meines Wissens Änderungen bei der Goodwillbilanzierung ergeben. Könntest du mal kurz die Unterschiede zum IFRS 3 erläutern? Wird der Firmenwert nach HGB in Zukunft planmäßig abgeschrieben oder läuft dies auch über den Impairment-Test?

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andy

Mit dem BilMoG haben sich meines Wissens Änderungen bei der Goodwillbilanzierung ergeben. Könntest du mal kurz die Unterschiede zum IFRS 3 erläutern? Wird der Firmenwert nach HGB in Zukunft planmäßig abgeschrieben oder läuft dies auch über den Impairment-Test?

Hi Schlafmuetze,

 

nach IFRS gilt ja nun schon länger der Impairment Only Approch (IAS 36). Keine Planmäßige Abschreibung mehr, nur wenn ein Impairment festgestellt wurde. Mindestens einmal im Jahr einen Impairment Test durchführen, bei Triggering Events durchaus auch öfter.

 

Bilmog sagt nun:

Klare Aktivierungspflicht des (derivativen) Firmenwertes. Keine Bindung mehr an die Nutzungsdauer von 4 Jahren, freier Ermessensspielraum, hier aber im Anhang erläutern wenn länger als 5 Jahre Nutzungsdauer (§285 Nr. 13). Also Abschreibung mit entsprechender Nutzungsdauer, außerplanmäßige Abschreibung möglich (klar, da jetzt zwingend AV) und keine Wertaufholung möglich (genauso wie im IFRS).

Nach EStG allerdings immer noch Nutzungsdauer von 15 Jahren, allerdings keine Maßgeblichkeit mehr für den handelsrechtlichen Abschluss.

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patty

Hallo zusammen,

 

schreibe gerade eine Arbeit zum Goodwill-Impairment der DAX30 zwischen 2007 und 2009.

Dabei bin ich über Fesenius bzw. Fresenius Medical Care gestolpert, deren Goodwill-Eigenkapital-Verhältnis teilweise deutlich über 100% liegt.

Ein Blick in die Geschäftsberichte zeigt außerdem, dass der Goodwill einen erheblichen Anteil der Bilanzsumme ausmacht.

 

Trotz des hohen Goodwill bzw. Goodwill-EK-Verhältnis von Fresenius ist dabei doch immer zu berücksichtigen, dass FMC konsolidert wird.

Entsprechend sind die hohen Werte von Fesenius m. E. teilweise auf die Einbeziehung von FMC in den Konzernabschluss zurückzuführen!?!

 

Liege ich mit meiner Argumentation richtig oder muss man die Situation anders betrachten?

 

Grüße

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Stairway

Hallo zusammen,

 

schreibe gerade eine Arbeit zum Goodwill-Impairment der DAX30 zwischen 2007 und 2009.

Dabei bin ich über Fesenius bzw. Fresenius Medical Care gestolpert, deren Goodwill-Eigenkapital-Verhältnis teilweise deutlich über 100% liegt.

Ein Blick in die Geschäftsberichte zeigt außerdem, dass der Goodwill einen erheblichen Anteil der Bilanzsumme ausmacht.

 

Trotz des hohen Goodwill bzw. Goodwill-EK-Verhältnis von Fresenius ist dabei doch immer zu berücksichtigen, dass FMC konsolidert wird.

Entsprechend sind die hohen Werte von Fesenius m. E. teilweise auf die Einbeziehung von FMC in den Konzernabschluss zurückzuführen!?!

 

Liege ich mit meiner Argumentation richtig oder muss man die Situation anders betrachten?

 

Grüße

 

Nach welcher Methode wird die Beteiligung denn bilanziert? (Hier hast du übrigens noch einen Sonderfall: Fresenius bilanziert als einziges Unternehmen im DAX nach der Full-Goodwill Methode, was die Goodwill/EK-Quote zu anderen Unternehmen nicht vergleichbar macht.

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patty

Hallo zusammen,

 

schreibe gerade eine Arbeit zum Goodwill-Impairment der DAX30 zwischen 2007 und 2009.

Dabei bin ich über Fesenius bzw. Fresenius Medical Care gestolpert, deren Goodwill-Eigenkapital-Verhältnis teilweise deutlich über 100% liegt.

Ein Blick in die Geschäftsberichte zeigt außerdem, dass der Goodwill einen erheblichen Anteil der Bilanzsumme ausmacht.

 

Trotz des hohen Goodwill bzw. Goodwill-EK-Verhältnis von Fresenius ist dabei doch immer zu berücksichtigen, dass FMC konsolidert wird.

Entsprechend sind die hohen Werte von Fesenius m. E. teilweise auf die Einbeziehung von FMC in den Konzernabschluss zurückzuführen!?!

 

Liege ich mit meiner Argumentation richtig oder muss man die Situation anders betrachten?

 

Grüße

 

Nach welcher Methode wird die Beteiligung denn bilanziert? (Hier hast du übrigens noch einen Sonderfall: Fresenius bilanziert als einziges Unternehmen im DAX nach der Full-Goodwill Methode, was die Goodwill/EK-Quote zu anderen Unternehmen nicht vergleichbar macht.

 

Hi Stairway,

 

zunächst einmal danke für die schnelle Antwort.

Die Beteiligung wird nach der Equity-Methode bilanziert.

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Stairway

Du meinst die at-Equity Methode? In dem Fall wird ja gerade nicht die Bilanz der Tochter mit in die der Mutter aufgenommen, sondern "nur" die Beteiligung zum anteiligen EK ausgewiesen. Der Goodwill der Tochter fließt somit nicht in die Konzernbilanz der Mutter ein.

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