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Dagobert1977

Zinsfreistellung für die Schweiz

Empfohlene Beiträge

Dagobert1977

Hallo liebe Usergemeinde,

 

ich hätte eine Frage die mich brennend interessieren würde!

Ich bin seit heuer verheiratet und meine Frau hat ein Fondsprodukt einer Schweizer Bank von der AWD. Wir sind gerade dabei die Freistellungsaufträge zu optimieren. Zusammen haben wir ja 1602,-- Euro.

Bei den Deutschen Banken kann man ja ohne Probleme einen Freistellungsauftrag über die gewünschte Höhe erteilen, aber wie funktioniert das mit einer Schweizer Bank??

Dieses Produkt aus der Schweiz wird in Deutschland von der AWD zum Kauf angeboten. Jetzt war vor kurzem der Finanzberater da, und hat uns erklärt, sollten Zinsen anfallen, die AWD die Zinsen über das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz automatisch an das Deutsche Finanzamt direkt abgeführt! Stimmt das, oder müssen wir dann in der Steuererklärung für 2010 dies selber machen?

Oder kann man bei der AWD für die Schweizer Produkt einen Freistellungsauftrag stellen? Ich habe da keine Ahnung, da ich selber immer nur Finanzprodukte aus Deutschland hatte! Hat jemand zufällig auch so ein Ding?

Ich will mich lieber nicht nur auf irgendwelche Berater verlassen, da die eh immer nur auf ihren persönlichen Profit schauen. Da frage ich lieber zusätzlich hier im Forum nach, weil man hier immer super qualifizierte Meinungen geboten bekommt. :thumbsup:

 

Vielen Dank schon mal!

Gruß Dago

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Sven82
Stimmt das, oder müssen wir dann in der Steuererklärung für 2010 dies selber machen?

Strukkis haben nicht nur von Finanzen keine Ahnung, auch von Steuern haben sie keine Ahnung ... nur mal so am Rande.

 

Ob eine Doppelbesteuerung stattfindet kann man dir ohne das Produkt zu kennen nicht sagen. Es stimmt jedoch nicht, dass der AWD dafür die Steuern abführt. Soviel steht fest.

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Dagobert1977
Stimmt das, oder müssen wir dann in der Steuererklärung für 2010 dies selber machen?

Strukkis haben nicht nur von Finanzen keine Ahnung, auch von Steuern haben sie keine Ahnung ... nur mal so am Rande.

 

Ob eine Doppelbesteuerung stattfindet kann man dir ohne das Produkt zu kennen nicht sagen. Es stimmt jedoch nicht, dass der AWD dafür die Steuern abführt. Soviel steht fest.

 

Die Bank heißt Bank Zwei Plus und die Anlage heißt Convest21(Fondssparplan) und läuft auf 12 Jahre. Der Typ von der AWD hat mir gesagt, dass sie nur mit Banken zusammen arbeiten, die das Doppelbesteuerungsverfahren durchführen. Dies müßte ja dann bei der Bank ZweiPlus der Fall sein!

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xolgo
Stimmt das, oder müssen wir dann in der Steuererklärung für 2010 dies selber machen?

Strukkis haben nicht nur von Finanzen keine Ahnung, auch von Steuern haben sie keine Ahnung ... nur mal so am Rande.

 

Ob eine Doppelbesteuerung stattfindet kann man dir ohne das Produkt zu kennen nicht sagen. Es stimmt jedoch nicht, dass der AWD dafür die Steuern abführt. Soviel steht fest.

 

Die Bank heißt Bank Zwei Plus und die Anlage heißt Convest21(Fondssparplan) und läuft auf 12 Jahre. Der Typ von der AWD hat mir gesagt, dass sie nur mit Banken zusammen arbeiten, die das Doppelbesteuerungsverfahren durchführen. Dies müßte ja dann bei der Bank ZweiPlus der Fall sein!

 

Mal kurz einige Begriffe:

"Doppelbesteuerung" ist blöd, weil auf den gleichen Ertrag doppelt Steuern bezahlt werden, z.B. in zwei Ländern.

"Doppelbesteuerungsabkommen" (DBA) heißt eigentlich "Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung", d.h. die Doppelbesteuerung soll gerade verhindert werden. Das grundsätzliche Vorgehen ist, dass Land A die im Land B erwirtschafteten und versteuerten Erträge nicht nochmals versteuert.

 

In der Schweiz muss nach meinem Kenntnisstand jeder Kapitalertrag mit 35% versteuert werden und das wird bereits von der Bank abgeführt. In Deutschland müsstest Du diese Erträge dann nicht mehr versteuern, wenn das mit dem DBA funktioniert. Aber ich glaube kaum, dass der Schweizer Staat auf Steuern verzichtet, weil Du einen Teil des Deutschen Freibetrags an eine Schweizer Bank abtrittst. Definitive Antworten gibt's wohl beim Steuerberater oder frag doch einfach die Schweizer Bank, ob Sie mit einem Freistellungsauftrag irgendetwas anfangen kann...

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Sven82

ich finde es schon witzig, dass die Bank gleich auf der Startseite sagt, dass du dich selbst um die Besteuerung kümmern musst in Deutschland und der Strukki genau das Gegenteil behauptet.

http://www.convest21...euer_Kunden.pdf

 

Einen Freistellungsauftrag gibt es in der Schweiz nicht. Je nachdem was in dem Depot erworben wird sind die steuerlichen Vorschriften unterschiedlich.

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Dagobert1977

ich finde es schon witzig, dass die Bank gleich auf der Startseite sagt, dass du dich selbst um die Besteuerung kümmern musst in Deutschland und der Strukki genau das Gegenteil behauptet.

http://www.convest21...euer_Kunden.pdf

 

Einen Freistellungsauftrag gibt es in der Schweiz nicht. Je nachdem was in dem Depot erworben wird sind die steuerlichen Vorschriften unterschiedlich.

 

Eben, deswegen hat ja der Strukki gemeint, dass der Freistellungsauftrag über die AWD läuft.

Wie gesagt, ich habe da keine Ahnung wie das funktioniert. Ich denke, dass ich die Zinsübersicht einfach mit zur Steuererklärung beilege und dann müßte es doch passen.

 

Gruß Dago

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Sven82
Wie gesagt, ich habe da keine Ahnung wie das funktioniert. Ich denke, dass ich die Zinsübersicht einfach mit zur Steuererklärung beilege und dann müßte es doch passen.

das ist richtig, allerdings stellt sich die Frage inwieweit eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.

 

Es besteht die Möglichkeit für Zinsen im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie der Schweiz eine Wohnsitzbescheinigung inkl. Antrag auf Teilnahme am Informationsaustausch zu übermitteln. Dadurch werden die Zinsen in der Schweiz steuerfrei ausgezahlt, so dass diese nur in Deutschland im Rahmen der Steuererklärung versteuert werden. Es erfolgt dazu eine Kontrollmitteilung seitens der Schweiz an das deutsche Finanzamt. Diesen Antrag kann jedoch nicht jeder Hans und Franz stellen, so dass ich mich frage, ob der AWD berechtigt ist als Treuhänder für dich diesen Antrag zu stellen.

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