Roger Wilco März 19, 2010 Hallo, ich benötige Hilfe beim Ausfüllen des Zulagen-Antrag für 2009. Ich bin seit 02/2009 angestellt und somit 2009 unmittelbar zulagenberechtigt. Im Jahr 2008 war ich Student, habe ein (Pflicht-)Praktikum gemacht und habe anschließend meine Diplomarbeit dort geschrieben. Dafür gab es eine steuerpflichtige aber sozialversicherungsfreie Vergütung. Teilweise gab es auch noch ein wenig BAföG im Jahr 2008. Sollte ich nun etwas unter "Tatsächliches Entgeld/Entgeldersatzleistung" eintragen? Und wenn ja was? BAföG+Praktikumvergütung? So wie ich das verstanden habe, geht es darum, dass es sein kann, dass ich weniger Einkommen hatte, als beim Rentenversicherungsträger für 2008 berücksichtigt wurde. Woher weiß ich nun, ob das auf mich zutrifft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Legolas2605 März 19, 2010 Hallo Roger, also soweit ich weiß zählt Bafög nicht zu den Einnahmen, die bei der Riester anzugeben sind. Da nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn die Praktikumsvergütung kein Bruttoarbeitsentgelt im Sinne der RV ist, dann ist diese m.E. ebenso nicht einzutragen. Da deine sv-frei war, würde ich sie nicht aufführen. Wenn du sonst 2008 keine Einkünfte hattest, müsstet du mit 5,- Euro Monatsbeitrag die Zulage für 2009 erhalten. Gruß Legolas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker März 28, 2010 Noch kurze eine Frage von meiner Seite aus. 2008 wurde die 1. Riester Rente abgeschlossen. Dauerzulagenantrag wurde bei der DWS gestellt. - Zulagen bereits erhalten. 2009 wurde die 2. Riester Rente abgeschlossen. Nun hat mir die Sparkasse einen Antrag auf Altersvorsorgezulage zugeschickt. Dort steht nun unter Punkt D (Ihre aktuellen Vertragsdaten) meiner Vertragsnummer, Zertifizierungsnummer, etc. Natürlich steht da nur der Vertrag von der Sparkasse drinnen. Soll ich jetzt da auch die Vertragsnummer der DWS reinschreiben? Auf dem DWS Vertrag sollen die meisten Zulagen laufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c März 28, 2010 · bearbeitet März 28, 2010 von crazytv So wie ich das verstanden habe, geht es darum, dass es sein kann, dass ich weniger Einkommen hatte, als beim Rentenversicherungsträger für 2008 berücksichtigt wurde. Woher weiß ich nun, ob das auf mich zutrifft? Da keine SV-Pflicht vorliegt, gibt's wahrscheinlich keine Zulage. BAföG + Praktikumvergütung zählt meines Wissens nicht, ich würde nichts eintragen. Aber um ganz sicher zu sein, wende dich doch einfach mal direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor März 28, 2010 Natürlich steht da nur der Vertrag von der Sparkasse drinnen. Soll ich jetzt da auch die Vertragsnummer der DWS reinschreiben? Als ich das 2008 so gemacht hatte (bei Sparkasse auch den anderen Vertrag zur Info der Beitragsverteilung angegeben - ich wollte die Zulage anteilig zu den Einzahlungen aufgeteilt haben) kam folgende Antwort: ... auf Ihrem Altersvorsorge-Zulagenantrag 2008 haben Sie die Zulage für Ihren Altvertrag bei uns mit beantragt. Dies ist grundsätzlich auch möglich, dann muss allerding ein Übertrag an uns erfolgt sein ...Sollten Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter belassen wollen, streichen Sie bitte den Vertrag unter Punkt D und beantragen diese Zulage direkt beim bisherigen Institut. Also, je Anbieter ein Zulageantrag nur mit den Daten die für diesen Vertrag notwendig sind... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker März 28, 2010 Also, je Anbieter ein Zulageantrag nur mit den Daten die für diesen Vertrag notwendig sind... Ah ok. Danke für deine Antwort. Ich mache es dann so. Aber woher weiß die Zulagenstelle dann auf welchem Vertrag ich gerne meine Zulagen haben will? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor März 28, 2010 Also, je Anbieter ein Zulageantrag nur mit den Daten die für diesen Vertrag notwendig sind... Aber woher weiß die Zulagenstelle dann auf welchem Vertrag ich gerne meine Zulagen haben will? Du kannst maximal 2 Verträge ankreuzen. Auf die wird die Zulage anteilig der Beiträge verteilt. So die nur auf einen Vertrag gehen soll, machst Du dem entsprechend auch nur auf dem Antrag der DWS das Kreuz... (Also beide Anträge als Nachweis einreichen, auf den Zulagenempfangenden das Kreuz setzen - bitte korrigiert mich, falls ich das falsch verstanden habe.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco März 29, 2010 · bearbeitet März 29, 2010 von Roger Wilco Da keine SV-Pflicht vorliegt, gibt's wahrscheinlich keine Zulage. BAföG + Praktikumvergütung zählt meines Wissens nicht, ich würde nichts eintragen. Ich habe jetzt nichts eingetragen. Aber zu der Zulagenberechtigung: Ich bin 2009 zulagenberechtigt, da ich seit Anfang 2009 angestellt bin. Die Zulage 2009 bezieht sich jedoch auf das Einkommen im Jahr 2008 und da war ich noch Student/Diplomand mit BAföG + Praktikumsvergütung (steuerpflichtig, aber SV-frei). Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Muss ich für die Zulage 2009 auch 2008 zulagenberechtigt gewesen sein? Gut, das war ich auch (mittelbar durch meine Frau) - aber habe ich das Prinzip jetzt nicht verstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c März 29, 2010 · bearbeitet März 29, 2010 von crazytv Hi Roger Wilco, alles richtig verstanden . Wird dann ja sicher ein Dauerzulage-Antrag, heißt wenn du nichts einträgst, ermittelt sowieso die ZfA dein Einkommen. Ja, für 2009 wärst du zulageberechtigt [wird wahrscheinlich dieses Jahr mit beantragt]. edit. Das kleine Wörtchen "für" eingefügt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nord November 26, 2012 Ist jetzt schon ein bisschen her, aber ich würde das Thema gern nochmal aufgreifen, da ich gerade vor einem ähnlichen Problem stehe: Meine Frau war 2010 bis Mai selbständig und hat auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Ab Juni war sie dann arbeitslos und hat ALG2 bezogen. Das fällt ja meines Wissens nach auch unter Entgeltersatzleistungen (steht zumindest so in der Ausfüllhilfe). Ich verstehe diese Zeile im Zulagenantrag aber einfach nicht. Dort steht, dass man das tatsächliche Arbeitsentgelt oder die Entgeltersatzleistung angeben soll? Warum das denn? Und was soll ich denn nun angeben? Das kann doch nicht egal sein, was man von beidem angibt! Ich hab mir jetzt seit einer Stunde einen Wolf im Internet nach Antworten gesucht, da ich in Finanzsachen und Behördenkrams einen sehr hohen Anspruch an mich selbst habe. Ich finde aber immer nur dieselben Formulierungen. Kann mir hier vielleicht nochmal jemand weiterhelfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll November 27, 2012 · bearbeitet November 27, 2012 von boll Ich habe zwar keine Lösung für deine Fragestellung, denke aber, dass ein Anruf oder eine ausführliche Email zur ZfA hilfreich sein kann. Es lauern mMn zu viele Fallstricke, die es zu beachten gilt. Ist man mit ALG-II-Bezug in 2010 überhaupt unmittelbar zulagenberechtigt? Wenn ja, welcher Wert (inkl. des Verdienstes aus der Selbständigkeit) wird für die Berechnung der Zulagenhöhe herangezogen? Wenn nein, reicht es [edit] für die volle Zulage [/edit] aus, den Eigenbetrag zu leisten, der sich gem. der 4%-Regel aus dem Verdienst aus der Selbständigkeit ermittelt? Womöglich ist es für die ZfA auch wichtig zu wissen, ob ihr in 2010 schon verheiratet wart. Ein Auszug aus der DRV-Broschüre "Privatvorsorge von A bis Z": 9. Wer kann die Förderung erhalten? in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende sowie rentenversicherungspflichtige Selbständige [...] Empfänger von Arbeitslosengeld [Anm.: nicht ALG II], wenn sie im letzten Jahr vor Beginn des Arbeitslosengeldbezugs in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig waren, [...] seit 2011 Empfänger von Arbeitslosengeld II, die bestimmte Anrechnungszeiten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, wenn sie vor der Arbeitslosigkeit zuletzt unmittelbar förderberechtigt waren [...] 10. Muss man das gesamte Kalenderjahr über förderberechtigt gewesen sein? Nein. Um die volle steuerliche Förderung für das gesamte Jahr zu erhalten, reicht es aus, wenn Sie im jeweiligen Beitragsjahr zum Beispiel nur in einem Monat zum berechtigten Personenkreis gehört haben. Natürlich müssen Sie aber auch in diesem Fall die Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge für das gesamte Jahr zahlen, um die volle Förderung zu bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag