seventh_son März 19, 2010 · bearbeitet März 19, 2010 von seventh_son Hallo, ich habe den Patri kurz vor Jahresfrist komplett verkauft. Insgesamt hatte ich 1300 Euro angelegt. Verkauft habe ich ihn für 1340,65 Euro. Nun weist mir die FFB einen Veräußerungsgewinn von 50,17 Euro sowie einen Zwischengewinn von 5,11 Euro aus. Zusätzlich werden noch kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge von einmal 51,95 Euro und einmal -51,94 Euro ausgewiesen. Zunächst mal würde ich gerne die Begriffe klären. Soweit ich weiß, bezieht sich Zwischengewinn immer auf den Teil der Erträge, die direkt in den Fondspreis einfließen. Bei einem Thesaurierer fließen aber doch alle Erträge ein? Desweiteren würde ich erstmal unter einem Veräußerungsgewinn verstehen: Differenz Kauf - Verkauf. Das waren aber 40,65 Euro. Die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge dürften die Thesaurierungen während der Haltedauer darstellen, korrekt? Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 19, 2010 a) Verkaufspreis ./. Zwischengewinn bei Verkauf = Veräußerungspreis B) Anschaffungspreis ./. Zwischengewinn bei Kauf = Anschaffungskosten c) Veräußerungspreis ./. Anschaffungskosten = Veräußerungsgewinn Wenn zwischenzeitlich noch ausschüttungsgleiche Erträge zugeflossen sind (sprich während des Haltezeitraums ein neues Geschäftsjahr angefangen hat) mindern die ausschüttungsgleichen Erträge noch den Veräußerungsgewinn um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der Steuerabzug hingegen erfolgt auf den kompletten Veräußerungsgewinn und nicht auf den um die ausschüttungsgleichen Erträge verminderten Betrag. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son März 19, 2010 Hi Sven, danke für die Erklärung. Jetzt kann ich aber die ganze Sache noch weniger nachvollziehen. Kaufpreis: 1300 Euro. Zwischengewinn bei Kauf: 0,09 laut FFB. Verkaufspreis: 1340,65 Euro Zwischengewinn bei Verkauf: 5,11 Euro laut FFB Macht 1335,54 - 1299,91 Euro Und das sind nunmal nicht 50,17 Euro Veräußerungsgewinn. Ausschüttungsgleiche Erträge können nicht zugeflossen sein, da das Geschäftsjahr am 31.12. endet und am 30.12.09 verkauft wurde. Der erste Kauf wurde im Juni 2009 vorgenommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son März 19, 2010 Hallo, vergiss die Sache, ich habe das Formular der FFB falsch gelesen. Die 1340 Euro ist der Betrag nach Steuerabzug, nicht der Verkaufspreis. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag