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webber

woher geht hervor, dass die steuerbescheinigung kostenlos sein muss, wenn man kein duplikat bestellt hat, es also um die erstausfertigung handelt ...

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xolgo

woher geht hervor, dass die steuerbescheinigung kostenlos sein muss, wenn man kein duplikat bestellt hat, es also um die erstausfertigung handelt ...

 

Mein Tipp: §45a EStG (also gesetzliche Verpflicht eine solche zu erstellen) + Treu und Glauben

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webber

woher geht hervor, dass die steuerbescheinigung kostenlos sein muss, wenn man kein duplikat bestellt hat, es also um die erstausfertigung handelt ...

 

Mein Tipp: §45a EStG (also gesetzliche Verpflicht eine solche zu erstellen) + Treu und Glauben

was heißt treu und glauben bei dir??

also eigentlich nur aus "gesetzliche pflicht", aber wo steht, dass eine gesetzliche pflicht nicht berechnet werden darf??

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xolgo

woher geht hervor, dass die steuerbescheinigung kostenlos sein muss, wenn man kein duplikat bestellt hat, es also um die erstausfertigung handelt ...

 

Mein Tipp: §45a EStG (also gesetzliche Verpflicht eine solche zu erstellen) + Treu und Glauben

was heißt treu und glauben bei dir??

 

§242 BGB

Das ist so ein Gummiparagraph mit dem viele Sachverhalten abgedeckt werden. Im Einzelfall kommt es natürlich auf eine richterliche Prüfung an.

Es ist üblich, dass ein rechtschaffender Mensch für eine Leistung, die er laut Gesetz erstellen muss, keine Gebühr berechnet.

 

Analog: Kassenbon/Rechnung beim Einkauf. Verkäufer ist dazu verpflichtet und eine gesondertere Gebühr für die Rechnungsstelle entspräche meiner Ansicht nach nicht der Verkehrssitte.

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webber

ok ...

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indianahorst

Wenn ich ausschliesslich die Abgeltungssteuer wieder zurueckfordern will - muss ich dann trotzdem die Anlage N (Einkuenfte aus nichtselbst. Arbeit) ausfuellen und abgeben?

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Stockinvestor

Wenn ich ausschliesslich die Abgeltungssteuer wieder zurueckfordern will - muss ich dann trotzdem die Anlage N (Einkuenfte aus nichtselbst. Arbeit) ausfuellen und abgeben?

 

Beim Mantel musst du KAP ankreuzen und nicht N, wenn du nur Einkünfte aus Kapitalvermögen hast und deine Abgeltungssteuer wieder zurückhaben willst, dann musst du die KAP ausfüllen. Waren da noch Einkünfte von ausländischen Papieren dabei, dann auch noch die AUS.

So Sachen würde ich aber eher beim Finanzamt erfragen. Dafür werden die u.a. ja auch bezahlt.

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Sven82

wenn neben den Kapitaleinkünften noch weitere Einkünfte vorliegen sind auch Anlagen für diese einzureichen. ;)

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