cantaloupe März 18, 2010 Hallo, mir stellt sich die Frage, ob ich, da ich aus Versehen einen FSA zu gering hatte, ca. 5 Euro Abgeltungssteuer über Anlage KAP zurückfordern soll. Hierzu muss ich ja Steuerbescheinigungen meiner Banken vorlegen, die das ab diesem Jahr ja dankenswerterweise nicht mehr automatisch verschicken. Muss ich nun wirklich ALLE meine Kreditinstitute anschreiben und um Zusendung bitten, oder kann ich welche weglassen? Bei der Bundesschuldenverwaltung z.B. lagern nur Bundesschatzbriefe Typ B, da gab es 2009 weder Käufe noch Verkäufe noch Zinszahlungen..... Ausserdem habe ich ein Mietkautionskonto bei der örtlichen Sparkasse mit lächerlichster Verzinsung - muss all dieser Kleinkram auch mit? Viele Gruesse, Cantaloupe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 19, 2010 nur die Bank, die Steuern einbehalten hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schachti März 20, 2010 · bearbeitet März 20, 2010 von schachti Das kommt mir seltsam vor, da dann ja nicht geprüft werden kann, ob ich in der Summe noch unterhalb des Freibetrags liege. Beispiel: Konto bei Bank A, 200 Euro Zinsen, 250 Euro FSA --> keine Steuern gezahlt Konto bei Bank B, 200 Euro Zinsen, 150 Euro FSA --> auf 50 Euro Zinsen Steuern gezahlt Wenn ich nun nur die Bescheinigung von Bank B einreiche und die gezahlten Steuern zurückhaben möchte muss ich doch nachweisen, dass ich in der Summe der Zinseinkünfte unterhalb von 801 Euro bin, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee März 20, 2010 Das kommt mir seltsam vor, da dann ja nicht geprüft werden kann, ob ich in der Summe noch unterhalb des Freibetrags liege. Beispiel: Konto bei Bank A, 200 Euro Zinsen, 250 Euro FSA --> keine Steuern gezahlt Konto bei Bank B, 200 Euro Zinsen, 150 Euro FSA --> auf 50 Euro Zinsen Steuern gezahlt Wenn ich nun nur die Bescheinigung von Bank B einreiche und die gezahlten Steuern zurückhaben möchte muss ich doch nachweisen, dass ich in der Summe der Zinseinkünfte unterhalb von 801 Euro bin, oder? Wenn man sich die neue Anlage KAP mal genauer anschaut, stellt man fest, dass in den Zeilen 14 und 14a genau danach gefragt wird, wie hoch die freigestellten Erträge waren. Und da die Banken die ausgeschöpften FSA melden, sollte man hier auch bei der Wahrheit bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cantaloupe März 20, 2010 Also, wenn ich das mal kurz zusammenfassen darf: ich muss angeben, wieviel ich insgesamt an Zinsen kassiert habe. Konkret nachweisen (per Unterlagen, Bescheinigungen) muss ich das aber nicht auf den Cent genau, da dies von den Banken eh gemeldet wird, richtig? Und deshalb muss ich nur die Bescheinigung der Bank auch nachweisen, die Steuern einbehalten hat. Andersrum kann ich es eh nie komplett nachweisen, da ich theoretisch immer eine Steuerbescheinigung "vergessen" könnte, daher die Meldepflicht der Banken. Sehe ich das so richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee März 20, 2010 ich muss angeben, wieviel ich insgesamt an Zinsen kassiert habe. Nein, man muss angeben, wieviel insgesamt freigestellt war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter März 22, 2010 Nein, man muss angeben, wieviel insgesamt freigestellt war. Das erscheint mir irgendwie unvollständig: Woher weiss das Finanzamt, wieviel von dem freigestellten Betrag den insgesamt ausgeschöft wurde? Sprich: wären für die 5 EUR Steuern noch offene Freibeträge gewesen oder waren alle Freibeträge ausgeschöpft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo März 22, 2010 Nein, man muss angeben, wieviel insgesamt freigestellt war. Das erscheint mir irgendwie unvollständig: Woher weiss das Finanzamt, wieviel von dem freigestellten Betrag den insgesamt ausgeschöft wurde? Sprich: wären für die 5 EUR Steuern noch offene Freibeträge gewesen oder waren alle Freibeträge ausgeschöpft. Ein Blick in das Formular KAP kann hier helfen. Zeile 14 lautet: "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag der auf die in Zeile 7-13 erklärten Kapitalerträge entfällt" Zeile 14a lautet: "In Anspruch genommener Sparar-Pauschbetrag der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf März 22, 2010 Mir steht das Ausfüllen der Anlage KAP noch bevor. Hab sie mir noch nicht angesehen. Aber nach dem Lesen hier verstehe ich noch nicht, warum man die freigestellten Beträge angeben muss. Reicht es nicht eigentlich, wenn nur alle tatsächlich erzielten Kapitaleinkünfte angegeben werden? Wozu ist noch wichtig wie hoch der Freistellungsauftrag war? Oder gibts noch eine extra Strafe wenn man insgesamt mehr als 810 Euro freigestellt hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee März 22, 2010 Nein, man muss angeben, wieviel insgesamt freigestellt war. Das erscheint mir irgendwie unvollständig: Woher weiss das Finanzamt, wieviel von dem freigestellten Betrag den insgesamt ausgeschöft wurde? Sprich: wären für die 5 EUR Steuern noch offene Freibeträge gewesen oder waren alle Freibeträge ausgeschöpft. S. Beitrag von Xolgo. Das FA interessiert, wie hoch die freigestellten Erträge waren. Was an FSA nicht ausgeschöpft wurde, interessiert es nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son März 22, 2010 Nein, man muss angeben, wieviel insgesamt freigestellt war. Das erscheint mir irgendwie unvollständig: Woher weiss das Finanzamt, wieviel von dem freigestellten Betrag den insgesamt ausgeschöft wurde? Sprich: wären für die 5 EUR Steuern noch offene Freibeträge gewesen oder waren alle Freibeträge ausgeschöpft. Du musst ja angeben, wieviel tatsächlich ausgeschöpft wurde. Du gibst in der Anlage KAP NICHT an, wie hoch der Freistellungsauftrag insgesamt war, den du an die Bank gegeben hast, sondern den in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag. Zusätzlich meldet die Bank, wieviel Sparer-Pauschbetrag sie ausgeschöpft hat. Dieser Betrag muss sich decken, mehr interessiert das Finanzamt nicht. Die Möglichkeit, dass du auch in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag von nicht erklärten Erträgen angeben kannst, sorgt eben genau für den Vorteil, dass du nicht alle Erträge angeben musst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter März 22, 2010 · bearbeitet März 22, 2010 von harryguenter Du musst ja angeben, wieviel tatsächlich ausgeschöpft wurde. Du gibst in der Anlage KAP NICHT an, wie hoch der Freistellungsauftrag insgesamt war, den du an die Bank gegeben hast, ... Das hatte ich missverstanden. Damit ist das natürlich logisch. Damit muß man also alle Erträge eintragen, aber nur die Jahresbescheinigungen beilegen, bei denen Steuern einbehalten wurden. Sinnigerweise wird man aber wohl doch alle Jahresbescheinigungen einholen, damit man die Erträge über alle Banken leichter berechnen kann und im Zweifel noch nen Nachweis hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 22, 2010 bitte liebe Leute schaut euch einfach mal das Formular an. http://www.konz-steuertipps.de/konz/pdf/ESt2009/Anlage_KAP.pdf Zeile 7, 14 und 14a müssen immer im Zusammenhang gesehen werden. Habe ich bei einer Bank Zinsen i.H.v. genau 801 EUR und den vollen Freistellungsauftrag eingereicht und bei einer anderen Bank noch 100 EUR Zinsen erhalten brauche ich nur die 100 EUR Zinsen in Zeile 7 eingeben. Zusätzlich muss ich dann Zeile 14 und 14a ausfüllen. Dort steht Zeile 14: In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag der auf die in den Zeilen 7 - 13 erklärten Kapitalerträge entfällt Zeile 14a: In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt Da die 801 EUR bei der anderen Bank freigestellt wurden und die Einnahmen nicht in der Anlage KAP aufgeführt wurden ist Zeile 14 mit 0 und Zeile 14a mit 801 auszufüllen. Wenn man so will sind bei Ausfüllen der Anlage KAP immer die Zeilen 14 und 14a auszufüllen, die in Summe immer 801 EUR ergeben müssen bzw. 1.602 EUR bei Ehegattenveranlagung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo März 22, 2010 · bearbeitet März 22, 2010 von xolgo Wenn man so will sind bei Ausfüllen der Anlage KAP immer die Zeilen 14 und 14a auszufüllen, die in Summe immer 801 EUR ergeben müssen bzw. 1.602 EUR bei Ehegattenveranlagung. Abseits Deines Beispiels gilt das aber nicht so pauschal: Die Summe darf maximal 801/1602 sein. Es ist nicht verboten oder unmöglich weniger Erträge zu haben ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cantaloupe März 25, 2010 bitte liebe Leute schaut euch einfach mal das Formular an. Hallo Sven, ich glaube, genau da liegt das Problem - vor lauter Steuererklärungsprogramm und nicht durchschauter Funktionen denkt man gar nicht dran, sich überhaupt anzuschauen, was im Formular eigentlich drinsteht.... jedenfalls so geschehen bei mir Aber nochmal vielen Dank, ich hab die Sache jetzt verstanden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
indianahorst April 6, 2010 Hallo erstmal, bin auch gerade beim Ausfuellen meiner Steuererklaerung und habe ebenfalls obiges Problem. Aber verstanden habe ich die Sache nun noch nicht ganz. Daher eine kurze Nachfrage: Bank A (Freistellungsauftrag vergessen): x EUR Zinsen, davon wurde 25% Abgeltungssteuer + Soli einbehalten, die zurueckgefordert werden soll Bank B und C: insgesamt y EUR Zinsen, aber keine Abgeltungssteuer, da Freistellungsauftrag gestellt x + y kleiner gleich 801 EUR Nun zum richtigen Ausfuellen: Steuererklaerung, Anlage KAP: Zeile 7: x EUR Zeile 14: x EUR Zeile 14a: y EUR Zeile 49: einbehaltene Abgeltungssteuer bei Bank A, also 25% von x Zeile 50: bei A einbehaltener Soli Richtig so? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son April 7, 2010 Nun zum richtigen Ausfuellen: Steuererklaerung, Anlage KAP: Zeile 7: x EUR Zeile 14: x EUR Zeile 14a: y EUR Zeile 49: einbehaltene Abgeltungssteuer bei Bank A, also 25% von x Zeile 50: bei A einbehaltener Soli Richtig so? nicht ganz. Da du für die erklärten Erträge bei Bank A keinen freistellungsauftrag in Anspruch genommen hast, muss in Zeile 14 0 euro stehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian April 7, 2010 Ich weiß gar nicht, was hier Problem ist. Vielleicht händeln meine Banken das auch anders. Ich bekomme von den Banken eine Steuerbescheinigung. Darin ist auf einer Seite alles dokumentiert, welche Beträge und in welcher Zeile die Beträge eingetragen werden sollen. Wer kein Softwareprogramm hat, addiert mit dem Taschenrechner oder anderswie die Beträge und setzt sie in die entsprechenden Zeilen ein. Wer keine Abgeltungssteuer zahlen musste, kann auf die Eingabe verzichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber April 9, 2010 · bearbeitet April 9, 2010 von webber ich habe es immer noch nicht verstanden. folgende situation: ich möchte wegen falsch angelegter FSA mir die Steuer zurück holen. Nun gebe ich in der Anlage Kap in Z7 310 Z14 305 Z49 1,25 oder müssen B und C in Zeile 14a und nur A in Z14?? an und lege nur die Steuerbescheinigung der Bank A bei?? oder auch B und C?? Muss ich in Zeile 4 oder 5 eine 1 eintragen?? Im Anhang habe ich noch mal die KAP angehängt ... Anlage KAP.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son April 9, 2010 ich habe es immer noch nicht verstanden. folgende situation: ich möchte wegen falsch angelegter FSA mir die Steuer zurück holen. Nun gebe ich in der Anlage Kap in Z7 310 Z14 305 Z49 1,25 oder müssen B und C in Zeile 14a und nur A in Z14?? an und lege nur die Steuerbescheinigung der Bank A bei?? oder auch B und C?? Ich nehme an, du willst dir die Steuern, die auf die 5 Euro Ertrag bei Bank A angefallen sind, zurückholen. In Zeile 14 kommt der in Anspruch genommene Sparerfreibetrag für die ERKLÄRTEN Beträge. Das heißt, wenn du die Erträge von Bank A, B und C in der Steuererklärung angibst (und die Steuerbescheinigungen beilegst) müssen 305 Euro in Zeile 14 angegeben werden. Warum? Es wurden insgesamt 305 Euro (Bank A + Bank B + Bank C) Sparerfreibetrag in Anspruch genommen, oder anders, Erträge in Höhe von 305 Euro wurden von Freistellungsaufträgen abgedeckt. In Zeile 14a trägst du dann 0 ein, vorausgesetzt, du hast nur Erträge bei diesen drei Banken und somit hat keine weitere Stelle einen Freistellungsauftrag von dir. So, du könntest es aber auch einfacher haben, indem du nur die Erträge von Bank A in der Steuererklärung angibst. Denn bei den anderen Banken wurden die Erträge ja ordnungsgemäß versteuert, bzw. in deinem Fall, eben nicht versteuert weil du dort ausreichende Freistellungsaufträge hattest. Es ist also nicht nötig, die Erträge von B und C zu erklären. In diesem Fall würden dann in Zeile 7 10 Euro, in Zeile 14 5 Euro und in Zeile 49 1,25 Euro eingetragen, du sparst dir das Aufaddieren. Du mußt auch nur die Steuerbescheinigung von Bank A dazu legen. Allerdings mußt du nun in Zeile 14a etwas eintragen. Denn du hast Sparerfreibetrag in Anspruch genommen bei Erträgen, die du NICHT in der Steuererklärung aufgeführt hast. Genau dafür ist diese Zeile gedacht. Der in Anspruch genommene Sparerfreibetrag zu nicht erklärten Erträgen beträgt in deinem Fall dann 300 Euro (Bank B + Bank C). Somit beträgt die Summe der Zeilen 14 und 14a in beiden Fällen 305 Euro, was eben genau dem insgesamt von dir in Anspruch genommenen Sparerfreibetrag entspricht. In beiden Fällen sieht das Finanzamt: Ah, es wurden insgesamt 305 Euro in Anspruch genommen, es gibt aber noch Erträge in Höhe von 5 Euro von Bank A, die nicht freigestellt waren und auf die somit Steuer anfiel. Da der Sparerfreibetrag von 801 Euro noch nicht ausgeschöpft war, wird dir die Steuer gutgeschrieben. Hoffe das hat jetzt für den Aha-Effekt gesorgt Muss ich in Zeile 4 oder 5 eine 1 eintragen?? In Zeile 5 auf alle Fälle: "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge." Das ist ja genau das, was du veranlassen willst. Überprüfung der zuviel einbehaltenen Steuer bei Bank A. Zeile 4 hängt davon ab, ob dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25% liegt. Hängt mit deinem sonstigen Einkommen zusammen. Das ist aber eine ganz andere Baustelle. Wenn du dir nicht sicher bist, kreuz es halt an, schaden kann es nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber April 9, 2010 ich habe es immer noch nicht verstanden. folgende situation: ich möchte wegen falsch angelegter FSA mir die Steuer zurück holen. Nun gebe ich in der Anlage Kap in Z7 310 Z14 305 Z49 1,25 oder müssen B und C in Zeile 14a und nur A in Z14?? an und lege nur die Steuerbescheinigung der Bank A bei?? oder auch B und C?? Ich nehme an, du willst dir die Steuern, die auf die 5 Euro Ertrag bei Bank A angefallen sind, zurückholen. In Zeile 14 kommt der in Anspruch genommene Sparerfreibetrag für die ERKLÄRTEN Beträge. Das heißt, wenn du die Erträge von Bank A, B und C in der Steuererklärung angibst (und die Steuerbescheinigungen beilegst) müssen 305 Euro in Zeile 14 angegeben werden. Warum? Es wurden insgesamt 305 Euro (Bank A + Bank B + Bank C) Sparerfreibetrag in Anspruch genommen, oder anders, Erträge in Höhe von 305 Euro wurden von Freistellungsaufträgen abgedeckt. In Zeile 14a trägst du dann 0 ein, vorausgesetzt, du hast nur Erträge bei diesen drei Banken und somit hat keine weitere Stelle einen Freistellungsauftrag von dir. So, du könntest es aber auch einfacher haben, indem du nur die Erträge von Bank A in der Steuererklärung angibst. Denn bei den anderen Banken wurden die Erträge ja ordnungsgemäß versteuert, bzw. in deinem Fall, eben nicht versteuert weil du dort ausreichende Freistellungsaufträge hattest. Es ist also nicht nötig, die Erträge von B und C zu erklären. In diesem Fall würden dann in Zeile 7 10 Euro, in Zeile 14 5 Euro und in Zeile 49 1,25 Euro eingetragen, du sparst dir das Aufaddieren. Du mußt auch nur die Steuerbescheinigung von Bank A dazu legen. Allerdings mußt du nun in Zeile 14a etwas eintragen. Denn du hast Sparerfreibetrag in Anspruch genommen bei Erträgen, die du NICHT in der Steuererklärung aufgeführt hast. Genau dafür ist diese Zeile gedacht. Der in Anspruch genommene Sparerfreibetrag zu nicht erklärten Erträgen beträgt in deinem Fall dann 300 Euro (Bank B + Bank C). Somit beträgt die Summe der Zeilen 14 und 14a in beiden Fällen 305 Euro, was eben genau dem insgesamt von dir in Anspruch genommenen Sparerfreibetrag entspricht. In beiden Fällen sieht das Finanzamt: Ah, es wurden insgesamt 305 Euro in Anspruch genommen, es gibt aber noch Erträge in Höhe von 5 Euro von Bank A, die nicht freigestellt waren und auf die somit Steuer anfiel. Da der Sparerfreibetrag von 801 Euro noch nicht ausgeschöpft war, wird dir die Steuer gutgeschrieben. Hoffe das hat jetzt für den Aha-Effekt gesorgt Muss ich in Zeile 4 oder 5 eine 1 eintragen?? In Zeile 5 auf alle Fälle: "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge." Das ist ja genau das, was du veranlassen willst. Überprüfung der zuviel einbehaltenen Steuer bei Bank A. Zeile 4 hängt davon ab, ob dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25% liegt. Hängt mit deinem sonstigen Einkommen zusammen. Das ist aber eine ganz andere Baustelle. Wenn du dir nicht sicher bist, kreuz es halt an, schaden kann es nicht. Danke, dann ist das nun klarer Nun muss ich aber mal Kritik an der Steuer-Spar-Erklärung 2010 üben, Zeile 14a kann man da nicht eintragen ... Doofes Programm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 9, 2010 Hallo, Zeile 4 hängt davon ab, ob dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25% liegt. Hängt mit deinem sonstigen Einkommen zusammen. Das ist aber eine ganz andere Baustelle. Wenn du dir nicht sicher bist, kreuz es halt an, schaden kann es nicht. Eine kleine Anmerkung dazu: Wenn Zeile 4 angekreuzt wird (bzw. bei schriftlicher Erklärung eine 1 eingetragen wird), müssen auch ALLE Kapitalerträge angegeben werden, nicht nur Bank A. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zero84 April 9, 2010 Danke, dann ist das nun klarer Nun muss ich aber mal Kritik an der Steuer-Spar-Erklärung 2010 üben, Zeile 14a kann man da nicht eintragen ... Doofes Programm Doch des geht über Umwege "Angaben zur Anlage KAP" VG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cantaloupe April 12, 2010 Danke, dann ist das nun klarer Nun muss ich aber mal Kritik an der Steuer-Spar-Erklärung 2010 üben, Zeile 14a kann man da nicht eintragen ... Doofes Programm Dachte ich anfangs auch - entweder ich habs übersehen, oder es kam erst nach einem Online-Update rein, geht aber ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag