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Silver_Fox

Kapitalertragssteuer, Rückzahlung bei Verlust?

Empfohlene Beiträge

Silver_Fox
· bearbeitet von Silver_Fox

Hallöchen!

 

Sicher werde ich gleich Fragen stellen dessen Antworten hier irgendwo im Forum stecken, aber bitte entschuldigt ich hab nun schon soviel gelesen und versteh jetzt nur noch Bahnhof sad.gif

 

Ich hab mit Aktien und Co. eigentlich nichts am Hut, ausser das ich für mein Vater, der kein Internet hat, für ihn kaufe und verkaufe.

Nun ist er aber etwas aufgeregt, weil er sein "Finanzreport" nicht versteht.

 

Also es geht darum das er fast 200 Kapitalertragsteuer gezahlt hat und etwas Soli., aber sein Depot ein Verlust von über 3000 aufweist.

Ein Freistellungsauftrag hat er nicht gestellt.

Er hatte bisher nur einige Aktien mit Gewinn verkauft, wo er überall Verlust macht besitzt er noch, daher auch das hohe Minus wink.gif

Bekommt er jetzt Geld zurück, weil sein Verlust so hoch ist? Und wenn ja wie?

Oder ist es steuerlich völlig egal das seine bestehenden Aktien im Keller sind, weil er sie noch besitzt und nicht mit Verlust verkauft hat?

 

Für Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!

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Sven82

nur realisierte Verluste können steuerlich beachtet werden. Hier wahrscheinlich jedoch nicht, weil die Aktien vor 2009 erworben wurden und länger als 1 Jahr im Besitz waren. Dann ist der Verlust steuerlich unbeachtlich - ein evtl. anfallender Gewinn allerdings auch.

 

Die Steuern wurden wohl von der Dividende einbehalten, was dann auch richtig ist.

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micbet

Hallo,

 

ich hänge mich hier mal dran weil ich ein ähnliches Verständnisproblem habe.

 

Also angenommen ich hab Anfang 2009 nen ausl. Thes. gekauft. Dieser hat auch in 2009 zugelegt so das nun auf meiner Steuerbescheinigung 100 Steuern ausgewiesen wurden.

Angenommen der Fond fällt jetzt wieder auf seinen Einstandswert oder drunter und ich verkaufe mit Verlust oder kähme gerade auf 0 raus.

 

Was passiert mit den 100 Steuern die ich für das Jahr 2009 brav ion der Steuererklärung angegeben habe und bezahlt habe?

Eine Spende an den Staat?

 

Danke

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crosplit

Hallo,

 

ich hänge mich hier mal dran weil ich ein ähnliches Verständnisproblem habe.

 

Also angenommen ich hab Anfang 2009 nen ausl. Thes. gekauft. Dieser hat auch in 2009 zugelegt so das nun auf meiner Steuerbescheinigung 100 Steuern ausgewiesen wurden.

Angenommen der Fond fällt jetzt wieder auf seinen Einstandswert oder drunter und ich verkaufe mit  Verlust oder kähme gerade auf 0 raus.

 

Was passiert mit den 100 Steuern die ich für das Jahr 2009 brav ion der Steuererklärung angegeben habe und bezahlt habe?

Eine Spende an den Staat?

 

Danke

 

Kurgewinne können nur mit Kursverlusten verrechnet werden vice versa.

 

 

Beispiel: Du kaufst eine zehnjährige Anleihe mit 5% Kupon. Auf die 5% Zinsen pro Jahr zahlst Du Abmelkungsteuer. Falls Du diese Anleihe mit Verlust (also vor Ablauf, z. B. bei steigenden Zinssätzen) verkaufst kannst Du den Verlust nicht mit den 5% Zinsen gegenrechnen...

 

 

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vanity
· bearbeitet von vanity

Kursgewinne können nur mit Kursverlusten verrechnet werden vice versa.

 

Beispiel: Du kaufst eine zehnjährige Anleihe mit 5% Kupon. Auf die 5% Zinsen pro Jahr zahlst Du Abmelkungsteuer. Falls Du diese Anleihe mit Verlust (also vor Ablauf, z. B. bei steigenden Zinssätzen) verkaufst kannst Du den Verlust nicht mit den 5% Zinsen gegenrechnen...

Das ist nicht richtig. Im genannten Beispiel (Anleihen) ist alles miteinander verrechenbar. Die Einschränkung bei der Verrechenbarkeit besteht darin, dass Verluste aus Aktiengeschäften nur mit (Kurs-)Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden können. Aus diesem Grund wird der Verlustverrechnungstopf Aktien separat vom allg. Verlustverrechnungstopf geführt (Regelung ab 2009).

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crosplit

Sorry mein Fehler:

 

Verluste aus anderen (nicht Aktiengeschäften) nach dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapieren (z.B. Fondsverluste), können dagegen horizontal (in derselben Einkunftsart) mit Kursgewinnen, Zins- und Dividendenerträgen ohne Beschränkung ausgeglichen werden.

 

Logisch ist das aber nicht, aber seit wann sind Steuergesetze logisch.

 

Ich habe mittlerweile "nur" noch Einzelaktien im Depot und Cash (Tagesgeld/Festgeld/kurzfr. Anlagen).

 

 

 

 

 

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micbet

Also erstmal danke für die Antworten aber irgendwie steh ich auf dem Schlauch glaub ich.

 

Nochmal zur verdeutlichung für mich :)

 

Kauf 2.1.2009 eines ausl. thes. Fonds für 5000

 

Über das Jahr 2009 hat der Fonds ausschüttungsgleiche Erträge erzeugt die mir von der Bank in der Steuerbescheinigung mit sagen wir 100 ausgewiesen wurden.

 

In meiner Steuererklärung für 2009 geb ich diese 100 an und zahle darauf 25 Abgeltungssteuer.

 

Am 1.12.2010 wird der Fonds für 5000 verkaufzt da er in 2010 wieder gefallen ist.

 

 

Für die Bank hab ich ja keine Verlust gemacht sondern bin auf 0 rausgekommen. Kaufpreis - Verkaufpreis.

 

 

Geht die Bank jetzt davon aus das ich die Steuerbescheinigung brav eingereicht und Steuern bezahlt habe und schreiben mir damit die 25 in den Verlustverrechnungstopf oder sind die einfach verloren was ich eigentlich nicht glauben kann bzw. will :D?

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el galleta
Geht die Bank jetzt davon aus das ich die Steuerbescheinigung brav eingereicht und Steuern bezahlt habe und schreiben mir damit die 25 in den Verlustverrechnungstopf oder sind die einfach verloren was ich eigentlich nicht glauben kann bzw. will :D?

Ist doch in Ordnung: Du hast Gewinn gemacht, versteuert und verbrannt. Ende der Geschichte. Wer die Erträge wirklich ausgeschüttet bekommen und neue Anteile gekauft hätte, stünde genauso da.

 

saludos,

el galleta

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vanity
· bearbeitet von vanity
Geht die Bank jetzt davon aus das ich die Steuerbescheinigung brav eingereicht und Steuern bezahlt habe und schreiben mir damit die 25 in den Verlustverrechnungstopf oder sind die einfach verloren was ich eigentlich nicht glauben kann bzw. will :D?

Die Bank geht natürlich davon aus, dass du nicht brav versteuert hast und füllt den Verlusttopf nicht. Das ist halt die Crux bei ausländischen Thesaurussen. Verloren ist es natürlich auch nicht, denn ...

 

Ist doch in Ordnung: Du hast Gewinn gemacht, versteuert und verbrannt. Ende der Geschichte. Wer die Erträge wirklich ausgeschüttet bekommen und neue Anteile gekauft hätte, stünde genauso da.

... ist nicht in Ordnung! Die (negative) AgSt auf die Verbrennung kann man sich natürlich wieder zurückholen, nur führt hier leider kein Weg an der Anlage KAP vorbei. Geltend gemacht werden kann (für das Steuerjahr 2010)

 

+ Veräußerungserlös 2010

- Anschaffungskosten 2009

- thesaurierter Betrag 2009 (bereits versteuert)

= noch zu versteuernde Einkünfte (die sollten in diesem Fall dann negativ sein und werden mit positiven Einkünften im Jahr 2010 verrechnet oder auf's Folgejahr vorgetragen)

 

(ggf. noch korrigiert um bereits versteuerte Zwischengewinne bei Kauf (negativ) und Verkauf (positiv))

 

Wäre tatsächlich eine Ausschüttung erfolgt, stünde man insofern anders da, als der Kurs entsprechend gesunken wäre und die Bank wegen der negativen Kursdifferenz den Verlusttopf gefüttert hätte. Im Endeffekt besteht der Unterschied aber nur darin, dass man im Falle der Thesaurierung den Aufwand mit der Steuererklärung hat und die Erstattung (Verrechnung) der AgSt später erfolgt.

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el galleta
... ist nicht in Ordnung!

Och manno, ich war so sicher, dass ich es endlich geschnackelt habe. :'(

 

Na ja, danke jedenfalls für die Korrektur.

 

saludos,

el galleta

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micbet

Ok vielen dank so wird für mich auch n Schuh draus :)

 

micbet

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