ben1982 März 12, 2010 Hallo Freunde, diese Woche wurde mein Auto von einer Dachlawine beschädigt. Ich habe bei meinem Nachbarn vor dem Haus auf dem öffentlichen Parkplatz geparkt. Der Hausbesitzer ist bei der Allianz versichert, muss sie hierfür zahlen? Es war weder ein Schneefang vorhanden noch Absperrungen oder Warnschilder. Hat jemand hierbei Erfahrungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth März 13, 2010 ohne mich zu weit herauszulehnen: entweder du regulierst den Schaden über die Kasko... oder sinnvoller, die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht (meist bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern sogar in der Haftpflicht implementiert) des Nachbarn zur Kasse bitten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
H.B. März 13, 2010 Du stellst deine Ansprüche an deinen Nachbarn. Ob und wie er dies weiterdeligieren kann, ist nicht dein Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben1982 März 13, 2010 Der Schaden wurde inzwischen der Haus Haftpflicht des Nachbarn gemeldet. Laut Vertreter ist dies jedoch eine Kulanzsache der Versicherung, da ich bei Tauwetter mit einer Dachlawine rechnen muss und doch nicht parken sollte. Aber das wäre doch BLÖDSINN Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber März 13, 2010 Der Schaden wurde inzwischen der Haus Haftpflicht des Nachbarn gemeldet. Laut Vertreter ist dies jedoch eine Kulanzsache der Versicherung, da ich bei Tauwetter mit einer Dachlawine rechnen muss und doch nicht parken sollte. Aber das wäre doch BLÖDSINN klar ... und wenn Eiszapfen nach unten fallen und jemanden töten/verletzen. beides ist rechtlich gesehen wichtig und entscheidet der richter, da es immer einzellfälle sind: haftung des eigentümers und "hätte mit rechnen können" pauschalaussagen helfen da wohl wenig weiter ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline März 15, 2010 richtig ist: schaden der kasko melden. die haftpflicht zahlt die eventuell entstehende selbstbeteiligung. wenn du den schaden nur der haftpflicht meldest bekommst du nur den zeitwert ersetzt. und eigen- geht vor fremd-versicherung. deswegen auch der kasko melden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
normi261 März 18, 2010 also wenn die teilkasko sowas zahlen soll, würde ich das zum ersten mal sehen und hören, die zahlen nur, wenn herumfliegende teile den wagen beschädigen und sturm herrscht, aber nicht bei schnee. der fall sollte von der privaten haftpflicht des hausbesitzers geregelt werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth März 18, 2010 · bearbeitet März 18, 2010 von GlobalGrowth also wenn die teilkasko sowas zahlen soll, würde ich das zum ersten mal sehen und hören, die zahlen nur, wenn herumfliegende teile den wagen beschädigen und sturm herrscht, aber nicht bei schnee. der fall sollte von der privaten haftpflicht des hausbesitzers geregelt werden Auch wenn du es zum ersten mal hörst, in vielen Policen sind Schneelawinen durch die Teilkasko abgedeckt...darüberhinaus kann die Regulierung aber auch über die Vollkasko (dann steigt aber die Prämie im Folgejahr) reguliert werden. Allerdings geh ich auch davon aus, dass hier die Privat bzw. Haus-und Grundsbesitzerhaftpflicht zahlen wird. Zu highlines Aussage kann ich erstmal nicht viel sagen, weil es nicht mein "Gebiet" ist. Ich geh aber davon aus, dass erst die Haftung und ein eventuelles Mitverschulden geprüft wird. Hat man die nötige Vorsicht walten lassen und ist von einem derartigen Ereignis nach objektiven Gesichtspunkten nicht auszugehen, dürfte die Regulierung klar sein. Die Regelung Eigen- vor Fremdversicherung kann ich so nicht "unterschreiben", klar wäre - bei Mitversicherung- die Regulierung über die Kasko leichter/schneller erledigt, aber auch hier wird nur Zeitwert geleistet. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Kasko dann im Innenverhältnis das Geld vom Haftpflichtversicherer fordert. Daher wird wohl die Kasko gleich auf den Verursacher verweisen, zumindest, wenn dessen Haftung 100%ig ist. Warten wir mal, was der TS zu berichten hat. cya David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben1982 März 28, 2010 Hallo, also ich habe von der Allianz Wohngebäude jetzt eine Ablehnung erhalten. Hierbei habe ich bei der Geschäftsführung Widerspruch eingelegt, wie von meiner Rechtsschutzversicherung empfohlen. Ich warte jetzt die Antwort ab und dann geht die Sache zum Rechtsanwalt. Habe mir bereits ein Feedback geholt in ner Kanzlei. Laut dem Anwalt muss ich den Schaden auf keinen Fall selber tragen. Mal schauen was rauß kommt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta März 28, 2010 Laut dem Anwalt muss ich den Schaden auf keinen Fall selber tragen. Das halte ich für eine sehr mutige Wortwahl. Dachlawinen sind immer ein "Bäh-Fall", in dem sich in aller Regel die Frage nach der Höhe des Anteils der Eigenhaftung stellt. Aber vielleicht hast Du Glück. *daumendrück* saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth März 28, 2010 wie jetzt ....der Wohngebäudeversicherer schreibt dir? Hier greift - wenn überhaupt - die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht! Was steht denn genau im Brief? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben1982 März 28, 2010 Sorry, ich meinte die Grundbesitzerhaftpflicht. Sie schrieben: " wir haben geprüft, ob Ihre Schadenersatzforderung nach den gesetzlichen Bestimmungen begründet ist. Dabei hat sich ergeben, daß dies nicht der Fall ist. Das Anbringen von Schneefangvorrichtungen ist nicht vorgeschrieben. Der Hausbesitzer hatte aber Warnhinweise angebracht. ( was nicht stimmt und dafür gibt es Zeugen) Weitere Maßnahmen waren hier nicht erforderlich. Damit hat der Hausbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt. " Naja, ich bin auf die Antwort gespannt. Ansonsten habe ich Rechtschutz der das übernimmt. Also ist es mir egal zu streiten. Ich habe dann nichts mehr zu verlieren wie jetzt ....der Wohngebäudeversicherer schreibt dir? Hier greift - wenn überhaupt - die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht! Was steht denn genau im Brief? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag