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pummelchen

Anleihe, Laufzeit ca. 3 Jahre, 5% und mehr

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coulibaly

JA? hab ich bisher noch nicht so häufig gelesen.

Welche steuerlichen Änderungen begründen denn eine Sonderkündigung?

Die Erstbeste herausgegriffen (die neue Stada), Prospekt: http://www.stada.de/unternehmen/investoren_service/anleihe/Stada_Bond_Pricing_Notice_Final.pdf

 

auf S. 55, § 5 (2) Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen

 

So oder so ähnlich fast immer zu finden. Rühmliche Ausnahme: Bundesanleihen können emittentenseitig nicht aus steurlichen Gründen gekündigt werden. :thumbsup:

 

 

ja und was sind das für steuerliche Gründe?

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Prospektständer
· bearbeitet von jschoeck

ja und was sind das für steuerliche Gründe?

[edit] siehe Tormans Post.

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Torman

ja und was sind das für steuerliche Gründe?

Es geht meist darum, dass der Emittent kündigen kann, wenn ihm durch Steueränderungen zusätzliche Kosten entstehen würden. So könnte der Staat z.B. auf die Idee kommen, dass der Emittent auf eine Zinszahlung Steuern entrichten muss und nicht der Empfänger der Zahlung.

Da diese Klausel so weit verbreitet ist und Steueränderungen im Vorfeld in der Regel diskutiert werden, ist die Wahrscheinlichkeit dafür sehr klein. Soviel Unruhe wollen wohl auch die Politiker nicht auslösen.

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