coulibaly April 18, 2010 Am 18.4.2010 um 12:13 von vanity: Am 18.4.2010 um 11:14 von coulibaly: JA? hab ich bisher noch nicht so häufig gelesen. Welche steuerlichen Änderungen begründen denn eine Sonderkündigung? Die Erstbeste herausgegriffen (die neue Stada), Prospekt: http://www.stada.de/unternehmen/investoren_service/anleihe/Stada_Bond_Pricing_Notice_Final.pdf auf S. 55, § 5 (2) Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen So oder so ähnlich fast immer zu finden. Rühmliche Ausnahme: Bundesanleihen können emittentenseitig nicht aus steurlichen Gründen gekündigt werden. ja und was sind das für steuerliche Gründe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Prospektständer April 18, 2010 · bearbeitet April 18, 2010 von jschoeck Am 18.4.2010 um 12:22 von coulibaly: ja und was sind das für steuerliche Gründe? [edit] siehe Tormans Post. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman April 18, 2010 Am 18.4.2010 um 12:22 von coulibaly: ja und was sind das für steuerliche Gründe? Es geht meist darum, dass der Emittent kündigen kann, wenn ihm durch Steueränderungen zusätzliche Kosten entstehen würden. So könnte der Staat z.B. auf die Idee kommen, dass der Emittent auf eine Zinszahlung Steuern entrichten muss und nicht der Empfänger der Zahlung. Da diese Klausel so weit verbreitet ist und Steueränderungen im Vorfeld in der Regel diskutiert werden, ist die Wahrscheinlichkeit dafür sehr klein. Soviel Unruhe wollen wohl auch die Politiker nicht auslösen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag