Juniorsparer März 9, 2010 Hallo zusammen, jetzt bin ich schon lange stiller Mitleser hier im Forum und heute ist der Zeitpunkt, an dem ich ein konkretes Anliegen habe. Deswegen zuerst: Vielen Dank an alle, die hier so hilfreiche Infos posten! Ich habe mich für eine Direktversicherung als weiteres Standbein meiner Altersvorsorge entschieden. Mein Arbeitgeber zahlt die gesparten Sozialabgaben dazu und mir gefällt die Flexibilität, nicht an eine lebenslange Rente gebunden zu sein. Nachdem sich der "Berater", den mein Arbeitgeber mir für Fragen zur Verfügung stellt als wenig hilfreich erwiesen hat (Infos nur auf mehrmaliges Nachfragen, schwammige Aussagen), habe ich eine Police nach meinen Vorstellungen beantragt und werde sie ggf. widerrufen, wenn die Konditionen allzu schlecht sein sollten. Über das Vorgehen kann man sicher streiten, aber aus meiner Sicht war das die Möglichkeit die am wenigsten Zeit und Energie kostet. ;-) Ein paar Eckdaten zu mir: 27, sicherer Job, Riester kommt aufgrund der Bindung an eine lebenslange Rente nicht in Frage Konditionen meiner Direktversicherung: Versicherungsunternehmen: Generali Versicherungen Versicherungsbeginn: 01.10.2009 Versicherungsablauf: 01.08.2049 Beitrag: 1.200 Euro jährlich - davon 1.111,27 Euro für die Direktversicherung - davon 88,73 Euro für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Versicherungsleistungen: - garantierte Altersrente von 268,00 Euro oder Kapitalabfindung von 68.760,00 Euro - Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn - 10 Jahre Rentengarantiezeit - Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Bedingungen: - es handelt sich um einen ungezillmerten Tarif. Die Kosten werden über die gesamte Vertragsdauer verteilt abgezogen (das war mir sehr wichtig, um flexibel zu bleiben) - konkrete Kosten kenne ich nicht. Stehen auch nicht in der Police. Bedingungen Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, 6 Monate ununterbrochen außer Stande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen ausser Stande sein wird, zu mindestens 50% (a) ihrem vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - auszuüben und (B) sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Und jetzt meine Fragen: Was haltet ihr von dem Angebot bzw. von der Generali? Laut Zinsen-berechnen.de komme ich nach Kosten für die BU, also jährlich 1.111,27 Euro, auf 2,01% garantierte Rendite (ohne die Zuzahlung meines AG oder eine mögliche Steuerersparnis zu berücksichtigen). Wie beurteilt ihr die Versicherungsleistungen? Fehlt ein wichtiger Punkt? Die Bedingungen für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit sind mir nicht klar. Bedeutet (B), dass eine abstrakte Verweisung möglich ist? Oder würde das explizit in den Bedingungen stehen? Vielen Dank für eure Antworten, Viele Grüße der Juniorsparer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ma_ev März 9, 2010 · bearbeitet März 9, 2010 von ma_ev Frage 3 kann ich dir schnell beantworten, du hast dann eine konkrete Verweisung, d.h. wie schon beschrieben, dass du einen anderen Beruf der deiner Ausbildung und Fähigkeit entspricht ausüben musst. Eine Abstrakte Verweisung ist, wenn du Bürokaufmann bist, und nun als Pförtner arbeiten sollst. (das war mir sehr wichtig, um flexibel zu bleiben)- konkrete Kosten kenne ich nicht. Stehen auch nicht in der Police. Ich kenne den Vertrag nicht, aber wenn du flexibel sein willst, würde ich mich über die Kosten bei kündigung informieren, auch wenn die Beiträge auf die Laufzeit verteilt sind. Es kann z.B. sein, dass bei Kündigung einen % satz der noch zu zahlenden Beiträge einbehalten wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf März 10, 2010 Musst du den BU-Zusatz dazu nehmen? Oder gibts das ganze auch ohne? Dann würde ich darauf verzichten. So wie ich das verstehe, ist das praktisch eine BU-Absicherung mit 100 Euro monatlich. Da würde ich lieber eine separate BU-Versicherung abschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ma_ev März 10, 2010 Musst du den BU-Zusatz dazu nehmen? Oder gibts das ganze auch ohne? Dann würde ich darauf verzichten. So wie ich das verstehe, ist das praktisch eine BU-Absicherung mit 100 Euro monatlich. Da würde ich lieber eine separate BU-Versicherung abschließen. Ich hab das so verstanden, dass wenn BU vorliegt nur die Beiträge von der Versicherung weitergezahlt werden. - davon 88,73 Euro für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Bin allerdings kein Fachmann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 März 10, 2010 Musst du den BU-Zusatz dazu nehmen? Oder gibts das ganze auch ohne? Dann würde ich darauf verzichten. So wie ich das verstehe, ist das praktisch eine BU-Absicherung mit 100 Euro monatlich. Da würde ich lieber eine separate BU-Versicherung abschließen. Ich hab das so verstanden, dass wenn BU vorliegt nur die Beiträge von der Versicherung weitergezahlt werden. - davon 88,73 Euro für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Bin allerdings kein Fachmann. So wird es sein. Damit behält er seinen Versicherungsschutz aufrecht und die Beiträge für die Direktversicherung würden im Falle einer BU weitergezahlt. Ist auf jedenfall nicht schlecht. Die genauen Details kennen andere besser. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ma_ev März 10, 2010 Ist es aber bei einer Direktversicherung nicht so, dass man erst nach Ablauf an das Geld kommt? Der Threadersteller wollte ja flexibel bleiben? @Gerald vielleicht kannst du mir noch bei dem Thread zu meiner Freundin helfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 März 10, 2010 Ist es aber bei einer Direktversicherung nicht so, dass man erst nach Ablauf an das Geld kommt? Der Threadersteller wollte ja flexibel bleiben? @Gerald vielleicht kannst du mir noch bei dem Thread zu meiner Freundin helfen. Zwecks deiner bAV. Hier ist es sehr gut beschrieben. Sonst kann ich mich eher weniger dazu äußern. Das könnte Global Growth wohl besser. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Juniorsparer März 10, 2010 · bearbeitet März 10, 2010 von Juniorsparer Hallo zusammen, danke für eure Antworten. Ich kenne den Vertrag nicht, aber wenn du flexibel sein willst, würde ich mich über die Kosten bei kündigung informieren, auch wenn die Beiträge auf die Laufzeit verteilt sind. Es kann z.B. sein, dass bei Kündigung einen % satz der noch zu zahlenden Beiträge einbehalten wird. Ich habe noch einmal genau nachgelesen. Es ist wirklich so, dass 2% vom zum Kündigungszeitpunkt ermittelten Rückkaufwert abgezogen werden. So wird es sein. Damit behält er seinen Versicherungsschutz aufrecht und die Beiträge für die Direktversicherung würden im Falle einer BU weitergezahlt. Ist auf jedenfall nicht schlecht. Finde ich jetzt. Die genauen Details kennen andere besser. So ist es. Finde ich auch grundsätzlich nicht schlecht, aber eben nur wenn die entsprechenden Konditionen (abstrakte Verweisung) ok sind. Sonst würde ich mal bei Versicherer anfragen, ob man das rausnehmen kann. Ist es aber bei einer Direktversicherung nicht so, dass man erst nach Ablauf an das Geld kommt? Ja, zum Renteneintritt. Mit flexibel meinte ich mehr, dass ich jederzeit das Guthaben in einen anderen Vertrag übertragen kann bzw. den Vertrag ruhen lassen kann, ohne aufgrund gezillmerter Abschlussprovision einen Großteil meines Guthabens einzubüßen. Das passt also für mich. Bedingungen Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, 6 Monate ununterbrochen außer Stande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen ausser Stande sein wird, zu mindestens 50% (a) ihrem vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - auszuüben und (B) sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Danke für die Erklärung zur Abstrakten verweisung, ma_ev. Wenn ich diesen Passus in der Police richtig deute, dann gilt die Berufsunfähigkeit wenn ich nicht in meinem eigentlichen Beruf arbeiten kann (a) und auch keinen anderen Beruf ausübe (b). Zu Punkt (b) werde ich also nicht gezwungen? Konkret am Beispiel: Ich werde nicht gezwungen als Pfördner zu arbeiten? Wie beurteilt ihr denn die Rendite der Police? Liege ich mit 2,01% garantierter Rendite im Marktdurchschnitt für Neuverträge? Viele Grüße, Juniorsparer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ma_ev März 10, 2010 · bearbeitet März 10, 2010 von ma_ev sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Keine Angst, du müsstest nicht als Pförtner arbeiten. Es muss schon ein ähnlicher Beruf sein, den du eben mit der Ausbildung machen könntest, normal ist es auch so, dass du in dem Beruf dann nicht viel weniger verdienen darfst wie vorher. Zu den finanziellen Dingen kann ich wenig sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag