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stuermer01

Erstattung Abgeltungssteuer bei pers. Steuersatz unter 25%

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stuermer01

Hallo,

ich habe gelesen dass die Abgeltungssteuer zum Teil erstattet wird, wenn persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Was bedeutet das? Für einen Beispiel wäre dankbar.

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langzeitsparer

Hallo,

ich habe gelesen dass die Abgeltungssteuer zum Teil erstattet wird, wenn persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Was bedeutet das? Für einen Beispiel wäre dankbar.

 

einfaches Beispiel:

nur Einkommen aus Kapitalerträgen, und zwar 8805 EUR.

Abzug von 801 EUR Sparer-Freibetrag: zu versteuerndes Einkommen ist 8004 EUR

Einkommenssteuer auf 8004 EUR: 0 EUR

=> Du erhältst im Rahmen der Steuererklärung sämtliche gezahlte Abgeltungssteuer zurück

 

zweites Beispiel:

Einkommen aus Kapitalerträgen: 1001 EUR.

Gesamtes zu versteuerndes Einkommen (200 EUR aus Kapitalerträgen + sonstiges - Werbungskosten - Sonderausgaben): 15.000 EUR

Der Steuersatz liegt insgesamt bei 9.4%. Im Rahmen der Steuererklärung werden also auch die 200 EUR aus Kapitalerträgen mit 9.4% versteuert, was zuviel bezahlt wurde, wird erstattet.

 

Alle Beispiele hängen natürlich noch von weiteren Parametern wie Soli, Kirchensteuern, etc. Hoffe dass war trotzdem einigermaßen anschaulich.

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xolgo

Hallo,

ich habe gelesen dass die Abgeltungssteuer zum Teil erstattet wird, wenn persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Was bedeutet das? Für einen Beispiel wäre dankbar.

 

Du hast es doch bereits geschrieben. Bei der Günstigerprüfung wird untersucht, ob Du weniger Steuern bezahlt hättest, wenn statt 25% Abgeltungssteuer Dein persönlicher Steuersatz angesetzt worden wäre. Sofern das der Fall ist, erhälst Du die Differenz zurück.

Das betrifft also primär Geringverdiener, denn bei allen anderen dürfte der Einkommenssteuersatz über 25% liegen (und damit ist es günstiger, wenn die 25% angesetzt werden).

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neysee

ich habe gelesen dass die Abgeltungssteuer zum Teil erstattet wird, wenn persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Was bedeutet das? Für einen Beispiel wäre dankbar.

 

Zu versteuerndes Einkommen (ohne Kapitalerträge): 12000 Euro, tarifliche Einkommensteuer 746 Euro.

 

Kapitalerträge: 1801 Euro, davon 801 freigestellt, für die restlichen 1000 Euro wurden 250 Euro Abgeltungssteuer abgeführt.

 

Bei Versteuerung der Kapitalerträge als normales Einkommen:

 

Zu versteuerndes Einkommen 13000 Euro (12000+1000), tarifliche Einkommensteuer 974 Euro.

 

Dies ergibt eine Steuerdifferenz von 974-746 = 228 Euro. Da dies günstiger ist als die Abgeltungssteuer, würde man also diese Variante nehmen und bekäme 250-228 = 22 Euro erstattet.

 

Rechnung für 2009, ohne KiSt-Pflicht, Soli weggelassen, ändert aber nichts am Prinzip der Berechnung.

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neysee
· bearbeitet von neysee

zweites Beispiel:

Einkommen aus Kapitalerträgen: 1001 EUR.

Gesamtes zu versteuerndes Einkommen (200 EUR aus Kapitalerträgen + sonstiges - Werbungskosten - Sonderausgaben): 15.000 EUR

Der Steuersatz liegt insgesamt bei 9.4%. Im Rahmen der Steuererklärung werden also auch die 200 EUR aus Kapitalerträgen mit 9.4% versteuert, was zuviel bezahlt wurde, wird erstattet.

 

Das ist ehrlich gesagt kein gutes Beispiel, sondern eher der Beleg dafür, dass dieses Geschreibsel in Zeitungen über die Versteuerung mit dem "persönlichen Steuersatz" sehr irreführend ist. Freut man sich nämlich nun erstmal, dass die 200 Euro Kapitalerträge (oberhalb des Sparerfreibetrags) nur mit 9,4% versteuert werden, liegt man leider sehr weit daneben, wenn man nun denkt, dass man für die Kapitalerträge gut 15% von den 200 Euro wieder bekäme.

 

Tatsächlich stellt man nämlich fest: wenn das zvE mit 200 Euro Kapitalerträgen 15000 € und die ESt 2010 somit 1410 Euro beträgt, ist das zvE ohne die Kapitalerträge 14800 Euro, die ESt somit 1361 Euro. Die persönliche Steuerschuld erhöht sich also durch die Hinzurechnung der Kapitalerträge um 49 Euro, worauf die 50 Euro gezahlte Abgeltungssteuer angerechnet wird, man bekommt also exakt 1 Euro wieder. Und schon bei 1000 Euro mehr, also 16000 zvE lohnt die Besteuerung mit dem "persönlichen Steuersatz" nicht mehr, obwohl man da auch nur 10,3% ESt bezahlt.

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langzeitsparer

Das ist ehrlich gesagt kein gutes Beispiel

 

Mhh eigentlich schon, da die beiden Beispiele genau die zwei Extrema darstellen, einmal ist der Grenzsteuersatz für das Einkommen ohne Kapitalerträge 0, das andere Mal bei knapp unter 25%.

 

Aber Danke für deine Ergänzung, die nochmal hervorhebt, dass der Grenzsteuersatz eigentlich in dem Zusammenhang die wichtigere Maßzahl ist...

 

Und es zeigt, dass wohl die meisten Menschen mit der Abgeltungssteuer besser fahren. (Denn ich glaube dass der Fall, Kapitaleinkünfte zwischen 800 und 15.000 EUR bei gleichzeitig ausbleibenden oder extrem geringen sonstigen Einkünften, extrem selten ist).

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stuermer01
· bearbeitet von stuermer01

zweites Beispiel:

Einkommen aus Kapitalerträgen: 1001 EUR.

Gesamtes zu versteuerndes Einkommen (200 EUR aus Kapitalerträgen + sonstiges - Werbungskosten - Sonderausgaben): 15.000 EUR

Der Steuersatz liegt insgesamt bei 9.4%. Im Rahmen der Steuererklärung werden also auch die 200 EUR aus Kapitalerträgen mit 9.4% versteuert, was zuviel bezahlt wurde, wird erstattet.

 

Das ist ehrlich gesagt kein gutes Beispiel, sondern eher der Beleg dafür, dass dieses Geschreibsel in Zeitungen über die Versteuerung mit dem "persönlichen Steuersatz" sehr irreführend ist. Freut man sich nämlich nun erstmal, dass die 200 Euro Kapitalerträge (oberhalb des Sparerfreibetrags) nur mit 9,4% versteuert werden, liegt man leider sehr weit daneben, wenn man nun denkt, dass man für die Kapitalerträge gut 15% von den 200 Euro wieder bekäme.

 

Tatsächlich stellt man nämlich fest: wenn das zvE mit 200 Euro Kapitalerträgen 15000 € und die ESt 2010 somit 1410 Euro beträgt, ist das zvE ohne die Kapitalerträge 14800 Euro, die ESt somit 1361 Euro. Die persönliche Steuerschuld erhöht sich also durch die Hinzurechnung der Kapitalerträge um 49 Euro, worauf die 50 Euro gezahlte Abgeltungssteuer angerechnet wird, man bekommt also exakt 1 Euro wieder. Und schon bei 1000 Euro mehr, also 16000 zvE lohnt die Besteuerung mit dem "persönlichen Steuersatz" nicht mehr, obwohl man da auch nur 10,3% ESt bezahlt.

ok, das heißt dass ein Trader der 16000 pro Jahr macht fährt besser mit abgeführten 25% Abgeltungssteuer . Muss er dann die Kapitalerträge deklarieren?

 

Andere Frage zu USt:

zvE bei einem Freiberufler wird als Bruttoeinnahmen (Umsatz) minus Bruttoausgaben ermittelt? Die USt wird dabei separat mit der Vorsteuer verrechnet und an FA abgeführt und anders als die Abgeltungssteuer NICHT mit der ESt verrechnet?

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stuermer01

zweites Beispiel:

Einkommen aus Kapitalerträgen: 1001 EUR.

Gesamtes zu versteuerndes Einkommen (200 EUR aus Kapitalerträgen + sonstiges - Werbungskosten - Sonderausgaben): 15.000 EUR

Der Steuersatz liegt insgesamt bei 9.4%. Im Rahmen der Steuererklärung werden also auch die 200 EUR aus Kapitalerträgen mit 9.4% versteuert, was zuviel bezahlt wurde, wird erstattet.

 

Das ist ehrlich gesagt kein gutes Beispiel, sondern eher der Beleg dafür, dass dieses Geschreibsel in Zeitungen über die Versteuerung mit dem "persönlichen Steuersatz" sehr irreführend ist. Freut man sich nämlich nun erstmal, dass die 200 Euro Kapitalerträge (oberhalb des Sparerfreibetrags) nur mit 9,4% versteuert werden, liegt man leider sehr weit daneben, wenn man nun denkt, dass man für die Kapitalerträge gut 15% von den 200 Euro wieder bekäme.

 

Tatsächlich stellt man nämlich fest: wenn das zvE mit 200 Euro Kapitalerträgen 15000 und die ESt 2010 somit 1410 Euro beträgt, ist das zvE ohne die Kapitalerträge 14800 Euro, die ESt somit 1361 Euro. Die persönliche Steuerschuld erhöht sich also durch die Hinzurechnung der Kapitalerträge um 49 Euro, worauf die 50 Euro gezahlte Abgeltungssteuer angerechnet wird, man bekommt also exakt 1 Euro wieder. Und schon bei 1000 Euro mehr, also 16000 zvE lohnt die Besteuerung mit dem "persönlichen Steuersatz" nicht mehr, obwohl man da auch nur 10,3% ESt bezahlt.

ok, das heißt dass ein Trader der 16000 pro Jahr macht fährt besser mit abgeführten 25% Abgeltungssteuer . Muss er dann die Kapitalerträge deklarieren?

 

Andere Frage zu USt:

zvE bei einem Freiberufler wird als Bruttoeinnahmen (Umsatz) minus Bruttoausgaben ermittelt? Die USt wird dabei separat mit der Vorsteuer verrechnet und an FA abgeführt und anders als die Abgeltungssteuer NICHT mit der ESt verrechnet?

kann jemand sagen?

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Sven82

kann jemand sagen?

 

is' richtig. USt und ESt sind 2 Paar Schuhe

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