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D.D.M.

drei Monate lang EkSt pflichtig? Erlischt dann NV Bescheinigung? Wie vorgehen?

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D.D.M.
· bearbeitet von DaredevilMike

Hi,

 

bin Student. Bisher hatte ich nur eine geringfügige Beschäftigung.

 

Ich verdiene nun aber in den nächsten 3 Monaten vermutlich ca. 1000€ monatlich. Steuerklasse 1, auf Lohnsteuerkarte. Dann den Rest des Jahres (fast) nichts mehr. Also Jahreseinkommen 4000€ + Zinserträge über dem Sparerpauschbetrag.

Mein Arbeitgeber sagt mir, er müssen in jedem Monat, den ich mehr als 910€ verdiene EkSt bezahlen, auch wenn ich in der Jahressumme unter 8004+920€ verdiene.

Außerdem müsse ich in die Rentenversicherung einbezahlen, auch wenn meine erwartete Jahressumme unter 4800€ liegt!

 

Stimmt es, dass EkSt immer monatlich berechnet wird?

 

Entfällt damit meine NV Bescheinigung? Muss ich das den beteiligten Banken mitteilen? (noch wurden bei keiner Zinsen gutgeschrieben). Eine Zinsgutschrift kommt in 2 Wochen, kann ich dann da den Sparerpauschbetrag anrechnen lassen?

Kann ich in 4 Monaten eine neue NV Bescheinigung beantragen (für den Rest des Jahres) oder muss ich Abgeltungssteuer bezahlen?

 

oder

 

Kann ich die NV Bescheinigung einfach behalten solange die Jahressumme unter 8004+920€ liegt?

 

EDIT: zweite Frage weiter unten

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vanity

...Stimmt es, dass EkSt immer monatlich berechnet wird? ...

Nicht die EkSt wird monatlich berechnet, sondern die LSt - eine Art Vorauszahlung auf die EkSt. Da es bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine NV-Bescheinigung wie bei Kapitaleinkünften gibt, bleibt deinem AG nichts anderes übrig als LSt abzuführen. Deine NV-Becheinigung ist davon nicht berührt, solange du insgesamt mit allen deinen Einkünften unter der NV-Grenze bleibst.

 

Dir bleibt es dann aber nicht erspart, im nächsten Jahr eine Steuererklärung für 2010 zu machen, um dir die zuviel bezahlte LSt im Wege der Veranlagung wieder zurückzuholen. Hier wurde in irgendeinem Thread die Behauptung eines Finanzamts wiedergegeben, wer eine NV-Bescheinigung habe, könne keine EkSt-Erklärung machen. Das hatte sich aber wohl als falsch herausgestellt.

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D.D.M.

...Stimmt es, dass EkSt immer monatlich berechnet wird? ...

Nicht die EkSt wird monatlich berechnet, sondern die LSt - eine Art Vorauszahlung auf die EkSt. Da es bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine NV-Bescheinigung wie bei Kapitaleinkünften gibt, bleibt deinem AG nichts anderes übrig als LSt abzuführen. Deine NV-Becheinigung ist davon nicht berührt, solange du insgesamt mit allen deinen Einkünften unter der NV-Grenze bleibst.

 

Dir bleibt es dann aber nicht erspart, im nächsten Jahr eine Steuererklärung für 2010 zu machen, um dir die zuviel bezahlte LSt im Wege der Veranlagung wieder zurückzuholen. Hier wurde in irgendeinem Thread die Behauptung eines Finanzamts wiedergegeben, wer eine NV-Bescheinigung habe, könne keine EkSt-Erklärung machen. Das hatte sich aber wohl als falsch herausgestellt.

 

Hi vanity!

Vielen Dank für deine Antwort. Dann bin ich beruhigt. Dass ich für die Lohnsteuer eine Steuererklärung machen musss, hatte ich schon akzeptiert. Es wird in der Summe ein Betrag von ca. 60-80 sein. Aber der Aufwand bei allen Banken, bei denen ich bin die NV Bescheinigung erst zurückzuziehen und dann im nächsten Jahr neu zu beantragen und auszuteilen bleibt mir dann glücklicherweise erspart.

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D.D.M.
· bearbeitet von DaredevilMike

Hallo,

ich habe noch eine weitere Frage. Kann ich nach den 3 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wieder als geringfügig Beschäftigter (Monatslohn ca. 200-300€) arbeiten, oder muss ich jetzt das ganze Jahr durch Rentenversicherung bezahlen?

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