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hg6806

Aktien, Steuern und der Freistellungsauftrag

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hg6806

Guten Morgen zusammen,

 

bezüglich Aktien und der Versteuerung hätte ich mal eine Frage:

Kann man Aktiengewinne auch mit dem Freistellungsauftrag "verrechnen"? Wie sieht es allgemein mit der Versteuerung der Aktiengewinne aus? Wie mit Fonds? Gab oder gibt es da nicht mal eine Regelung mit einem Jahr und der Steuerfreiheit?

Brauche ich eigentlich für einen Bausparvertrag auch einen Freistellungsauftrag?

 

Viele Grüße,

Tim

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harryguenter

bezüglich Aktien und der Versteuerung hätte ich mal eine Frage:

Kann man Aktiengewinne auch mit dem Freistellungsauftrag "verrechnen"?

Ja, bis dieser ausgeschöpft ist. Unter Berücksichtigung u.a. Punkte.

 

Wie sieht es allgemein mit der Versteuerung der Aktiengewinne aus? Wie mit Fonds?

Es greift seit 1.1.2009 die Abgeltungssteuer. (25% + Soli + evtl. Kirchensteuer ) des Ertrags wird seitens der bank automatisch abgeführt. Das gilt für jegliche Art von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne,...)

 

Gab oder gibt es da nicht mal eine Regelung mit einem Jahr und der Steuerfreiheit?

Ja, bis 2009. Für Dich gilt nur noch der steuerfreie Kursgewinn beim Verkauf wenn Du Anteile von Aktien oder Fonds mit Kaufdatum kleiner Jan 2009 hast. (Verlauste können im übrigen auch nicht mehr geltend gemacht werden).

 

Brauche ich eigentlich für einen Bausparvertrag auch einen Freistellungsauftrag?

Ja, sofern dieser (was üblich ist) Zinsen erwirtschaftet.

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hg6806

OK, danke für die Antworten. Also "kassiert" der Staat automatisch beim Aktienverkauf oder müsste ich das bei der Steuererklärung angeben?

 

Wie berechnet sich das eigentlich wenn ich "wild" Aktien zu - und verkaufe, auch nur in Teilen?

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täubchen
· bearbeitet von täubchen

OK, danke für die Antworten. Also "kassiert" der Staat automatisch beim Aktienverkauf oder müsste ich das bei der Steuererklärung angeben?

 

Wie berechnet sich das eigentlich wenn ich "wild" Aktien zu - und verkaufe, auch nur in Teilen?

 

I.d.R. macht das Dein Broker/Deine Bank für Dich. Wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist, wird die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten. Das sieht man auch auf der Abrechnung.

Wenn Du Verluste hast, werden die mit Gewinnen verrechnet. Ich bekomme bei Consors bei Verlustverkäufen gleich eine Steuergutschrift auf das Konto, wenn ich insgesamt im Plus bin. Entsprechend sind Gewinne "steuerfrei", wenn ich insgesamt schon im Minus bin. Das nennt sich bei Consors (und wohl auch anderswo) Aktien-Verlustverrechnungstopf.

 

In der Steuererklärung mußt Du das dann natürlich aufdröseln. Da bin ich mal gespannt, was mir der Broker da an Hilfe gibt. Ist ja dieses Jahr Premiere, daß die Abgeltungssteuer in die Steuererklärung kommt.

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hg6806

...und wie ist das bei Anlage über mehrere Jahre? Verteilt sich das dann wenn ich nach z.B. 2 Jahren Aktien verkaufe auch über 2 Jahre Freistellungsauftrag und 1600,- Euro?

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neysee

...und wie ist das bei Anlage über mehrere Jahre? Verteilt sich das dann wenn ich nach z.B. 2 Jahren Aktien verkaufe auch über 2 Jahre Freistellungsauftrag und 1600,- Euro?

 

Nein.

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täubchen

Nein,

 

denn nicht ausgeschöpfte Freibeträge können nicht auf das Folgejahr übertragen werden.

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hg6806

Hallo nochmal,

 

eine Frage hätte ich noch.

 

Was passiert wenn ich z.B. 100 Aktien kaufe, das Stück 100,- = 10.000,- und verkaufe nach einer Steigerung der Aktie 50 Stk. zu je 150,- = 7500,-.

Fallen dann Steuern an oder erst wenn ich die restlichen 50 Stk. verkaufe?

 

Vielen Dank und Grüße,

Tim

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hugolee
· bearbeitet von hugolee

Hallo nochmal,

 

eine Frage hätte ich noch.

 

Was passiert wenn ich z.B. 100 Aktien kaufe, das Stück €100,- = €10.000,- und verkaufe nach einer Steigerung der Aktie 50 Stk. zu je 150,- = €7500,-.

Fallen dann Steuern an oder erst wenn ich die restlichen 50 Stk. verkaufe?

 

Vielen Dank und Grüße,

Tim

 

Meines Wissens ist es so:

 

Es fallen Steuern an!

Da Du mit den50 Aktien 2500Euro Gewinn gemacht hast und Du einen maximalen Freibetrag von 16xxEuro bei verheirateten bzw.8xxEuro als unverheirateter hast...ist der Rest (Gewinn-Freibetrag) Abmelkungssteuerpflichtig.

 

EDIT:

Es kann natürlich sein, dass Du den Freibetrag schon an anderer Stelle angefangen hast auszuschöpfen, dann muss an dieser Stelle entsprechend mehr versteuert werden!!

 

Falls es nicht stimmt, dann bitte ich die Experten um Berichtigung.

 

hugolee

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täubchen

Richtig, natürlich müssen auch Gewinne aus Teilverkäufen versteuert werden. Sollte Dein Broker eigentlich automatisch erledigen.

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