Dandy April 1, 2013 Habt Ihr es auch schon mal mit einer Vorabbefreiung für künftige Dividendenzahlungen probiert? In der Hoffnung den Stress nur einmal zu haben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karl Napf April 1, 2013 Das unterstützt leider nicht jede Depotbank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron April 1, 2013 · bearbeitet April 1, 2013 von Kontron VORABBEFREIUNG ?? wo kann man sich da informieren was das bedeutet?? Und das mit den Brief mit den kosten hatte ich mir schon gedacht mich trifft das dieses jahr das erste mal ich dachte gebühren fallen bei seiner Bank sowie beim deutschen und ausländischen Finanzamt an,oder machen die was von sonst? (Quellensteuer Rückerstattung) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smartinvest April 1, 2013 zum Thema Vorabbefreiung: Maxblue hat mir damals Unterlagen zugeschickt. Die sollte man dem Finanzamt vorlegen (zur Ansässigkeitsbescheinigung) und dann wieder an Maxblue zurücksenden. Dort wird dann die Rückerstattung eingeleitet. Ich hatte aber da schon den direkten Weg nach Norwegen gewählt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy April 1, 2013 Immer wieder verblüffend wieviel Unsicherheit es bei diesem zentralen Thema gibt, selbst hier im Forum. Ich hatte mal mit der Comdirekt telefoniert und die bieten die Vorabbefreiung leider nicht für die üblichen Verdächtigen an (Frankreich, Norwegen, Schweiz). Laut Bundesamt geht das aber bei diesen Ländern und da gibt es auch Vordrucke, bspw. für Frankreich. Ich habe nur noch von keinem hier gelesen der das schon erfolgreich gemacht hat. Auch über die Kosten hier und im Ausland finde ich keine Infos. Meines Wissens muss man die Vorabbefreiung einmal im Jahr wiederholen (laut Comdirekt). Für Norwegen geschieht das angeblich formlos (laut Bundesamt). Wäre echt mal interessant von einem Erfolgsbericht zu lesen bevor man sich die Mühe macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron April 1, 2013 Werde die tage mal bei dehnen anrufen wie das da aussieht Geht zwar um ein anderes Land bei mir,aber da steht was von nur auf antrag(dividende) werde mich mal damit befassen und sie wegen der Sache befragen(vorabbefreiung) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rocman April 1, 2013 [...] ich dachte gebühren fallen bei seiner Bank sowie beim deutschen und ausländischen Finanzamt an,oder machen die was von sonst? (Quellensteuer Rückerstattung) Nein. Die Ertrags-/Dividendenabrechnungen erhälst du ja kostenfrei von deiner Depotbank. Über das deutsche FA war ich auch überrascht, aber die haben ihren Stempel tatsächlich kostenfrei auf die Ansässigkeitsbescheinigung gedrückt (der FA-Beamte wollte mir zwar was von den USA erzählen, aber egal). Die Norweger waren auch kulant und haben keine Gebühren erhoben. Ich vermute mal, dass denen dieser Ablauf auch ziemlich schwachsinnig erscheint, anstatt ein gescheites (sprich "automatisches") DBA zu verabschieden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron April 1, 2013 OK Danke dir jetzt hab ich es Na mal sehen wie das bei mir ist,bei mir geht es Sorry um die Schweiz und Österreich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron April 2, 2013 Rocman noch mal eine frage oder zwei Die Dividenden Abrechnung die du versendest hast Original oder Kopie?? Und welchen nachweis braucht man,wenn es darum geht auf welches Konto bzw. bei welcher Bank sie das Geld überweisen sollen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rocman April 2, 2013 · bearbeitet April 2, 2013 von rocman Eigentlich fährt man mit Kopien ja immer schlecht. Auf Nachfrage (per Mail) beim FA Norwegen, wollten diese aber nur die Ansässigkeitsbescheinigung im Original. Die Dividendenabrechnungen sind ja eh bei vielen Brokern nur als PDF im Onlinebriefkasten der Bank vorhanden - einfach ausdrucken... Einen Nachweis für eine Kontoverbindung brauchte ich nicht, ich habe die entsprechende internationale Bankverbindung (IBAN / BIC) ins Anschreiben geschrieben. Deine Unterschrift sollte als Nachweis genügen... Bei anderen Währungen als Euro musst du halt evtl. schauen, ob dein Konto "devisenfähig" (oder wie das heißt) ist, also deine Bank dir Überweisungen in anderer Währung automatisch umrechnet (Konditionen!) und dann in Euro aufs Konto überweist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron April 3, 2013 Ich Danke dir Rocman werd morgen mal aufs Finanzamt spazieren,mal sehn was die sagen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smartinvest April 3, 2013 Den Weg zum FA kannst du dir sparen. Einfach Ansässigkeitsbescheinigung runterladen, ausfüllen, in 2-facher Ausfertigung mit kleinem Begleitschreiben zum FA schicken. Ein paar Tage später sollte 1 Exemplar dann in deinem Briefkasten sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler April 3, 2013 · bearbeitet April 3, 2013 von monopolyspieler DAS hängt aber sehr vom Sachbearbeiter ab. Mein jetziger Finanzler erledigt das direkt bei meinem Besuch innerhalb von 5 Minuten mit den Stempeln - meinem Ex-Finanzler mußte ich die Belege immer dalassen (viel zu tun') und irgendwann nach 2-3 Monaten trudelten die Belege dann ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron April 3, 2013 ist bei mir gleich um die ecke das FA. traue Behörden nicht so,hab schon tolle Sache erlebt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron April 7, 2013 noch eine kleine Kurz Info Ansässigkeitbescheinigung Donnerstag nachmittag abgegeben,und Samstag mit Stempel im Briefkasten der gute mann hat sogar das fehlende ergänzt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Slivomir Mai 16, 2013 Ich habe nach knapp 5 monatiger Wartezeit nun meinen Bescheid über die Quellensteuererstattung aus Norwegen erhalten. Wie erwartet werden mir 10% der Quellensteuer überwiesen. Die verbleibenden 15% (knapp 400€) will ich mir nun über die Steuerklärung wiederholen. Gebe ich diese 400 Euro jedoch in Anlage Kap Zeile 53 wie im Forum beschrieben ein berechnet mir mein Programm nur knapp unter 200€ zusätzliche Erstattung (SteuerSparErklärung2013). HAbe ich etwas vergessen? Erwartungsgemäß müsste ich doch die kompletten 400€ erstattet bekommen?!?!??!Kann mir jemand weiterhelfen? Viele Grüße und danke, Slivomir Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Slivomir Mai 20, 2013 Hat jemans eine idee bzgl. Der Steuererklärung bzw. Hat jemand das in letzter zeit schonmal dur hgemacht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 20, 2013 Hat jemans eine idee bzgl. Der Steuererklärung bzw. Hat jemand das in letzter zeit schonmal dur hgemacht? Villeicht liegt Dein Steuersatz aufgrund der Günstigerprüfung deutlich unter 25% und/oder Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in Summe nach Verlustverrechnung so gering, dass nach FB nur ein geringer Anteil steuerpflichtig bleibt? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rocman September 1, 2013 Nachdem die Quellensteuer Rückforderung aus Norwegen so gut und unkompliziert (wenn auch etwas langsam) funktioniert hat, war ich frohen Mutes, mir die restlichen 15% per Einkommensteuererklärung zurückzufordern. Leider funktioniert das schlechter, als den einen Brief nach Norwegen zu schicken: Im ersten EST-Bescheid 2012 wurde die Quellensteuerthematik gar nicht berücksichtigt und ich habe daraufhin Einspruch eingelegt und dem FA noch mal alles erklärt und zusätzlich die offiziellen Artikel des BZSt bzgl. der norwegischen Quellensteuer angehängt. Aber auch das war nichts. Man hat zwar nun festgestellt, dass ich Quellensteuer auf norwegische Dividenden der Jahre 2010 und 2011 gezahlt habe, jedoch gelten nach §11 Abs. 1 Satz 1 EStG Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem Sie zugeflossen sind. Man rät mir nun dazu, meinen Einspruch zurückzunehmen, da dieser keine Aussicht auf Erfolg hätte. Soviel dazu, dass man mit der Rückforderung warten und z.B. auch die letzte 2 Jahre auf einmal zurückfordern kann. Wie kann man hier am besten vorgehen? Kann man die Einkommensteuerbescheide von 2010 und 2011 wegen Rückforderung der zu viel gezahlten Quellensteuer noch anfechten? Irgendwann lohnt der ganze Krampf auch nicht mehr (bzw. ich habe keine Lust mehr). Beim nächsten Mal werde ich wohl besser versuchen, gleich die kompletten 25% vom norwegischen Finanzamt zurückzufordern (die Möglichkeit besteht ja anscheinend auch mit der "shielding deduction"). Oder man muss sich halt jedes Jahr beeilen mit der Rückforderung, dass man sie noch in die Einkommensteuererklärung des gleichen Jahres hineinbekommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler September 1, 2013 Kann man die Einkommensteuerbescheide von 2010 und 2011 wegen Rückforderung der zu viel gezahlten Quellensteuer noch anfechten? Das kommt darauf an,ob und inwieweit diese Bescheide als vorläufig erklärt wurden. Steht unterhalb Deiner Anschrift mit Erläuterungen im 'Kleingedruckten'. Üblicherweise beträgt die Einspruchsfrist einen Monat. Du wirst einen abschlägigen Bescheid bekommen. Habe schon änliches erlebt, weil ich keinen Einspruch zu einem Bescheid mit fehlerhafter Dividendenberechnung (trotz aller beigefügter Belege) aufgrund einer anschließenden telefonischen Falschauskunft meiner damaligen Sachbearbeiterin (kriegen sie vom Ausland zurück) eingelegt hatte. Das hat sich erst dieses Jahr als falsch erwiesen. In der Zwischenzeit habe ich einen anderen Sachbearbeiter. :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fairy September 1, 2013 wann hast du den die Dividende erhalten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler September 2, 2013 2010 - der Bescheid war zwar teilweise vorläufig, aber nicht wegen der Dividenden. Deutsches Steuerrecht eben- undeklarierte Einnahmen kann man aber nach Jahren noch nacherklären. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smartinvest Juli 10, 2014 Ich habe dieses Jahr die Rückforderung nicht selbst veranlaßt, sondern den Service von meinem broker Maxblue genutzt, der übrigens kostenfrei zu sein scheint. Mitte Januar bekam ich automatisch die vorbereitete Ansässigkeitsbescheinigung. Diese war dann beim lokalen Finanzamt abzustempeln. Im Februrar gingen dann die Unterlagen zurück zur Bank. Die erstattungsfähigen 10% von der Quellensteuer wurden nun Anfang Juli ausgezahlt. Das haut nun gerade noch hin mit der Abgabe der Steuererklärung 2013. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Juli 11, 2017 · bearbeitet Juli 11, 2017 von berliner Die Norweger haben mir gerade geschrieben, daß sie ab 2016 die VPS account information haben wollen. Das ist das Konto, bei dem die Aktien in Norwegen verwahrt werden. Das kann eigentlich nur meine Bank wissen. Also werde ich mich da morgen durchtelefonieren. So langsam werden die Norweger mir da auch zu schikanös. Erst geht die Bearbeitungszeit von 6 Monaten auf über ein Jahr hoch und jetzt sowas. Das steht sicher im Zusammenhang mit den gesunkenen Öleinnahmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Juli 12, 2017 Die Targobank sagt, sie hat keine VPS account number in Norwegen. Die Norweger sagen, die Targobank muß eine haben. Und so ist man wieder in der ausweglosen Mühle der Bürokratie... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag