Zum Inhalt springen
Slivomir

Rückforderung ausländischer Quellensteuer aus Norwegen

Empfohlene Beiträge

berliner

Für alle, die es interessiert: die depotführende Bank selber hat gar keinen VPS account. Die wickeln alles über Clearstream als Dienstleister ab und Clearstream hat einen VPS account. CS ist auch gegenüber den Norwegern der Inhaber der Aktien. Die Kontodaten dazu: Account holder: CBLU; Account number: 050050032346.

 

Damit hat's bei mir geklappt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kontron

Servus,

Mal eine Bescheidene frage zu Quellensteuer Rückerstattung,bei offenen Fragen diesbezüglich wär kann einen da richtig Auskunft geben

Steuerberater?oder gibt es da von vorherein spezielle Steuerberater die sowas wissen sollten?(Tüv-Ziegel :unsure:).

Mein FA. brauche ich nicht zu Fragen,sie haben mir im letzten Jahr noch einmal nahe gelegt,sie seien kein Auskunft-Büro,wenn sie fragen haben suchen sie sich 

einen Steuerberater!kann das jeder Steuerberater?oder darf man das FA. bloß ein zwei fragen im Jahr stellen?

Ps .Mir geht es nicht darum wie hole ich sie mir die Steuer wieder,sondern nur darum wär kann helfen bei offenen Fragen Quellensteuer,Dividenden)?

Danke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
monopolyspieler

Eine Anlaufstelle wäre die Kundenbetreuung Deiner Bank.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ekkikk

Hi,

das Thema wurde weiter oben schon mal besprochen, aber ich komme leider nicht klar.

Ich versuche über die Online-seite (https://www.altinn.no/)der norwegischen Finanzbehörde die 25% Quellensteuer meiner Equinor-Dividende zurückzuholen. Über das Formular RF-1534 kann man alles notwendige eingeben. Lt. meiner Info sind die vollen 25% erstattbar. Auf Seite 3 des Formulars gibt man die Forderung dazu unter "Refund Claim" an. Leider werden hier nur 10% akzeptiert. Alle anderen Eingaben ergeben eine Fehlermeldung bei "check form".

Was mache ich falsch ?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

wie kommst du darauf, dass direkt 25% erstattet werden?

Korrekt sind imho 10% aus Norwegen, und  später dann noch 15% aus Deutschland (Quellensteueranrechnung).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ekkikk

Hallo,

ws gibt lt.  BMF zwei Möglichkeiten sich die Quellensteuer aus NO zurückzuholen:

Tax treaty und

Shielding deduction 

Beim ersten gibt es 10% beim zweiten angeblich 25% zurück.

Ich habe nun herausgefunden, dass der zweite Fall nicht online funktioniert, sondern nur per Post, also unsicher und langsam....

 

Ich neige daher auch dazu nur die 10% aus NO erstatten zu lassen und 15% vom dt. Finanzamt.

Das Problem hierbei ist, dass in meiner Consors Jahressteuerbescheinigung zu KAP Zeile 41 diese ausländische Quellensteuer nicht auftaucht.

Ich kann sie nur über die jeweilige Dividendenabrechnung nachweisen, Genügt das ?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
· bearbeitet von west263
vor 5 Stunden von ekkikk:

erstatten zu lassen und 15% vom dt. Finanzamt.

edit, dass was hier stand war falsch

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ekkikk

Nein, leider nicht. Bei norwegischen Dividenden geschieht dies nicht. Lt. Consors-Dividendenabrechnung werden erst die 25% NO-Quellensteuer und dann noch die dt. Kapitalertragsst. etc, abgezogen.

Das sind dann über 50% Steuer und bedeutet tatsächlich Doppelbesteuerung !

Oder machen andere Depotbanken das anders ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 40 Minuten von ekkikk:

Beim ersten gibt es 10% beim zweiten angeblich 25% zurück.

 

Das ist ja das Problem mit Norwegen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ekkikk

@chirlu: Vielen Dank für den Hinweis, das Thema habe ich gesucht ! Dort steht eigentlich alles drin....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
vor 5 Stunden von ekkikk:

Nein, leider nicht. Bei norwegischen Dividenden geschieht dies nicht. Lt. Consors-Dividendenabrechnung werden erst die 25% NO-Quellensteuer und dann noch die dt. Kapitalertragsst. etc, abgezogen.

Das sind dann über 50% Steuer und bedeutet tatsächlich Doppelbesteuerung !

ohhh ok, da lag ich wohl etwas daneben und dann ist Norwegen auch so ein mieses Land zum anlegen bei Dividenden Aktien.

Ich mache einen riesigen großen Bogen um solche Länder.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ekkikk

Noch eine Frage, für den Antrag benötigt man die VPS.

Welche ist da aktuell im Fall Equinor gültig:

050050032346 oder

153300000145 ?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

inländische Banken haben in der Regel (immer?) gar keinen eigenen VPS-Account, das läuft alles über Clearstream.

 

Anzugeben ist (ohne Gewähr):

Account holder: CBLU
Account number: 050050032346

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ekkikk

Zur Info:

ich habe letzte Woche einen Antrag zur Rückforderung der 10% Quellensteuer online über altinn.no gestellt. Das Online-Formular ist recht schnell auszufüllen. Nun habe ich bereits heute, also nach einer Woche, den positiven Bescheid über Rückzahlung der 10% für die letzten 4 Jahre erhalten ! Das Geld wird mit Zinsen in 3 Wochen überwiesen. Mit dem Bescheid kann ich mir nun die restlichen 15% vom dt. Finanzamt zurückholen. Leider vermutlich nur für 2024.....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

Ich habe bei meiner Steuerklärung für 2023 versucht mir die 15% vom deutschen Finanzamt zurückerstatten zu lassen, bevor ich die norwegische Rückerstattung beantragt habe. Mal sehen, was sie machen. Der entsprechende Sachbearbeiter muss sich ja erstmal bei dem doch recht spezifischen Sachverhalt auskennen. Bisher wurde meine Steuererklärung aber noch nicht bearbeitet. Vielleicht deswegen <_<

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ekkikk

Eigentlich benötigt das dt. Finanzamt den Bescheid aus NO, daß 10% rückerstattet wurden. Da aber kaum noch Belege bei der Steuererklärung gefordert werden, kann es sein , daß es auch ohne den NO-Bescheid klappt; evtl. fordern sie ihn nach,

Hast du denn schon auf altinn den Antrag für 2023 gestellt ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

Das FA muss die Bescheinigung ja erstmal anfordern. Außerdem kann man die Shielding Deduction in Norwegen als Privatperson ohnehin nicht beantragen. Insofern gibt es auch keinen Grund, den Bescheid des norwegischen FA einzufordern. Mehr als die 10% kriegt man von denen als Privatperson eh nicht. So ähnlich hatte ich es auch begründet. Mal sehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
WOVA1
· bearbeitet von WOVA1
vor einer Stunde von ekkikk:

Eigentlich benötigt das dt. Finanzamt den Bescheid aus NO, daß 10% rückerstattet wurden.

Wenn sie es genau nehmen - ja.

Allerdings hat man ja den Antrag auf die Ansässigkeitsbescheinigung schon vorher gestellt - da steht ja das Land und auch unter "Angaben über die im Ausland zu entlastenden Einkünfte" die Angabe Dividenden drin.

Natürlich gäb es noch die Möglichkeit, dass man den Antrag nie nach Norwegen geschickt hat und mit der Bescheinigung nur das eigene Finanzamt etwas beschäftigen wollte..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 1 Stunde von Dandy:

Ich habe bei meiner Steuerklärung für 2023 versucht mir die 15% vom deutschen Finanzamt zurückerstatten zu lassen

 

Das funktioniert auf keinen Fall. Ausländische Steuern können nur (u.U.) auf deutsche Steuern angerechnet werden; aber wenn man keine deutschen Steuern bezahlt, werden die ausländischen Steuern vom deutschen Finanzamt nicht ausbezahlt. („Zurückerstattet“ wäre auch falsch, weil das Geld ja nie an den deutschen Fiskus geflossen ist.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ekkikk
vor 23 Minuten von Dandy:

Insofern gibt es auch keinen Grund, den Bescheid des norwegischen FA einzufordern. Mehr als die 10% kriegt man von denen als Privatperson eh nicht.

Warum auf die 10% verzichten ? Wie ich oben erwähnte, ist es inzwischen online über altinn.no überhaupt kein Problem und sehr schnell 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ekkikk
vor 1 Stunde von chirlu:

Das funktioniert auf keinen Fall. Ausländische Steuern können nur (u.U.) auf deutsche Steuern angerechnet werden; aber wenn man keine deutschen Steuern bezahlt, werden die ausländischen Steuern vom deutschen Finanzamt nicht ausbezahlt.

Sicher funktioniert das.   Ich habe schließlich 2x25% Steuern bezahlt. Also 25% NO-Quellensteuer und 25% (+Soli) Kapitalertragssteuer. Und 15% der NO-Steuer kann man sich von den 25% Kap.Ertragssteuern vom dt. FA zurückerstatten lassen. Eben aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zw. D und NO.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 17 Minuten von ekkikk:

Ich habe schließlich 2x25% Steuern bezahlt. Also 25% NO-Quellensteuer und 25% (+Soli) Kapitalertragssteuer. Und 15% der NO-Steuer kann man sich von den 25% Kap.Ertragssteuern vom dt. FA zurückerstatten lassen.

 

OK, zu viel gezahlte deutsche Steuer gibt es natürlich zurück. Es ist aber die deutsche Steuer, nicht die norwegische.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

Natürlich geht das. Mir wurde ja vom deutschen Finanzamt zuviel abgezogen (genauer: von der Bank nach Vorgabe des Finanzamtes). Das kann ich auch unabhängig von der Rückerstattung des norwegischen Anteils der zuviel bezahlten Steuer gemäß DBA zurückfordern. 

 

Die Begründung, warum es nicht gleich automatisch gemacht wird wie für andere Länder ist die theoretische Möglichkeit der Shielding Deduction in Norwegen, die man als Privatperson aber gar nicht beantragen kann. Daher gibt es auch keinen sachlichen Grund auf die vorherige Erstattung seitens der norwegischen Finanzbehörde zu bestehen. Das ist meine Argumentation ggü. dem FA.

 

Klar könnte ich auch jedes Jahr die Rückforderung für Norwegen durchführen, aber dafür brauche ich Ansässigkeisbescheinigung und Co. Das ist schon etwas mehr Aufwand als nur ein paar Klicks. Für Norwegen geht es ja auch für mehrere Jahre auf einmal aber wieder mal in Deutschland nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ekkikk

Aber warum auf die 10% verzichten ? Bei mir klappte das mit nur einer einzigen Ansässigkeitsbescheinigung für 4 Jahre (rückwirkend). Über altinn ging das so problemlos und schnell, so daß sich das auch für ein paar hundert € lohnt.....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

Oh man. Ich will nicht auf die 10% verzichten. Ich will aber die 15% über die Steuererklärung zurück, ohne jedes Jahr die Rückforderung aus Norwegen zu beantragen, weil die, wie du ja schreibst, auch vier Jahre rückwirkend beantragt werden kann. Die 15% vom deutschen Fiskus muss man sich aber jedes Jahr über die Steuererklärung zurück holen. Die Frage war, ob das FA eine vorherige (also jährliche) Rückholung der 10% aus Norwegen voraussetzt oder die 15% auch ohne diesen Nachweis erstatten würde.

 

Mein Argument dafür gegenüber dem FA wäre, dass man als Privatperson die Shielding Deduction ohnehin nicht in Norwegen beantragen kann und man damit von dort ohnehin maximal die 10% zurückerstattet bekommen kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...