berliner Juli 17, 2017 Für alle, die es interessiert: die depotführende Bank selber hat gar keinen VPS account. Die wickeln alles über Clearstream als Dienstleister ab und Clearstream hat einen VPS account. CS ist auch gegenüber den Norwegern der Inhaber der Aktien. Die Kontodaten dazu: Account holder: CBLU; Account number: 050050032346. Damit hat's bei mir geklappt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron Juli 17, 2017 Servus, Mal eine Bescheidene frage zu Quellensteuer Rückerstattung,bei offenen Fragen diesbezüglich wär kann einen da richtig Auskunft geben Steuerberater?oder gibt es da von vorherein spezielle Steuerberater die sowas wissen sollten?(Tüv-Ziegel ). Mein FA. brauche ich nicht zu Fragen,sie haben mir im letzten Jahr noch einmal nahe gelegt,sie seien kein Auskunft-Büro,wenn sie fragen haben suchen sie sich einen Steuerberater!kann das jeder Steuerberater?oder darf man das FA. bloß ein zwei fragen im Jahr stellen? Ps .Mir geht es nicht darum wie hole ich sie mir die Steuer wieder,sondern nur darum wär kann helfen bei offenen Fragen Quellensteuer,Dividenden)? Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Juli 17, 2017 Eine Anlaufstelle wäre die Kundenbetreuung Deiner Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ekkikk Dezember 11, 2024 Hi, das Thema wurde weiter oben schon mal besprochen, aber ich komme leider nicht klar. Ich versuche über die Online-seite (https://www.altinn.no/)der norwegischen Finanzbehörde die 25% Quellensteuer meiner Equinor-Dividende zurückzuholen. Über das Formular RF-1534 kann man alles notwendige eingeben. Lt. meiner Info sind die vollen 25% erstattbar. Auf Seite 3 des Formulars gibt man die Forderung dazu unter "Refund Claim" an. Leider werden hier nur 10% akzeptiert. Alle anderen Eingaben ergeben eine Fehlermeldung bei "check form". Was mache ich falsch ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 13, 2024 Hallo, wie kommst du darauf, dass direkt 25% erstattet werden? Korrekt sind imho 10% aus Norwegen, und später dann noch 15% aus Deutschland (Quellensteueranrechnung). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ekkikk Dezember 14, 2024 Hallo, ws gibt lt. BMF zwei Möglichkeiten sich die Quellensteuer aus NO zurückzuholen: Tax treaty und Shielding deduction Beim ersten gibt es 10% beim zweiten angeblich 25% zurück. Ich habe nun herausgefunden, dass der zweite Fall nicht online funktioniert, sondern nur per Post, also unsicher und langsam.... Ich neige daher auch dazu nur die 10% aus NO erstatten zu lassen und 15% vom dt. Finanzamt. Das Problem hierbei ist, dass in meiner Consors Jahressteuerbescheinigung zu KAP Zeile 41 diese ausländische Quellensteuer nicht auftaucht. Ich kann sie nur über die jeweilige Dividendenabrechnung nachweisen, Genügt das ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Dezember 14, 2024 · bearbeitet Dezember 14, 2024 von west263 vor 5 Stunden von ekkikk: erstatten zu lassen und 15% vom dt. Finanzamt. edit, dass was hier stand war falsch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ekkikk Dezember 14, 2024 Nein, leider nicht. Bei norwegischen Dividenden geschieht dies nicht. Lt. Consors-Dividendenabrechnung werden erst die 25% NO-Quellensteuer und dann noch die dt. Kapitalertragsst. etc, abgezogen. Das sind dann über 50% Steuer und bedeutet tatsächlich Doppelbesteuerung ! Oder machen andere Depotbanken das anders ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 14, 2024 vor 40 Minuten von ekkikk: Beim ersten gibt es 10% beim zweiten angeblich 25% zurück. Das ist ja das Problem mit Norwegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ekkikk Dezember 14, 2024 @chirlu: Vielen Dank für den Hinweis, das Thema habe ich gesucht ! Dort steht eigentlich alles drin.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Dezember 14, 2024 vor 5 Stunden von ekkikk: Nein, leider nicht. Bei norwegischen Dividenden geschieht dies nicht. Lt. Consors-Dividendenabrechnung werden erst die 25% NO-Quellensteuer und dann noch die dt. Kapitalertragsst. etc, abgezogen. Das sind dann über 50% Steuer und bedeutet tatsächlich Doppelbesteuerung ! ohhh ok, da lag ich wohl etwas daneben und dann ist Norwegen auch so ein mieses Land zum anlegen bei Dividenden Aktien. Ich mache einen riesigen großen Bogen um solche Länder. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ekkikk Dezember 15, 2024 Noch eine Frage, für den Antrag benötigt man die VPS. Welche ist da aktuell im Fall Equinor gültig: 050050032346 oder 153300000145 ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 16, 2024 Hallo, inländische Banken haben in der Regel (immer?) gar keinen eigenen VPS-Account, das läuft alles über Clearstream. Anzugeben ist (ohne Gewähr): Account holder: CBLU Account number: 050050032346 Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ekkikk Dienstag um 13:05 Zur Info: ich habe letzte Woche einen Antrag zur Rückforderung der 10% Quellensteuer online über altinn.no gestellt. Das Online-Formular ist recht schnell auszufüllen. Nun habe ich bereits heute, also nach einer Woche, den positiven Bescheid über Rückzahlung der 10% für die letzten 4 Jahre erhalten ! Das Geld wird mit Zinsen in 3 Wochen überwiesen. Mit dem Bescheid kann ich mir nun die restlichen 15% vom dt. Finanzamt zurückholen. Leider vermutlich nur für 2024..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Dienstag um 14:49 Ich habe bei meiner Steuerklärung für 2023 versucht mir die 15% vom deutschen Finanzamt zurückerstatten zu lassen, bevor ich die norwegische Rückerstattung beantragt habe. Mal sehen, was sie machen. Der entsprechende Sachbearbeiter muss sich ja erstmal bei dem doch recht spezifischen Sachverhalt auskennen. Bisher wurde meine Steuererklärung aber noch nicht bearbeitet. Vielleicht deswegen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ekkikk Dienstag um 15:01 Eigentlich benötigt das dt. Finanzamt den Bescheid aus NO, daß 10% rückerstattet wurden. Da aber kaum noch Belege bei der Steuererklärung gefordert werden, kann es sein , daß es auch ohne den NO-Bescheid klappt; evtl. fordern sie ihn nach, Hast du denn schon auf altinn den Antrag für 2023 gestellt ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Dienstag um 16:07 Das FA muss die Bescheinigung ja erstmal anfordern. Außerdem kann man die Shielding Deduction in Norwegen als Privatperson ohnehin nicht beantragen. Insofern gibt es auch keinen Grund, den Bescheid des norwegischen FA einzufordern. Mehr als die 10% kriegt man von denen als Privatperson eh nicht. So ähnlich hatte ich es auch begründet. Mal sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Dienstag um 16:24 · bearbeitet Dienstag um 16:26 von WOVA1 vor einer Stunde von ekkikk: Eigentlich benötigt das dt. Finanzamt den Bescheid aus NO, daß 10% rückerstattet wurden. Wenn sie es genau nehmen - ja. Allerdings hat man ja den Antrag auf die Ansässigkeitsbescheinigung schon vorher gestellt - da steht ja das Land und auch unter "Angaben über die im Ausland zu entlastenden Einkünfte" die Angabe Dividenden drin. Natürlich gäb es noch die Möglichkeit, dass man den Antrag nie nach Norwegen geschickt hat und mit der Bescheinigung nur das eigene Finanzamt etwas beschäftigen wollte.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dienstag um 16:29 vor 1 Stunde von Dandy: Ich habe bei meiner Steuerklärung für 2023 versucht mir die 15% vom deutschen Finanzamt zurückerstatten zu lassen Das funktioniert auf keinen Fall. Ausländische Steuern können nur (u.U.) auf deutsche Steuern angerechnet werden; aber wenn man keine deutschen Steuern bezahlt, werden die ausländischen Steuern vom deutschen Finanzamt nicht ausbezahlt. („Zurückerstattet“ wäre auch falsch, weil das Geld ja nie an den deutschen Fiskus geflossen ist.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ekkikk Dienstag um 16:32 vor 23 Minuten von Dandy: Insofern gibt es auch keinen Grund, den Bescheid des norwegischen FA einzufordern. Mehr als die 10% kriegt man von denen als Privatperson eh nicht. Warum auf die 10% verzichten ? Wie ich oben erwähnte, ist es inzwischen online über altinn.no überhaupt kein Problem und sehr schnell Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ekkikk Dienstag um 18:15 vor 1 Stunde von chirlu: Das funktioniert auf keinen Fall. Ausländische Steuern können nur (u.U.) auf deutsche Steuern angerechnet werden; aber wenn man keine deutschen Steuern bezahlt, werden die ausländischen Steuern vom deutschen Finanzamt nicht ausbezahlt. Sicher funktioniert das. Ich habe schließlich 2x25% Steuern bezahlt. Also 25% NO-Quellensteuer und 25% (+Soli) Kapitalertragssteuer. Und 15% der NO-Steuer kann man sich von den 25% Kap.Ertragssteuern vom dt. FA zurückerstatten lassen. Eben aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zw. D und NO. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dienstag um 18:33 vor 17 Minuten von ekkikk: Ich habe schließlich 2x25% Steuern bezahlt. Also 25% NO-Quellensteuer und 25% (+Soli) Kapitalertragssteuer. Und 15% der NO-Steuer kann man sich von den 25% Kap.Ertragssteuern vom dt. FA zurückerstatten lassen. OK, zu viel gezahlte deutsche Steuer gibt es natürlich zurück. Es ist aber die deutsche Steuer, nicht die norwegische. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Mittwoch um 02:33 Natürlich geht das. Mir wurde ja vom deutschen Finanzamt zuviel abgezogen (genauer: von der Bank nach Vorgabe des Finanzamtes). Das kann ich auch unabhängig von der Rückerstattung des norwegischen Anteils der zuviel bezahlten Steuer gemäß DBA zurückfordern. Die Begründung, warum es nicht gleich automatisch gemacht wird wie für andere Länder ist die theoretische Möglichkeit der Shielding Deduction in Norwegen, die man als Privatperson aber gar nicht beantragen kann. Daher gibt es auch keinen sachlichen Grund auf die vorherige Erstattung seitens der norwegischen Finanzbehörde zu bestehen. Das ist meine Argumentation ggü. dem FA. Klar könnte ich auch jedes Jahr die Rückforderung für Norwegen durchführen, aber dafür brauche ich Ansässigkeisbescheinigung und Co. Das ist schon etwas mehr Aufwand als nur ein paar Klicks. Für Norwegen geht es ja auch für mehrere Jahre auf einmal aber wieder mal in Deutschland nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ekkikk Mittwoch um 12:43 Aber warum auf die 10% verzichten ? Bei mir klappte das mit nur einer einzigen Ansässigkeitsbescheinigung für 4 Jahre (rückwirkend). Über altinn ging das so problemlos und schnell, so daß sich das auch für ein paar hundert € lohnt..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Mittwoch um 13:10 Oh man. Ich will nicht auf die 10% verzichten. Ich will aber die 15% über die Steuererklärung zurück, ohne jedes Jahr die Rückforderung aus Norwegen zu beantragen, weil die, wie du ja schreibst, auch vier Jahre rückwirkend beantragt werden kann. Die 15% vom deutschen Fiskus muss man sich aber jedes Jahr über die Steuererklärung zurück holen. Die Frage war, ob das FA eine vorherige (also jährliche) Rückholung der 10% aus Norwegen voraussetzt oder die 15% auch ohne diesen Nachweis erstatten würde. Mein Argument dafür gegenüber dem FA wäre, dass man als Privatperson die Shielding Deduction ohnehin nicht in Norwegen beantragen kann und man damit von dort ohnehin maximal die 10% zurückerstattet bekommen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag