Kaa Dezember 14, 2005 Hallo, ich bin auch Student und habe keine weiteren Einkünfte, wüsste gerne wie das ist. Nehmen wir mal an ich komme über diese 512 Euro, muss ich dann Steuern von 20%-40% zahlen? Wenn das so ist, dann lohnt sich ja eine Anlage in ein Tagesgeldkonto fast mehr - denn verrechnet mit den möglichen Risiken ist ein Engagement in Aktien garnicht rentabel wenn biszu 40% der Staat kriegt... Gruß, Kaa Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sander Dezember 14, 2005 Also ich bin auch Studet und habe sonst keine Einkünfte. Habe aber bereits über 512 gewinn in diesem jahr gemacht. Bis jetzt wollt keiner Geld von mir Hoff ich hinterzieh so keine Steuern, aber ich hab ja auch keine Einkommensteuerungerklärung . Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaa Dezember 14, 2005 Kannst du dann als Student unendlich viel Gewinn machen ohne Steuern abzugeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Savini Dezember 14, 2005 Kannst du dann als Student unendlich viel Gewinn machen ohne Steuern abzugeben? Kann er schon - und macht sich strafbar. Es kommt auf das Gesamteinmommen an. Liegt dieses unter einem bestimmten Betrag, muss man keine Steuern zahlen. Liegt es drüber, wird gemäß der Steuerprogression ein Steuersatz berechnet, da dann für alle Einkünfte gilt. Aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens werden Aktiengewinne dann aber nur zur Hälfte versteuert. Da bisher noch keine Steuern auf Aktiengewinne von den Brokern selbst einbehalten werden, besteht also die Möglichkeit für jemanden, der sonst kein Einkommen hat und daher auch bisher keine Steuererklärung machen mußte, seine beliebig hohen Spekulationsgewinne nicht zu versteuern. Liegen sie aber über dem Freibetrag, ab dem grundsätzlich Einkommenssteuer zu zahlen ist, begeht er damit Steuerhinterziehung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SIRIS Dezember 14, 2005 Wenn ihr keine Steuerklärung abgebt bekommt der Fiskus von euren Gewinnen nichts mit. (Im Normalfall) Die Banken melden eure Spekulationsgewinne nicht, ihr seid dafür verantwortlich diese zu protokollieren und mit der Einkommenssteuerklärung abzugeben. Wenn man also mehr als 512 verdient hat und trotzdem keine Steuererklärung abgibt ist dass wahrscheinlich Steuerhinterziehung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HeLe Dezember 14, 2005 Wenn man also mehr als 512 verdient hat und trotzdem keine Steuererklärung abgibt ist dass wahrscheinlich Steuerhinterziehung. Wie soll man sich denn der Steuerhinterziehung schuldig machen, wenn man nicht steuerpflichtig ist? Wer weniger als 7000nochwas Jahreseinkommen hat (wobei Spekulationsgewinne - wie oben erwähnt - nur zur Hälfte dazugezählt werden), bezahlt keine Einkommenssteuer und kann diese daher auch schlecht hinterziehen. Kann sein, daß man wegen Verstoßes gegen Verwaltungsvorschrift xyz mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 7,43 belegt werden kann, wenn man sie nicht abgibt - aber ehrlich, die Wahrscheinlichkeit, daß das passiert, ist wohl eher gering. Eine Straftat ist es auf jeden Fall nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaa Dezember 14, 2005 Spekulationsgewinne werden also nur zur Hälfte dazugerechnet.. aha.. warum? Heißt das im Klartext ich als Student kann 15000 Euro Spekulationsgewinne machen, muss sie nicht versteuern und das alles ohne mich strafbar zu machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sander Dezember 14, 2005 Es kommt auf das Gesamteinmommen an. Liegt dieses unter einem bestimmten Betrag, muss man keine Steuern zahlen. Ist das Gesetzlich niedergeschrieben? Kannst das durch irgendwas beweisen? Das heisst also, als Student brauch man keine SpekSteuer zuzahlen wenn ich kein Einkommen habe. Richtig? gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Savini Dezember 14, 2005 Es kommt auf das Gesamteinmommen an. Liegt dieses unter einem bestimmten Betrag, muss man keine Steuern zahlen. Ist das Gesetzlich niedergeschrieben? Kannst das durch irgendwas beweisen? Das heisst also, als Student brauch man keine SpekSteuer zuzahlen wenn ich kein Einkommen habe. Richtig? gruß Die Spekugewinne zählen doch auch zum Einkommen, ebenso wie z.B. auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hunterx Dezember 14, 2005 Als student habt ihr einen Freibetrag im Jahr, der ist jedes Jahr unterschiedlich, diese Jahr liegt er so bei 7500 € genau weiß ich den Betrag nicht, kommt ihr da nicht drüber ist es egal, ALLERDINGS zählen auch 50% vom Bafög sowie das Kindergeld, sowie 400 € Jobs mit rein, bei 560 € Bafög (Höchstsatz kommt ihr also schon auf 330€*12) Kindergeld mit 150€ (ca) schlägt da auch gut zubuche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaa Dezember 15, 2005 Aber wird nun BAfäG, Kindergeld und vor allem Spekulationsgewinne voll angerechnet oder nur zu 50%? Also wenn ich 330 BAfäG kriege werden dann nur 165 angerechnet? Bei 154 Euro Kindergeld werden da nur 77 Euro angerechnet? Und nehmen wir mal an ich hab pro Monat 300 Euro Spekulationsgewinn werden dann nur 150 angerechnet oder von allem immer der volle Betrag? In welchem Gesetz steht das mit den 50% überhaupt? Und wo findet man heraus wie hoch der Freibetrag genau ist? Gruß, Kaa Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sander Dezember 15, 2005 Oh, jeder sagt was anders. Kann einer einen Link reinstellen wo man das genau Nahlesen kann? gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hunterx Dezember 15, 2005 · bearbeitet Dezember 15, 2005 von hunterx Link kenn ich nicht, aber es wird NUR das Bafög mit 50 % anfgerechnet da ihr ja auch nur 50% des Bafögs als Förderung erhaltet, den rest müßt ihr zurück zaheln, weshalb es nicht als Einkommen gezählt wird, Spekulationsgewinne, Kindergeld sowie alle sonstigen Einnahmen werden voll angerechnet. Also Bsp. Bafög 330€ im Monat -> es werden 165 € angerechnet (12*165 = 1980€) Kindergeld 150€ im Monat -> es werden 150€ angerechnet (12*150€ = 1800 €)) Spekulationsgeweinne 5000€ im Jahr -> es werden 5000 € angerechnet Gesamt : 1980 + 1800 + 5000 =8780€ ->d.h ihr habt zuviel verdient, in dem fall kann es passieren das ihr das Kindergeld komplett zurück zahlen müßt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sander Dezember 15, 2005 Warum wird das Kindergeld und der Bafög als Einkommen verrechnet? gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hunterx Dezember 15, 2005 · bearbeitet Dezember 15, 2005 von hunterx Tja, warum weil du es als Einkommen zur verfügung hast, d.h. du mußt es ja nicht zurück zahlen, der staat gibt dir diese Förderung aber nur solange wie du ein bestimmtes einkommen nicht überschreitest, also Geld was du zur Verfügung hast, deswegen zählt es auch mit dazu. wenn es nicht mit reinzählen würde wär es ja unfair, da einige diese Förderungen nicht bekommen und dann trotzdem nur soviel steuerfreu verdienen dürfen wie derjenige der dir Förderung bekommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaa Dezember 15, 2005 Da weiß ich ja jetzt schon viel mehr, nun würde mich nur noch die GENAUE Freibetragsgrenze für Studenten interessieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GerJoHo Dezember 16, 2005 Moin, Moin, ich habe da mal eine ganz dumme Frage und irgendwie finde ich keine gescheite Antwort, es geht um die Verrechnung von Gewinnen aus Aktiengeschäften gegen Verluste aus festverzinslichen Papiere. Als Beispiel : Festverzinsliches Wertpapier, gekauft am 1.1.2005, 1000 Stk. á 104 Euro = 104.000 Zinszahlung am 2.1.2005 : 3000 Euro verkauft am 1.12.2005, 1000 Stk. á 102 Euro = 102.000 (ergibt sich automatische durch die Verkürzung der Laufzeit) Aktie gekauft am 1.1.2005, 100 á 10 Euro = 1000 Euro Dividende am 2.1.2005, 20 Euro verkauft am 1.12.2005, 100 á 55 Euro = 5500 Euro (und dieses jahr war ja nicht so schlecht) so, der erste Schritte ist ja einfach : Zinsen (3000) => 3000 Euro Dividenden (20) => 10 Euro wg. Halbeinkünfteverfahren = 3010 - Sparerfreibetrag etc etc. Nur wie geht es mit den Spekulationsgewinnen ? etwa so : Festverzinsliche Wertpapier : - 2000 Euro => -2000 Euro (voll angerechnet) Aktie : + 4500 Euro => + 2250 (halbiert wegen Halbeinkünfteverfahren) Summe : + 250 = unterhalb des Freibetrages. Heisst das, dass ich durch geschickte Kombination von festerverzinslichen Wertpapieren und Aktien die Steuerlast gegenrechnen kann ? *gruebel* ..... würde immerhin ein paar Möglichkeiten neu eröffnen ich würde mich über eine Antwort freuen ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Larsemann Januar 8, 2006 · bearbeitet Januar 8, 2006 von Larsemann Ehm, hallo...noch jemand da?! =) Ich habe wohl nicht alles Verstanden. Meine Frage ist, ob ich Aktien die ich 2002 gekauft habe und dann 2005 mit großem Verlust verkauft habe, mit Aktiengewinnen aus 2005 gegenrechnen kann!? Kann mir darauf jemand klar antworten? Vielen Dank Gruß Larsemann Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maharishi Januar 8, 2006 Mein Frage ist, ob ich Aktien die ich 2002 gekauft habe und dann 2005 mit großem Verlust verkauft habe, mit Aktiengewinnen aus 2005 gegenrechnen kann!? Nein, kannst du nicht. Spekulationsgewinne (innerhalb eines Jahres) kannst du nur mit Spekulationsverlusten (innerhalb eines Jahres) verrechnen. Alles, was außerhalb der Haltefrist von einem Jahr ist, gilt nicht als Spekulationsgewinn oder -verlust. Wer z. B. absolute Leichen aus Nemax-Zeiten im Depot hat, hätte die besser innerhalb eines Jahres verkauft und sich einen Verlustvortrag gesichert, den er später mit Spekulationsgewinnen verrechnen kann. Btw ändert sich das zum 1. Janur 2007 alles. Dann werden alle Kursgewinne steuerpflichtig, auch nach einem Jahr, und außerdem wird der Sparerfreibetrag ein weiteres Mal gesenkt. So steht es jedenfalls im Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Larsemann Januar 8, 2006 Das heisst Verlust ist Verlust. Und ich bleibe darauf sitzen. Und den Gewinn für 2005 muss ich komplett Versteuern. Tja, das passiert wenn man(n) nicht clever genug ist. Danke für die Information. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maharishi Januar 8, 2006 @ Den Gewinn mußt du nur versteuern, wenn du die Aktien kürzer als ein Jahr hattest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
StockJunky Januar 8, 2006 Btw ändert sich das zum 1. Janur 2007 alles. Dann werden alle Kursgewinne steuerpflichtig, auch nach einem Jahr, und außerdem wird der Sparerfreibetrag ein weiteres Mal gesenkt. So steht es jedenfalls im Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD. Was redest du für einen Unsinn? NOCH ändert sich GAR NICHTS. Nur weil das im Koalitionsvertrag steht ist das noch lange keine gesicherte Grundlage dafür, dass dieser Punkt auch tatsächlich umgesetzt wird. Der Koalitionsvertrag listet lediglich die Punkte auf, die man in der Koaltion gemeinsam angehen will. Ob da wirklich ein derartiges Gesetz rauskommt bleibt fraglich! Also stell doch bitte EVENTUALITÄTEN nicht als FAKTEN dar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys Januar 8, 2006 Warum so aufgebracht StockJunky? Was anderes hat doch Maharishi auch nicht geschrieben. Es steht so im Koalitionsvertrag, nicht mehr und nicht weniger. Auch wenn es noch kein Gesetz dafür gibt und es sicherlich fraglich ist, wahrscheinlich ist es aber doch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maharishi Januar 8, 2006 Was redest du für einen Unsinn? Da ist kein Unsinn, denn es steht nicht nur im Koalitionsvertrag, es gibt auch eindeutige Absichtserklärungen aus beiden Parteien. Die Diskussion über die Steuerfreiheit von Kursgewinnen und über ein sog. Abgeltungssteuer für Kapitalerträge läuft schon eine ganze Weile. Das ist also mehr als nur eine Sprechblase aus der Politik. Angesichts der klammen öffentlichen Kassen werden die das auch ziemlich sicher durchziehen. Steht erstmal ein bestimmter Steuersatz, wird der später möglicherweise angehoben. Schau dir doch mal an, was aus dem Sparerfreibetrag geworden ist. Früher waren das mal 6.000 DM (Ehepaaare 12.000 DM) und jetzt ist er bei 1370 . Regierungen jeder Couleur neigen nun mal dazu, den Bürgern die Kohle aus der Tasche zu ziehen. Wenn wir Glück haben, bleibt der Gesetzentwurf stecken, weil die Lobby, namentlich die Geldwirtschaft, die ja nicht ohne Einfluß ist, sich erfolgreich wehrt. Ich glaub das aber nicht. Das wird kommen, leider. Ein großes Problem dabei sind die seit Jahren steigenden Aktienkurse. Da ist nämlich richtig was zu holen für den Finanzminister. Ich finds ja auch nicht gut, denn ich sitze auf gigantischen Buchgewinnen, schon wegen der BB-Aktie. Die bekomme ich ziemlich sicher steuerfrei durch, weil ich die Aktien schon sehr lange habe, aber daß ich bei allen Neuinvestments den Finanzminister beteiligen soll, liegt mir schwer auf dem Magen. PS: Würde dann auch für Kursgewinne bei Aktienfonds gelten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag