Zum Inhalt springen
zahnfee

Steuererklärung 09 Anlage KAP nötig wenn Sparerfreibetrag ausgeschöpft?

Empfohlene Beiträge

zahnfee

Hallo,

 

ich möchte meine Steuererklärung 2009 machen, stolpere aber über einen Punkt ...KAP

 

erstmal die Fakten:

 

- Sparerfreibetrag 801,- wurde voll ausgeschöpft (war auch beantragt), darüber hinaus gab es auch noch Einnahmen (Zinsen), welche ja pauschal von der Bank versteuert wurde.

- Vermögenswirksame Leistungen -> Anlage in DWS LEA Fond (auch hier sollte ja alles von der Bank abgeführt worden sein)

- Bin nicht Kirchensteuerpflichtig

- Jahreseinkommen in 2009 round about 40k Steuerklasse 1

 

Frage: Muss ich die Anlage KAP ausfüllen / abgeben? Was ist mit dem LEA Fond ...ich werde ja die staatl. Förderung nicht bekommen. Muss ich da noch was angeben?

 

tnk

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
supertobs

Außer Du hastErträge aus ausändischen Thesaurierern,ist bei Dir bereits alles versteuert. Anlage KAP entfällt dann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zero84

morgen,

 

so pauschal kann man des net sagen. müssen und können sind zwei verschiedene punkte.

- hast du ausl. thesaurierende fonds im depot?

- wie hoch wäre denn dein zu versteuerndes einkommen?

- ist dein persönlicher steuersatz unter 25%?

 

bzgl. der festsetzung von arbeitnehmer sparzulage: da musst ja normalerweise nur nen kreuz machen, aber du wirst wohl keine förderung erhalten, daher brauchst des kreuz net setzen

 

grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
zahnfee

morgen,

 

so pauschal kann man des net sagen. müssen und können sind zwei verschiedene punkte.

- hast du ausl. thesaurierende fonds im depot?

- wie hoch wäre denn dein zu versteuerndes einkommen?

- ist dein persönlicher steuersatz unter 25%?

 

bzgl. der festsetzung von arbeitnehmer sparzulage: da musst ja normalerweise nur nen kreuz machen, aber du wirst wohl keine förderung erhalten, daher brauchst des kreuz net setzen

 

grüße

 

ich habe nur den DWS LEA Fond für verrm. wirksame Leistung ...keine Ahnung ob der ein ausl. thesaurierender fonds ist

Jahreseinkommen ist 40k und Steuersatz sollte damit über 25% sein

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zero84

dann muss du die anlage kap nicht ausfüllen, wurde alles schon versteuert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knarf

Du musst die Anlage KAP wohl nicht ausfüllen. Aber du solltest prüfen, ob es nicht doch sinnvoll ist. Wenn du neben deinem Einkommen nur Kapitaleinkünfte hast, steht dir zusätzlich noch ein Freibetrag von 410 Euro zu - §46 Abs. 3 und 5 ESTG.

 

Achtung! Das ist mein gefährliches Steuerhalbwissen. <_< Aber zumindest bei mir klappt das immer so. Neben meinem Arbeitseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit habe ich noch Kapitaleinkünfte. Und dort gibts neben dem Sparerfreibetrag noch den Freibetrag von 410 Euro nach §46.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knarf

So, hab gestern Anlage KAP ausgefüllt. Bin mir aber nicht sicher ob das alles so richtig ist.

 

- In Zeile 4 und 5 habe ich jeweils ein Kreuz gesetzt.

 

- In Zeile 7 habe ich die Summe der Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) eingetragen. Ich habe bei mehreren Banken Erträge erzielt - in der Summe etwa 1100 Euro. Müssen die alle einzeln aufgeführt werden? Oder reicht die Summe? Was gehört bei den korrigierten Beträgen rein?

 

- In Zeile 14 habe ich die Summe der gestellten Freibeträge bei allen Banken angegeben - sind die vollen 801 Euro. Hier bin ich mir nun gar nicht sicher. Oder muss hier nur der tatsächlich verbrauchte Betrag rein? Bei einer Bank hatte ich einen Freistellungsauftrag über 100 Euro gestellt, aber nur 80 verbraucht.

 

- Was gehört dann in Zeile 14a rein? Momentan hab ich da eine 0. Oder wäre hier z.B. die 20 Euro Different zwischen gestellt und verbraucht richtig?

 

- In Zeile Zeile 49 und 50 hab ich die bereits von den Banken abgeführte Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag eingetragen.

 

- Und in Zeile 53 "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" hab ich noch 5 Euro eingetragen. Worauf hat dieser Wert Einfluss? Ich habe die Steuerberechnung mal mit den 5 Euro und mal ohne durchgeführt. Da ändert sich nichts.

 

Passt das alles so? Oder sind irgendwo Fehler?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o

Ich habe von meiner Depot-Bank(Ing-diba) jetzt die Jahressteuerbescheinigung und Eträgnisaufstellung bekommen. Alle Werte sind bei 0,54. Außer einer: Höhe der Kapitalerträge - Zeile 7 der Anlage KAP. Aber der Wert ist unter einem Euro.

Jedoch steht dort dann auch noch: "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages: 0,54 - Zeile 14 oder 14a Anlage KAP.

 

Heißt das jetzt, dass ich nichts angeben muß in meiner Steuererklärung?

 

Danke.

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo Pascal,

 

ja, die Angabe dieser Minibeträge kannst du dir schenken. Da man alle Erträge zu seinen Gunsten runden darf, dürftest du auch überall Null eintragen. <_<

 

Und wie immer: Keine Steuern gezahlt, also ist auch keine Erstattung möglich.

 

Anmerkung: Ich gehe davon aus, dass keine nicht bankintern vorgetragenen Verluste entstanden sind, oder sonst irgendwelche Besonderheiten.

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
seventh_son

- In Zeile 7 habe ich die Summe der Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) eingetragen. Ich habe bei mehreren Banken Erträge erzielt - in der Summe etwa 1100 Euro. Müssen die alle einzeln aufgeführt werden? Oder reicht die Summe? Was gehört bei den korrigierten Beträgen rein?

Grundsätzlich musst du nur Erträge angeben, die deines Wissens nach nicht korrekt versteuert wurden. Z.B., weil keine Kirchensteuer abgeführt wurde, weil die Bank einen Fehler gemacht hat, Transaktionskosten nicht vor der Versteuerung abgezogen wurden, du mit deinem pers. Steuersatz unter 25% liegst o.ä. Diese Erträge zusammenaddieren und eintragen (soweit ich mich erinnere gibt's doch gar keine Möglichkeit, die Erträge einzeln aufzuführen?).

 

In die Spalte für die korrigierten Erträge kannst du etwas eintragen, wenn du meinst, dass du mehr oder weniger Ertrag hattest, z.B. wenn die Bank falsche Angaben gemacht hat oder etwas vergessen hat.

 

- In Zeile 14 habe ich die Summe der gestellten Freibeträge bei allen Banken angegeben - sind die vollen 801 Euro. Hier bin ich mir nun gar nicht sicher. Oder muss hier nur der tatsächlich verbrauchte Betrag rein? Bei einer Bank hatte ich einen Freistellungsauftrag über 100 Euro gestellt, aber nur 80 verbraucht.

 

Dort steht "in Anspruch genommen", d.h. da wird der verbrauchte Betrag angegeben.

 

- Was gehört dann in Zeile 14a rein? Momentan hab ich da eine 0. Oder wäre hier z.B. die 20 Euro Different zwischen gestellt und verbraucht richtig?

 

Da gehören die in Anspruch genommenen Freibeträge bei den Stellen rein, für die KEINE Erträge in der Steuererklärung aufgeführt wurden. Beispiel: Voller Freibertrag in Höhe von 801 Euro wurde bei Bank A verbraucht. Die Versteuerung der Erträge über die Abgeltungssteuer war in Ordnung, deshalb werden die Erträge nicht in die Steuererklärung aufgenommen. Jetzt hast du aber noch weitere Erträge bei Bank B, für die keine Kirchensteuer abgeführt wurde. Deshalb müssen diese Erträge in der Steuererklärung erwähnt werden. Würde heißen, in Zeile 14a muss 801 Euro stehen (verbrauchter Freibertrag für nicht angegebene Erträge). In Zeile 14 dann 0 Euro, weil bei den in der Steuererklärung enthaltenen Erträgen von Bank B ja kein Freibetrag in Anspruch genommen wurde (war bei Bank A schon komplett aufgebraucht).

 

Wenn du jetzt alle Kapitalerträge in die Steuererklärung aufgenommen hast, hast du den umgekehrten Fall. Dann würde in Zeile 14 der von allen Stellen in Anspruch genommene Freibetrag eingetragen und in 14a nichts, da du ja alle Erträge erklärt hast.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o

Da man alle Erträge zu seinen Gunsten runden darf, dürftest du auch überall Null eintragen. <_<

Also bis 99cent darf man runterrunden, ab 1 natürlich nicht mehr, richtig? Und dann beim nächsten angebrochenem Euro wieder so, also 1,99 müsste man mindestens 1 angeben.

 

Und wie immer: Keine Steuern gezahlt, also ist auch keine Erstattung möglich.

Keine Steuern gezahlt??? Meinst du, weil ich den Sparerpauschbetrag hatte, der die 54cent abgedeckt hat? Also wenn ich jetzt z.B. 10 gehabt hätte dort anstelle der 54cent, und die auch durch den Sparerpauschbetrag abgedeckt worden wären, dann müsste ich auch nix angeben in der Steuererklärung. Richtig?

 

Sparerpauschbetrag ist doch der Freistellungsauftrag mit gemeint, oder?

 

Frohes Fest!

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Pascal,

 

Also bis 99cent darf man runterrunden, ab 1 natürlich nicht mehr, richtig? Und dann beim nächsten angebrochenem Euro wieder so, also 1,99 müsste man mindestens 1 angeben.

Ja, genau. Erträge nach unten Runden, Aufwendungen nach oben (eigentlich ist es ja kein Runden, sondern eher ein Abschneiden)

 

Keine Steuern gezahlt??? Meinst du, weil ich den Sparerpauschbetrag hatte, der die 54cent abgedeckt hat? Also wenn ich jetzt z.B. 10 gehabt hätte dort anstelle der 54cent, und die auch durch den Sparerpauschbetrag abgedeckt worden wären, dann müsste ich auch nix angeben in der Steuererklärung. Richtig?

Ja, die 801 Euro sind immer steuerfrei, egal ob erklärt oder nicht (der Sparerpauschbetrag erscheint ggf. auch im Steuerbescheid).

Früher konnte man ankreuzen, dass die Kapitalerträge unter 801 Euro lagen, und damit hatte sich die Anlage dann KAP erledigt (in den meisten Fällen zumindest). Im Zuge der Abgeltungsteuer müssen Kapitalerträge überhaupt nicht mehr erklärt werden, solange die volle Steuer (incl. Kirchensteuer, falls dort Mitglied) bankseitig einbehalten wurde.

Wenn das sonstige Einkommen allerdings nicht sehr hoch ist, lohn vielleicht die freiwillige Angabe (Günstigerprüfung, KAP Zeile 4). Das nur für die Zukunft, denn für 2009 - wie gesagt: nichts gezahlt => keine Erstattung.

 

Sparerpauschbetrag ist doch der Freistellungsauftrag mit gemeint, oder?

Ja, genau.

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...