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Lupo1

Abgeltungssteuer zurückfordern

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Lupo1

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Ich hatte bis November 2009 17 Jahre lang bei der Nürnberger Vericherung in eine Kapitalbildende Lebensversicherung monatlich eingezahlt. Für das Geld wurden Fondsanteile gekauft. Im November wäre es dann zur Auszahlung gekommen. Da die Aktien aber nicht so gut standen habe ich bei der Postbank ein Depot eröffnet und sie mir da reinlegen lassen. Nun brauchte ich aber dringend das Geld und habe die Aktien letzte Woche verkaufen müsse. Mit Schrecken mußte ich feststellen das ich viel weniger bekam als errechnet. Auf der heutigen Abrechnung habe ich gesehen das mir ein paar hundert Euro Abgeltungssteuer abgezogen wurden.

Meine Frage an Euch. Ich hatte die Aktien doch schon über Jahre. Bekomme ich den betrag nächstes Jahr bei der Lohnsteuer vom Finanzamt wieder?

Und brauche ich da eine bestimmte Beschenigung von der Nürnberger??

Oder habe ich jetzt etwa die A....karte gezogen?

Um einen guten Rat wäre ich sehr dankbar.

 

 

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crosplit

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Ich hatte bis November 2009 17 Jahre lang bei der Nürnberger Vericherung in eine Kapitalbildende Lebensversicherung monatlich eingezahlt. 

Oder habe ich jetzt etwa die A....karte gezogen?

Um einen guten Rat wäre ich sehr dankbar.

 

 

 

Naja, die Anteile die von Januar bis November 2009 gekauft wurden unterliegen der Abmelkungsteuer! Alles vor 2009 unterlag noch der einjährigen Spekulationsfrist...wir schreiben ja mittlerweile schon das Jahr 2010!

 

 

Die sog. A....karte hast Du nicht gezogen: 17 Jahre angespart, davon 16 Jahre abmelkungsteuerfrei incl. höherer Kapital-Freibeträge.

 

Stell dir vor Du würdest heute anfangen? Die Jugend von heute hat`s nicht einfach...  :-

 

 

 

 

 

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Zero84

Bei fondsgebundenen Versicherungsverträgen i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG wird dem Versicherungsnehmer mitunter das Wahlrecht eingeräumt, anstatt einer Auszahlung der Versicherungsleistung in Geld eine Übertragung von Fondsanteilen zu verlangen. § 43a Absatz 2 Satz 3 EStG ist in diesen Fällen entsprechend anzuwenden. Die vom Versicherungsunternehmen mitgeteilten Anschaffungsdaten sind von dem übernehmenden inländischen Kreditinstitut zu verwenden. Als Anschaffungskosten gilt dabei der Rücknahmepreis, mit dem die Versicherungsleistung bei einer Geldzahlung berechnet worden wäre; vgl. Rz. 34 des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S.1172). Als Anschaffungsdatum ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Versicherungsleistung vom Versicherungsunternehmen mitzuteilen.

 

siehe BMF Schreiben vom 22.12.09 "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" Randziffer 186.

 

Ob die Abrechnung nun korrekt ist und was genau besteuert, kann man jedoch nur beurteilen, wenn man sie vorliegen hat.

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Lupo1

Bei fondsgebundenen Versicherungsverträgen i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG wird dem Versicherungsnehmer mitunter das Wahlrecht eingeräumt, anstatt einer Auszahlung der Versicherungsleistung in Geld eine Übertragung von Fondsanteilen zu verlangen. § 43a Absatz 2 Satz 3 EStG ist in diesen Fällen entsprechend anzuwenden. Die vom Versicherungsunternehmen mitgeteilten Anschaffungsdaten sind von dem übernehmenden inländischen Kreditinstitut zu verwenden. Als Anschaffungskosten gilt dabei der Rücknahmepreis, mit dem die Versicherungsleistung bei einer Geldzahlung berechnet worden wäre; vgl. Rz. 34 des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S.1172). Als Anschaffungsdatum ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Versicherungsleistung vom Versicherungsunternehmen mitzuteilen.

 

siehe BMF Schreiben vom 22.12.09 "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" Randziffer 186.

 

Ob die Abrechnung nun korrekt ist und was genau besteuert, kann man jedoch nur beurteilen, wenn man sie vorliegen hat.

 

Vielen Dank schon einmal für die Antwort. Habe mir die Abrechnung jetzt noch einmal angeschaut und nachgerechnet. Da die Altien von Januar 2009 bis zum Verkauf gestiegen waren, wurde wirklich nur der Gewinnbetrag versteuert. Jetzt hätte ich gleich eine Frage hinterher. Dummerweise habe ich meinen Freibetrag nicht ausgenutzt und ganz verteilt. Sprich ich habe noch einen Freistellungsbetrag von 249 den ich gar nicht vergeben habe. Kann ich das irgendwie beim nächsten Jahr Lohnsteuer verrechnen lassen und kriege ich dann eventuell wenigstens noch 249 mehr wieder?

Oder ist der Zug jetzt abgefahren?

 

 

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neysee

Dummerweise habe ich meinen Freibetrag nicht ausgenutzt und ganz verteilt. Sprich ich habe noch einen Freistellungsbetrag von 249 den ich gar nicht vergeben habe. Kann ich das irgendwie beim nächsten Jahr Lohnsteuer verrechnen lassen und kriege ich dann eventuell wenigstens noch 249 mehr wieder?

Oder ist der Zug jetzt abgefahren?

 

Das geht bei der Einkommensteuererklärung. Aber es gibt natürlich nicht 249 wieder, sondern die auf die 249 abgeführten Steuern, als ca. 65.

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Zero84

morgen,

 

hattest du für 2009 noch was übrig oder beziehst du dich schon auf 2010?

 

wenn 2009 -> steuererklärung

wenn 2010 -> bei der bank einreichen, dann wird ne steueroptimierung durchgeführt und die zuzahlende KESt wird nochmals neu berechnet und die zuviel bezahlte steuer erstattet

 

gruß

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Lupo1

morgen,

 

hattest du für 2009 noch was übrig oder beziehst du dich schon auf 2010?

 

wenn 2009 -> steuererklärung

wenn 2010 -> bei der bank einreichen, dann wird ne steueroptimierung durchgeführt und die zuzahlende KESt wird nochmals neu berechnet und die zuviel bezahlte steuer erstattet

 

gruß

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Lupo1

Habe für 2010 noch 249 übrig die ich noch keiner Bank zugewiesen habe.

Allerdings hatte ich glaube ich auch einen Denkfehler gemacht und meine das der Steuerabzug so wie ich ausgerechnet habe auf meine ganzen Aktien angerechnet wurde. Vielleicht noch einmal zum Anfang.

1992 Abschluß einer Lebensversicherung mit monatlichen Einzahlungen. Dynamische Erhöhung.

Januar 2009 Kurswert pro Aktie 102, Oktober 2009 letzte Einzahlung. Monatlich zuletzt immer 55. Im November 2009 habe ich die Aktien in ein Depot bei der Postbank legen lassen.

Kurswert im November 130. Verkauf im Februar 2010 zu 131 pro Aktie.

Ermittlung für steuerrelevante Erträge: Bemessungsgrundlage für Kapitalertragssteuer 1616 abzgl. verrechneter Sparerpauschbetrag von 282 gleich 1334.

Dafür habe ich jetzt 352 Steuern abgezogen bekommen. Aber für 2009 habe ich doch eigentlich nur noch 10 Monate zu 55 dazu gekauft. Sprich für 550 Euro. Würde da nicht nur der Gewinn versteuert den ich mit den 550 gemacht habe???????

Einen Freibetrag für 2010 von 249 habe ich noch frei und nicht verteilt. Ich denke ich werde noch mal einen Berater aufsuchen müssen, ob bei der Übermittlung ins Depot was falsch gelaufen ist oder ich einen Denkfehler mache. Warum muß das alles so kompliziert sein :-(

 

 

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