vertex29 Februar 24, 2010 Hallo, für uns geht es anfang april für ein paar jahre nach neuseeland. ich möchte mein aktiendepot in deutschland lassen. meine frage bezieht sich auf die besteuerung der einkünfte aus dem wertpapierhandel. mein plan: in deutschland eine nichtveranlagungsbescheinigung beim finanzamt einholen und bei der bank einreichen. einkünfte würde ich dann in neuseeland versteuern (zwischen nz und d gibt es ein doppelbesteuerungsabkommen). die nv bescheinigung ist aber nur 3 jahre gültig....muss diese anschliessend verlängert werden? hoffe ich habe keinen denkfehler in meiner planung. gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Februar 24, 2010 Für beschränkt Steuerpflichtige gibt es keine NV-Bescheinigung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit Februar 25, 2010 Betreff: Wohnsitz in Neuseeland / Steuern in Deutschland Investieren in Neuseeland/Australien für ausländische Anleger Als ausländischer Anleger kann man die sogenannte „issuer levy“ beantragen. Auf festverzinsliche Anlagen werden dann lediglich 2% Steuern berechnet. Dividenden werden auf Firmenebene besteuert ( in Neuseeland sind das 30% ) und bereits versteuert an Investoren ausgeschüttet. Kapitalertrag ist in Neuseeland für neuseeländische und die meisten australischen Aktien nach wie vor steuerfrei. Ausländische Anleger sind dann allerdings angehalten in ihren Heimatländern entsprechend zu versteuern. Capital gains tax New Zealand New Zealand does not have a capital gains tax in most cases. However, certain capital gains are classified as taxable income in New Zealand and thus are subject to income tax, such as regular share trading. In a speech delivered on 3 June 2009, New Zealand Treasury Secretary John Whitehead called for a capital gains tax to be included in reforms to New Zealand's taxation system, although there are no plans by the New Zealand Government to change the law as it stands. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vertex29 Februar 26, 2010 danke für eure antworten, jetzt bin ich verwirrt, da ein bekannter steuerberater uns empfohlen hat eine nv bescheinigung einzureichen....wußte nicht, dass ich als beschränkt steuerpflichtiger diese nicht erteilen kann. wie kann ich dann meiner bank erklären, keine steuer an den deutschen staat abzuführen oder wäre es sogar für mich besser die steuer in d und nicht in nz zu zahlen? gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 27, 2010 danke für eure antworten, jetzt bin ich verwirrt, da ein bekannter steuerberater uns empfohlen hat eine nv bescheinigung einzureichen....wußte nicht, dass ich als beschränkt steuerpflichtiger diese nicht erteilen kann. Ich glaube, wir muessen erstmal klarzustellen, ob du wirklich beschraenkt steuerpflichtig sein wirst, d.h. du wirst in Zukunft weder Wohnsitz noch gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Lass dir die Begriffe vom Steuerberater erklaeren, nur weil du im Ausland lebst heisst es noch lange nicht, dass du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast. Vor allem mit deiner Aussage, dass du nur fuer ein paar Jahre wegziehen willst wuerde ich gegenueber dem FA vorsichtig sein. Dazwischen gibt es noch die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht wie kann ich dann meiner bank erklären, keine steuer an den deutschen staat abzuführen .. Teile einfach deiner Bank/deinem Broker mit, dass du im Ausland lebst, die/der wird dann nach irgendwelchen Nachweisen fragen. Als beschraenkt Steuerpflichtiger mit Depot in Deutschland zahlst du keine Abgeltungssteuer auf Zinseinkuenfte oder Dividenden ausl. Aktien, aber auf Dividenden dt. Unternehmen schon. Sofern die Abgeltungssteuer anfaellt ist sie aus deiner Sicht eine Quellensteuer. oder wäre es sogar für mich besser die steuer in d und nicht in nz zu zahlen? Das kannst du dir i.d.R. nicht aussuchen, das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, was wo zu zahlen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag