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DanteAllemis

Deutsche Pfandbriefbank - bösen GS -

Empfohlene Beiträge

Torman

2) Vom SoFFin zur Rückzahlung der ca. 1,59 Mrd. von hoffentlich hauptsächlich Depfa plc und marginal auch der pbb.

Wobei das schon ein dickes Ding wäre. Die Zahlung dient ja offiziell dem Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen durch die staatliche Hilfe. Da die Depfa PLC zumindest bislang kein Neugeschäft macht und dies auch nicht plant, kann von ihr kaum eine Wettbewerbsverzerrung ausgehen. Oder wird nach der Zahlung das Neugeschäft wieder aufgenommen? Am Ende aber alles eine politische Entscheidung ...

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ikbneu

Haben wir nicht mit dem LBBW 812584 eine Paradefall für eine Klage hinsichtlich der bösen GS?

 

Die Formulierung

"Werden nach einer Teilnahme der Genuss -

scheininhaber am Verlust in den folgenden Geschäftsjahren Gewinne erzielt, so sind aus dies en - nach der gesetzlich vorgeschriebenen

Wiederauffüllung der gesetzlichen Rücklage -

die Rückzahlungsansprüche bis zum Nennbetrag der Genussscheine zu erhöhen, bevor eine

anderweitige Gewinnverwendung vorgenommen wird. Diese Verpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Genussscheine."

ist doch ähnlich, oder?

 

Anders als pbb hat die LBBW jedoch den vorgetragenen Bilanzverlust gegen die anderen Rücklagen ausgebucht.

 

24. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ____________ 283 641

25. Wiederauffüllung (im Vj. Entnahmen) der

Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter 24, 28_______ 209 551

26. Wiederauffüllung (im Vj. Entnahmen) des

Genussrechtskapitals 28__________________________ 74 090

27. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 24, 28_______________________ 0

 

 

Was meint ihr?

 

Beim 812404 taucht grad Material zu 15 auf....

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DanteAllemis

Haben wir nicht mit dem LBBW 812584 eine Paradefall für eine Klage hinsichtlich der bösen GS?

 

Die Formulierung

"Werden nach einer Teilnahme der Genuss -

scheininhaber am Verlust in den folgenden Geschäftsjahren Gewinne erzielt, so sind aus dies en - nach der gesetzlich vorgeschriebenen

Wiederauffüllung der gesetzlichen Rücklage -

die Rückzahlungsansprüche bis zum Nennbetrag der Genussscheine zu erhöhen, bevor eine

anderweitige Gewinnverwendung vorgenommen wird. Diese Verpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Genussscheine."

ist doch ähnlich, oder?

 

Anders als pbb hat die LBBW jedoch den vorgetragenen Bilanzverlust gegen die anderen Rücklagen ausgebucht.

 

24. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ____________ 283 641

25. Wiederauffüllung (im Vj. Entnahmen) der

Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter 24, 28_______ 209 551

26. Wiederauffüllung (im Vj. Entnahmen) des

Genussrechtskapitals 28__________________________ 74 090

27. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 24, 28_______________________ 0

 

 

Was meint ihr?

 

Beim 812404 taucht grad Material zu 15 auf....

 

Ja, das ist nach der Corealcredit (2009 und 2010) die zweite Bank, die hier bei JÜ und bestehenden Verlustvorträgen heraufschreibt. Den Kauf zu 15 beim 2011er hätte ich gerne getätigt... Vlt. gibt es ja noch Nachschub.

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ikbneu

Vielleicht könnte man vor Gericht ja auch in diese Richtung argumentieren:

 

Bevor der Jahresüberschuss 2012 (2011) mit dem vorgetragenen Bilanzverlust (Rücklagen=Kernkapital) verrechnet wird, muß rangniedres Ergänzungskapital wieder voll aufgefüllt sein.

 

Gibts hier unter uns einen KWG-Spezialisten oder ist das "Wunschträumerei"?

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ikbneu

Klagt jemand von euch bereits wegen des 812721 vor Gericht?

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ikbneu

Werden nach einer Teilnahme der Genussrechtsinhaber am Verlust in den folgenden Geschäftsjahren Gewinne erzielt,

Verbietet nicht diese Formulierung eine Aufrechnung/Verrechnung eines Gewinnes 2011/2012 mit einem vorgetragenen Bilanzverlust?

 

Losgelöst vom Wortlaut:

 

2008 und 2009 und 2010 wurden die GS-Inhaber am Bilanzverlust (ökonomisch: dem jeweiligen Jahresfehlbetrag) beteiligt.

 

Ist es denn da nur im Sinne der Gläubiger gerecht, diesen entsprechend einen Gewinn 2011/2012 (ökonomisch: dem jeweiligen Jahresüberschuss) anteilig wieder gutzuschreiben?

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DanteAllemis

Klagt jemand von euch bereits wegen des 812721 vor Gericht?

 

Ja. Erstinstanzliches Urteil erwarte ich in wenigen Wochen.

 

Werden nach einer Teilnahme der Genussrechtsinhaber am Verlust in den folgenden Geschäftsjahren Gewinne erzielt,

Verbietet nicht diese Formulierung eine Aufrechnung/Verrechnung eines Gewinnes 2011/2012 mit einem vorgetragenen Bilanzverlust?

 

Losgelöst vom Wortlaut:

 

2008 und 2009 und 2010 wurden die GS-Inhaber am Bilanzverlust (ökonomisch: dem jeweiligen Jahresfehlbetrag) beteiligt.

 

Ist es denn da nur im Sinne der Gläubiger gerecht, diesen entsprechend einen Gewinn 2011/2012 (ökonomisch: dem jeweiligen Jahresüberschuss) anteilig wieder gutzuschreiben?

 

Ja, ja und ja. Allerdings bitte doch keine anteilige Wiederauffüllung, sondern ein vorrangige.

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ikbneu

Werden nach einer Teilnahme der Genussscheingläubiger an einem solchen Verlust in

den folgenden Geschäftsjahren Gewinne in Form von einem nunmehr positiven

Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit erzielt, sind aus diesen die

Rückzahlungsansprüche bis zum Nennbetrag der Genussscheine zu erhöhen, bevor

eine anderweitige Gewinnverwendung vorgenommen wird. Diese Verpflichtung besteht

nur während der Laufzeit der Genussscheine.

 

 

WKN A0B1R6 verweist damit mE eindeutig auf den Jahresüberschuss.

 

Das war wohl beim 546325 auch so gemeint...steht aber leider nicht vollständig da...

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Nixda
· bearbeitet von Nixda

Sorry, ich verliere den Überblick: Ist der strittig Gegenstand beim 812721 die gleiche wie beim 812722?

 

Ich habe noch eine kleine Spielgeldposition des 812722 im Depot, und muss jetzt wohl entscheiden ob verkaufen oder klagen.

 

BTW: Ich vermute, dass die 812722 demnächst (Ende Mai?) wertlos ausgebucht werden. Müsste ich meinen Broker Anweisungen geben, damit ich später die Eigentümerschaft nachweisen kann?

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DanteAllemis

Werden nach einer Teilnahme der Genussscheingläubiger an einem solchen Verlust in

den folgenden Geschäftsjahren Gewinne in Form von einem nunmehr positiven

Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit erzielt, sind aus diesen die

Rückzahlungsansprüche bis zum Nennbetrag der Genussscheine zu erhöhen, bevor

eine anderweitige Gewinnverwendung vorgenommen wird. Diese Verpflichtung besteht

nur während der Laufzeit der Genussscheine.

 

 

WKN A0B1R6 verweist damit mE eindeutig auf den Jahresüberschuss.

 

Das war wohl beim 546325 auch so gemeint...steht aber leider nicht vollständig da...

 

Eine schöne Fundstelle! Bei der LBBW wurden ja bekanntlich ALLE GS vorranging und nur wegen nicht ausreichender JÜ anteilig wiederaufgefüllt. Das gilt für die von Dir angeführte A0B1R6, aber auch für die 812584, deren Wiederauffüllungsklausel identisch zu denen der WürtHyp ist.

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DanteAllemis

Sorry, ich verliere den Überblick: Ist der strittig Gegenstand beim 812721 die gleiche wie beim 812722?

 

Ich habe noch eine kleine Spielgeldposition des 812722 im Depot, und muss jetzt wohl entscheiden ob verkaufen oder klagen.

 

BTW: Ich vermute, dass die 812722 demnächst (Ende Mai?) wertlos ausgebucht werden. Müsste ich meinen Broker Anweisungen geben, damit ich später die Eigentümerschaft nachweisen kann?

 

Streitpunkt ist beim 812721 und beim 812722 der gleiche: Mehrmalige Verlustteilnahme an dem Teil des Bilanzverlustes der aus Verlustvorträgen resultiert zulässig oder nicht.

 

Die Wertlosausbuchung der 812722 erfolgt nach Laufzeitende am 30.6.2011. Die Handelbarkeit kann u.U. wie im Vorjahr bei den 812721 bereits zuvor unterbrochen/eingeschränkt/ beendet werden. Die Eigentümerschaft zum Ausbuchungszeitpunkt wird Dir durch eine Ausbuchungsbestätigung bestätigt. Falls diese nicht Anfang Juli vorliegt, würde ich dann nochmals bei Broker nachhaken.

 

Ob Du die Spielgeldposition halten solltest oder nicht, kann ich Dir natürlich nicht sagen: Ich für meinen Teil behalte sie jedoch da Geld-Kurse nicht überzeugen und freue mich über jeden der mitklagt... B)

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sl66
Die Wertlosausbuchung der 812722 erfolgt nach Laufzeitende am 30.6.2011.
Hallo Dante,

Du hattest doch vor einem Jahr berichtet, dass Du mit Hilfe der IR der ppb erreicht hast, dass statt einer Wertlosausbuchung des 812721 eine "Rückzahlung zu Null" vorgenommen wird. Hat das den erwünschten steuerlichen Effekt der (hoffentlich nur vorläufigen, wenn Du den Prozess gewinnst :rolleyes: ) steuerlichen Anrechenbarkeit des Verlustes gebracht?

 

VG Stefan

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DanteAllemis
Die Wertlosausbuchung der 812722 erfolgt nach Laufzeitende am 30.6.2011.
Hallo Dante,

Du hattest doch vor einem Jahr berichtet, dass Du mit Hilfe der IR der ppb erreicht hast, dass statt einer Wertlosausbuchung des 812721 eine "Rückzahlung zu Null" vorgenommen wird. Hat das den erwünschten steuerlichen Effekt der (hoffentlich nur vorläufigen, wenn Du den Prozess gewinnst :rolleyes: ) steuerlichen Anrechenbarkeit des Verlustes gebracht?

 

VG Stefan

 

Nein. Weil ich aber SEHR günstig einkaufte habe ich mich entschieden, die Abgeltungssteuer im Rahmen der Veranlagung wiederzuholen. Das dürfte mit der Bescheinigung möglich sein.

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ikbneu

Hallo Dante,

Du hattest doch vor einem Jahr berichtet, dass Du mit Hilfe der IR der ppb erreicht hast, dass statt einer Wertlosausbuchung des 812721 eine "Rückzahlung zu Null" vorgenommen wird. Hat das den erwünschten steuerlichen Effekt der (hoffentlich nur vorläufigen, wenn Du den Prozess gewinnst :rolleyes: ) steuerlichen Anrechenbarkeit des Verlustes gebracht?

 

VG Stefan

 

Nein. Weil ich aber SEHR günstig einkaufte habe ich mich entschieden, die Abgeltungssteuer im Rahmen der Veranlagung wiederzuholen. Das dürfte mit der Bescheinigung möglich sein.

 

 

Also nach Altbestand von 2008 (vor Abgeltungssteuer)?

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Andreas R.

GS haben keinen Altbestand.

Sie gelten seit einer rückwirkenden Änderung der Rechtsauffassung als Finanzinnovationen.

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ikbneu

Wegen der Strafzahlung:

 

Kennt jemand die Kernkapitalquote der pbb zum JA 2010?

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DanteAllemis

Wegen der Strafzahlung:

 

Kennt jemand die Kernkapitalquote der pbb zum JA 2010?

 

pbb sufficiently capitalised with EUR 2.7 bn Tier I capital

Tier I ratio at 16.7% as of 31/12/2010

 

=>

max "Strafzahlung" HRE 1,59 Mrd.

max "Strafzahlung" pbb davon 2,7 Mrd 1,7/16,7 = ca. 275 Mio.

 

Ansonsten werden mit Altbekanntem, aber Erfreulichem die Q1-Zahlen am Freitag vorbereitet: HRE: der Traum vom Wiederaufstieg

 

Mehr als 100 Milliarden Euro Garantien musste der Staat für die Rettung des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) bereits hinblättern. Das einst im Dax notierte Institut wurde verstaatlicht. Von einer Abwicklung ist heute keíne Rede mehr.

 

Das sei unrealistisch und für den Bund auch nicht die beste Option, sagte kürzlich die Chefin der Pleitebank, Manuela Better, bei der Vorstellung der Jahresbilanz. Better hat angeblich andere Pläne: Sie hofft auf einen Verkauf des heute unter dem Namen Deutsche Pfandbriefbank agierenden Kerngeschäfts. Sogar eine volle Rückzahlung der Staatshilfen im Zuge einer späteren Reprivatisierung schließt sie nicht aus.

 

Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble scheint inzwischen von der Idee einer Abwicklung der Bank abgerückt. Vielmehr scheint der Bund die Bank wieder auf Erfolg trimmen zu wollen.

 

Anlass zum Optimismus gibt damit die jüngst bessere Geschäftsentwicklung: Zwar hat die HRE im vergangenen Jahr einen Verlust von rund 860 Millionen Euro eingefahren. Im vierten Quartal sei aber die Rückkehr in die Gewinnzone gelungen, sagte Better. Der Vorsteuergewinn von rund 268 Millionen Euro in den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres habe den Verlust etwas gesenkt. Zum Vergleich: im Jahr 2009 hatte die Bank noch einen Verlust von 2,2 Milliarden Euro gemacht.

 

Garantien zurückgegeben

Von den rund 100 Milliarden Euro an Garantien vom Banken-Rettungsfonds SoFFin hast der der Konzern inzwischen mehr als die Hälfte zurückgegeben - schneller als ursprünglich erwartet. Die restlichen Bürgschaften in Höhe von 53 Milliarden Euro sollen bis Mitte dieses Jahres zurückgegeben werden.

 

Zudem hat die HRE im vergangenen Oktober als zweite deutsche Bank nach der WestLB milliardenschwere Altlasten in eine "Bad Bank" ausgelagert und ihre Bilanz damit bereinigt. Insgesamt handelt es sich dabei um Wertpapiere im Gesamtwert von 173 Milliarden Euro. Die Bad Bank soll die übertragenen Risikopapiere möglichst ohne Verluste wieder auf den Markt bringen.

 

Die von ihren Altlasten befreite Bank peilt mittelfristig sogar eine zweistellige Rendite an. Ziel sei eine Rendite im hohen einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich. Das werde nach Angaben von Bankchefin Better aber frühestens 2013 gelingen.

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ikbneu

Vor diesem Hintergrund kommen wir aus heutiger Sicht zu folgenden Einschätzungen

für das Jahr 2011:

Für den Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank erwartet der Vorstand für das Jahr

2011 profitabel zu sein. Eine genauere Einschätzung wollen wir nach Abschluss des

EU-Beihilfeverfahrens geben.

Gegenüber dem Vorjahr rechnen wir mit einem erhöhten Neugeschäft von bis zu 8

Mrd. und zwar primär im Geschäftsbereich Immobilienfinanzierung. Insgesamt

sind die Neugeschäftsprognosen vom Ausgang des EU-Beihilfeverfahrens abhängig.

Das Ergebnis für den HRE-Konzern kann im Jahr 2011 noch durch eine mögliche

einmalige Zahlungsauflage von bis zu 1,59 Mrd. für die gewährten Stabilisierungsmaßnahmen belastet sein und wäre dann negativ. Ohne diese Zahlungsauflage

erwartet der Vorstand für das Jahr 2011 profitabel zu sein.

 

Auf S.15 könnte man lesen, das die Strafzahlung ausschließlich den Konzern betrifft.

 

=====================================================================

 

Hingegen S.8 alles pbb? Oder weit überwiegend die depfa plc? Und was meint Frau Better mit "kalkulatorischer Zahlung"?

 

3. Kapitalsituation

Damit komme ich zur Kapitalsituation des Konzerns. Wir haben für die HRE schon sehr

früh einen Kapitalbedarf von bis zu 10 Mrd. ermittelt. Das vom SoFFin zugesagte Kapital beläuft sich auf 9,95 Mrd. .

Bis Ende 2009 hatte die HRE vom Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin eine Kapitalunterstützung von insgesamt 6,02 Mrd. erhalten.

Im Berichtsjahr hat der SoFFin weitere 1,85 Mrd. Kapital bewilligt. Davon wurden

bislang 1,4 Mrd. eingezahlt, weitere bis zu 0,45 Mrd. sollen nach der Genehmigung der EU Kommission im Beihilfeverfahren unter bestimmten Voraussetzungen

folgen.

Die verbleibenden 2,08 Mrd. bis zur Summe von 9,95 Mrd. sollen nicht in den

heutigen HRE-Konzern fließen, sondern an die Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement gehen.

Darüber hinaus wird der HRE-Konzern gegebenenfalls weitere bis zu 1,59 Mrd. als

Zahlungsauflage für die Nutzung der Abwicklungsanstalt abführen über diesen

Sachverhalt wurde im Oktober informiert. Eine solche Zahlungsauflage kann unter

anderem zur Vermeidung eines etwaigen Wettbewerbsvorteils festgesetzt werden.

Dieser Betrag wäre - unter anderem vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen

Aufsichtsbehörden voraussichtlich zum weit überwiegenden Teil von den Gesellschaften des DEPFA-Teilkonzerns aufzubringen. Er würde im Jahr 2011 kalkulatorisch als Verlust ausgewiesen und das Ergebnis des DEPFA-Teilkonzerns als auch

des HRE-Konzerns belasten. Tatsächlich verlagert der Bund aber nur Eigenkapital

von der HRE in die FMS Wertmanagement.

 

Mein Link

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ikbneu

Heute gab es einen Abgeber im 812722.

 

Ist in der ersten Klageinstanz im 812721 was Negatives rausgekommen oder sonst was neues (negatives)?

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ikbneu

Heute massive Abgeber vom 546325 zu 19...

 

Weiß jemand was?

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shop

Heute gab es einen Abgeber im 812722.

 

Ist in der ersten Klageinstanz im 812721 was Negatives rausgekommen oder sonst was neues (negatives)?

 

ja, negatives Ergebnis :(

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DanteAllemis

Heute gab es einen Abgeber im 812722.

 

Ist in der ersten Klageinstanz im 812721 was Negatives rausgekommen oder sonst was neues (negatives)?

 

ja, negatives Ergebnis :(

 

& die Berufung folgt auf dem Fuße.

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Stairway

Habt ihr noch Details wie Begründung etc. ?

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DanteAllemis

Habt ihr noch Details wie Begründung etc. ?

 

Richter hatte zuvor noch nicht mit GS zu tun. Die Verteidigung war etwas konfus, hat aber kurz vor der Verhandlung noch einen Aufsatz gefunden, der sich dafür ausspricht, dass mehrfache Verlustteilnahme am vorgetragenen Bilanzverlust generell wirksam vereinbart sein kann und der in Abwesenheit von anderweitigen Regeln bei Teilnahme am Bilanzverlust eine solche mehrfache Teilnahme am vorgetragenen Teil des Bilanzverlustes sogar zur Regel erklärt.

 

Der Richter wollte sich dann anscheinend wenig Arbeit machen und ist im Wesentlichen der Argumentation der pbb und o.g. Artikel gefolgt, ohne die im Einzelnen notwendige Sorgfalt walten zu lassen. (Auf die Besonderheiten der Verlustteilnahmeklausel bei 812721 [Minderung des Eigenkapitals] ist er dann auch fast nicht eingegangen. Die "Aktionärseigenschaft" der Kläger wurde als erwiesen angesehen. Uvm.) Unsere Hoffnung ist, vorm OLG einen gewissenhafteren Richter anzutreffen...

 

Für die 812722 bedeutet dies weiterhin, dass vor einer Klage das laufende Verfahren abgewartet werden sollte. Verjährung droht hier noch lange nicht... Die Aussichten, so muss man wohl eingestehen- sind durch den erstinstanzlichen Klagemisserfolg allerdings eher schlechter geworden.

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ikbneu

Heute Ausbuchung 812722.

 

Erhalte ich da nicht auch eine Steuergutschrift aus Verlust???

 

Bis jetzt keinerlei Buchung bei mir.

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