ikbneu März 24, 2011 Man kann die Bedingung auch so lesen: "Keine Ausschüttung, solange Bilanzverlust besteht." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman März 24, 2011 Man kann die Bedingung auch so lesen: "Keine Ausschüttung, solange Bilanzverlust besteht." Dem stimme ich voll zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ikbneu März 24, 2011 Der aktuelle Rückzahlungsanspruch sollte übrigens exakt 16,85 (gerundet 17) sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway März 24, 2011 Man kann die Bedingung auch so lesen: "Keine Ausschüttung, solange Bilanzverlust besteht." Ach nun, sorry - ich hatte mich vertan, du hast natürlich Recht. Es ging mir nicht um den Kupon, sondern um die Nennwertheraufschreibung. Und da ist die Position der PBB meiner Meinung nach noch recht unklar/strittig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ikbneu März 28, 2011 Dante: Ab welchen Nominalvolumen würde sich eine Klage lohnen? Ich habe heute folgende tolle Antwort bekommen: Bzgl. der Wiederauffüllung der Rückzahlungsansprüche beziehen sich die Genusscheinbedingungen nicht auf den 'Jahresüberschuss' (wie von Ihnen dargelegt) sondern auf den 'Gewinn' (§ 7 Abs. 2). Nachdem sich § 7 Abs. 1 auf den 'Bilanzverlust' bezieht, ist bei der Wiederauffüllung der 'Bilanzgewinn' als Grundlage heranzuziehen. Vor dem Hintergrund der hohen Verlustvorträge ist somit nicht mehr vor Endfälligkeit mit einer anteiligen Wiederauffüllung zu rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber März 28, 2011 Dante: Ab welchen Nominalvolumen würde sich eine Klage lohnen? Ich habe heute folgende tolle Antwort bekommen: Bzgl. der Wiederauffüllung der Rückzahlungsansprüche beziehen sich die Genusscheinbedingungen nicht auf den 'Jahresüberschuss' (wie von Ihnen dargelegt) sondern auf den 'Gewinn' (§ 7 Abs. 2). Nachdem sich § 7 Abs. 1 auf den 'Bilanzverlust' bezieht, ist bei der Wiederauffüllung der 'Bilanzgewinn' als Grundlage heranzuziehen. Vor dem Hintergrund der hohen Verlustvorträge ist somit nicht mehr vor Endfälligkeit mit einer anteiligen Wiederauffüllung zu rechnen. Die Diskussion betrifft doch nicht DPFG und DPFH oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondFan März 28, 2011 · bearbeitet März 28, 2011 von BondFan Keine Bange, die von Dir genannten DPFG und DPFH gehören zu den sog. "guten GS". Hier gehts nur um den bösen Schweinkram. DPFG und DPFH sind meines Wissens auch nicht runter geschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber März 28, 2011 mein ich doch ... man muss trotzdem immer beide threads im auge behalten die diskussion kann sich ja auch mal überkreuzen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis März 29, 2011 Hier mal meine Fragen an die IR zur letzten Präsentation der pbb, Antworten stehen noch aus. 1. "pbb expects to be profitable in 2011" - bezieht sich diese Aussage grundsätzlich auch auf das HGB-Ergebnis? Wäre es Ihnen evtl. möglich, eine Prognose zur Höhe des operativen Gewinns abzugeben? 2. Wie erklärt sich die Abnahme des Bilanzverlustes von 4,1 Mrd. per 31.12.2009 auf 3,6 Mrd. per 31.12.2010. Sind weitere Schritte in diese Richtung geplant? 3. Überrascht hat uns die Aussage "EUR 1.0 bn (nominal) as silent participation, which has been written down further from EUR 0.6 bn to EUR 0.3 bn as of 31/12/2010". Wie kommt es zu dieser deutlich stärkeren Herabschreibung der stillen Einlage als beim Genussrechtskapital? Wurde sie freiwillig überproportional gegen den Bilanzverlust verrechnet? 4. Wie hoch ist die genaue Höhe des Rückzahlungsanspruchs des Genussrechtskapitals der alten WürttHyp per 31.12.2010? 5. Es ist üblich, nach einer Verlustteilnahme von Eigenkapitalinstrumenten und mit vorliegenden Gewinnaussichten den Markt über die Reihenfolge der Wiederhochschreibung der Rückzahlungsansprüche zu informieren. Einige Informationen zum Genussrechtskapital aus der Präsentation zum Ergebnis 2009 [Prognostizierte Rückzahlungsansprüche der Genusrechte der WürttHyp per Laufzeitende bei ca. 1%] sind ja glücklicherweise überholt und wurden von Ihnen ja auch korrigiert. Hilfreich wäre deswegen eine Verlautbarung von Ihnen, in welcher Reihenfolge bei Gewinnen die Rückzahlungsansprüche von Genussrechtskapital und der stillen Einlage des SoFFin wiederaufgefüllt werden. Dante: Ab welchen Nominalvolumen würde sich eine Klage lohnen? Ob sich eine Klage lohnt, hängt natürlich davon ab, wie sie letztlich ausgeht... ;-) Im Ernst: Da bei einer Klagegemeinschaft die Gesamtkosten unterproportional mit dem Streitwert steigen, wird sich das Kostenrisiko doch deutlich eingrenzen lassen. Ich würde per Stand heute jedem Halter von WürttHyp GS raten, sich entweder auf eine Klage einzustellen oder seine GS über dem von der pbb in Aussicht gestellten Rückzahlungswert zu verkaufen. Interessant finde ich übrigens, dass die 2011er nahe beim verlautbarten Rückzahlungswert (~17) stehen, die 2012er allerdings deutlich darüber. Als Gründe für eine realtiv niedrigere Bewertung der 2011er könnten m.E. herhalten a ) Unklarheit über "Gewinne" 2011 und b ) Meidung des Klagerisikos [geklagt würde bei der 2011er natürlich zuerst]. Wie starkt man diese Gründe gewichten soll, möge jeder für sich beantworten. Klar ist aber, dass man die Option auf Hochschreibung nach "Gewinnen" bei der 2011er z.Z. fast umsonst, jedenfalls aber deutlich günstiger als bei der 2012er bekommt. Disclaimer: Bin im Nominal-Verhältnis 2:1 in den 2012ern und 2011ern investiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ikbneu März 29, 2011 Da du mit deinem Volumen sicher den Klageweg bestreiten wirst, hier meine offizielle Anfrage: Darf ich mich bei dir an der Sammleklage "beteiligen"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wallstreetmarc März 29, 2011 Da du mit deinem Volumen sicher den Klageweg bestreiten wirst, hier meine offizielle Anfrage: Darf ich mich bei dir an der Sammleklage "beteiligen"? Solche Fragen stellen sich wirklich erst, wenn man die 2011er (12er Zahlen) kennt und auch die Handhabung des gleichlautenden Prospekt-Textes bei anderen Banken.. Wann stehen denn da neue Infos an? War das nicht jetzt bald bei der LBBW? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ikbneu März 30, 2011 Ja, LBBW 2010 mit dem 812584 ist ein vergleichbarer Fall... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance März 30, 2011 Ob sich eine Klage lohnt, hängt natürlich davon ab, wie sie letztlich ausgeht... ;-) Im Ernst: Da bei einer Klagegemeinschaft die Gesamtkosten unterproportional mit dem Streitwert steigen, wird sich das Kostenrisiko doch deutlich eingrenzen lassen. Ich würde per Stand heute jedem Halter von WürttHyp GS raten, sich entweder auf eine Klage einzustellen oder seine GS über dem von der pbb in Aussicht gestellten Rückzahlungswert zu verkaufen. Interessant finde ich übrigens, dass die 2011er nahe beim verlautbarten Rückzahlungswert (~17) stehen, die 2012er allerdings deutlich darüber. Als Gründe für eine realtiv niedrigere Bewertung der 2011er könnten m.E. herhalten a ) Unklarheit über "Gewinne" 2011 und b ) Meidung des Klagerisikos [geklagt würde bei der 2011er natürlich zuerst]. Wie starkt man diese Gründe gewichten soll, möge jeder für sich beantworten. Klar ist aber, dass man die Option auf Hochschreibung nach "Gewinnen" bei der 2011er z.Z. fast umsonst, jedenfalls aber deutlich günstiger als bei der 2012er bekommt. Disclaimer: Bin im Nominal-Verhältnis 2:1 in den 2012ern und 2011ern investiert. Gemäß Beitrag #144 geht die pbb doch für den WüHyp, WKN 546325 (31.12.2012) von einem Rückzahlungswert aktuell 17 aus, beim und WestHyp aktuell 0. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis März 30, 2011 Ob sich eine Klage lohnt, hängt natürlich davon ab, wie sie letztlich ausgeht... ;-) Im Ernst: Da Disclaimer: Bin im Nominal-Verhältnis 2:1 in den 2012ern und 2011ern investiert. Gemäß Beitrag #144 geht die pbb doch für den WüHyp, WKN 546325 (31.12.2012) von einem Rückzahlungswert aktuell 17 aus, beim und WestHyp aktuell 0. Richtig. 17 für die GS der alten WürttHyp 546325 und 812404, 0 für die GS der alten WestHyp 812722. Bei den WürttHyp GS ist der Streitpunkt, welche Art "Gewinne" zur Wiederauffüllung des GS-Kapitals ausreichen (JÜ oder Bilanzgewinn), bei der WestHyp geht es darum, ob eine doppelteHerabsetzung der Rückzahlungsansprüche aufgrund eines vorgetragenen Verlustes statthaft ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance März 30, 2011 Gemäß Beitrag #144 geht die pbb doch für den WüHyp, WKN 546325 (31.12.2012) von einem Rückzahlungswert aktuell 17 aus, beim und WestHyp aktuell 0. Richtig. 17 für die GS der alten WürttHyp 546325 und 812404, 0 für die GS der alten WestHyp 812722. Bei den WürttHyp GS ist der Streitpunkt, welche Art "Gewinne" zur Wiederauffüllung des GS-Kapitals ausreichen (JÜ oder Bilanzgewinn), bei der WestHyp geht es darum, ob eine doppelteHerabsetzung der Rückzahlungsansprüche aufgrund eines vorgetragenen Verlustes statthaft ist. Vielen Dank für die Klarstellung der Gefechtslage. Der WüHyp 546325 steht derzeit bei ca. 22% hat also einen deutlichen Aufschlag auf den aktuellen Rückzahlungswert gem. pbb. Wenn Gewinne im Sinne der pbb erst 2012 anfallen, ist das doch für den 546325 doppelt positiv, weil die Gewinne dann nicht mehr mit den 2010 und 2011 auslaufenden GS geteilt werden müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway März 30, 2011 Richtig. 17 für die GS der alten WürttHyp 546325 und 812404, 0 für die GS der alten WestHyp 812722. Bei den WürttHyp GS ist der Streitpunkt, welche Art "Gewinne" zur Wiederauffüllung des GS-Kapitals ausreichen (JÜ oder Bilanzgewinn), bei der WestHyp geht es darum, ob eine doppelteHerabsetzung der Rückzahlungsansprüche aufgrund eines vorgetragenen Verlustes statthaft ist. Vielen Dank für die Klarstellung der Gefechtslage. Der WüHyp 546325 steht derzeit bei ca. 22% hat also einen deutlichen Aufschlag auf den aktuellen Rückzahlungswert gem. pbb. Wenn Gewinne im Sinne der pbb erst 2012 anfallen, ist das doch für den 546325 doppelt positiv, weil die Gewinne dann nicht mehr mit den 2010 und 2011 auslaufenden GS geteilt werden müssen. Bis dahin müsste aber nach PBB Auffassung der Bilanzverlust abgebaut sein. Das halte ich für unmöglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ikbneu März 30, 2011 Hier mal meine Fragen an die IR zur letzten Präsentation der pbb, Antworten stehen noch aus. 1. "pbb expects to be profitable in 2011" - bezieht sich diese Aussage grundsätzlich auch auf das HGB-Ergebnis? Wäre es Ihnen evtl. möglich, eine Prognose zur Höhe des operativen Gewinns abzugeben? 2. Wie erklärt sich die Abnahme des Bilanzverlustes von 4,1 Mrd. per 31.12.2009 auf 3,6 Mrd. per 31.12.2010. Sind weitere Schritte in diese Richtung geplant? 3. Überrascht hat uns die Aussage "EUR 1.0 bn (nominal) as silent participation, which has been written down further from EUR 0.6 bn to EUR 0.3 bn as of 31/12/2010". Wie kommt es zu dieser deutlich stärkeren Herabschreibung der stillen Einlage als beim Genussrechtskapital? Wurde sie freiwillig überproportional gegen den Bilanzverlust verrechnet? 4. Wie hoch ist die genaue Höhe des Rückzahlungsanspruchs des Genussrechtskapitals der alten WürttHyp per 31.12.2010? 5. Es ist üblich, nach einer Verlustteilnahme von Eigenkapitalinstrumenten und mit vorliegenden Gewinnaussichten den Markt über die Reihenfolge der Wiederhochschreibung der Rückzahlungsansprüche zu informieren. Einige Informationen zum Genussrechtskapital aus der Präsentation zum Ergebnis 2009 [Prognostizierte Rückzahlungsansprüche der Genusrechte der WürttHyp per Laufzeitende bei ca. 1%] sind ja glücklicherweise überholt und wurden von Ihnen ja auch korrigiert. Hilfreich wäre deswegen eine Verlautbarung von Ihnen, in welcher Reihenfolge bei Gewinnen die Rückzahlungsansprüche von Genussrechtskapital und der stillen Einlage des SoFFin wiederaufgefüllt werden. Dante: Ab welchen Nominalvolumen würde sich eine Klage lohnen? Ob sich eine Klage lohnt, hängt natürlich davon ab, wie sie letztlich ausgeht... ;-) Im Ernst: Da bei einer Klagegemeinschaft die Gesamtkosten unterproportional mit dem Streitwert steigen, wird sich das Kostenrisiko doch deutlich eingrenzen lassen. Ich würde per Stand heute jedem Halter von WürttHyp GS raten, sich entweder auf eine Klage einzustellen oder seine GS über dem von der pbb in Aussicht gestellten Rückzahlungswert zu verkaufen. Interessant finde ich übrigens, dass die 2011er nahe beim verlautbarten Rückzahlungswert (~17) stehen, die 2012er allerdings deutlich darüber. Als Gründe für eine realtiv niedrigere Bewertung der 2011er könnten m.E. herhalten a ) Unklarheit über "Gewinne" 2011 und b ) Meidung des Klagerisikos [geklagt würde bei der 2011er natürlich zuerst]. Wie starkt man diese Gründe gewichten soll, möge jeder für sich beantworten. Klar ist aber, dass man die Option auf Hochschreibung nach "Gewinnen" bei der 2011er z.Z. fast umsonst, jedenfalls aber deutlich günstiger als bei der 2012er bekommt. Disclaimer: Bin im Nominal-Verhältnis 2:1 in den 2012ern und 2011ern investiert. Hast du schon eine Antwort? Ich habe die IR noch einmal mit der Aussage im Geschäftsbericht 2007 zu den (seinerzeitigen) Scheinen der HRE Bank International konfrontiert.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis März 31, 2011 Bis dahin müsste aber nach PBB Auffassung der Bilanzverlust abgebaut sein. Das halte ich für unmöglich. Ja, deswegen soll es nach pbb auch "nur" 17% geben. Die Auffassung "Wiederauffüllung GS-Kapital nur nachdem Verlustvorträge abgearbeitet sind", ist jedoch nicht umumstritten. Deswegen steht der 2012 ja auch deutlich über den genannten 17%. Darum geht es bei den WürttHyp GS doch. Hast du schon eine Antwort? Ich habe die IR noch einmal mit der Aussage im Geschäftsbericht 2007 zu den (seinerzeitigen) Scheinen der HRE Bank International konfrontiert.... Nur nichtssagende Antwort. Deine Frage wird auch nix bringen, darauf habe ich sie schon x-mal in den letzten 12 Monaten hingewiesen... Hier mal die Antwort im Detail: 1. "pbb expects to be profitable in 2011" - bezieht sich diese Aussage grundsätzlich auch auf das HGB-Ergebnis? Wäre es Ihnen evtl. möglich, eine Prognose zur Höhe des operativen Gewinns abzugeben? Den genauen Wortlaut des 'Ausblicks' für 2011 können Sie der beigefügten Pressemitteilung zu den Jahresergebnissen 2010 entnehmen (erste Seite, letzter Absatz): Für den Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank erwartet der Vorstand für das Jahr2011 profitabel zu sein. Eine genauere Einschätzung soll nach Abschluss des EUBeihilfeverfahrens folgen. Insgesamt will die Deutsche Pfandbriefbank im Jahr 2011 entsprechende Marktbedingungen vorausgesetzt bis zu 8 Mrd. Neugeschäft tätigen. 2. Wie erklärt sich die Abnahme des Bilanzverlustes von 4,1 Mrd. per 31.12.2009 auf 3,6 Mrd. per 31.12.2010. Sind weitere Schritte in diese Richtung geplant? Die Abnahme des Bilanzverlustes (nach HGB von 3,8 Mrd. auf 3,6 Mrd. ) ist in der Beteiligung des stillen Gesellschafters am Bilanzverlust begründet. Die stille Einlage wurde zum Jahresende um 318 Mio herabgesetzt. Ausserdem wurden in Folge der Verlustsituation 2,4 Mio Genussrechtskapital entnommen. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrags für 2010 iHv 118 Mio sowie unter Hinzurechnung des Verlustvortrags iHv 3.792 Mio ergibt sich ein Bilanzverlust 2010 iHv 3.589 Mio . Verlustvortrag aus dem Vorjahr -3.792 Mio. Jahresfehlbetrag 2010 -117 Mio. Entnahmen aus Genussrechtskapital 2 Mio. Entnahme aus stiller Beteiligung 318 Mio. = Bilanzverlust 2010 -3.589 Mio. Für das Jahr 2011 erwartet der Vorstand aus heutiger Sicht profitabel zu sein. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass sich der Bilanzverlust weiter leicht reduzieren wird. 3. Überrascht hat uns die Aussage "EUR 1.0 bn (nominal) as silent participation, which has been written down further from EUR 0.6 bn to EUR 0.3 bn as of 31/12/2010". Wie kommt es zu dieser deutlich stärkeren Herabschreibung der stillen Einlage als beim Genussrechtskapital? Wurde sie freiwillig überproportional gegen den Bilanzverlust verrechnet? Nein 4. Wie hoch ist die genaue Höhe des Rückzahlungsanspruchs des Genussrechtskapitals der alten WürttHyp per 31.12.2010? In der Präsentation zu den Zahlen (unten angehängt) finden Sie auf S. 27 eine Übersicht mit den Rückzahlungsansprüchen der noch ausstehenden Genussscheine. [=> das sind die 17%] 5. Es ist üblich, nach einer Verlustteilnahme von Eigenkapitalinstrumenten und mit vorliegenden Gewinnaussichten den Markt über die Reihenfolge der Wiederhochschreibung der Rückzahlungsansprüche zu informieren. Einige Informationen zum Genussrechtskapital aus der Präsentation zum Ergebnis 2009 [Prognostizierte Rückzahlungsansprüche der Genusrechte der WürttHyp per Laufzeitende bei ca. 1%] sind ja glücklicherweise überholt und wurden von Ihnen ja auch korrigiert. Hilfreich wäre deswegen eine Verlautbarung von Ihnen, in welcher Reihenfolge bei Gewinnen die Rückzahlungsansprüche von Genussrechtskapital und der stillen Einlage des SoFFin wiederaufgefüllt werden. Die Wiederauffüllung erfolgt gemäß den jeweiligen Bedingungen des konkreten Instruments. Schon interessant, dass die Stille Einlage mehr am Verlust teilnimmt, als überhaupt aufgetreten ist... DIe 17% kann ich auch nicht verifizieren. Nimmt man die ca. 2 Mio als Verlustbeteiligung des GS-Kapitals (oben angegeben), und setzt sie in Relation zu dem GS-Kapital, das überhaupt noch am Verlust teilnimmt (WestHyp kann ja nicht mehr, alte Depfa sowieso nicht, viel in 2010 zurückgezahlt...), dann komme ich auf ca. 15,5% Rückzahlung... Aber das sollte man vlt. so hinnehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Admiral377 März 31, 2011 @ DanteAllemis Schau Dir mal S. 92 im Einzelabschluss 2009 der pbb an. In Zeile 1 der Tabelle ist ein Namensgenussschein mit 1,6 Mio. Restwert aufgeführt. Dieser dürfte per 31.12.2010 auch auf 0 heruntergeschrieben sein (vgl. S. 27 untere Tabelle in der Präsentation). D. h. die restlichen 400 Tsd. sind den beiden WürttHyp Emissionen entnommen worden. In Summe betrug der Rückzahlungswert für die WürrtHyp Scheine 17,55 Mio. abzgl. 400 Tsd. ergibt das nun 17,15 Mio. := 17,15% Rückzahlungsquote per 31.12.10. Auf S. 93 im Einzelabschluss steht, dass die Stille Einlage am Bilanzverlust abzgl. des Bilanzverlustes von 2008 teilnimmt. Demnach hat der Bund am Jahresfehlbetrag von 2009 ein zweites Mal partizipiert. VG Admiral377 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway März 31, 2011 · bearbeitet März 31, 2011 von Stairway Ja, deswegen soll es nach pbb auch "nur" 17% geben. Die Auffassung "Wiederauffüllung GS-Kapital nur nachdem Verlustvorträge abgearbeitet sind", ist jedoch nicht umumstritten. Deswegen steht der 2012 ja auch deutlich über den genannten 17%. Darum geht es bei den WürttHyp GS doch. Hi Dante, exakt dies habe ich oben geschrieben, wurde aber u.a. von Torman verworfen. Ich sehe das aber weiterhin wie du, dass der bestehende Bilanzverlust irrelevant sein sollte und der Schein auch zu Recht über den 17% steht. Meine obige Aussage bezog sich eher auf die aktuelle Auffassung der Lage Seitens der PBB. €: Dante, deine 2. Frage an die PBB ist übrigens insgeheim eine Antwort auf deine 1. Frage. Denn in der 2. Antwort steht, dass die PBB auch auf HGB Basis erwartet profitabel zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis März 31, 2011 · bearbeitet März 31, 2011 von DanteAllemis @ DanteAllemis Schau Dir mal S. 92 im Einzelabschluss 2009 der pbb an. In Zeile 1 der Tabelle ist ein Namensgenussschein mit 1,6 Mio. Restwert aufgeführt. Dieser dürfte per 31.12.2010 auch auf 0 heruntergeschrieben sein (vgl. S. 27 untere Tabelle in der Präsentation). D. h. die restlichen 400 Tsd. sind den beiden WürttHyp Emissionen entnommen worden. In Summe betrug der Rückzahlungswert für die WürrtHyp Scheine 17,55 Mio. abzgl. 400 Tsd. ergibt das nun 17,15 Mio. := 17,15% Rückzahlungsquote per 31.12.10. Auf S. 93 im Einzelabschluss steht, dass die Stille Einlage am Bilanzverlust abzgl. des Bilanzverlustes von 2008 teilnimmt. Demnach hat der Bund am Jahresfehlbetrag von 2009 ein zweites Mal partizipiert. VG Admiral377 1. Wunderbar, das mit dem WestHyp 2015er hatte ich übersehen. Schon seltsam, dass der per 31.12.2009 noch mit 1,6 Mio drinstand obwohl die anderen WestHyp bereits auf Null herabgeschrieben waren und er jetzt aber auf Null herabgeschrieben wird... 2. Leider sind die Angaben der pbb in Ihrer Antwort (2 mio) evtl. gerundet. Ebenso sind in der Präsentation keine Nachkommastellen zu finden. Ob es am Ende genau 2 Mio und genau 17,15% sind, ist also noch nicht geklärt.. KORREKTUR: pbb schreib von Verlustteilnahme i.H.v. 2,4 mio. Also 800 TEUR für die WürttHyp, die dann bei 16,75% liegen sollten. 3. Da hat der Bund aber mal wieder schlecht verhandelt... Nächstes Jahr wird es spannend, denn die stille Einlage müsste dann wohl weiter herabgeschrieben werden (weiterhin bestehender Bilanzverlust, wegen Verlustvortrag aus 2009 und 2010) und zugleich wiederaufgefüllt werden, wenn ein Jahresüberschuss anfällt. EMAIL VOM SOFFIN: Die Hypo Real Estate hat zum Jahresende 2009 eine Wertberichtigung auf diestille Einlage vorgenommen. Unter der im Geschäftsbericht genannten Wiederauffüllungverpflichtung ist die Pflicht seitens der Bank zu verstehen, im Fall eines Jahresüberschusses den Wert der stillen Einlage wieder zu erhöhen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen den Vertrag nicht zusenden kann, da dieser nicht öffentlich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis März 31, 2011 Ja, deswegen soll es nach pbb auch "nur" 17% geben. Die Auffassung "Wiederauffüllung GS-Kapital nur nachdem Verlustvorträge abgearbeitet sind", ist jedoch nicht umumstritten. Deswegen steht der 2012 ja auch deutlich über den genannten 17%. Darum geht es bei den WürttHyp GS doch. exakt dies habe ich oben geschrieben, wurde aber u.a. von Torman verworfen. Ich sehe das aber weiterhin wie du, dass der bestehende Bilanzverlust irrelevant sein sollte und der Schein auch zu Recht über den 17% steht. Meine obige Aussage bezog sich eher auf die aktuelle Auffassung der Lage Seitens der PBB. Zu unterscheiden sind: a ) Ausschüttungen -- die sind unstrittig während Bilanzverlust besteht nicht möglich und b ) Wiederauffüllungen des GS-Kapitals der WürttHyp. Die sind nach Meinung der pbb nicht möglich, solange Verlustvorträge > Jahresüberschüsse; meiner Meinung allerdings zwingend bei positiven Peridodenergebnissen (Jahresüberschüsse). Zu Punkt a ) hatte sich Torman geäußert, zu Punkt b ) habe ich geschrieben. Wer Ausschüttungen auf diese GS haben möchte, kann mir die GS gerne zu 100 abkaufen. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ikbneu März 31, 2011 die Beschreibung im damaligen Geschäftsbericht ist eine "untechnische" Darstellung des Vorgangs. Dies sieht man bereits daran, dass der Text gleichzeitig von "Jahresfehlbetrag bzw. ein Bilanzverlust " spricht. Maßgeblich für das Rechtsverhältnis zwischen Wertpapierinhaber und Emittent sind aber die konkreten Genussscheinbedingungen. Anders als von Ihnen behauptet, haben diese Genussscheine in der Vergangenheit jeweils auch am Bilanzgewinn bzw am Bilanzverlust teilgenommen. Mit freundlichen Grüßen (Antwort auf meine Anfrage zur Darstellung bei der HRE Bank International im GB 2007) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
k1.... März 31, 2011 die Beschreibung im damaligen Geschäftsbericht ist eine "untechnische" Darstellung des Vorgangs. Dies sieht man bereits daran, dass der Text gleichzeitig von "Jahresfehlbetrag bzw. ein Bilanzverlust " spricht. Maßgeblich für das Rechtsverhältnis zwischen Wertpapierinhaber und Emittent sind aber die konkreten Genussscheinbedingungen. Anders als von Ihnen behauptet, haben diese Genussscheine in der Vergangenheit jeweils auch am Bilanzgewinn bzw am Bilanzverlust teilgenommen. Mit freundlichen Grüßen (Antwort auf meine Anfrage zur Darstellung bei der HRE Bank International im GB 2007) "untechnisch" * Köstlich * Auch originell, dass an Bilanzgewinnen teilgenommen wurde. Wie funktioniert das bei "Null" (da muss nämlich auch bedient werden). Aber bestimmt ist diese Äusserung der IR auch wieder eine "untechnische" Darstellung *lol* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis April 14, 2011 Einzelabschluss Deutsche Pfandbriefbank 2010 (HGB)[Der ist relevant für Pbb GS und T1] Geschäftsbericht Deutsche Pfandbriefbank 2010 Annual Report 2010 of Hypo Real Estate Group Einzelabschluss S. 68 Für das Jahr 2011 erwartet der Vorstand aus heutiger Sicht profitabel zu sein und grundsätzlich ein leicht positives Ergebnis. Für das Jahr 2012 wird eine Ergebnissteigerung gegenüber 2011 und entsprechend ebenfalls ein positives Ergebnis erwartet. Gegenüber dem Vorjahr erwarten wir ein erhöhtes Neugeschäft von ca. 8 Mrd. , primär im Segment Real Estate Finance. Für das Jahr 2012 wird mit einer Steigerung des Neugeschäfts gegenüber dem Jahr 2011 geplant. Zu den GS-Rückzahlungsansprüchen alles wie erwartet: WestHyp GS weiterhin auf 0 herabgeschrieben, WürttHyp GS auf 16,75% (8.370/ 50.000) herabgeschrieben. Keine Hinweise zu offenen GS-Klagen (HGB) Keine Hinweise auf Wiederauffüllungsmodalitäten (HGB) -- Im Teilkonzernabschluss steht dann wieder die ungeliebte Formulierung "Aus Bilanzgewinnen der Folgejahre sind die Rückzahlungsansprüche wieder bis zum Nennwert zu erhöhen." --die nächsten Infos gibt es 1) Von der Pbb zum Q1 (leider nur IFRS) am 20.5. mit genauerer Prognose fürs Gesamtjahr 2) Vom SoFFin zur Rückzahlung der ca. 1,59 Mrd. von hoffentlich hauptsächlich Depfa plc und marginal auch der pbb. 3) Von der EU-Kommission zur Beihilfeentscheidung. Zeitpunkt unklar, vor "Sommer" ist angekündigt. Könnte mir vorstellen, dass 2 und 3 recht schnell aufeinander folgen, weil voneinander abhängig. So richtig in die Gewinnvollen wird die Pbb allerdings auch nicht gehen wollen bevor die Beihilfeentscheidung nicht vom Tisch ist... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag