k1.... November 23, 2010 Letztlich bedeutet die Auslegung der pbb/HRE, dass nach Verlusten vorrangig das Kapital der Aktionäre (Rücklagen, Kapitalrücklage) wieder aufgefüllt wird und erst nach dieser vollständigen Auffüllung die Rückzahlungsansprüche der Genussscheingläubiger wieder aufgefüllt würden. Das kann bei der Nachrrangigkeit von Aktionärskapital wohl kaum gemeint worden sein. Es ist in einem späteren Klageverfahren m.E. wichtig diesen Punkt zu unterstreichen, genauso wie es wichtig ist daraufhinzuweisen, dass bei einem Prospekt Unklarheiten in den Vertragsformulierungen zu lasten des Verwenders (der Pfandbriefbank) gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance November 23, 2010 Letztlich bedeutet die Auslegung der pbb/HRE, dass nach Verlusten vorrangig das Kapital der Aktionäre (Rücklagen, Kapitalrücklage) wieder aufgefüllt wird und erst nach dieser vollständigen Auffüllung die Rückzahlungsansprüche der Genussscheingläubiger wieder aufgefüllt würden. Das kann bei der Nachrrangigkeit von Aktionärskapital wohl kaum gemeint worden sein. Es ist in einem späteren Klageverfahren m.E. wichtig diesen Punkt zu unterstreichen, genauso wie es wichtig ist daraufhinzuweisen, dass bei einem Prospekt Unklarheiten in den Vertragsformulierungen zu lasten des Verwenders (der Pfandbriefbank) gehen. Wichtig? Halte ich eher für ein Eigentor/Knieschuß. "Die Aktionäre" sind ja wohl eher ein einziger Aktionär, nämlich die HRE Holding, die wiederum der bundesrepublik gehört, also indirekt dem dt. Steuerzahler. Dem deutschen Steuerzahler haben die GS-Gläubiger zu verdanken, dass die GS nicht schon infolge von Insolvenz wertlos ausgebucht worden sind. Das "nachrangige Aktionärskapital" der privaten Aktionäre dürfte ebenfalls schon mehr an Verlusten absorbiert haben, als an GS-Volumen insgesamt aussteht. Also wenn, dann kann man vor Gericht nur mit einer harten juristischen Argumentation etwas gewinnen, denn es läuft darauf hinaus, dass die GS-Gläubiger auf Kosten der Steuerzahler bedient werden. Wer da auf Seiten der GS-Gläubiger muß sich halt dazu bekennen, hier die Notlage des Staats, eine systemisch wichtige Bank retten zu müssen, knallhart auszunutzen und mit juristischen Mitteln eine Schmutzrendite einzufahren. Ich find das OK. Hauptsache Gewinn. Und davon gibt man ja 26,5% wieder an den Staat als Ageltungssteuer zurück, so dass auch die Steuerzahler nicht weinen müßten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
k1.... November 23, 2010 Wichtig? Halte ich eher für ein Eigentor/Knieschuß. "Die Aktionäre" sind ja wohl eher ein einziger Aktionär, nämlich die HRE Holding, die wiederum der bundesrepublik gehört, also indirekt dem dt. Steuerzahler. Was unterstellst du jetzt der Gerichtsbarkeit - dass sie Hörigkeitsurteile ausfertigt? Das erwarte ich nicht. Dem deutschen Steuerzahler haben die GS-Gläubiger zu verdanken, dass die GS nicht schon infolge von Insolvenz wertlos ausgebucht worden sind. Und? Deshalb heißt das nicht, dass privatrechtliche Verträge (seitens der pbb) auf ein mal nicht mehr zu erfüllen wären. Das "nachrangige Aktionärskapital" der privaten Aktionäre dürfte ebenfalls schon mehr an Verlusten absorbiert haben, als an GS-Volumen insgesamt aussteht. Falls du die Abfindungsmaßnahmen bei der HRE AG meinst - die erfolgten zu rund 43% des Nominalkapitals. Grüße K1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance November 23, 2010 Wichtig? Halte ich eher für ein Eigentor/Knieschuß. "Die Aktionäre" sind ja wohl eher ein einziger Aktionär, nämlich die HRE Holding, die wiederum der bundesrepublik gehört, also indirekt dem dt. Steuerzahler. Was unterstellst du jetzt der Gerichtsbarkeit - dass sie Hörigkeitsurteile ausfertigt? Das erwarte ich nicht. Dem deutschen Steuerzahler haben die GS-Gläubiger zu verdanken, dass die GS nicht schon infolge von Insolvenz wertlos ausgebucht worden sind. Und? Deshalb heißt das nicht, dass privatrechtliche Verträge (seitens der pbb) auf ein mal nicht mehr zu erfüllen wären. Lies doch einfach den ganzen Beitrag, bevor Du mich fragst, ob ich der Gerichtsbarkeit "Hörigkeitsurteile" unterstelle. Kleiner Tipp: Du fandest es wichtig, in späteren Prozessen das weniger juristische Argument vorzutragen, "die Aktionäre" müßten komplett hinter GS-Gläubigern stehen. Und noch ein kleiner Tipp: Lies den Beitrag zu Ende. Was steht da darüber, was ich am Ende für ausschlaggebend halte? Wenn Du Dir die geringe Mühe machst, einen ziemlich kurzen Beitrag halbwegs aufmerksam durchzulesen, wirst Du auch in der Lage sein, Dir die Frage selbst zu beantworten, ob die Rettungsanstrengungen des Staats heißen würden, dass privatrechtliche Erträge nicht mehr zu erfüllen sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
k1.... November 23, 2010 · bearbeitet November 23, 2010 von k1.... Lies doch einfach den ganzen Beitrag Und noch ein kleiner Tipp: Lies den Beitrag zu Ende. Was steht da darüber, was ich am Ende für ausschlaggebend halte? Wenn Du Dir die geringe Mühe machst, einen ziemlich kurzen Beitrag halbwegs aufmerksam durchzulesen, wirst Du auch in der Lage sein, Dir die Frage selbst zu beantworten, Dein Avatar zeigt eine Gestalt mit ziemlich eingeengtem Gesichtsfeld. Bitte unterstelle doch deshalb nicht, dass dies bei anderen auch so sein muss und ich nicht in der Lage wäre "zu lesen", "zu ende zu lesen" o.ä. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
k1.... November 23, 2010 Du fandest es wichtig, in späteren Prozessen das weniger juristische Argument vorzutragen, "die Aktionäre" müßten komplett hinter GS-Gläubigern stehen. Lässt du mich wissen, warum dieses Argument "wenig juristisch" sein soll? Die Reihenfolge der Erfüllung der Ansprüche der Genussscheingläubiger und der Aktionäre ergibt sich aus dem Prospekt - nämlich erst werden die Ausschüttungsansprüche der Genussscheingläubiger erfüllt und erst DANN können die der Aktionäre erfüllt werden. Genauso verhält es sich nach meiner Auffassung mit den Ansprüchen auf Rückzahlung (bzw. Wiederauffüllung des Kapitals) - es wäre geradezu wiedersinnig das Kapital der Aktionäre (in Form von Kapitalrücklage) zuerst wiederaufzufüllen und erst dann die Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber wieder aufzufüllen. Ich habe in diversen Boards schon daraufhingewiesen, dass bei gleicher Bilanz und Jahresüberschusskonstellation die Coreal Credit selbstverständlich die Genussscheine (die wortidentische Bedingungen mit denen der pbb aufweisen) aus dem Gewinn (=Jahresüberschuss) wiederauffült (so praktiziert in den Jahren seit bei bestehendem Bilanzverlust wieder ein Gewinn angefallen ist). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance November 24, 2010 Du fandest es wichtig, in späteren Prozessen das weniger juristische Argument vorzutragen, "die Aktionäre" müßten komplett hinter GS-Gläubigern stehen. Lässt du mich wissen, warum dieses Argument "wenig juristisch" sein soll? Die Reihenfolge der Erfüllung der Ansprüche der Genussscheingläubiger und der Aktionäre ergibt sich aus dem Prospekt - nämlich erst werden die Ausschüttungsansprüche der Genussscheingläubiger erfüllt und erst DANN können die der Aktionäre erfüllt werden. Genauso verhält es sich nach meiner Auffassung mit den Ansprüchen auf Rückzahlung (bzw. Wiederauffüllung des Kapitals) - es wäre geradezu wiedersinnig das Kapital der Aktionäre (in Form von Kapitalrücklage) zuerst wiederaufzufüllen und erst dann die Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber wieder aufzufüllen. Ich habe in diversen Boards schon daraufhingewiesen, dass bei gleicher Bilanz und Jahresüberschusskonstellation die Coreal Credit selbstverständlich die Genussscheine (die wortidentische Bedingungen mit denen der pbb aufweisen) aus dem Gewinn (=Jahresüberschuss) wiederauffült (so praktiziert in den Jahren seit bei bestehendem Bilanzverlust wieder ein Gewinn angefallen ist). Gerne doch. Nirgendwo im Prospekt steht, dass erst "die Ausschüttungsansprüche der Genussscheingläubiger erfüllt [werden müssen] und erst DANN können die der Aktionäre erfüllt werden." Ansprüche von Aktionären erfüllen" ist im übrigen juristisch gar nicht möglich. Genauso wie es juristisch schlicht falsch ist, zu behaupten "Kapital der Aktionäre" (was soll denn das sein? - Aktionäre halten Aktien - da gibt es keine Zahlungsansprüche und der Wert ist marktabhängig) würde in Form von Kapitalrücklage wiederaufgefüllt. Eigenkapitalgebern gehört die Gesellschaft, Fremdkapitalgeber haben Ansprüche gegen die Gesellschaft. Bei rein wirtschaftlicher Betrachtung mag man kategorisieren, dass Eigenkapital "nachrangig" gegenüber Fremdkapital ist - das ist aber kein Rechtsgrundsatz. Schau dir mal Firmen an, die von Hedge-Fonds geheuschreckt werden. Da kommen die zueerst die Aktionäre und die Fremdkapitalgeber können im Zweifelsfalls nur zusehen, wie ihre Haftungsmasse durch Sonderausschüttungen geschmälert wird. Es ist auch nicht besonders "widersinnig" - Widersinnigkeit ist keine juristische Kategorie - dass Aktionäre, die durch Kapitalerhöhungen die Insolvenz verhindert haben, von einer bilanziellen Gestaltung profitieren, während GS-Gläubiger, die im Falle einer nicht Rettung gar nichts bekommen hätten, erstmal nicht bedient werden. Die juristische Frage ist, wie die GS-Bedingungen auszulegen sind und dabei insbesondere, wie das Wort in Gewinn in § 7 auszulegen ist. Dante hat hier ein paar Argumente genannt, die im Rahmen der grammatikalischen, systematischen und teleologischen Auslegung durchaus eine Rolle spielen können und dafür sprechen, "Gewinn" als JÜ auszulegen. Nur, juristisch zwingend ist die Argumentation nicht. Ein paar juristische Gegenargumente habe ich hier auch bereits genannt. Dass Du in diversen Bonds auf die Bedieinung der Coreal-GS hingewiesen hast, ist verdienstvoll, aber kein juristisch verwertbares Argument. Oder gab es eine Rechtsstreitigkeit, in der festgetstellt wurde, dass Coreal so verfahren mußte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
k1.... November 24, 2010 Gerne doch. Nirgendwo im Prospekt steht, dass erst "die Ausschüttungsansprüche der Genussscheingläubiger erfüllt [werden müssen] und erst DANN können die der Aktionäre erfüllt werden." Ansprüche von Aktionären erfüllen" ist im übrigen juristisch gar nicht möglich. In den Genussscheinbedingungen steht: §2 Die Genussrechtsinhaber erhalten eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Württembergische Hypothekenbank AG vorgehende jährliche Ausschüttung in Höhe von 7,00 % des Nennbetrags der Genussrechte. Damit ist selbstverständlich gemeint, dass die Ausschüttungsansprüche der Genussscheingläubiger vorgehen. Und Ansprüche von Aktionären sind bspw. solche auf Gewinnausschüttungen nach Beschluss der HV etc. Genauso wie es juristisch schlicht falsch ist, zu behaupten "Kapital der Aktionäre" (was soll denn das sein? - Aktionäre halten Aktien - da gibt es keine Zahlungsansprüche und der Wert ist marktabhängig) würde in Form von Kapitalrücklage wiederaufgefüllt. Das den Aktionären zurechenbare Kapital ist bestimmbar (Nominalkapital, Kapitalrücklagen ....). Wie der Markt eine einzelne Aktie bewertet ist für die hier anstehenden Fragen nach meiner Meinung vollkommen unerheblich. Eigenkapitalgebern gehört die Gesellschaft, Fremdkapitalgeber haben Ansprüche gegen die Gesellschaft. Bei rein wirtschaftlicher Betrachtung mag man kategorisieren, dass Eigenkapital "nachrangig" gegenüber Fremdkapital ist - das ist aber kein Rechtsgrundsatz. Schau dir mal Firmen an, die von Hedge-Fonds geheuschreckt werden. Da kommen die zueerst die Aktionäre und die Fremdkapitalgeber können im Zweifelsfalls nur zusehen, wie ihre Haftungsmasse durch Sonderausschüttungen geschmälert wird. Das hat da seine Grenzen, wo Fremdkapitalgeber geschädigt werden. Und wenn Hedge-Fonds hier an der Grenze der Legalität agieren, so ist es Aufgabe der Gläubiger dem ggf. Einhalt zu gebieten. Nur das hat nichts mit der Frage der HRE/pbb zu tun, denn hier klärt sich die Frage der Vor- oder Nachrangigkeit durch Prospekt und KWG. Es ist auch nicht besonders "widersinnig" - Widersinnigkeit ist keine juristische Kategorie - dass Aktionäre, die durch Kapitalerhöhungen die Insolvenz verhindert haben, von einer bilanziellen Gestaltung profitieren, während GS-Gläubiger, die im Falle einer nicht Rettung gar nichts bekommen hätten, erstmal nicht bedient werden. Deine Auffassung zu "Widersinnigkeit" ergibt sich aber nicht aus dem Prospekt sondern aus deinem persönlichem Empfinden - nur spielt das bei der juristischen Beurteilung keine Rolle. Das was ich zur "Widersinnigkeit" geschrieben habe bezieht sich auf die Prospektinterpretation - und da wäre eine Umkehrung der üblichen Reihenfolge was die Bedienung von Rückzahlungsansprüchen etc. angeht sehr wohl seitens des Prospektverwenders erklärungspflichtig. Die juristische Frage ist, wie die GS-Bedingungen auszulegen sind und dabei insbesondere, wie das Wort in Gewinn in § 7 auszulegen ist. Dante hat hier ein paar Argumente genannt, die im Rahmen der grammatikalischen, systematischen und teleologischen Auslegung durchaus eine Rolle spielen können und dafür sprechen, "Gewinn" als JÜ auszulegen. Nur, juristisch zwingend ist die Argumentation nicht. Ein paar juristische Gegenargumente habe ich hier auch bereits genannt. Ich halte die Frage der Auslegung des Gewinnbegriffs selbstverständlich für äusserst wichtig - nur wird es in einem Verfahren eben AUCH darauf ankommen den Gesamtkontext darzustellen (siehe bspw. das Verfahren der EH) und dabei sind meine beiden oben genannten Punkte meiner Meinung nach wichtig. Auch Richter kapieren gerne die Zusammenhänge. Vereinfacht könnte man sagen, dass nach 3 Mrd. Bilanzverlust und nachfolgenden 3 Mrd. Gewinn -nach der mutmaßlichen Interpretation der HRE/pbb- das Aktionärskapital (Nominalkapital, Kapitalrücklage..) voll wiederhergestellt ist und die Genussscheingläubiger in ihren Rückzahlungsansprüchen noch voll beschnitten sind. Dies ist m.E. eine offensichtlich nicht gewollte Auslegung der Vertragsbedingungen. Dass Du in diversen Bonds auf die Bedieinung der Coreal-GS hingewiesen hast, ist verdienstvoll, aber kein juristisch verwertbares Argument. Oder gab es eine Rechtsstreitigkeit, in der festgetstellt wurde, dass Coreal so verfahren mußte? Die Verkehrssitte ist sehr wohl ein juristisch verwertbares Argument. Wieviele Fälle für die Bestimmung der Verkehrssitte erforderlich sind darüber mag man streiten, aber umgekehrt steht die HRE/pbb mit ihrer mutmaßlichen Interpretation der Prospektbedingungen allein auf weiter Flur. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wallstreetmarc November 24, 2010 aber umgekehrt steht die HRE/pbb mit ihrer mutmaßlichen Interpretation der Prospektbedingungen allein auf weiter Flur aber umgekehrt steht die HRE/pbb mit ihrer neuen, aktuellen mutmaßlichen Interpretation der Prospektbedingungen allein auf weiter Flur. Das die HRE/pbb den Gewinn völlig anders, nämlich natürlich als JÜ ausgelegt hat, geht ja aus den alten Jahresberichten hervor. Auf die Zeilen im Bericht wurde ja hier im Thread (ober war es im bondboard) schon verwiesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
k1.... November 24, 2010 · bearbeitet November 24, 2010 von k1.... aber umgekehrt steht die HRE/pbb mit ihrer neuen, aktuellen mutmaßlichen Interpretation der Prospektbedingungen allein auf weiter Flur. Das die HRE/pbb den Gewinn völlig anders, nämlich natürlich als JÜ ausgelegt hat, geht ja aus den alten Jahresberichten hervor. Richtig, im übrigen findet sich diese Einschätzung, dass die Genussscheine bei einem Jahresüberschuss (=Gewinn) wiederheraufgeschrieben werden müssen nicht nur in den Jahresberichten der HRE/pbb sondern auch in dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC (hier Planungsrechnung der Pfanbriefbank - Verlustbeteiligung/Wiederauffüllung Genussscheine auf Seite 89) anlässlich des Squeeze Out der HRE AG. Grüße K1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis November 24, 2010 Gerne wieder zurück zum sachlichen Ton. Aber in der Tat, die pbb könnte sich das alles einfach machen, indem sie einfach JÜ für die Jahre 2010, 2011 und 2012 vermeidet. Aber das hatten wir ja schon mal. Wenn man davon ausgeht, dass sie reprivatisiert werden soll, sind JÜ sicherlich förderlich. Wenn man glaubt, das wegen des burden sharing der politische Wille besteht, die GS-Gläubiger nicht von der Rettung profitieren zu lassen, dann spricht vieles dafür, erstmal für die Bilanz Gewinne zu vermeiden. Übrigens 2010: die Auslagerung von assets in die bad bank hat doch bestimmt so viel Verlust/Abschreibung produziert, dass für 2010 ein JÜ ausgeschlossen ist, oder? Zur Frage JÜ 2011/ 2012 oder nicht: Wenn die schon im Q3 VOR Auslagerung profitabel sind, bin ich hier recht optimistisch. Ich denke HGB-Gewinn (Zwecks Signalisierung Stärke in Richtung Kommission und Kapitalmarkt/ potentiellen Käufern) sind eher (politisches) Ziel als Burden Sharing um jeden Preis. Die IR hat mir gegenüber übrigens geäußert, dass keine Abspaltungsverluste entstanden sind. Die Verringerung der Garantiegebühren hat bereits in Q4 positive Wirkungen. Ist nicht die Idee hinter der Bad Bank die Assets zu Buchwerten auszulagern und damit die Absdchreibungsverluste in der Bad Bank anfallen zu lassen? Sonst hätte man sich den Spaß eigentlich sparen können... Sehr richtig. Darauf wird ggü. Kommission (bei HRE und WestLB) hinzuweisen sein. Ziel ist weiterhin die Bilanzgesundung und Veräußerungsfähigkeit der pbb. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wallstreetmarc November 24, 2010 aber umgekehrt steht die HRE/pbb mit ihrer neuen, aktuellen mutmaßlichen Interpretation der Prospektbedingungen allein auf weiter Flur. Das die HRE/pbb den Gewinn völlig anders, nämlich natürlich als JÜ ausgelegt hat, geht ja aus den alten Jahresberichten hervor. Richtig, im übrigen findet sich diese Einschätzung, dass die Genussscheine bei einem Jahresüberschuss (=Gewinn) wiederheraufgeschrieben werden müssen nicht nur in den Jahresberichten der HRE/pbb sondern auch in dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC (hier Planungsrechnung der Pfanbriefbank - Verlustbeteiligung/Wiederauffüllung Genussscheine auf Seite 89) anlässlich des Squeeze Out der HRE AG. Grüße K1 und soweit ich weiss, gibt es nicht mal eine offizielle neue Interpretation von seitens der Pfandbriefbank; ausser dass sich vor Wochen ein Angestellter in der IR-Abteilung per mail an den ein oder anderen Privatanleger (als es auch noch die widersinnige 1Prozent Rückzahlungsprognose gab) dahingehent (Gewinn=Bilanzgewinn) geäussert hat. Zu dem Thema hab ich übrigens nie eine Antwort bekommen, obwohl ich schon mehrfach diese Frage per mail an die IR gestellt habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Dezember 9, 2010 Aus der FTD heute mal wieder etwas kritisches zur HRE und damit auch zur pbb, http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:abwicklung-trotz-steuermilliarden-kaum-noch-hoffnung-fuer-hre/50203492.html?page=2: Im Wesentlichen geht es daraum, dass ein SPD-Oppositioneller mal wieder stänkert. Seiner Meinung nach hat die HRE, d. h. pbb und DEPFA plc, kein tragfähiges Geschäftsmodell und ist als Bank am Markt überflüssig. Zudem fürchtet er, es müßten noch mehr Steuergelder hineingebuttert werden, um frau Better das Ausweisen von Gewinnen zu ermöglichen. Das aber hält er wohl für überflüssig, da er eine Abwicklung wohl für aussichtsreicher hält als Verkaufsbemühungen. Und dann kommt auch noch das wieder hoch: "Da die Hypo Real Estate ihre Wertpapiere und Kredite im Nominalwert von 173 Mio. Euro auf der gleichen gesetzlichen Grundlage ausgelagert hat wie die WestLB, kann die EU-Kommission auch hier zu dem Befund kommen, das unzulässige Beihilfen geflossen sind. Die Prüfung der Ende September abgeschlossenen Übertragung der Wertpapiere läuft." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nixda Dezember 11, 2010 Vielleicht überlegt sich ja die PBB auch mal, ob sie die paar Kröten für die Genussscheine springen lässt, anstatt noch über Jahre noch das Risiko negativer Presse zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis Dezember 12, 2010 Vielleicht überlegt sich ja die PBB auch mal, ob sie die paar Kröten für die Genussscheine springen lässt, anstatt noch über Jahre noch das Risiko negativer Presse zu haben. Die Frage stellt sich wohl noch nicht für 2010. Aber es bleibt bei der Gewinnplanung 2011: HRE weist pessimistische Prognose von SPD-Obmann Schneider zurück Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsen Februar 4, 2011 HRE muss weiter schrumpfen Die EU-Kommission und Bundesregierung arbeiten mit Hochdruck an einem Sanierungsplan für die Hypo Real Estate. Er soll die Bank von noch mehr Risiken befreien. Jetzt steht der HRE eine deutliche Verkleinerung bevor - was auch Konsequenzen für den Bund hat. Die EU-Kommission wirft der HRE vor, bei der Auslagerung von Vermögenswerten im Umfang von 173 Milliarden Euro in eine Abwicklungsbank eine falsche Bewertung vorgenommen zu haben. Nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter summiert sich der Beihilfefall auf mehr als zehn Milliarden Euro, erfuhr das Handelsblatt aus Regierungs- und Finanzkreisen. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/sanierungsplan-hre-muss-weiter-schrumpfen;2746773 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Februar 9, 2011 Aus der FTD online http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:regierungsgutachten-kaum-ueberlebenschancen-fuer-hre-und-west-lb/60009803.html: Das legen sechs Fachleute unter dem Vorsitz des Bonner Juraprofessors Daniel Zimmer der Bundesregierung in einem vertraulichen Gutachten nahe, das "Stern.de" vorliegt. Ein vertrauliches Gutachten, das unmittelbar nach Erstattung schon dem Stern vorliegt, ... Jetzt raten die Gutachter unmissverständlich dazu, "die Ausstiegsoption einer Abwicklung" der gesamten Gruppe "sehr ernsthaft in Betracht zu ziehen" - obwohl die HRE bereits faule Papiere im Nominalwert von 173 Milliarden in eine Bad Bank ausgelagert hat. Beide verbliebenen Geschäftsfelder der Münchner Restbank, sowohl das Pfandbriefgeschäft wie die Staatsfinanzierung, seien durch "anhaltende Margenschwäche" und einen hohen Wettbewerb geprägt. Die Märkte seien regelrecht "überbesetzt". Es sei daher "fraglich", ob sich das Unternehmen innerhalb der kommenden Jahre verkaufen lasse. Und es sei "unwahrscheinlich", dass der Bund dabei "substantiell mehr erlösen kann als bei einer geordneten Abwicklung". Mag ja sein, dass das Management der pbb in der Lage wäre moderate Gewinne zu erwirtschaften und das auch vorhat. Nützt nur nix, wenn der Eigentümer abwickeln will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wallstreetmarc Februar 9, 2011 die Eigentümer hatten erstmal ein Interesse so eine tendenziöse Meldung zu streuen.. abwickeln wirtsch.: eine Firma oder ein Unternehmen auflösen und dabei alle rechtlichen Angelegenheiten erledigen prima! Geld her für meine Anleihen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis März 24, 2011 Preliminary Results Q4 2010: pbb de-risked, re-positioned and profitable http://www.pfandbriefbank.com/fileadmin/user_upload/downloads/investor_relations/presentations/IR_Pres_Q4_2010_FINAL_24.03.11.pdf pbb significantly de-risked and de-leveraged pbb profitable and sufficiently capitalised EUR 98 mio pre-tax profit in Q4 2010, reflecting the profitability of the existing portfolios after the asset transfer to FMS-WM as of Oct 1, 2010 However, for the full-year 2010 pbb posts a pre-tax loss of EUR -135 mio a pre-tax loss of EUR -352 mio in H1 2010 was partly offset by the positive trend in Q3 (pre-tax profit: EUR 119 mio) and Q4 Total assets reduced to EUR 187 bn as of 31/12/2010 (30/09/2010: EUR 226 bn) following the asset transfer to FMS-WM however, this includes counter-effects resulting from the transfer which will be reduced over time. Excluding these counter-effects, on a pro-forma basis total assets were reduced to EUR 104 bn as of 31/12/2010 (-54%) Tier I ratio at 16.7% as of 31/12/2010 Strategic priorities and outlook: -Regain full strength of new business origination new business expected to increase to EUR ~8 bn in 2011, primarily Real Estate Finance -Set up and expand pbbs refinancing capabilities to optimise funding costs -Support FMS-WM as portfolio manager to reduce transferred assets in a value preserving manner -Finalise EU state aid process final ruling from the EU Commission expected in the first half of 2011 -pbb expects to be profitable in 2011 more detailed indication will be given once the EU ruling has been finalised Deutsche Pfandbriefbank will not service profit-participation rights issued by former Westfälische and Württembergische Hypothekenbank (WestHyp, WürttHyp) Deutsche Pfandbriefbank AG has posted a net loss (Jahresfehlbetrag) of EUR -118 mio and a balance sheet loss (Bilanzverlust) of EUR -3.6 bn for 2010 (in accordance with German GAAP HGB). On this basis the bank does not anticipate to make any distributions in 2011 on any of these profit-participation certificates for the financial year 2010. Furthermore, any potential future profits will not be sufficient to offset the significant losses carried forward before the profit-participation rights expire therefore, the company does not anticipate having to make any distributions during the term of the remaining profit-participation certificates to maturity. The company makes following assumptions regarding the repayment claims as of 31.12.2010 (in % of notional value) of holders of profit-participation certificates issued by former WestHyp and WürttHyp: Aus Tabelle: Rückzahlungsanspruch per 31.12.10 Westhyp NULL (wie erwartet) Würthyp: 17% (große Freude) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wallstreetmarc März 24, 2011 Westhyp NULL (wie erwartet) Würthyp: 17% (große Freude) Kann man es folgendermaßen zusammenfassen?: Operativ weiter auf Jahresüberschusskurs für 2011 mit Risiko Strafzahlung ("könne es eine Zahlungsauflage von bis zu 1,59 Milliarden Euro geben. Rote Zahlen wären die Folge. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob die staatliche Stützung der HRE den Wettbewerb verzerrt hat" / http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE72N02M20110324 ). Kurse um die 23-24% aktuell seh ich als weiterhin gutes Chance-/ Riskoverhältnis an, das nun eher noch besser geworden ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis März 24, 2011 Westhyp NULL (wie erwartet) Würthyp: 17% (große Freude) Kann man es folgendermaßen zusammenfassen?: Operativ weiter auf Jahresüberschusskurs für 2011 mit Risiko Strafzahlung ("könne es eine Zahlungsauflage von bis zu 1,59 Milliarden Euro geben. Rote Zahlen wären die Folge. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob die staatliche Stützung der HRE den Wettbewerb verzerrt hat" / http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE72N02M20110324 ). Kurse um die 23-24% aktuell seh ich als weiterhin gutes Chance-/ Riskoverhältnis an, das nun eher noch besser geworden ist. Ja, würde ich so unterschreiben. Von nicht allzu harscher Entscheidung in den Beihilfefällen könnte der 2011er am meisten profitieren. Der handelt z.Z. noch unter vermeintlichem Rückzahlungskurs... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis März 24, 2011 Ich muss mich korrigieren: Maßgeblich für die GS ist die Bilanz der Pbb AG; Belastungen aus der Beihilfeentscheidung erwartet nur der HRE Konzern; zumindest wird das heute so dargestellt: Für den Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank erwartet der Vorstand für das Jahr 2011 profitabel zu sein. Eine genauere Einschätzung soll nach Abschluss des EUBeihilfeverfahrens folgen. Insgesamt will die Deutsche Pfandbriefbank im Jahr 2011 entsprechende Marktbedingungen vorausgesetzt bis zu 8 Mrd. Neugeschäft tätigen. Das Ergebnis für den HRE-Konzern kann im Jahr 2011 noch durch eine mögliche einmalige Zahlungsauflage für die Nutzung der Abwicklungsanstalt von bis zu 1,59 Mrd. belastet sein und wäre dann negativ. Ohne diese Zahlungsauflage erwartet der Vorstand für das Jahr 2011 profitabel zu sein. Diese Zahlungsauflage steht im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögenswerten auf die FMS Wertmanagement und dient auch zur Vermeidung etwaiger Wettbewerbsvorteile im Rahmen der Transaktion. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway März 24, 2011 Dante, etwas merkwürdig finde ich die Aussage, Furthermore, any potential future profits will not be sufficient to offset the significant losses carried forward before the profit-participation rights expire therefore, the company does not anticipate having to make any distributions during the term of the remaining profit-participation certificates to maturity. da die PBB doch erst vor einigen Monaten von dieser Argumentation abgerückt war. Der vorherige Bilanzverlust ist ja offensichtlich nicht relevant. Wie siehst du das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ikbneu März 24, 2011 Nachfolgende Aussage in den GS-Bedingungen erlaubt es der Depfa AG nicht zu zahlen: Die Genussrechtsinhaber erhalten eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Württembergische Hypothekenbank AG vorgehende jährliche Ausschüttung von 7,00% des Nennbetrages der Genussrechte. Die Ausschüttungen auf die Genussrechte sind dadurch begrenzt, dass durch sie kein Bilanzverlust entstehen darf. Da der Bilanzverlust (zunächst ?!) weiter da ist, muß keine Ausschüttung auf 812404 und 546325 gezahlt werden. Davon losgelöst ist eine etwaige (teilweise) Buchwertheraufschreibung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway März 24, 2011 Nachfolgende Aussage in den GS-Bedingungen erlaubt es der Depfa AG nicht zu zahlen: Die Genussrechtsinhaber erhalten eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Württembergische Hypothekenbank AG vorgehende jährliche Ausschüttung von 7,00% des Nennbetrages der Genussrechte. Die Ausschüttungen auf die Genussrechte sind dadurch begrenzt, dass durch sie kein Bilanzverlust entstehen darf. Da der Bilanzverlust (zunächst ?!) weiter da ist, muß keine Ausschüttung auf 812404 und 546325 gezahlt werden. Davon losgelöst ist eine etwaige (teilweise) Buchwertheraufschreibung. Nein,nein, darauf zielte die Frage nicht ab, das war ja schon länger bekannt. Der Hund liegt aber hier begraben: Es entsteht nicht durch die GS-Ausschüttung ein Bilanzverlust, der war nämlich schon davor da. Somit sollte ein normaler JÜ ausreichen für eine Zahlung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag