ML1982 Februar 20, 2010 Ich habe Frage zu folgendem Szenario: Ausländischer Thesaurierender Fonds im Deutschen Depot gekauft nach 01.01.2009. Ich mache jetzt meine Steuererklärung für 2009 und gebe die thesaurierten Erträge an. Ich liege unter den Sparerfreibetrag und zahle keine Steuer auf die Erträge. 2010 bin ich reicher und liege über dem Sparerfreibetrag, und zahle Steuer auf die Erträge. 2050 verkaufe ich nun den Fonds, und zahle erst einmal Abgeltungssteuer auf den gesamten Kursgewinn, hier ist die Bank so freundlich und überweist die 25%+Soli direkt an Vater Staat. Jetzt steht überall das ich "Belege" aufheben soll, damit ich dem Finanzamt 2050 dann beweisen kann, dass ich beispielsweise 2010 brav meine Steuer auf den thesaurierenden Ertrag bezahlt, damit ich einen Teil der gezahlten Steuer auf den Kursgewinn zurückbekomme. Mit "einen Teil" meine ich hier den Kursgewinn, der sich aus den thesaurierten Erträgen ergibt, der ja doppelt besteuert wurde. 2010 weil ich sie in der Steuererklärung angegeben habe und 2050, weil die Bank erstmal 25%+Soli abgezogen hat. Nun, warum zur Hölle soll ich da Belege aufheben, soll das blöde Finanzamt doch gefälligst in die Steuerbescheide von 2009 bis 2050 schauen, da steht ja alles drin... Oder geht es hier nur um das Kaufdatum, um den Zeitraum zu ermitteln, in dem der Fonds in meinem Depot lag. Und nun zur eigentlichen Fragen, was ist mit den Erträgen aus 2009, angegeben habe ich diese ja in der Steuererklärung, nur lag ich ja unter dem Freibetrag, bekomme ich das Geld 2050 wieder? Eigentlich müsste die Antwort ja sein denn sonst bekomme ich im folgenden Fall ein Problem. 500 aus dem Fonds, und zusätzlich 500 Zinsen von einem Tagesgeldkonto, wie würden die Beträge denn jetzt auf den Freibetrag von 801 aufgeteilt?? Gibt es zu dem Thema ein gutes Buch? Die Suchfunktion im Forum und Google habe ich 2h benutzt aber keine Antwort auf diese Frage gefunden. Komplizierter konnte man das Gesetz an dieser Stelle wohl nicht machen.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag